Ärger mit der VHV ( als Geschädigter )
Hallo, vielleicht hat ja der Ein oder Andere ein paar Tips für mich oder kann mich in meiner Haltung bestärken. Es geht um folgenden Unfall, der sich Anfang Februar zutrug:
30 Zone, Unfallgegner biegt rechts in Sackgasse ein, Ich biege von Links ein ( Vor dem Abbiegen muß der Fahrer ja schon gesehen haben, dass ich Ihm in die Straße folge, da ich diese ja mit Blinken angekündigt habe ) Sackgasse endet abrupt in einer Tiefgaragenabfahrt ( meine Garage wo ich hin wollte ), rechts ,paralell daneben mündet ein Fußgängerweg und kurz vor der Abfahrt zur Garage geht zur Rechten ein großer ( Innen- ) HofGaragenhof ab auf dem sich unzählige Garagen befinden. Wie gesagt, wir befinden uns in einer 30 Zone ich folge meinem Unfallgegner. Dieser blinkt rechts und fährt auf den Hof ab. Ich fahre ein kurzes Stück an ihm vorbei und komme vor der Auffahrt zum stehen, steige aus um mittels Schlüssel das elektrische Tor zu öffnen..gehe wieder die 2 Schritte zum Auto. Kaum sitze ich drin kracht es auch schon. Der Unfallgegner fuhr rückwärts mit einem leichten Bogen. Sein Rechts Hinten traf meine Hintere Beifahrertür. Polizei hab ich gerufen. Aussage von dem Verursacher: Ich hab Sie einfach nicht gesehen.. woraufhin er ob der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärts Fahrenden aufgeklärt wurde.
Auf der Unfallmitteilung steht der Herr an erster Stelle und bekam ein Ordnungsgeld von 35 EUR aufgebrummt.
Ich muß dazu sagen, das dies mein erster Unfall nach 19 Jahren Führerschein war und ich etwas unsicher in der Handhabung war. Als ich nach fast 2 Wochen nichts von der gegnerischen Versicherung hörte ( mir war die V auch nicht bekannt ) fuhr ich in meine Werkstatt, hab ne Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachten erstellen lassen. Alles lief sofort über die Anwälte des Gutachters. Es stellte sich dann auch raus, dass mein Unfallgegner ( bzw. der Fahrzeughalter ) den Unfall nicht gemeldet hatte! Wie dem auch sei. Als die Dinge mit der Versicherung ( VHV ) ihren Lauf nahmen kam plötzlich ein Schreiben, natürlich mit dem gewöhnlichen Genörgel, dass meine Werkstatt zu teuer sei und man in die Berechnung eine günstigere aufnehmen würde...usw.. klar das die das versuchen, aber da weiß ich, dass ich selbst die Werkstatt meines Vertrauens wählen kann. Was mich aber sehr verärgert ist, dass die VHV mir 20 % Teilschuld aufbrummen möchte! Die haben von mir noch nichtmal ein Unfallprotokoll angefordert. Somit kannten Sie gar nicht den Unfallhergang aus meiner Sicht. Auch als meine Anwälte gegen die 20 % vorgingen lehnte die VHV in einem zweiten Schreiben ab! Es geht mir noch nichtmal so sehr um meinen Schaden, den die VHV um 20% kürzen würden. Schlimmer ist, dass das gegnerische Auto erst 1 Jahr alt war und demnach Vollkasko versichert.. vermutlich hat die VHV keinen Bock den Schaden zu begleichen und versucht so Geld bei mir zu holen. Mich trifft doch nun aber überhaupt keine Schuld. Warum soll meine Versicherung den Schaden übernehmen und ich somit eine Hochstufung riskieren. Wie kann das sein?
Sorry für den langen Beitrag..aber mich macht das im moment echt fertig. Die ganze Sache läuft ja nun auch schon ne Weile.
Beste Antwort im Thema
"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter
71 Antworten
Und womit werden die 20% Abzug begründet? Oder sind es die 19% MwST welche du erst nach erfolgter Reparatur von der Versicherung erhältst und es nur falsch verstanden hast das vorab 19 % abgezogen werden.( Nettoreparaturkosten)
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 6. Mai 2015 um 12:51:23 Uhr:
Dann solltest Du auch anteilig die Gerichtskosten tragen. Aber warum klärst Du das nicht bei einer kostenlosen Baratung beim Anwalt deines Vertrauens ab?
Aber warum solltest Du eine Mitschuld bekommen? Die Polizei hat doch zum Glück den Schadenhergang aufgenommen und der Unfallverursacher wurde bereits verwarnt. Da ist doch wohl alles klar.
Was er seiner Versicherung oder wem auch immer erzählt, ist doch zweitrangig.
Welche Kostenlose Beratung?
Die 20% sollen wohl die Gefährdungshaftung abdecken ?
Einfach mal Nachfragen.
Die gegnerische Versicherung dürfte nur die Aussage des Unfallverursachers haben. Der von der Polizei aufgenommen Schadenshergang liegt denen nicht vor. Somit sind sie auf die Aussage ihres Versicherungsnehmers angewiesen. Und was der vom Himmel lügt, wissen die natürlich nicht.
Somit ist klar, dass Sie dir eine Teilschuld anlasten wollen.
Entweder versuchst Du mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen, schilderst ihnen den Vorgang und gibst denen das Aktenzeichen der Polizei oder wie gesagt, fragst einen eigenen Anwalt.
Ich persönlich bin da gebranntes Kind, zuviel schlechte Erfahrungen. Ich gehe sofort zum Anwalt. Entweder zahlt es meine ADAC-Rechtsschutzversicherung oder eben die gegnerische Verischerung.
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Zitat:
Welche Kostenlose Beratung?
Ob der Anwalt den Fall übernimmt, wie die Erfolgsaussichten sind und wie er den Fall einschätzt, hat mein Anwalt mir immer im Vorfeld mitgeteilt. Das hat noch nie einen Cent gekostet.
Wo steht das geschrieben?
hey martin,
du schreibst soooo viel. Da hat man fast keine Lust mehr weiterzulesen.
Sei mir nicht böse, das meiste ist völlig irrelevant.
Versuche Dich mal auf das wesentliche zu beschränken.
Der erste, der hier die einzig wichtige frage gestellt hat, die im fokus steht, war pepperduster.
bitte beantworten:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 6. Mai 2015 um 13:10:55 Uhr:
Und womit werden die 20% Abzug begründet?
Wenn Du die Begründung durch rechtsdeutsch inhaltlich nicht verstehst, bitte einfach Schreiben der Versicherung einscannen.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei und hat Stammtischqualität.
gruß
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 6. Mai 2015 um 13:22:06 Uhr:
Die 20% sollen wohl die Gefährdungshaftung abdecken ?
Du meinst sicher die Betriebsgefahr, oder?
Glaube allerdings nicht daß man damit durch kommt (ist ja quasi in's "geparkte" Auto gefahren).
Ich glaube kaum daß die Versicherung sich auf einen Prozess einlässt (Hauptschuld hat sie sowieso).
Der Anwalt soll einfach eine Zahlungsfrist mit Klageandrohung setzen, fertig.
PS. Rechtsschutzversicherung ohne Verkehrsrechtsschutz? Wie doof ist das denn (ist doch die meistgebrauchte)?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2015 um 16:11:47 Uhr:
Vorsicht, nicht den objektiven Tatbestand berücksichtigen sondern den bewiesenen:Zitat:
Glaube allerdings nicht daß man damit durch kommt (ist ja quasi in's "geparkte" Auto gefahren).
zugegeben ich werd aus dem Geschreibsel nicht ganz schlau; meine aber verstanden zu haben, das sich das auf einem privatzufahrtsweg zu Parkplätzen bzw. Tiefgerade ereignet hat.Zitat:
@martini22 schrieb am 5. Mai 2015 um 22:59:53 Uhr:
PS: Der Unfallgegner hat übrigens im Nachhinein noch behauptet ich sei gefahren und nicht gestanden.Stichworte:
"Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme"
vs.
"Außerachtlassung rückwärtiger Verkehr"
--> 20 - 30% Mithaftung.aber wie gesagt, alles höchstspekulativ solange nicht der TE sagt, auf was sich denn die VHV überhaupt beruft; sie wird wohl kaum sinngemäß geschrieben:
"wir haben kein bock alles zu zahlen" "wir kürzen pauschaul um 20%"
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2015 um 16:11:47 Uhr:
PS. Rechtsschutzversicherung ohne Verkehrsrechtsschutz? Wie doof ist das denn (ist doch die meistgebrauchte)?
Gruß Metalhead
Echt?
Wieviele sind das im Vergleich zu den anderen Fällen?
Ohne eine Verkehrsrechtsschutzversicherung würde ich auch nicht auf die Straße. Kostet so um die 50 EUR/Jahr.
Kostenlose Erstberatung durch eine Fachanwalt in der Nähe deines Wohnortes, wenn du Mitglied eines der führenden Automobilklubs bist.
In die Hände eines Gutachters und seiner Anwälte - schon gar nicht, wenn er seine Geschäfte mit einer Werkstatt verbandelt betreibt - würde ich mich nie und nimmer begeben.
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 6. Mai 2015 um 17:42:11 Uhr:
Wieviele sind das im Vergleich zu den anderen Fällen?
Das weißt du nicht? Ich gehe mal auch davon aus, dass das für den autofahrenden Privatmenschen die Wichtigste und am häufigsten in Anspruch genommene ist. In der Regel die einzige Rechtsschutzversicherung, die er hat.
Ist jetzt eher ein Gefühl als Zahlen und Fakten, oder? 😉
Äh, das ist mit ziemlicher Sicherheit kein Anwalt des Gutachters sondern DEIN Anwalt, sonst dürfte er gar keine Schadenregulierung für dich übernehmen. Liest du was du unterschreibst? Warum wird ein Anwalt in deinem Namen tätig? Was hast du genau abgetreten in dem was du unterschrieben hast?
Und vergiss mal das ganze Geschreibsel hier, du rufst da morgen an und lässt dir bei DEINEM Anwalt einen Termin geben oder besprichst das weitere Vorgehen telefonisch.
Und dann reden wir weiter ...
Und frage auch, wem der Herr Anwalt die Rechnung schreibt (oder was der Herr Sachverständige an dich durchreichen wird).
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Mai 2015 um 17:14:22 Uhr:
Vorsicht, nicht den objektiven Tatbestand berücksichtigen sondern den bewiesenen:
Na was ist schon bewiesen? Gar nix.
Aber was wird wohl ein Richter annehmen mit wie viel km/h jemand auf seine Garageneinfahrt angeschossen ist (zumal es ziemlich leicht am Schadensbild erkennbar sein dürfte ob der Wagen in Bewegung war)?
Ich würde micht definitiv nicht mit den 20% abfinden.
Zitat:
Echt?
Wieviele sind das im Vergleich zu den anderen Fällen?
Also ich hab bislang nur einmal eine gebraucht, dabei ging es auch um einen Unfall. Was die Versicherungen sich rausnehmen ist teilweise mehr als Blöd.
Schwerzensgeld wurde voll gezahlt (laut Aussage des Anwaltes eine anerkennung der Schuld), aber der Schaden nicht.
Ging dann auch vor Gericht. 2% der Gerichtskosten hat die RS dann gezahlt (im Gutachten war der Umbau der Hifianlage mit 200,- aufgeführt, was aber nicht "bewiesen" werden konnte, daher die 2%).
Meiner Meinung nach ist die Chance auf einen Vollidioten zu treffen im Straßenverkehr am höchsten (kommt aber wohl auf den Einzelnen an), danach kommt Ebay. 😁
Gruß Metalhead