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Ärger mit der Führerscheinstelle B197?

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 19:35

Hallo

Meine Zulassungsstelle gibt mir erst im April einen Termin für B197.

Muss aber Vorher schon Autofahren darf ich mit der Prüfbescheigung fahren oder gilt das als Fahren ohne Führerschein .

Gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt das es schneller geht.

Lg Nicolas

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56 Antworten
Themenstarteram 8. Januar 2022 um 20:09

das Problem ist das die 78 im Führerschein steht und ich mit der Prüfbescheigung nicht fahren darf , ein Vorläufiger Führerschein würde es auch tun muss halt schnell gehen ,

Das was mich stört das bei Anderen Sachen wie Neuerteilung nach Entzug innerhalb von 1 Woche ein Termin verfügbar ist .

Bundesland ist Hessen .

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 8. Januar 2022 um 01:10:54 Uhr:

 

Geschwätz...

Sicher ist das nicht ganz einfach, aber auch eine Behörde muss ihre Arbeitsweise an längerfristige Probleme anpassen. In der öffentlichen Verwaltung darf es keinen Stillstand geben, auch wenn das schwierig ist.

Als Mitarbeiter einer Behörde in höherer Funktion muss ich dir leider mitteilen, dass es nicht mehr Dienstposten gibt bei Corona oder sonst was. Lediglich bei neuen Aufgabengebieten kann man nach 1 bis 3 Jahren unter Umständen einen zusätzlichen Dienstposten erhalten.

Ich habe nicht die Möglichkeit Dienstposten zu modifizieren, denn die Dienstpostenbeschreibung ist verbindlich in Zahl und Aufgabe.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt]

 

Ja, und genau da liegt das Problem.

am 9. Januar 2022 um 9:53

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 9. Januar 2022 um 10:37:21 Uhr:

Ja, und genau da liegt das Problem.

Das Problem ist doch ganz einfach zu lösen.

Die Gebühren für alles verdreifachen und damit die Personal-Mehrkosten bezahlen (1/3 für die höhere Besoldung, damit sich mehr Akademiker um die Sachbearbeiter-Dienstposten bewerben und 1/3 für das Mehr an Personal).

Dann ist doch den Beschwerdeführern jedes Argument genommen.

am 9. Januar 2022 um 9:55

Und wie hilft eure Diskussion dem TE mit seinem Problem weiter?

am 9. Januar 2022 um 10:01

Zitat:

@Nicolas0806 schrieb am 7. Januar 2022 um 20:35:07 Uhr:

Gibt es Möglichkeiten über einen Anwalt das es schneller geht.

Lg Nicolas

Oh - Entschuldigung.

Ich meine, gelesen zu haben, das wäre bereits mehrfach mit "nein" eindeutig beantwortet worden.

PS: Das soll jetzt bitte nicht aggressiv rüberkommen. Ich dachte das tatsächlich - sonst hätte ich mir die ironische Einlage nie erlaubt.

Nochmal die Frage an den TE, interessehalber:

In deinem FS steht der Automatikeintrag "78". Du willst aber Schalter fahren. Hast du die B197-Sache nachträglich absolviert? Gibts doch eigentlich garnicht, in diesem Fall wäre doch eine Schalt-Prüfung (verkürzte Prüfungszeit) angesagt um dann gar keine Schlüsselzahl zu haben.

Oder hattest du B 197 beantragt, man hat dir aber fälschlich die 78 eingetragen?

Oder hast du noch gar keine Fahrprüfung abgelegt und willst, daß der bestehende Prüfauftrag von Automatik auf B197 geändert wird?

am 9. Januar 2022 um 10:54

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Januar 2022 um 11:29:08 Uhr:

… Hast du die B197-Sache nachträglich absolviert? Gibts doch eigentlich garnicht, in diesem Fall wäre doch eine Schalt-Prüfung (verkürzte Prüfungszeit) angesagt um dann gar keine Schlüsselzahl zu haben. …

Man kann mit (mind.) 10 Fahrstunden und einer 15-minütigen Prüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer die Bescheinigung erhalten und von 78 auf 179 umschlüsseln lassen. Um gar keine Schlüsselzahl eingetragen zu haben, wäre eine neue Fahrerlaubnisprüfung notwendig.

Bei den Erweiterungen gibt es dabei ein paar Besonderheiten:

Wurde die Fahrerlaubnisprüfung B mit Schaltgetriebe absolviert, kann bei einer Erweiterung auf BE, C1 oder C die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden, ohne dass diese Erweiterungsklassen mit der 78 auf Automatikgetriebe beschränkt werden. Man kann dann trotzdem mit Fahrzeugen der Klasse BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren.

Wenn die Fahrerlaubnisprüfung B mit der neuen Automatikregelung B197 absolviert wurde und man beantragt eine Erweiterung auf BE, C1 oder C, dann wird die jeweilige Erweiterungsklasse durch die 78 auf das Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt, sofern die Prüfung für diese Erweiterungsklassen auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde.

Die eigentliche Frage, ob der TE mit der Prüfungsbescheinigung des Fahrlehrers bereits Schaltwagen fahren darf, ist leider immer noch unbeantwortet. Meine Vermutung geht dahin, dass es es darf, da ab Ausstellen der Bescheinigung die Fahrerlaubnis besteht, auch wenn noch kein geänderter Führerschein ausgehändigt wurde. Fahrerlaubnis und Führerschein sind ja zwei Paar Stiefel.

Ein Fahrlehrer/in kann keine Fahrerlaubnis erteilen, dies können nur Prüfer oder das Amt.

Wer nichts rosa farbendes am ende einer Fahrprüfung bekommen hat, hat auch noch keine erteilte Fahrerlaubnis… um das mal salopp zu sagen.

am 9. Januar 2022 um 12:50

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 9. Januar 2022 um 13:09:49 Uhr:

Ein Fahrlehrer/in kann keine Fahrerlaubnis erteilen, dies können nur Prüfer oder das Amt.

Vollkommen richtig. Deswegen schrieb ich auch, dass der Fahrlehrer die Bescheinigung aushändigt.

Die Fahrerlaubnis wurde ja bereits erteilt, diese ist mit dem Eintrag 78 auf Automatikfahrzeuge eingeschränkt. Für die Änderung dieser Einschränkung braucht man die Bescheinigung des Fahrlehrers. Der TE muss dabei keine Fahrprüfung ablegen, sondern nur die mind. 10 Fahrstunden Schaltwagen fahren plus die Bescheinigung des Fahrlehrers erhalten.

Zitat:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

(§22, Abs. 4, FeV)

 

Besagte Prüfbescheinigung erteilt also ausschließlich in FOLGENDER AUSFÜHRUNG (= Anlage 8a, FeV) eine Fahrerlaubnis, die die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.

am 9. Januar 2022 um 12:57

Alles wunderbar. Du übersiehst nur, dass dem TE bereits die Fahrerlaubnis erteilt wurde und er auch im Besitz eines Führerscheins ist. Es geht hier um die Änderung 78 > 197, nicht um die Ersterteilung. Für diese Änderung erhält er eine Bescheinigung der Fahrschule, die bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss.

Ob diese Bescheinigung ab Aushändigung zum Fahren eines Schaltwagens berechtigt, ist auch weiterhin ungeklärt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 9. Januar 2022 um 11:54:04 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 9. Januar 2022 um 11:29:08 Uhr:

… Hast du die B197-Sache nachträglich absolviert? Gibts doch eigentlich garnicht, in diesem Fall wäre doch eine Schalt-Prüfung (verkürzte Prüfungszeit) angesagt um dann gar keine Schlüsselzahl zu haben. …

Man kann mit (mind.) 10 Fahrstunden und einer 15-minütigen Prüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer die Bescheinigung erhalten und von 78 auf 179 umschlüsseln lassen. Um gar keine Schlüsselzahl eingetragen zu haben, wäre eine neue Fahrerlaubnisprüfung notwendig.

(...)

Die eigentliche Frage, ob der TE mit der Prüfungsbescheinigung des Fahrlehrers bereits Schaltwagen fahren darf, ist leider immer noch unbeantwortet. Meine Vermutung geht dahin, dass es es darf, da ab Ausstellen der Bescheinigung die Fahrerlaubnis besteht, auch wenn noch kein geänderter Führerschein ausgehändigt wurde. Fahrerlaubnis und Führerschein sind ja zwei Paar Stiefel.

Bin selber Prüfer und kann dir sagen, daß es zumindest in Bayern anders läuft.

Da muß sich der Bewerber von vorneherein entscheiden, ob er die "normale" Klasse B macht, oder B 197 oder B mit Automatikeintrag 78. Und so wie es entschieden wurde, so wird ausgebildet, geprüft und danach ausgehändigt.

Daß der Bewerber erst auf Automatik mit SZ 78 geprüft wird, seinen Führerschein/Fahrberechtigung auch mit diesem Eintrag "78" erhält und dann nachträglich (!) die Bescheinigung eines Fahrlehrers über die 10 Schaltstunden vorlegt und die SZ von 78 auf 197 geändert wird, gibts hier nicht.

@Florian48 nur zur Info:

Du schreibst bereits wiederholt in Deinen Beiträgen von einer Schlüsselzahl 179… meinst aber vermutlich 197, oder?

(Was besagt jetzt eigentlich welche Zahl?)

am 9. Januar 2022 um 13:13

Danke für den Hinweis, natürlich ist 197 gemeint. Die Zahl, um die es seit 3 Seiten thread geht.

78 = Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

197 = Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Wie so eine Bescheinigung der Fahrschule aussieht, kann man z.B. hier nachschauen:

https://daubner-verkehrsrecht.info/.../...schluesselzahl-197-automatik

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