Ärger mit den Nachbarn

Moin Moin zusammen,

Ich wohne in einem drei Parteien Haus. Eine Partei besitzt einen E-Smart und einen Škoda Superb Hybrid.

Grundsätzlich hängt permanent ein Fahrzeug am Laden.
Wir verfügen jedoch nicht über eine Wallbox, dass E-Auto Ladegerät teilt sich einen Platz mit der Waschmaschine an einer Mehrfachsteckdose. Genaues dazu auf den Bildern.

Ist dieses Laden ungefährlich ? Ich mach mir etwas sorgen das die Leitungen (altes Haus) dem nicht standhalten. Auf Nachfrage bei den Nachbarn wurde es als normales Laden betitelt.

Beste Grüße
Luca

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93 Antworten

Klar kann man das Laden an der Schuko wieder freigeben.

Aber als Eigentümer in einem Mehrparteienhaus würde ich da auch erstmal nix freigegeben, was mir kein Fachmann abgeklärt und für akzeptabel befunden hat.

Dem Mieter ist in diesem Fall ja nicht zu trauen, wenn man überlegt, wie da zuvor am Mehrfachstecker die zwei großen Haushaltsverbraucher (Ladestation und Waschmaschine) gleichzeitig angeschlossen waren.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 15:06:00 Uhr:



das brauchts nicht, denn die Schukoziegel haben in der Regel eine Strombegrenzung auf 10 A. Ein 16 A - Ziegel benötigt einen CEE-Blau.

Mein Notladeziegel kann auch 16 A (die ich aber nicht nutzen würde), mit ganz normalem Schuko-Stecker.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 10:45:46 Uhr:


1. Technisch nicht sicher --> Elektriker. Auch dann muss eine Alternative geboten werden.

Nicht ganz richtig. Dann muss dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt werden, auf seine eigene Kosten eine Lademöglichkeit zu schaffen. Und ich als Mieter wäre nicht bereit, mehr als eine Wallbox beizusteuern. Die kann ich bei Auszug abschrauben und mitnehmen. Eine von mir bezahlte dafür notwendige Elektroinstallation nicht, da freut sich dann der Nachmieter...

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 22. März 2024 um 15:07:33 Uhr:


Erstens gibt es Ziegel die mehr als 10 A können, und zweitens gibt es Schukodosen die 16 A können.
Informiere dich erst mal bevor du hier was zum Besten gibst.

00l

16 A - Ziegel mit CE-Zeichen und VDE-Logo?

Wir reden hier nicht über China-Ramsch...

Und ich sage Dir, jede Schuko-Steckdose raucht ab. Die 16 A stehen zwar drauf aber die Steckdose hält das nur kurzzeitig aus, weil Schukosteckdosen nicht für Dauerbetrieb mit 16 A konstruiert sind. Keine. Drum CEE-Blau, der ist dafür konstruiert.

Bist Du EFK? Ich schon...

Lesen und verstehen sind zweierlei, ich habe nicht geschrieben er soll sie dauerhaft mit 16 A betreiben sondern er soll eine solche einbauen.

Und natürlich kann mein Ziegel mehr als 10A sondern 16A wenn ich eine CEE blau anschließe, mit dem Schukostecker 13A beim Kauf des Kfz in Deutschland dabei! Aber das weißt du denn das hatten wir schon.

Was natürlich nicht heißt dass ich es an einer normalen Schuko so betreibe.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 16:09:11 Uhr:



16 A - Ziegel mit CE-Zeichen und VDE-Logo?

Aber sicher.

Teuer und billig.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. März 2024 um 15:18:57 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 10:45:46 Uhr:


1. Technisch nicht sicher --> Elektriker. Auch dann muss eine Alternative geboten werden.

Nicht ganz richtig. Dann muss dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt werden, auf seine eigene Kosten eine Lademöglichkeit zu schaffen.

Genau das schreibe ich doch: "Auch dann muss eine Alternative geboten werden. "

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:53:38 Uhr:


Genau das schreibe ich doch: "Auch dann muss eine Alternative geboten werden. "

Das klang aber eher so, als müsste der Vermieter diese Alternative "bereitstellen".

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Das läuft normalerweise so:
Ein Vermieter möchte ein Elektroauto laden und das darf er auch. Er hat das Recht dazu.

Allerdings muss der Vermieter das in der Hauseigentümerversammlung vorbringen, grundsätzlich ablehnen dürfen sie das aber nicht. Es dürfen Regeln vorgegeben werden, zum Beispiel ein Lastmanagement beschließen. Die Installation muss vom Fachbetrieb vorgenommen werden und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Grüße,

diezge

Da ist einiges nicht ganz korrekt. Lass mich erklären:

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:



Allerdings muss der Vermieter das in der Hauseigentümerversammlung vorbringen, grundsätzlich ablehnen dürfen sie das aber nicht.

Nur bei baulichen Veränderungen. Hier in dem Fall wird eine Schukodose benutzt. Da muss nichts vorgebracht werden, denn es wird keine bauliche Veränderung beantragt.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Es dürfen Regeln vorgegeben werden, zum Beispiel ein Lastmanagement beschließen.

Lastmanagement bei Schuko? Habe ich noch nie gesehen.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Die Installation muss vom Fachbetrieb vorgenommen werden und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Nach meinem Wissen reicht es aus, wenn ein Fachbetrieb die Elektrik abnimmt. Da hier aber gar nicht die Elektrik verändert wurde, fällt das auch weg. Hier wurde eine Verlängerung verwendet. Das ist falsch und verboten. Fertig.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. März 2024 um 16:54:50 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:53:38 Uhr:


Genau das schreibe ich doch: "Auch dann muss eine Alternative geboten werden. "

Das klang aber eher so, als müsste der Vermieter diese Alternative "bereitstellen".

Weder das Wort "Vermieter", noch "bereitstellen" tauchen in meinem posting auf. 😉

Um es klar zu sagen: Wenn eine bauliche Veränderung aus den genannten Gründen abgelehnt wird, muss eine bauliche Alternative geboten werden. Das kann bspw. eine andere Kabelführung sein oder eine veränderte Technik.

Naja unter anderem wird in einem Bereich geparkt um zu laden der keine Parkfläche ist und andere Mieter bei der Nutzung der zugewiesenen Parkfläche behidert.

Angeboten wurde die ertüchtigung auf Kosten des Mieters, also ein verbot grundsätzlich ist nicht erfolgt

Zitat:

@Luca_97 schrieb am 22. März 2024 um 17:30:51 Uhr:


Angeboten wurde die ertüchtigung auf Kosten des Mieters, [...]

Was ja dann als Vorschlag auch völlig in Ordnung und sicher ein gangbarer Weg ist.

Definitiv

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:57:39 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Das läuft normalerweise so:
Ein Vermieter möchte ein Elektroauto laden und das darf er auch. Er hat das Recht dazu.

Allerdings muss der Vermieter das in der Hauseigentümerversammlung vorbringen, grundsätzlich ablehnen dürfen sie das aber nicht. Es dürfen Regeln vorgegeben werden, zum Beispiel ein Lastmanagement beschließen. Die Installation muss vom Fachbetrieb vorgenommen werden und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Grüße,

diezge

Da ist einiges nicht ganz korrekt. Lass mich erklären:

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:57:39 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:



Allerdings muss der Vermieter das in der Hauseigentümerversammlung vorbringen, grundsätzlich ablehnen dürfen sie das aber nicht.

Nur bei baulichen Veränderungen. Hier in dem Fall wird eine Schukodose benutzt. Da muss nichts vorgebracht werden, denn es wird keine bauliche Veränderung beantragt.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:57:39 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Es dürfen Regeln vorgegeben werden, zum Beispiel ein Lastmanagement beschließen.

Lastmanagement bei Schuko? Habe ich noch nie gesehen.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. März 2024 um 16:57:39 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 22. März 2024 um 13:08:03 Uhr:


Die Installation muss vom Fachbetrieb vorgenommen werden und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Nach meinem Wissen reicht es aus, wenn ein Fachbetrieb die Elektrik abnimmt. Da hier aber gar nicht die Elektrik verändert wurde, fällt das auch weg. Hier wurde eine Verlängerung verwendet. Das ist falsch und verboten. Fertig.

Grundsätzlich hast Du Recht aber man sollte darauf achten, dass eine Steckdose zum Auto laden eine eigens abgesicherte Steckdose ohne andere Verbraucher hat. Und die muss erst installiert werden. Man sollte nicht einfach eine Steckdose nehmen, die eh schon da ist. Das geht ziemlich sicher in die Hose.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. März 2024 um 07:24:54 Uhr:



Grundsätzlich hast Du Recht aber man sollte darauf achten, dass eine Steckdose zum Auto laden eine eigens abgesicherte Steckdose ohne andere Verbraucher hat. Und die muss erst installiert werden. Man sollte nicht einfach eine Steckdose nehmen, die eh schon da ist. Das geht ziemlich sicher in die Hose.

Dafür braucht es aber keine Hauseigentümerversammlung. Die braucht es eben nur bei baulichen Veränderungen.

Wenn eine normale Schukodose schon da ist, kann man die prüfen (lassen) und fertig. Das gilt übrigens für jedes andere elektrische Gerät auch.

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