Ärger mit der VHV ( als Geschädigter )

Hallo, vielleicht hat ja der Ein oder Andere ein paar Tips für mich oder kann mich in meiner Haltung bestärken. Es geht um folgenden Unfall, der sich Anfang Februar zutrug:
30 Zone, Unfallgegner biegt rechts in Sackgasse ein, Ich biege von Links ein ( Vor dem Abbiegen muß der Fahrer ja schon gesehen haben, dass ich Ihm in die Straße folge, da ich diese ja mit Blinken angekündigt habe ) Sackgasse endet abrupt in einer Tiefgaragenabfahrt ( meine Garage wo ich hin wollte ), rechts ,paralell daneben mündet ein Fußgängerweg und kurz vor der Abfahrt zur Garage geht zur Rechten ein großer ( Innen- ) HofGaragenhof ab auf dem sich unzählige Garagen befinden. Wie gesagt, wir befinden uns in einer 30 Zone ich folge meinem Unfallgegner. Dieser blinkt rechts und fährt auf den Hof ab. Ich fahre ein kurzes Stück an ihm vorbei und komme vor der Auffahrt zum stehen, steige aus um mittels Schlüssel das elektrische Tor zu öffnen..gehe wieder die 2 Schritte zum Auto. Kaum sitze ich drin kracht es auch schon. Der Unfallgegner fuhr rückwärts mit einem leichten Bogen. Sein Rechts Hinten traf meine Hintere Beifahrertür. Polizei hab ich gerufen. Aussage von dem Verursacher: Ich hab Sie einfach nicht gesehen.. woraufhin er ob der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärts Fahrenden aufgeklärt wurde.
Auf der Unfallmitteilung steht der Herr an erster Stelle und bekam ein Ordnungsgeld von 35 EUR aufgebrummt.
Ich muß dazu sagen, das dies mein erster Unfall nach 19 Jahren Führerschein war und ich etwas unsicher in der Handhabung war. Als ich nach fast 2 Wochen nichts von der gegnerischen Versicherung hörte ( mir war die V auch nicht bekannt ) fuhr ich in meine Werkstatt, hab ne Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachten erstellen lassen. Alles lief sofort über die Anwälte des Gutachters. Es stellte sich dann auch raus, dass mein Unfallgegner ( bzw. der Fahrzeughalter ) den Unfall nicht gemeldet hatte! Wie dem auch sei. Als die Dinge mit der Versicherung ( VHV ) ihren Lauf nahmen kam plötzlich ein Schreiben, natürlich mit dem gewöhnlichen Genörgel, dass meine Werkstatt zu teuer sei und man in die Berechnung eine günstigere aufnehmen würde...usw.. klar das die das versuchen, aber da weiß ich, dass ich selbst die Werkstatt meines Vertrauens wählen kann. Was mich aber sehr verärgert ist, dass die VHV mir 20 % Teilschuld aufbrummen möchte! Die haben von mir noch nichtmal ein Unfallprotokoll angefordert. Somit kannten Sie gar nicht den Unfallhergang aus meiner Sicht. Auch als meine Anwälte gegen die 20 % vorgingen lehnte die VHV in einem zweiten Schreiben ab! Es geht mir noch nichtmal so sehr um meinen Schaden, den die VHV um 20% kürzen würden. Schlimmer ist, dass das gegnerische Auto erst 1 Jahr alt war und demnach Vollkasko versichert.. vermutlich hat die VHV keinen Bock den Schaden zu begleichen und versucht so Geld bei mir zu holen. Mich trifft doch nun aber überhaupt keine Schuld. Warum soll meine Versicherung den Schaden übernehmen und ich somit eine Hochstufung riskieren. Wie kann das sein?
Sorry für den langen Beitrag..aber mich macht das im moment echt fertig. Die ganze Sache läuft ja nun auch schon ne Weile.

Beste Antwort im Thema

"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter

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Warum die 20%? Da steht einfach "Mithaftung". Zu diesem Zeitpunkt kannte die Versicherung meine Unfallschilderung noch nicht. Die wurde dann selbstverständlich nachgereicht mit der Forderung den Restbetrag zu überweisen. Reaktion daraufhin: "Eine besonders aufmerksame Verkehrsteilnehmerin hätte das diesseitige Zurücksetzen rechtzeitig bemerkt und in Ihre Überlegungen mit einbezogen. Wir behaupten ja nicht das Frau X ( also ich ) ein Verschulden ( da geht der Satz nicht weiter ) . Fakt ist jedoch, dass Sie nicht die Sorgfalt an den Tag gelegt hat , um für sich einen Fall höherer Gewalt in Anspruch zu nehmen. Sofern keine neuen Fakten vorgetragen werden, möchten wir - nicht zuletzt aus ökonomischen Erwägungen - außergerichtlich nun auch nicht weiter korespondieren." So der ganze Wortlaut..
Meine Rechtschutz habe ich ganz speziell für mitunter Arbeitsrecht abgeschlossen. In meiner Branche wird gerne gekündigt ;-) Warum nicht Verkehrsrecht? Ich fahre seit 20 Jahren ohne Unfall.. also bitte nicht beleidigend werden.

PS: Der Unfall ereignete sich wohl noch auf einer öffentlichen Straße. Ist etwas schwierig zu sagen, da die Straße ( Sackgasse ) nahtlos in einen Fußgängerweg und die Tiefgaragenabfahrt übergeht. Genaugenommen beginnt die Privatstraße ja sicherlich erst auf der Abfahrt zur Tiefgarage. Der Unfallgegner kam aber von einem Privatgelände ( Hinterhof ) rückwärts gefahren

"Höhere Gewalt"? Den Schriftverkehr würde ich ja in der Gesamtheit gerne sehen. Da passt ja eigentlich nichts zusammen - jedenfalls nicht nach dem Geschilderten. Wenn mein stehendes (schon eine Weile - das dürfte vielleicht Ausschlag gebend sein - nicht der ist unschuldig, der zuerst zum Stehen kommt) Auto beschädigt wird, muss ich überhaupt nichts berücksichtigen. Also entweder Klage oder zahlen - so schreibt der Versicherer.

Zur nicht vorhandenen RSV - zum Glück müssen die meisten ihre Versicherungen nie in Anspruch nehmen. Mein Haus ist seit 50 Jahren nicht abgebrannt - ich versichere es weiterhin. Angsthase eben.

Zitat:

@martini22 schrieb am 7. Mai 2015 um 12:38:36 Uhr:


Ich fahre seit 20 Jahren ohne Unfall.. also bitte nicht beleidigend werden.

Glück gehabt. Unabhängig davon, du hast ja bereits einen Anwalt beauftragt der auch bezahlt werden will. Geht das zu 100% zu deinen Gunsten aus werden die Kosten auch vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung getragen, wenn nicht bist du ja bereits im Boot.

Hast du heute morgen wie beauftragt mit deinem Anwalt telefoniert?

P.S. Schuld und Haftung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Sie können gleich sein, müssen es aber nicht. So kann man z.B. an einem Unfall keine Schuld haben aber aus der Gefährdungshaftung u.U. doch ganz oder teilweise zahlen müssen.

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Ja, aber ich glaube das ist ja das Problem. Es steht ja Aussage gegen Aussage. Mein Unfallgegner behauptet ich sei noch gefahren. Aber wie gesagt, wohin denn? Als er in mich reinfuhr bin ich ja schon quasi an ihm vorbei gefahren
und auf der Höhe muß ich halten ( sprich vor der Abfahrt ). Sagen wir's mal so: Hätte er gerade nach hinten gesetzt
wäre er evtl nicht in mich hinein gefahren. Er ist aber nach links ausgeschert.. schön ist der Wortlaut "eine besonders aufmerksame Verkehrsteilnehmerin hätte das zurücksetzten bemerkt.... oh ja, hätte ich Augen im Hinterkopf hätte ich natürlich beim Gang zum aufschließen des Tores gesehen was vor sich geht und hätte vermutl noch rechtzeitig zum Auto sprinten können um mein Auto in Sicherheit zu bringen.

Zitat:

@martini22 schrieb am 7. Mai 2015 um 13:04:47 Uhr:


Ja, aber ich glaube das ist ja das Problem.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Hast du jetzt endlich mal gefragt?

Zitat:

@martini22 schrieb am 7. Mai 2015 um 13:04:47 Uhr:


Ja, aber ich glaube das ist ja das Problem. Es steht ja Aussage gegen Aussage.

Ist doch scheißegal, der ist dir rückwärts reingefahren.

Selbst wenn du gefahren bist, ich muß doch nicht warten ob der, der vor mir abgebogen ist vielleicht rückwärts wieder raus kommt. Das hätte

niemand

(auch nicht der Idealfahrer) gemacht.

Ich kann mir nicht vorstellen daß dir da was übrig bleibt, aber ich hab leicht reden (weil Rechtsschutz).

Wissen kann man es nie was rauskommt, wenn dir aber 20% bleiben, zahlt deine Versicherung 20% vom Gegnerschaden und du wirst hochgestuft.

Wenn die Versicherung schon schreibt daß sie ausergerichtlich nicht mehr mit dir reden wollen würde ich, wie gesagt, mittels Anwalt eine Klage androhen lassen (das dürft noch nicht die Welt kosten).
Wenn die das ablehnen kannst du immer noch überlegen.

Gruß Metalhead

Ich glaube mein Problem ist die Anwältin, die den Fall vertritt. Die Frau scheint so zaghaft und macht mich total unsicher damit. Würde mir wünschen, dass Sie auch sagen würde " scheiß egal ob Sie gefahren sind oder standen, der ist Ihnen rückwärts reingefahren... " Sie macht mir eher Angst..von wegen, wenn's vor Gericht geht wird vom Gericht ein Gutachter gestellt..da müßte ich erstmal in Vorkasse gehen..so ca 1500 EUR.. Prinzipell kein Problem mit der Vorkasse.. aber wenn ich verliere trage ich alleine die Kosten für dieses Gutachten

Ja, aber sie hat doch Recht. Ist nun einmal so. Wenn Aussage gegen Aussage steht (so genau wissen wir ja nicht, wer was zu Protokoll gegeben hat wie plausibel das jeweils klingt).

Du trägst nicht nur die Gutachterkosten, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Die meisten wägen dies gegen die Kosten, um die es hier geht (also der Schaden an deinem Auto und die Hochstufung SFR) ab.

Wenn der Gegner zum Beispiel behauptet, du hättest dein Auto dort abgestellt, obschon erkennbar war, dass er da rückwärts kommen würde (so klingt das), sieht die Sache schon wieder ziemlich düster aus.

Zitat:

@situ schrieb am 7. Mai 2015 um 14:39:46 Uhr:


Du trägst nicht nur die Gutachterkosten, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten.

Aber doch auch nur prozentual aus der Schadensbeteiligung.

@TE: Hast du mal mit deiner Versicherung geredet? Die kennen sich da doch auch aus und sind sicher nicht erpicht hier 20% zu tragen.

Zitat:

@situ schrieb am 7. Mai 2015 um 14:39:46 Uhr:


Wenn der Gegner zum Beispiel behauptet, du hättest dein Auto dort abgestellt, obschon erkennbar war, dass er da rückwärts kommen würde (so klingt das), sieht die Sache schon wieder ziemlich düster aus.

Warum denn? Berechtigt trotzdem nicht einfach in die Karre zu fahren.

Außerdem würde er implizit aussagen daß er ihn gesehen hat und trotzdem reingefahren ist.

Gruß Metalhead

Zitat:

Warum denn? Berechtigt trotzdem nicht einfach in die Karre zu fahren.
Außerdem würde er implizit aussagen daß er ihn gesehen hat und trotzdem reingefahren ist.

Deswegen gibt die Versicherung ihm ja auch 80% (weil er die Hauptschuld trägt) und der TE nur 20% (wenn es so gesehen wird, was wir alle nicht wissen).

Ich kann mir das gut vorstellen.

Denkt jemand, seit alles klar und setze rückwärts an.

Dann kommt ein anderer und stellt sein Auto dort hin, wo er auch hin wollte. Sicht ist ein bisschen schlecht.
Er versäumt, den Hals noch mal zu verdrehen (vielleicht, weil ihm der eigene Kotflügel vorn beim Einkurven gefährdet erscheint) und schon ist es passiert.

Versicherung meint, die andere hätte das Manöver doch erkennen müssen und sich nicht in den Weg stellen sollen (ob der Vorwurf nun haltbar ist oder nicht) und rechnet ihr 20% an.

das ist das, was ich die ganze zeit sage:
Es zählt der objektive Tatbestand. Fakt ist, du bahauptest, dass Du standest; sie behauptet, dass Du gefahren bist. Der, der etwas will muss im deutschen Recht die ihm günstige Rechtsposition beweisen; das kannst Du nicht; zumindest nicht ohne Gutachter (Kostenrisiko!).
Auf Grund der Gesamtumstände geht die Versicherer von einer Mithaftung aus. Die Sackgasse wirkt verkehrsberuhigend und ich bin sicher, dass Du wärest du nur im Auto gewesen den Unfall vermutlich auch tatsächlich hättest verhindern auch wenn Du nur wie ein Irrer auf die Hupe geschlagen hättest oder halt vorzeitig gebremst oder den Rückwärtsgang eingelegt hättest - wie auch immer.

Eines ist mir aber nicht klar und verwirrt mich: Du behauptest du standest; der Unfallgegner behauptet du bist gefahren, der Versicherer des Geschädigten verweist auf eine Mithaftung, da Du ja den Rückwärtsgang hättest einlegen können. Im Fahren? Irgendetwas passt hier nicht zusammen.

Prozesskosten: Unterstellt der Versicherer habe recht bzw. der weitergehende Anspruch kann vor Gericht nicht bewiesen werden so trägst Du das komplette Risiko. Der Versicherer hat Dir bereits außergerichtlich 80% zugesprochen. Kämpst Du um weitere 20% und verlierst hast Du bezogen auf den Gegenstandswert des Verfahren (weitere 20%) zu 100% verloren und hast die Prozesskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) zu tragen.

Das solltest Du bei Deiner Entscheidung berücksichtigen.

Ich bin wirklich kein Freund von dem stereotypischen "Warum bist Du nicht rechtschutzversichert?"; aber fakt ist, dass Du Dich mit einer solchen nun entspannt zurücklehnen hättest können; du könntest nichts verlieren. Ein Unterliegen vor Gericht würde der Rechtschutzversicherer tragen; jetzt musst du überlegen, ob du das risiko eingehen möchtest.

gruß

Hallo Phaetoninteresse, du hast da einiges mißverstanden.. Der Unfallverursacher bog vor mir rechts auf einen Hof ein ( 30 Zone ). Ich fuhr an ihm vorbei und kam unvermittelt zum Stehen, da sich dort die Abfahrt zu meiner Tiefgarage befindet. Ich muß aus dem Auto steigen um oben per Schlüssel das Gargentor unten zu öffnen. Kaum war ich im Auto krachte es. Also wenn ich ins Auto steige gucke ich nicht unbedingt direkt aus der hinteren Beifahrertür. Das andere Auto hatte den Schaden hinten rechts ( nur zum Verständnis ). Inwiefern soll ich da reagieren. Und wie schon ein Vorredner sagte: man bleibt ja nicht erstmal stehen, wenn jemand vor einem rechts abbiegt, um zu schauen ob er evtl. vor hat rückwärts wieder raus zu fahren. Seine Aussage vor der Polizei lautete auch: ich hab sie einfach nicht gesehen! ( Aber behaupten ich sei noch gefahren! Ich dachte er hätte mich nicht gesehen ! ) Und wie schon zuvor geschrieben gibt es leider kein Protokoll voon der Polizei. Also nicht mit unseren Aussagen.

Ja, ich hätte hupen können oder vorfahren... aber dafür hätte ich ja im Auto sein müssen, als er bereits rückwärts setzte.

Zitat:

@martini22 schrieb am 7. Mai 2015 um 19:12:24 Uhr:


Hallo Phaetoninteresse, du hast da einiges mißverstanden.. Der Unfallverursacher bog vor mir rechts auf einen Hof ein ( 30 Zone ). Ich fuhr an ihm vorbei und kam unvermittelt zum Stehen, da sich dort die Abfahrt zu meiner Tiefgarage befindet. Ich muß aus dem Auto steigen um oben per Schlüssel das Gargentor unten zu öffnen. Kaum war ich im Auto krachte es. Also wenn ich ins Auto steige gucke ich nicht unbedingt direkt aus der hinteren Beifahrertür. Das andere Auto hatte den Schaden hinten rechts ( nur zum Verständnis ). Inwiefern soll ich da reagieren. Und wie schon ein Vorredner sagte: man bleibt ja nicht erstmal stehen, wenn jemand vor einem rechts abbiegt, um zu schauen ob er evtl. vor hat rückwärts wieder raus zu fahren. Seine Aussage vor der Polizei lautete auch: ich hab sie einfach nicht gesehen! ( Aber behaupten ich sei noch gefahren! Ich dachte er hätte mich nicht gesehen ! ) Und wie schon zuvor geschrieben gibt es leider kein Protokoll voon der Polizei. Also nicht mit unseren Aussagen.

stimmt hatte ein denkfehler bzgl deiner Position bzw. der Position deines Fahrzeuges zum Umfallzeitpunkt.

Nichtsdestotrotz bleiben weitere überlegen aus dem vorpost von meinem denkfehler unberüht.

wenn du nicht beweisen kannst, dass Du standest wird es eng.

Ich würde im nächsten Ansatz mal einen Gutachter aufsuchen und den fragen, ob man aus dem Schadenhergang und Schadenbild belegen kann, dass Du standest; dass ist die einzige Chance die ich hier noch sehe. Der Versicherer hat ja schon angedeutet, dass er auf die Klage wartet, wenn Du noch etwas möchtest.

Interessant wäre auch noch zu wissen, was genau die Polizei protokolliert hat; steht im Protokol drin, dass nach ihren angaben sie gestanden hat. Einfach mal bei der Polizei anrufen und um ein Gespräch bitten. Wenn sie bei der Polizei gesagt, dass sie stand bzw. das so aufgenommen wurde und jetzt etwas gegenteiliges behauptet, ist das vor gericht widersprüchlich und man würde tendentiell eher die glauben.

wenn beides gegeben ist würde ich den weg gehen.

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