Ärger mit Finanzamt KFZ-Steuer

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.
Da Ich noch ein weiteres Auto besitze wollte Ich das neu gekaufte erst mal bis zum Frühjahr 2013 abmelden und in einer Garage unterbringen.
Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet. Soweit alles in Ordnung.
Nun kommt vom Finanzamt eine Forderung für 1 Jahr vorrauszahlen 308€. Ich rufe dort an und sage dass das Auto abgemeldet wurde.
Die Dame vom Finanzamt weiss von nichts und gibt mir die Tel.Nr. der Zulassungstelle. Es wäre dem Finanzamt von denen nichts mitgeteilt worden. Ein ewiges hin und her zwischen beiden Ämtern an telefonaten.
Jetzt behauptet die Zulassungsstelle dass das Fahrzeug beim Umschreiben kurz zugelassen worden wäre für 1 Tag. Das Finanzamt will jetzt für 1 Monat KFZ-Steuer.
Die Dame hat vor unseren Augen die Kennzeichen abgekratzt.
Ich sehe nicht ein warum Ich für ein abgemeldetes Auto das zahlen soll. Gleich nach der abmeldung wurde das Auto in der Garage abgestellt.
Meiner Meinung nach hat die Bearbeiterin bei der Zulassung was verbockt. Die behaupten das es abgemeldet dann kurz angemedet und wieder abgemeldet worden wäre wegen der Umschreibung im KFZ-Brief.
Weiss jemand wie das vielleicht abgelaufen sein kann.
Oder haben hier die Ämter etwas verbockt.
Ich werde nicht zahlen und Widerspruch einlegen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.

Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.

Ja genau, aber der Satz geht weiter.

Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.

Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?

Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !

Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.

Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !

Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.

Siehe nachfolgendes Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Sorry war weg

Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....

P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:

unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt! 😉

Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Dem hat er bisher ja auch noch gar nicht widersprochen, d.h. wahrscheinlich hat er beides bei der Ummeldung mit Halterwechsel ja angegeben.

Eine eVB bekommt man ja innert 5 Minuten am Telefon durch seine Versicherung und die Einzugsermächtigung ist auch schnell ausgefüllt.

Auch für Dich:

Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet.

Da steht nichts anderes, also nicht dazu schreiben 😉

Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.

Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Ich nehme an, die Dame auf der Zulassungsstelle hat den Wagen zuerst umgemeldet und dann stillgelegt/abgemeldet. Das würde auch die KFZ-Steuer erklären.
ja und zwar genau für EINEN tag. also 308/360=keinen euro muss er zahlen, kein jahr, kein monat...EINEN tag.

zettelchen zum finanzamt faxen mit der frage obs da oben noch alles fit ist, kopie vom "fahrzeugschein" (da steht dr tag der abmeldung drauf) und gut is. ggf fristen einhalten!

Woher hast Du die Weisheit ? Es steht doch nirgendwo etwas darüber ?

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Auch für Dich:

Bei der Zulassungsstelle der Dame gesagt dass das Auto abgemeldet werden soll. Kennzeichen abmontiert und die Dame der Zulassungsstelle hat die Kleber abgekratzt und abgemeldet.

Da steht nichts anderes, also nicht dazu schreiben 😉

Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.

Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.

Ja genau, aber der Satz geht weiter.

Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.

Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?

Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !

Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.

Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !

Jetzt ist es ja geklärt und der TE und auch wir alle haben das ein oder andere dazugelernt.

Und obschon die Zulassungsstelle ja keine Beratungstelle ist, so hätte die Sachbearbeiterin zumindest nachfragen können, weswegen das Fahrzeug umgemeldet und dann abgemeldet werden soll? Sie hätte den TE aufklären können, dass dies für einen Eigentumsnachweis nicht notwendig ist und hätte damit sich und dem TE Arbeit und Zeit erspart.
So scheint es, als hätte sie einfach stur durchgeführt, was der TE verlangt hat, Halterwechsel und anschliessende Abmeldung.

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Zitat:

Original geschrieben von derbeste44



Zitat:

Original geschrieben von dinamo79


Entschuldige, aber vielleicht solltest auch du den Eingangsbeitrag etwas genauer lesen, denn im ersten Satz schreibt der TE ganz klar

Folgendes
Habe vor 1.Monat einen PKW Bar gekauft.
Bin zusammen mit dem Besitzer zur Zulassungstelle zwecks Umschreibung bzw. Halterwechsel im KFZ-Brief hin.

Eine Umschreibung bzw. Halterwechsel setzt die eVB und Einzugsermächtigung voraus. Einfach mal darum bitten das Auto abzumelden und davor mal schnell den Halter umschreiben funktioniert nicht.

Ja genau, aber der Satz geht weiter.

Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.

Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?

Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !

Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.

Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !

Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.

Siehe nachfolgendes Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Sorry war weg

Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....

P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:

unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt! 😉

Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Muss Ich dann 1 Monat zahlen?
Oder 1 Tag?
Die Dame meint 1 Monat.
Es geht mir nicht ums Geld mehr um das Prinzip nicht gut aufgeklärt worden zu sein.

Zum Verständnis !

Bei einer direkten Umschreibung eines zugelassenen FZ auf einen anderen Halter, wird für den Vorbesitzer die Steuer mitunter tageweise berechnet. Anders bei einer sogenannten Tageszulassung, da ist die Mindeststeuer stets 1 Monat.

Beispiel:

Ich melde ein FZ an und es wird im zugelassenen Zustand am nächsten Tag umgemeldet. Steuerberechnung = 1 Tag

Ich melde ein FZ an und melde es am kommenden Tag wieder ab. Steuerberechnung = 1 Monat

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Ja genau, aber der Satz geht weiter.

Nochmal, für eine Umschreibung sind nun mal einige Dinge erforderlich, davon schreib der TE auch nichts.

Drum die Anfrage beim TE, ob er selbst überhaupt weis was er gemacht hat ?

Es bringt doch nichts, wenn man außer den tatsächlich Fakten etwas dazu interpretiert !

Also warten wir doch einfach mal die Antwort vom TE ab, dann klärt sich doch alles.

Nach wie vor glaube ich, dass der TE hier wohl nur Stimmung machen will !

Du scheinst die Antworten des TE übersehen zu haben, er hat doch bereits bestätigt, dass er bei der Versicherung des Vorbesitzers eine eVB beantragte und diese zur Umschreibung benutzte.

Siehe nachfolgendes Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von cubemountain


Sorry war weg

Die EVB nr. wurde von der Beamtin verlangt als Ich mit dem Vorbesitzer das Auto abmelden wollte.
Wir sind dann zu seiner Versicherung und haben diese geholt.
Ich kenne mich nicht so gut aus in diesen Dingen.
Da Ich seit 8 Jahren mal wieder ein KFZ gekauft habe....

P.S. Ich habe nicht interpretiert, sondern - wie du ja selbst forderst - allein die erwähnten Fakten beurteilt:
unabhängig davon, ob der TE von Ummeldung/Halterwechsel geschrieben hätte, allein aufgrund der Tatsache, dass das FA ihn bezüglich der KFZ-Steuer anschreibt, bestätigt, dass das Fahrzeug auf ihn angemeldet war und dies kann nur mit eVB erfolgt sein, da wurde nichts interpretiert, sondern festgestellt! 😉

Nichts für ungut, die Sache hat sich ja nun für alle geklärt.

Stimmt ! Drum von mir ein Plus für Dich ! 😉

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