Ärger mit der VHV ( als Geschädigter )

Hallo, vielleicht hat ja der Ein oder Andere ein paar Tips für mich oder kann mich in meiner Haltung bestärken. Es geht um folgenden Unfall, der sich Anfang Februar zutrug:
30 Zone, Unfallgegner biegt rechts in Sackgasse ein, Ich biege von Links ein ( Vor dem Abbiegen muß der Fahrer ja schon gesehen haben, dass ich Ihm in die Straße folge, da ich diese ja mit Blinken angekündigt habe ) Sackgasse endet abrupt in einer Tiefgaragenabfahrt ( meine Garage wo ich hin wollte ), rechts ,paralell daneben mündet ein Fußgängerweg und kurz vor der Abfahrt zur Garage geht zur Rechten ein großer ( Innen- ) HofGaragenhof ab auf dem sich unzählige Garagen befinden. Wie gesagt, wir befinden uns in einer 30 Zone ich folge meinem Unfallgegner. Dieser blinkt rechts und fährt auf den Hof ab. Ich fahre ein kurzes Stück an ihm vorbei und komme vor der Auffahrt zum stehen, steige aus um mittels Schlüssel das elektrische Tor zu öffnen..gehe wieder die 2 Schritte zum Auto. Kaum sitze ich drin kracht es auch schon. Der Unfallgegner fuhr rückwärts mit einem leichten Bogen. Sein Rechts Hinten traf meine Hintere Beifahrertür. Polizei hab ich gerufen. Aussage von dem Verursacher: Ich hab Sie einfach nicht gesehen.. woraufhin er ob der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärts Fahrenden aufgeklärt wurde.
Auf der Unfallmitteilung steht der Herr an erster Stelle und bekam ein Ordnungsgeld von 35 EUR aufgebrummt.
Ich muß dazu sagen, das dies mein erster Unfall nach 19 Jahren Führerschein war und ich etwas unsicher in der Handhabung war. Als ich nach fast 2 Wochen nichts von der gegnerischen Versicherung hörte ( mir war die V auch nicht bekannt ) fuhr ich in meine Werkstatt, hab ne Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachten erstellen lassen. Alles lief sofort über die Anwälte des Gutachters. Es stellte sich dann auch raus, dass mein Unfallgegner ( bzw. der Fahrzeughalter ) den Unfall nicht gemeldet hatte! Wie dem auch sei. Als die Dinge mit der Versicherung ( VHV ) ihren Lauf nahmen kam plötzlich ein Schreiben, natürlich mit dem gewöhnlichen Genörgel, dass meine Werkstatt zu teuer sei und man in die Berechnung eine günstigere aufnehmen würde...usw.. klar das die das versuchen, aber da weiß ich, dass ich selbst die Werkstatt meines Vertrauens wählen kann. Was mich aber sehr verärgert ist, dass die VHV mir 20 % Teilschuld aufbrummen möchte! Die haben von mir noch nichtmal ein Unfallprotokoll angefordert. Somit kannten Sie gar nicht den Unfallhergang aus meiner Sicht. Auch als meine Anwälte gegen die 20 % vorgingen lehnte die VHV in einem zweiten Schreiben ab! Es geht mir noch nichtmal so sehr um meinen Schaden, den die VHV um 20% kürzen würden. Schlimmer ist, dass das gegnerische Auto erst 1 Jahr alt war und demnach Vollkasko versichert.. vermutlich hat die VHV keinen Bock den Schaden zu begleichen und versucht so Geld bei mir zu holen. Mich trifft doch nun aber überhaupt keine Schuld. Warum soll meine Versicherung den Schaden übernehmen und ich somit eine Hochstufung riskieren. Wie kann das sein?
Sorry für den langen Beitrag..aber mich macht das im moment echt fertig. Die ganze Sache läuft ja nun auch schon ne Weile.

Beste Antwort im Thema

"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter

71 weitere Antworten
71 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:35 Uhr:



Zitat:

Hast mich nicht verstanden.

Was du ausdrücken willst- doch. Dazu langt mein Hirn sogar ohne Anstrengung. Aber eben auch auch zu mehr. Das "mehr" gebe ich im Forum zur Kenntnis. Das ist der Zweck eines Forums.

Schön - dann erklärst Du mir mit Deinem Superhirn bestimmt gerne den Mehrwert Deiner letzten beiden Posts. Den vermag ich gewöhnlicher Mensch nämlich nicht zu erkennen.

machdichmallocker!

Vielen, vielen Dank für all eure Beiträge. Die bestärken mich doch darin auch ohne RV vor Gericht zu gehen, sollte die VHV bei ihrem Standpunkt bleiben. Mir gehte es hier einfach um´s Prinzip. Ich habe nichts falsch gemacht und sehe nicht ein auf 1300 EUR ( muß mich hier korrigieren, habe mich mit den 900 vertan ) zu verzichten.
Mir ist allerdings gestern noch etwas eingefallen. Mein Bruderr kam kurz nach dem Unfall an die Unfallstelle..die Polizei kam danach und mein Bruder kann die Aussage des Unfallverursachers er habe mich einfach nicht gesehen, bezeugen. Aber vielleicht wird dann auch nur behauptet mein Bruder macht so eine Aussage zu meinem Wohlwollen. Er ist ja kein `objektiver ` Zeuge. Die Polizei wird sich sicherlich nicht erinnern können.

Zitat:

@martini22 schrieb am 8. Mai 2015 um 20:06:07 Uhr:


Aber vielleicht wird dann auch nur behauptet mein Bruder macht so eine Aussage zu meinem Wohlwollen. Er ist ja kein `objektiver ` Zeuge. Die Polizei wird sich sicherlich nicht erinnern können.

du solltest durchaus darauf einstellen, das die Gegenseite argumentiert, dass Dein Bruder in Deinem Lager ist, was nicht heißt, dass er kein Zeuge ist.

Bevor Du Klage erwägst, würde ich aber wie vorher geschrieben, die Daten verifizieren; sprich mit der Polizei nochmal sprechen, was dokumentiert wurde und mit einem Gutachter mal sprechen, ob man das Schadenbild mit einer Kollision mit einem fahrenden Auto in Einklang zu brigen ist. Dann hast Du sicherheit, welche Daten dem Prozess zu grunde gelegt werden können. Dein Bruder als weiter Zeuge ist mit Sicherheit auch nicht schleicht.

Aber wie sagt man so schön: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Viel Erfolg!

Ähnliche Themen

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 19:27:51 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:35 Uhr:


Was du ausdrücken willst- doch. Dazu langt mein Hirn sogar ohne Anstrengung. Aber eben auch auch zu mehr. Das "mehr" gebe ich im Forum zur Kenntnis. Das ist der Zweck eines Forums.
Schön - dann erklärst Du mir mit Deinem Superhirn bestimmt gerne den Mehrwert Deiner letzten beiden Posts. Den vermag ich gewöhnlicher Mensch nämlich nicht zu erkennen.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:35 Uhr:


Ach nee - zur Sache ist ja alles geschrieben und warum die üblichen gut/böse-Märchen vertiefen.

Wenn ich so herzlich gebten werde, mache ich das. Meine offensichtlich für dich zu kurz gefassten Worte sollten ausdrücken, dass ich mich aus der Diskussion über die ach so bösen Versicherer (ganz böse = online. Eher lieb = mit Vertreter; besonders dieselben) heute mal raushalte, weil das in diesem Forum schon 1000+ mal durchgekaut wurde. Ausführlich genug?

Das Post davor sollte kommunizieren, dass ich deine Gedankengänge sehr wohl verstehe (also meine geistigen Fähigkeiten dafür als ausreichend erachte) - diese aber nicht meine sind.

Und nun beziehe mal deinem Nutzernamen etwas auf dich selbst!

Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 20:23:05 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 8. Mai 2015 um 19:27:51 Uhr:


Schön - dann erklärst Du mir mit Deinem Superhirn bestimmt gerne den Mehrwert Deiner letzten beiden Posts. Den vermag ich gewöhnlicher Mensch nämlich nicht zu erkennen.

Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 20:23:05 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 8. Mai 2015 um 19:22:35 Uhr:


Ach nee - zur Sache ist ja alles geschrieben und warum die üblichen gut/böse-Märchen vertiefen.
Wenn ich so herzlich gebten werde, mache ich das. Meine offensichtlich für dich zu kurz gefassten Worte sollten ausdrücken, dass ich mich aus der Diskussion über die ach so bösen Versicherer (ganz böse = online. Eher lieb = mit Vertreter; besonders dieselben) heute mal raushalte, weil das in diesem Forum schon 1000+ mal durchgekaut wurde. Ausführlich genug?

Das Post davor sollte kommunizieren, dass ich deine Gedankengänge sehr wohl verstehe (also meine geistigen Fähigkeiten dafür als ausreichend erachte) - diese aber nicht meine sind.

Und nun beziehe mal deinem Nutzernamen etwas auf dich selbst!

Aha, schön - um die Diskussion ging es aber eigentlich gar nicht und ich habe darüber auch kein Wort verloren.

Das Problem mit Deinem Post ist, dass er, obwohl Du mich zitiert hast, mit meinem irgendwie nicht viel zu tun hat. Davon abgesehen kannst Du gerne Gedankengänge entwickeln, soviel Du willst, auch solche, die mit der Sache hier gar nichts zu tun haben.

So lange ist der Vorgang doch noch nicht her. Also ruf den aufnehmenden Polizeibeamten an, frage ihn, an was er sich erinnern kann und ob er so freundlich wäre, diese Erinnerung in der Akte zu vermerken.

Da muß ich nochmal doof nachfragen.. macht die Polizei nach Aufnahme eines Unfalls denn noch mehr als einen Unfallbogen ausfüllen, von dem ich nichts weiß?

Eine verbindliche Antwort bekommst du dort, wo man derartige Aufzeichnungen fertigt, falls man das tut. Und nur dort - hier nicht.

Dort erfährst du auch, ob man ggf. eine Aktennotiz für eine eventuelle, spätere Zeugenaussage bei Gericht fertigt, wenn du darum bittest.

So wie ich das hier gelesen habe, hat der Unfallgegner doch sinngemäß geäußert, dass er dich übersehen hat (aber trotzdem ggf. beeidet, dass du gefahren bist). Wenn er das in Gegenwart der Polizei gesagt hat und diese das schriftlich festhält - na prima.

Wurde eigentlich die Frage beantwortet, ob du das Fahrzeug abgestellt hast, während der Unfallgegner bereits rückwärts manövrierte oder ob du das nicht weißt oder ausschließen kannst?

Der UNfallverursacher hat vor der Polizei nur ausgesagt, dass er mich einfach nicht gesehen hat. Daraufhin wurde er belehrt ob der besonderen Vorsicht beim Rückwärtsfahren. Dass ich noch gefahren bin hat er dann vor der Versicherung behauptet. Ich nehme an zu dem Zeitpunkt als der erste Einwand bzgl. der 20% kam. Situ, was meinst du genau mit ob die Frage beantwortet wurde? Von wem? Ich weiß, ich bin an ihm vorbeigefahren. Das heißt ich stand nicht hinter ihm. Er scherte aber nach links aus.. Mein Fahrzeug stand, da ich mich ja gerade erst wieder reingesetzt habe.

Bedenke: Lügner zaubern auch eigene Zeugen aus dem Hut. Habe ich schon erlebt.

Zitat:

@martini22 schrieb am 9. Mai 2015 um 14:12:19 Uhr:


Situ, was meinst du genau mit ob die Frage beantwortet wurde? Von wem? Ich weiß, ich bin an ihm vorbeigefahren.

Die Frage war nach dem exakten zeitliche Ablauf (hatte dazu irgendwas geschrieben, aber nicht als eindeutige Frage).

Eine konstruierbare Mitschuld könnte ich nur erkennen, wenn für dich - zumindest theoretisch - beim Abstellen deines Fahrzeuges erkennbar war, dass der Unfallgegner rückwärts dorthin fahren könnte/wollte/würde, wo du dein Auto abgestellt hast. Dann wäre auch die Frage, ob du in der Sackgasse eine Alternative gehabt hättest.

Erkennen könnte man das sicher (ob man muss, eine andere Frage), wenn sich der Unfallgegner bereits rückwärts in Bewegung gesetzt hätte.

Wir können das alles ja nicht rekonstruieren. Weil ich - anders als manche hier - dem Versicherer nicht im Allgemeinen und auch nicht im Speziellen unterstelle, wider besseres Wissen Recht zu verbiegen, versuche ich nur, so zu denken wie er vielleicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen