Ärger mit den Nachbarn
Moin Moin zusammen,
Ich wohne in einem drei Parteien Haus. Eine Partei besitzt einen E-Smart und einen Škoda Superb Hybrid.
Grundsätzlich hängt permanent ein Fahrzeug am Laden.
Wir verfügen jedoch nicht über eine Wallbox, dass E-Auto Ladegerät teilt sich einen Platz mit der Waschmaschine an einer Mehrfachsteckdose. Genaues dazu auf den Bildern.
Ist dieses Laden ungefährlich ? Ich mach mir etwas sorgen das die Leitungen (altes Haus) dem nicht standhalten. Auf Nachfrage bei den Nachbarn wurde es als normales Laden betitelt.
Beste Grüße
Luca
93 Antworten
Die Wahl der Waschmaschinen-Steckdose zum Autoladen ist in meinen Augen schon "die bessere Wahl" - im Gegensatz zu irgend einer Flursteckdose.
Wenn die Installation halbwegs aktuell ist, ist die Steckdose über eine 2,5mm² Leitung direkt an eigenem LS angeschlossen (in meinem Haus Baujahr 1996 mit sparsamer Elektroinstallation ist das der Fall, in älteren Häusern sieht das womöglich anders aus). Das und der Zustand der Steckdose sollte geprüft werden, dann spricht nichts gegen eine Nutzung zum Laden mit z.B. 10 oder 13A. Stolperfallen und parken im Halteverbot ausgenommen... Für die Eigentümerversammlung ist das aber wirklich nichts.
Der größte Fehler (die Steckdosenleiste) wurde ja bereits entfernt!
Als Haus und/oder Wohnungseigentümer würde ich Geld für eine Wallbox in die Hand nehmen. Das in den Keller laufen und umstecken würde mir auf den Keks gehen.
Als Mieter sieht's evtl anders aus.
Der Vermieter könnte ja den Mehrpreis auf die Mieteinnahmen legen, bevor auf der Bank vermodert. 😉
Eine Aufwertung der Immobilie…
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 23. März 2024 um 09:09:46 Uhr:
Die Wahl der Waschmaschinen-Steckdose zum Autoladen ist in meinen Augen schon "die bessere Wahl" - im Gegensatz zu irgend einer Flursteckdose.
Wenn die Installation halbwegs aktuell ist, ist die Steckdose über eine 2,5mm² Leitung direkt an eigenem LS angeschlossen (in meinem Haus Baujahr 1996 mit sparsamer Elektroinstallation ist das der Fall, in älteren Häusern sieht das womöglich anders aus). Das und der Zustand der Steckdose sollte geprüft werden, dann spricht nichts gegen eine Nutzung zum Laden mit z.B. 10 oder 13A. Stolperfallen und parken im Halteverbot ausgenommen...
Eine Sache aus diesem Beispiel spricht doch sehr gegen diese Nutzung: Die Verwendung eines Verlängerungskabels, denn das ist verboten.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 23. März 2024 um 08:38:15 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 23. März 2024 um 07:24:54 Uhr:
Grundsätzlich hast Du Recht aber man sollte darauf achten, dass eine Steckdose zum Auto laden eine eigens abgesicherte Steckdose ohne andere Verbraucher hat. Und die muss erst installiert werden. Man sollte nicht einfach eine Steckdose nehmen, die eh schon da ist. Das geht ziemlich sicher in die Hose.
Dafür braucht es aber keine Hauseigentümerversammlung. Die braucht es eben nur bei baulichen Veränderungen.
Wenn eine normale Schukodose schon da ist, kann man die prüfen (lassen) und fertig. Das gilt übrigens für jedes andere elektrische Gerät auch.
In einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses sind meistens keine Steckdosen verbaut.
Außerdem muss die Steckdose am jeweiligen Stromzähler der Wohnung angeschlossen werden. Es dürfte also fast immer zu einer Neuinstallation kommen, die von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet werden muss.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 23. März 2024 um 09:23:40 Uhr:
Der Vermieter könnte ja den Mehrpreis auf die Mieteinnahmen legen, bevor auf der Bank vermodert. 😉Eine Aufwertung der Immobilie…
Nein, das darf er nicht, denn die Installation einer Lademöglichkeit muss der jeweilige Mieter selbst bezahlen.
Ihr schreibt aneinander vorbei, @diezge und @holgor2000
Der eine will die bestehende Steckdose prüfen, ertüchtigen und zur Ladung freigeben.
Der andere will eine separate Ladesteckdose ohne weitere Abgänge installieren.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Zudem ist immer zu klären, ob sich die jeweilige Steckdose im Sondereigentum befindet oder im Gemeinschaftseigentum. Und ob bei Maßnahmen an der Dose in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird (was beim ziehen neuer Leitungen sicherlich der Fall sein wird).
Zitat:
@Xentres schrieb am 23. März 2024 um 15:32:59 Uhr:
Ihr schreibt aneinander vorbei, @diezge und @holgor2000Der eine will die bestehende Steckdose prüfen, ertüchtigen und zur Ladung freigeben.
Der andere will eine separate Ladesteckdose ohne weitere Abgänge installieren.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Zudem ist immer zu klären, ob sich die jeweilige Steckdose im Sondereigentum befindet oder im Gemeinschaftseigentum. Und ob bei Maßnahmen an der Dose in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird (was beim ziehen neuer Leitungen sicherlich der Fall sein wird).
Die Steckdose zum Autoladen ist immer Sondereigentum, weil sie am Stromzähler der Wohnung angeschlossen sein muss. Auf Gemeinschaftsstrom laden, da freut sich die Gemeinschaft. Auch muss gewährleistet sein, dass sich nur die eine Steckdose auf einer Sicherung hängt. Das ist im Ausgangsspost nicht der Fall, weshalb hier ziemlich sicher eine Neuinstallation notwendig sein dürfte.
Zitat:
@diezge schrieb am 23. März 2024 um 16:6:03 Uhr:
Auch muss gewährleistet sein, dass sich nur die eine Steckdose auf einer Sicherung hängt. Das ist im Ausgangsspost nicht der Fall, weshalb hier ziemlich sicher eine Neuinstallation notwendig sein dürfte.
Wurde irgendwo geschrieben, dass in dem Fall noch mehr Steckdosen an dieser WaMa-Sicherung hängen? Üblicherweise (und das gilt es halt zu prüfen) sind Steckdosen für WaMa und Trockner über jeweils eigene Zuleitungen an eigenen Sicherungen ohne weitere Verbraucher angeschlossen.
Zitat:
@Xentres schrieb am 23. März 2024 um 15:32:59 Uhr:
Ihr schreibt aneinander vorbei..
Eigentlich dachte ich an eine vernünftige Wallbox gegebenenfalls mit Lade Management und weiteren Features.
Eine polige Schuko installieren kann man kaum als Aufwertung betrachten.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 23. März 2024 um 16:15:29 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 23. März 2024 um 16:6:03 Uhr:
Auch muss gewährleistet sein, dass sich nur die eine Steckdose auf einer Sicherung hängt. Das ist im Ausgangsspost nicht der Fall, weshalb hier ziemlich sicher eine Neuinstallation notwendig sein dürfte.Wurde irgendwo geschrieben, dass in dem Fall noch mehr Steckdosen an dieser WaMa-Sicherung hängen? Üblicherweise (und das gilt es halt zu prüfen) sind Steckdosen für WaMa und Trockner über jeweils eigene Zuleitungen an eigenen Sicherungen ohne weitere Verbraucher angeschlossen.
Steht irgendwo geschrieben, dass es sich um eine "Waschmaschinensteckdose" handelt, die eine eigene Sicherung für sich hat? Nein.
Im Bild ist sogar deutlich zu erkennen, dass zwei Verbraucher eingesteckt sind.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 23. März 2024 um 16:24:02 Uhr:
Zitat:
@Xentres schrieb am 23. März 2024 um 15:32:59 Uhr:
Ihr schreibt aneinander vorbei..
Eigentlich dachte ich an eine vernünftige Wallbox gegebenenfalls mit Lade Management und weiteren Features.Eine polige Schuko installieren kann man kaum als Aufwertung betrachten.
Und eine Wallbox wäre immer eine Neuinstallation. Allein schon das Anbringen an der Wand muss über die Eigentümergemeinschaft, weil da Sondereigentum an Gemeinschaftseigentum installiert wird.
Alles Rätsel Raten: eine Eigentümergemeinschaft oder ein Besitzer und Vermieter an 3 Parteien ?
Die Sachverhalte sind soweit möglich mehrfach geklärt. Falls der TE keine Fragen hat, sollte man weiteres Raten vermeiden, bevor die Grundlagen nicht klar sind.
Wieso? Der Mieter (TE) hat es doch klar spezifiziert.
Dass man bei dem Titel noch andere Varianten ins Spiel bringt, gehört nur zur Abrundung des Themas.
Also freut mich das Ihre rege Diskutiert, wie bereits oben angemerkt ist das Thema geklärt.
Vielen Dank an alle die sich Zeit genommen haben und mit Rat unterstützt haben!
Wobei es toll wäre, wenn du vielleicht nach einiger Zeit nochmal Rückmeldung geben könntest, wie es dann final gelöst wurde. Denke das würde noch einige hier interessieren! 🙂