Ärger mit den Nachbarn

Moin Moin zusammen,

Ich wohne in einem drei Parteien Haus. Eine Partei besitzt einen E-Smart und einen Škoda Superb Hybrid.

Grundsätzlich hängt permanent ein Fahrzeug am Laden.
Wir verfügen jedoch nicht über eine Wallbox, dass E-Auto Ladegerät teilt sich einen Platz mit der Waschmaschine an einer Mehrfachsteckdose. Genaues dazu auf den Bildern.

Ist dieses Laden ungefährlich ? Ich mach mir etwas sorgen das die Leitungen (altes Haus) dem nicht standhalten. Auf Nachfrage bei den Nachbarn wurde es als normales Laden betitelt.

Beste Grüße
Luca

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93 Antworten

Zitat:

@diezge schrieb am 23. März 2024 um 15:28:51 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 23. März 2024 um 08:38:15 Uhr:



Dafür braucht es aber keine Hauseigentümerversammlung. Die braucht es eben nur bei baulichen Veränderungen.
Wenn eine normale Schukodose schon da ist, kann man die prüfen (lassen) und fertig. Das gilt übrigens für jedes andere elektrische Gerät auch.

In einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses sind meistens keine Steckdosen verbaut.

Außerdem muss die Steckdose am jeweiligen Stromzähler der Wohnung angeschlossen werden. Es dürfte also fast immer zu einer Neuinstallation kommen, die von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet werden muss.

Ich verstehe nicht wieso Du dieses Szenario konstruierst. Das ist doch gar nicht das Szenario hier in diesem Thread. Darum geht es doch gar nicht.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. März 2024 um 15:30:30 Uhr:



Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 23. März 2024 um 09:23:40 Uhr:


Der Vermieter könnte ja den Mehrpreis auf die Mieteinnahmen legen, bevor auf der Bank vermodert. 😉

Eine Aufwertung der Immobilie…

Nein, das darf er nicht, denn die Installation einer Lademöglichkeit muss der jeweilige Mieter selbst bezahlen.

Das ist falsch. Es muss nicht der Mieter machen. In unserer Tiefgarage hat ein Vermieter eine neue Wallbox gebaut und nimmt jetzt 10 Euro mehr Miete für den Stellplatz von seinem Mieter wegen der geschaffenen Lademöglichkeit.
Es gibt kein Gesetz in D, was ein "Muss" vorschreibt. Wir haben Vertragsfreiheit was in der Mietsache inkludiert ist und was nicht.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. März 2024 um 16:06:03 Uhr:



Die Steckdose zum Autoladen ist immer Sondereigentum, weil sie am Stromzähler der Wohnung angeschlossen sein muss.

Es tut mir wirklich leid, wenn ich dich hier schon wieder korrigieren muss, aber auch diese Aussage ist nicht korrekt.
Eine Steckdose zum Autoladen muss nicht unbedingt am Stromzähler der Wohnung angeschlossen sein. Man kann sie auch irgendwo auf einen Hausanschluss klemmen und für jeden Verbraucher (=Lademöglichkeit) einen Zwischenzähler setzen und diesen dann ablesen und abrechnen.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. März 2024 um 16:28:24 Uhr:


Steht irgendwo geschrieben, dass es sich um eine "Waschmaschinensteckdose" handelt, die eine eigene Sicherung für sich hat? Nein.

Im Bild ist sogar deutlich zu erkennen, dass zwei Verbraucher eingesteckt sind.

Auf dem Bild ist deutlich in der 3er-Steckdose zu sehen: schwarzes Kabel zum Ladeziegel + typisch graues Kabel zur Waschmaschine.
Die Waschmaschine wurde erwähnt. Auch wurde geschrieben, dass diese 3er-Steckdose an einer Steckdose am Zähler des Bewohners angeschlossen ist (und nicht am Allgemeinstrom). Soweit waren wir in der Diskussion längst!
Bleibt nur die Dauerbelastbarkeit dieser Steckdose zu prüfen und wenn der Nutzer immer umstecken möchte, kann er die Ladevorrichtung natürlich so nutzen (wenn die anderen Punkte wie Parken im Parkverbot, Kabel durchs Fenster, Stolperfallen geklärt sind).

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