Ärger mit den Nachbarn
Moin Moin zusammen,
Ich wohne in einem drei Parteien Haus. Eine Partei besitzt einen E-Smart und einen Škoda Superb Hybrid.
Grundsätzlich hängt permanent ein Fahrzeug am Laden.
Wir verfügen jedoch nicht über eine Wallbox, dass E-Auto Ladegerät teilt sich einen Platz mit der Waschmaschine an einer Mehrfachsteckdose. Genaues dazu auf den Bildern.
Ist dieses Laden ungefährlich ? Ich mach mir etwas sorgen das die Leitungen (altes Haus) dem nicht standhalten. Auf Nachfrage bei den Nachbarn wurde es als normales Laden betitelt.
Beste Grüße
Luca
93 Antworten
Was die Sicherung auslösen würde, und dem wirkt man entgegen, indem man die Dose zwingend nur mit einem Abnehmer konfrontiert.
Das geht wohl zu weit.
Definitiv das soll ein Elektriker prüfen, und wenn dem nichts entgegen spricht sollte er es auch zulassen.
Es dürfte sogar sein dass er das Recht hat zu laden wenn die Voraussetzung gegeben sind.
Das "einfachste" wird sein er lässt sich (natürlich auf seine Kosten) eine Wallbox installieren, die kann er nach dem Auszug sogar mitnehmen.
Dagegen kann der Vermieter nichts machen.
Aber so läuft's wenn man sich sperrig verhält; eine konstruktive nachbarschaftliche Kommunikation und der Vermieter hätte gar nichts mitgekriegt, oder?
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. März 2024 um 09:36:34 Uhr:
Definitiv das soll ein Elektriker prüfen, und wenn dem nichts entgegen spricht sollte er es auch zulassen.
Sollte die Steckdosenzuleitung etwas älter sein, wird ein seriöser Elektrik-Meister einer dauerhaften Nutzung nicht zustimmen.
Zitat:
@Luca_97 schrieb am 22. März 2024 um 08:51:12 Uhr:
Der Vermieter hat das laden untersagt.
Einfach so oder nach erfolgter Prüfung und mit Begründung? Die einzigen Gründe, weshalb eine Ladevorrichtung in Deutschland untersagt werden kann sind:
1. Technisch nicht sicher --> Elektriker. Auch dann muss eine Alternative geboten werden.
2. Baulich unzumutbar, bspw. Kabel hängt quer durch den Keller und alle stolpern drüber. Auch dann muss eine Alternative geboten werden.
Darf man den das laden temporär untersagen, z.b. bis zum Termin mit einem Elektriker?
Zitat:
@danfried schrieb am 22. März 2024 um 10:12:33 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. März 2024 um 09:36:34 Uhr:
Definitiv das soll ein Elektriker prüfen, und wenn dem nichts entgegen spricht sollte er es auch zulassen.Sollte die Steckdosenzuleitung etwas älter sein, wird ein seriöser Elektrik-Meister einer dauerhaften Nutzung nicht zustimmen.
Das ist keine neue Information.
Definiere mal älter, definiere seriös, ich denke, da wird gemessen, und die Schutzschalter geprüft. Und nach allen Regeln der Kunst, eine Information weitergegeben.
Zitat:
@Christian0815 schrieb am 22. März 2024 um 11:35:11 Uhr:
Darf man den das laden temporär untersagen, z.b. bis zum Termin mit einem Elektriker?
Der Hausherr wird seine Bude gut genug kennen um genau das aus gründen der potentiellen Gefahrenabwehr zu kommunizieren.
Das läuft normalerweise so:
Ein Vermieter möchte ein Elektroauto laden und das darf er auch. Er hat das Recht dazu.
Allerdings muss der Vermieter das in der Hauseigentümerversammlung vorbringen, grundsätzlich ablehnen dürfen sie das aber nicht. Es dürfen Regeln vorgegeben werden, zum Beispiel ein Lastmanagement beschließen. Die Installation muss vom Fachbetrieb vorgenommen werden und die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Grüße,
diezge
Konkret handelt es sich aber um die rechtliche Situation bei einer bestehenden Schukodose.
Und da beziehe ich mich auf den Foristen holger 2000. Reicht ja auch in den allermeisten fällen, und der Ziegel ist ja auch zugelassen.
Aber die Steckdose nicht.
Da ist das (temporäre) Ladeverbot, insbesondere bei vorheriger zusammengebastelter wilder Laderei, völlig angebracht.
Erst Klärung durch Elektriker, dann Freigabe der Steckdose zum Laden.
Korrekt, aber danach geht es höchstwahrscheinlich. Im Zweifel muss eine Schuko mit 16 A Belastungfähigkeit her.
Meine Vermutung diesbezüglich sind dass der Vermieter hier auch gar keine Handhabe hat das zu verhindern wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; also mit der Schuko 😉
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 22. März 2024 um 14:44:51 Uhr:
Korrekt, aber danach geht es höchstwahrscheinlich. Im Zweifel muss eine Schuko mit 16 A Belastungfähigkeit her.Meine Vermutung diesbezüglich sind dass der Vermieter hier auch gar keine Handhabe hat das zu verhindern wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; also mit der Schuko 😉
Hallo,
das brauchts nicht, denn die Schukoziegel haben in der Regel eine Strombegrenzung auf 10 A. Ein 16 A - Ziegel benötigt einen CEE-Blau.
Grüße,
diezge
Erstens gibt es Ziegel die mehr als 10 A können, und zweitens gibt es Schukodosen die 16 A können.
Informiere dich erst mal bevor du hier was zum Besten gibst.