- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Ärger mit ADAC-Plusmitgliedschaft
Ärger mit ADAC-Plusmitgliedschaft
Ich war in einer Partner-Mitgliedschaftschaft, Anfang Mai habe ich mich dann nach der Trennung an einem neuen Wohnsitz umgemeldet.
Auch mit Bekanntgabe der neuen Adresse beim ADAC. Daraufhin hat der ADAC diese Partner-Mitgliedschaft in 2 unabhängige verwandelt, obwohl ich anbot dien Partnerschaftsvertrag beizubehalten solange ich Ihn bezahlt habe und erst danach umzustellen.
Klar hätte ich da dann gekündigt. Aber ich habe die Leistung ja bis zum Februar 2019 bezahlt, so wäre wenigstens ein Gegenwert gewesen.
Natürlich erfolgte eine Nachforderung seitens des ADAC, da ja 2 einzelne Verträge teurer sind und unzählige Belästigungen durch Post seitens des ADAC, die mich viele Stunden gekostet haben.
Lieber ADAC, wenn die Voraussetzungen für einen Vertrag nichtmehr gegeben sind, dann lösen Sie Ihn bitte auf - aber machen Sie nicht 2 Verträge draus, so wie es Ihnen gerade passt.
Ist es noch jemand so gegangen ?
LG Sarah
PS: mal abgesehen davon das mein EX vor 1,5 Jahren im Winter 3 Stunden an einem liegengebliebenen Auto warten musste und mir mit dem Motorrad dieses Jahr in Italien bei einer Panne nicht geholfen wurde - 2 Tage kommen zu wollen später ist einfach keine Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Hier enfällt lediglich der Preisnachlass der durch das Vorhandensein eines Tarifmerkmals - Partner im Hauptvertrag - gewährt wurde. Das ist keine Preiserhöhung sondern eine ganz normale vorab im Regelwerk vereinbarte und somit bedingungsgemäße Anpassung eines Tarifmerkmals. Ihr hättet besser bis Weihnachten gewartet.
Ähnliche Themen
29 Antworten
Die Vertragsgrundlage ist in keinster Weise angetastet.Zitat:
@Kruemelchen1069 schrieb am 22. November 2018 um 00:51:28 Uhr:
Jetzt soll ich auch noch nachzahlen, obwohl die einstige Vertragsgrundlage (nämlich die Partnerschaft) nicht mehr besteht. Das finde ich nicht in Ordnung.
Es entfällt mit der Partnerschaft lediglich der Grund für den Rabatt. Der ADAC handelt hier völlig richtig.
Oh, Edit: BP war schneller.
Selbst wenn man keinen Führerschein mehr hat, ist es kein Sonderkündigungsgrund.
Der ADAC ist ein Automobilclub und somit nicht mit Versicherungen zu vergleichen.
Wie allerdings ein Vertrag mit dem Ex, ohne eine Unterschrift zustande gekommen ist, würde mich interessieren?
Vertragspartner waren bei diesem Vertrag - nach meinem Rechtsverständnis - ausschließlich die TE und der ADAC. Wenn die Voraussetzung für eine ADAC Plus Partnermitgliedschaft nicht mehr gegeben sind, kann der ADAC den - mit der TE - geschlossenen Vertrag, natürlich auf eine "normale" ADAC Plus Mitgliedschaft abändern. Der ehemalige Partner war durch die Partnermitgliedschaft abgesichert und ist es jetzt eben solange nicht mehr, bis auch er einen Vertrag mit dem ADAC eingeht.
Aus einer Partnermitgliedschaft einfach zwei Einzelmitgliedschaften zu machen, geht meiner Meinung nach nicht, ohne dass der ehemalige Partner dem zustimmt.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 22. November 2018 um 00:55:39 Uhr:
1. "hinfällig" ist da garnichts. Must fristgemäß kündigen.
Zeig mir mal EINE Versicherung, die "mir nix, dir nix" Verträge einfach mal so auflöst, nur weil der Kunde das so will.
Allianz, mit einer Mail, allerdings kann es auch daran liegen, dass ich recht viele Verträge da habe.
Aber ich frage mich nach wie vor, warum man sowas wie die ADAC Mitgliedschaft benötigt, in der Regel bekommt man eine Mobilitätsgarantie von den meisten Werkstätten dazu, habe diese auch schon mal gebraucht und hat wunderbar funktioniert. (Im Fall von Volvo bekommt man sogar einen kostenlosen Ersatzwagen, wenn der über Volvo bestellte ADAC nicht vor Ort helfen kann, und man immer in der Vertragswerkstatt war)
Zitat:
Der ADAC ist ein Automobilclub und somit nicht mit Versicherungen zu vergleichen.
Das gilt nur für die einfache Mitgliedschaft im e.V. mit seinen Bestimmungen. Die PLUS ist Erweiterung mit Versicherungen im Hintergrund.
Schlecht, wenn man das nicht weiß. Hat man alles unterschrieben!
Verein:ADAC e. V.
81360 München
Präsident: Dr. August Markl
Erster Vizepräsident: Matthias Feltz
Ihr Gruppenversicherer:
ADAC Versicherung AG, 81362 München
Vorstand: Marion Ebentheuer (Vorsitzende), Stefan Daehne, James Wallner, Heinz-Peter Welter
Aufsichtsratsvorsitzender: Mahbod Asgari Nejad
Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München
Eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 45842
1. Um was handelt es sich bei der ADAC Plus-Mitgliedschaft?
Zu Gunsten der ADAC Plus-Mitglieder hat der ADAC e. V. Gruppenversicherungsverträge mit der ADAC Versi-
cherung AG abgeschlossen.
Die ADAC Plus-Mitgliedschaft hilft mit verschiedenen Leistungen nach einem Fahrzeugschaden sowie nach
Erkrankung, Verletzung oder Tod. Die Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung
erbracht. Maßgebend für die Leistungserbringung sind die Regelungen für die ADAC Pannen- und Unfallhilfe
und die Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppenversicherungsbedingungen. Bei
Serviceleistungen müssen zusätzlich noch die besonderen Voraussetzungen für die Durchführung der Hilfe-
leistung vorliegen. Die Leistungen sind fällig und werden erbracht, wenn die Feststellungen des Schadens-
falles und des Umfangs der Leistungen beendet sind und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Alle
gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Versicherungsausweis, den Bestimmungen für die
ADAC Pannen- und Unfallhilfe und den Bedingungen für die ADAC Plus-Mitglieder inklusive der Gruppenver-
sicherungsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Die Kommunikation während der Laufzeit der ADAC Plus-
Mitgliedschaft wird in deutscher Sprache geführt.
Die Ausführungen zur ADAC Plus-Mitgliedschaft gelten entsprechend für den Reise-
Vertrags-Rechtsschutz.
Maßgebend für die Leistungserbringung und für die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind die Gruppenver-
sicherungsbedingungen der ADAC Versicherung AG für den
Reise-Vertrags-Rechtsschutz der ADAC Plus-Mit-
gliedschaft
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 22. November 2018 um 12:25:17 Uhr:
Die Vertragsgrundlage ist in keinster Weise angetastet.Zitat:
@Kruemelchen1069 schrieb am 22. November 2018 um 00:51:28 Uhr:
Jetzt soll ich auch noch nachzahlen, obwohl die einstige Vertragsgrundlage (nämlich die Partnerschaft) nicht mehr besteht. Das finde ich nicht in Ordnung.
Es entfällt mit der Partnerschaft lediglich der Grund für den Rabatt. Der ADAC handelt hier völlig richtig.
so ist es!
Der ADAC reicht wie alle Automobilklubs das Risiko m it den Pannen an eine Versicherung weiter. Im Fall des ADAC eine, die praktischerweise dem Klub gehört. Da kann man nämlich die Gelder des gemeinnützigen Vereins geschickt verschieben, was der Hauptgrund sein dürfte.
Klar hat der ADAC im obigen Fall rechtlich richtig gehandelt. Allerdings hätte man das den Mitgliedern etwas einfühlsamer und deutlicher vermitteln können.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 22. November 2018 um 20:06:48 Uhr:
Klar hat der ADAC im obigen Fall rechtlich richtig gehandelt. Allerdings hätte man das den Mitgliedern etwas einfühlsamer und deutlicher vermitteln können.
wir wissen ja nicht genau, was da wie kommuniziert wurde.
Angeblich gings ja längere Zeit hin und her.
Vielleicht wurden die Gründe seitens des ADACs auch genannt - was man natürlich hier nicht gerne offen zugeben will.
Das mit Verschieben der Gelder gibt es nicht. Die Tätigkeitsfelder sind klar aufgeteilt: e.V. und AG.
Und kommuniziert wird es klar und deutlich in den Bedingungen der Mitgliedschaft. Nur liest das keiner. Wie so oft.
Und der ADAC profitiert von seinem Image und der Wahrnehmung der Mitglieder: Die unterscheiden nicht und werfen alles verallgemeinernd in einen Topf.
Aus meiner Sicht alles richtig glaufen.
ADAC ist der letzte Mist , kommen gleich nach der deutschen Umwelthilfe. Habe in Spanien mal 7 Std warten müßen, bis die endlich mal mein Ersatzteil bestellt haben. Sofort gekündigt!
Wie schnell du wohl ohne ADAC weiter gekommen wärst und zu welchem Preis?
Guten Abend,
Ich habe noch einen alten Adac Plus Mitgliedschaft von 2008 und noch nie was geändert, damals war in der Mitgliedschaft meine Frau mit dabei. Bleiben die Vertragsbedienung so weiter oder ändern die sich in die neuen Bedienungen? Falls das so ist, ergibt sich dadurch eine Sonderkündigungsrecht?
Ich verstehe nicht was du möchtest und weiß auch nicht, welche Bedingungen für dich gelten.
Ich hab eine ganz alte Plus-Mitgliedschaft (früher Euro-Schutzbrief), in der meine Frau und ich mit allen unseren Fahrzeugen und wir als Fahrer aller Fahrzeuge abgesichert sind.
Dann gab es 1992 Änderungen, wo die Absicherung umgestellt wurde.
Ich will das nicht ändern, wozu auch?
Ich habe auch die alte Plus-Mitgliedschaft, wo die Frau kostenfrei mit abgesichert ist.
Laut Anfrage beim ADAC bleibt das bei den alten Verträgen bestehen.
Zitat:
@Dual-Sport schrieb am 27. November 2018 um 07:04:18 Uhr:
Ich habe auch die alte Plus-Mitgliedschaft, wo die Frau kostenfrei mit abgesichert ist.
Laut Anfrage beim ADAC bleibt das bei den alten Verträgen bestehen.
Danke dir, die Aussage hab ich vom Adac auch bekommen