Ärger mit der VHV ( als Geschädigter )

Hallo, vielleicht hat ja der Ein oder Andere ein paar Tips für mich oder kann mich in meiner Haltung bestärken. Es geht um folgenden Unfall, der sich Anfang Februar zutrug:
30 Zone, Unfallgegner biegt rechts in Sackgasse ein, Ich biege von Links ein ( Vor dem Abbiegen muß der Fahrer ja schon gesehen haben, dass ich Ihm in die Straße folge, da ich diese ja mit Blinken angekündigt habe ) Sackgasse endet abrupt in einer Tiefgaragenabfahrt ( meine Garage wo ich hin wollte ), rechts ,paralell daneben mündet ein Fußgängerweg und kurz vor der Abfahrt zur Garage geht zur Rechten ein großer ( Innen- ) HofGaragenhof ab auf dem sich unzählige Garagen befinden. Wie gesagt, wir befinden uns in einer 30 Zone ich folge meinem Unfallgegner. Dieser blinkt rechts und fährt auf den Hof ab. Ich fahre ein kurzes Stück an ihm vorbei und komme vor der Auffahrt zum stehen, steige aus um mittels Schlüssel das elektrische Tor zu öffnen..gehe wieder die 2 Schritte zum Auto. Kaum sitze ich drin kracht es auch schon. Der Unfallgegner fuhr rückwärts mit einem leichten Bogen. Sein Rechts Hinten traf meine Hintere Beifahrertür. Polizei hab ich gerufen. Aussage von dem Verursacher: Ich hab Sie einfach nicht gesehen.. woraufhin er ob der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärts Fahrenden aufgeklärt wurde.
Auf der Unfallmitteilung steht der Herr an erster Stelle und bekam ein Ordnungsgeld von 35 EUR aufgebrummt.
Ich muß dazu sagen, das dies mein erster Unfall nach 19 Jahren Führerschein war und ich etwas unsicher in der Handhabung war. Als ich nach fast 2 Wochen nichts von der gegnerischen Versicherung hörte ( mir war die V auch nicht bekannt ) fuhr ich in meine Werkstatt, hab ne Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachten erstellen lassen. Alles lief sofort über die Anwälte des Gutachters. Es stellte sich dann auch raus, dass mein Unfallgegner ( bzw. der Fahrzeughalter ) den Unfall nicht gemeldet hatte! Wie dem auch sei. Als die Dinge mit der Versicherung ( VHV ) ihren Lauf nahmen kam plötzlich ein Schreiben, natürlich mit dem gewöhnlichen Genörgel, dass meine Werkstatt zu teuer sei und man in die Berechnung eine günstigere aufnehmen würde...usw.. klar das die das versuchen, aber da weiß ich, dass ich selbst die Werkstatt meines Vertrauens wählen kann. Was mich aber sehr verärgert ist, dass die VHV mir 20 % Teilschuld aufbrummen möchte! Die haben von mir noch nichtmal ein Unfallprotokoll angefordert. Somit kannten Sie gar nicht den Unfallhergang aus meiner Sicht. Auch als meine Anwälte gegen die 20 % vorgingen lehnte die VHV in einem zweiten Schreiben ab! Es geht mir noch nichtmal so sehr um meinen Schaden, den die VHV um 20% kürzen würden. Schlimmer ist, dass das gegnerische Auto erst 1 Jahr alt war und demnach Vollkasko versichert.. vermutlich hat die VHV keinen Bock den Schaden zu begleichen und versucht so Geld bei mir zu holen. Mich trifft doch nun aber überhaupt keine Schuld. Warum soll meine Versicherung den Schaden übernehmen und ich somit eine Hochstufung riskieren. Wie kann das sein?
Sorry für den langen Beitrag..aber mich macht das im moment echt fertig. Die ganze Sache läuft ja nun auch schon ne Weile.

Beste Antwort im Thema

"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter

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Wichtig wäre die Doku das Dein Fahrzeug stand, dann kannst Du ganz gelassen zur Verhandlung schreiten.

Das ist nicht zwingend so. Hatte ich weiter vorn dargestellt.

Ist aber eine müßige Diskussion, ohne präzise (!!!!!) Kenntnis der Darstellung beider Parteien inkl. maßstäblicher Skizze und exaktem zeitlichem Ablauf.

Ob du gestanden hast lässt sich doch ganz einfach beweisen: Du stehst und der Unfallfahrer fährt dir in die Karre und somit Einschlag auf eine gewisse Stelle oder Du bist gefahren (wie behauptet) und der Einschlag muss am Punkt A begonnen haben und am Punkt B geendet sein,sprich Schleifspuren ! Vor 3 Wochen hat ein Opa rückwärts ausgeparkt als ich gerade vorbei fuhr und nun ist die Karre lädiert von der Tür vorn Beifahrerseite bis Stoßstange hinten rechts! Selbiges Schadensbild müsste bei dir auch vorhanden sein!

wenn' so einfach wäre. Ob der TE im Augenblick des Zusammenstoßes stand, ist hier nicht relevant. Diie Sekunden davor sind es.

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Also wenn es relevant wäre.. der Schaden bei mir ist nur an einer Stelle. Ich find´s echt unfassbar, dass scheinbar ICH beweisen muß, dass ich stand, und nicht der Gegner, dass ich noch gefahren bin. Könnte gerade würgen! Ich kann hier ja leider keine Fotos reinstellen... kann mich nur wiederholen. Typ biegt rechts ab und ich fahr an ihm vorbei. Dann stehen zu bleiben vor einer Abfahrt ist ja wohl kein Verkehrsvergehen. Ich weiß nicht, ist ja ähnliche Situation wie an ner roten Ampel. Wo schaut ihr hin? Nach hinten rechts, hinten links?!! Oder auf die Ampel?
Ich bleib doch nicht stehn vor meiner Garage und warte auf ein Wunder, dass sich das Tor von selbst öffnet, sondern ich steige aus dem Fahrzeug. Dann steig ich wieder ein und schaue natürlich auf das Tor um zu sehen, ob ich losfahren kann...so viel Zeit hatte ich nicht mal

@situ
Genauer hätte es niemand ausdrücken können. Ob jemand 1 Sekunde stand oder einen ganzen Tag ergibt das gleiche Schadenbild.

Wieviel sind denn die 20 % in Euro ?

20% sind ca 900 EUR

Das würde ich auch nicht herschenken!

Zitat:

@germania47 schrieb am 7. Mai 2015 um 22:22:40 Uhr:


@situ
Genauer hätte es niemand ausdrücken können. Ob jemand 1 Sekunde stand oder einen ganzen Tag ergibt das gleiche Schadenbild.

Ja - nur steht sie genau da, wo sie stehen muss, um das Tor öffnen zu gehen. Sie steigt aus, tut das, steigt dann wieder ein und - bumm! Diese Geschichte ist in sich schlüssig. Wenn jetzt der Unfallgegner kommt, erst etwas von "nicht gesehen" faselt (vielleicht erinnern sich die Polizisten ja noch daran), dann behauptet, sie sei beim Zusammenstoß noch gefahren (was ihm der Gutachter widerlegen wird) und dann auf Nachfrage des Richters im Idealfall noch eine ad hoc zusammengesponnene dritte Version kommt, dann ergibt das bezüglich dessen Glaubwürdigkeit ein desaströses Bild. Da ist nichts mehr mit "Aussage gegen Aussage" weil die Aussagen eben nicht gleich glaubwürdig sind. Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung frei und wird seine Schlüsse ziehen.

Zum Verhalten der Versicherung: Die machen ihre Rechnung natürlich knallhart wirtschaftlich, Recht oder Unrecht interessiert die nicht. Dass der Knabe nach menschlichem Ermessen allein und zu 100% schuld ist bei der Sache, wissen die auch - dass es in einem Rechtsstreit immer einen Rest Unsicherheit gibt natürlich ebenso, und das mache sie sich zunutze. Deshalb zahlen sie auch so gut wie alles bzw. halten den restlichen Teil (also die 20%) so klein, dass Du das Prozessrisiko bzw. die damit verbundenen Kosten nicht wirst tragen wollen. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen - sofern man eine gute Beweislage hat und in Vorleistung gehen kann.

Zitat:

Zum Verhalten der Versicherung: Die machen ihre Rechnung natürlich knallhart wirtschaftlich, Recht oder Unrecht interessiert die nicht.

Warum sollte ein Versicherer dem Anspruchssteller mehr glauben als dem eigenen Versicherten?

Es wir auf dem Gebiet generell gelogen, was das Zeug hält und die tollsten Szenarien erfunden. Deshalb gehört eine RSV zur Grundausstattung - dann herrscht wenigstens Waffengleichheit.

Am Schluss spricht ein Richter Recht. Manchmal ist das gerecht, häufig nicht. Einen anderen Weg gibt es bis zur Erfindung des Hirndatendumps und dessen Anwendung aber nicht.

Als wir mal eine Sache - noch außergerichtlich - von 25% auf 80% (für mich) angehoben hatten und ich die restlichen 600 DM auch wollte, meinte der RSV-Anwalt sicher zu Recht: Kann sein, dass wir mit durchkommen. Kann sein, dass nicht. Kann auch sein, dass der Richter wieder auf 50% zurück fällt. Lassen wir es.

Es meinte jemand, er müsse noch rechts an mir vorbei, während ich auf einem Autobahnparkplatz in die Parklücke fuhr. Der verlangte permanente Schulterblick gab mir die 20% Teilschuld. Vorgang war klar - es hatten sich zwei grundehrliche Fahrer getroffen.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 17:55:26 Uhr:



Zitat:

Zum Verhalten der Versicherung: Die machen ihre Rechnung natürlich knallhart wirtschaftlich, Recht oder Unrecht interessiert die nicht.

Warum sollte ein Versicherer dem Anspruchssteller mehr glauben als dem eigenen Versicherten?

Es wir auf dem Gebiet generell gelogen, was das Zeug hält und die tollsten Szenarien erfunden.

Am Schluss spricht ein Richter Recht. Manchmal ist das gerecht, häufig nicht. Einen anderen Weg gibt es bis zur Erfindung des Hirndatendumps und dessen Anwendung aber nicht.

Hast mich nicht verstanden. Sie könnten ja danach handeln, wie das Recht (von Gerechtigkeit habe ich bewusst nicht gesprochen) in solchen Fällen aussieht. Das tun sie aber nicht, sondern sie wählen die für sie gesamthaft gesehen kostengünstigste Lösung. Deshalb kürzen sie gerne unberechtigt rum, egal bei welcher Art von Schaden oder drücken jemandem eine Mitschuld oder dergleichen rein oder lehnen die Leistung erstmal einfach ab. Das tun sie kühl kalkulierend so, dass die meisten aus wirtschaftlichen Gründen das Risiko des Rechtsstreits scheuen. Wenn sie so in neun Fällen billiger wegkommen, als eigentlich rechtens wäre, dann können sie sich den einen Fall eben leisten, wo einer die Sache dann tatsächlich vor Gericht bringt. Dem kann man ja dann immer noch einen Vergleich anbieten oder ganz nachgeben, wenn man merkt, dass er Ernst macht.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 18:21:35 Uhr:


Deshalb kürzen sie gerne unberechtigt rum...

Den Stammtischmüll kannst Du woanders verbreiten.

Fakt ist:
Polizeiliche Ermittlungsakte liegt der Gesellschaft nicht vor!
VN sagt, dass Geschädigter gefahren ist
Anspuchsteller sagt er stand.

Das sind die Fakten, die für die Gesellschaften gelten. Insofern kürzen sie ihrem Kenntnisstand nach bzw. gekürzt haben sie noch nicht einmal; sie sehen lediglich eine ihrem Kenntnisstand nach angemessene Mithaftung.

wenn weitere Tatsache bewiesen werden kann, kann die Entscheidung anders ausfallen. Dummerweise (oder zum Glück?) sind wir hier nicht in Amerika, so dass der Geschädigte nun mal den Schaden zu beweisen hat und nicht der Schädiger zu beweisen hat, dass sich ein Ereignis eben so nicht zugetragen hat!

Aber wo ist das Problem. wenn Polizei und Gutachter sagen, dass das nicht sein kann bzw. das sie vorher was anderes gesagt hat, ist doch alles geritzt. Die Aussage des VN wird unglaubwürdig; der Gutachter tut den Rest.

gruß

Ach nee - zur Sache ist ja alles geschrieben und warum die üblichen gut/böse-Märchen vertiefen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 8. Mai 2015 um 18:47:33 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 18:21:35 Uhr:


Deshalb kürzen sie gerne unberechtigt rum...
Den Stammtischmüll kannst Du woanders verbreiten.

Fakt ist:
Polizeiliche Ermittlungsakte liegt der Gesellschaft nicht vor!
VN sagt, dass Geschädigter gefahren ist
Anspuchsteller sagt er stand.

Wäre ja schön, wenn das Stammtischmüll wäre - aber leider kenne ich meine Pappenheimer und deren Vorgehen. Im Prinzip sagst Du es ja selber: Die Versicherung hat kein vollständiges Bild von der Geschichte, verteilt aber einfach mal 20% Schuld an die TE - obwohl sie wissen muss, dass der Unfallverursacher von privatem Grund rückwärts auf die Straße gefahren ist, also alles falsch gemacht hat, was man nur falsch machen kann. Um eine Objektivierung/Vervollständigung des Bildes hat man sich selbstverständlich nicht bemüht, denn das kostet Zeit und somit Geld. Passt genau ins Bild, dass die Versicherung auch keine weitere Korrespondenz will und die TE auf den Klageweg verweist - das macht man natürlich in der Hoffnung, dass ihr 900 Euro zu wenig sind, um die ganzen Kosten durch Anwälte und Gerichte und Gutachter zu riskieren, sie also einknickt. Es geht nur darum, für sich selber den Fall möglichst kostengünstig abzuschließen, alles andere interessiert nicht. Das kann man ökonomisch nennen oder eine moralische Sauerei, stimmen tut wohl beides.

Gegen diese Art von Geschäftsgebaren kann man sich nur dadurch wehren, dass man darauf achtet, dass der Versicherung im weiteren Verlauf möglichst hohe Kosten entstehen, dann könnte aus wirtschaftlichen Gründen vielleicht auch ein Umdenken stattfinden. Um es klar zu sagen: Ich würde an Stelle der TE die ganz schwere Artillerie auffahren, also eben mit Gutachter und allen Extras.

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