adierte OWIs ergibt Busgeld 45,- und Punkt in Fb.

Mit 13 kmh zu schnell gelasert und ohne Gurt herausgezogen worden bekam ich gestern den "Bußgeldbescheid" in dem beide Tatvorwürfe aufgeführt und wohl einfach adiert wurden und mit 45,- Euro Bußgeld und Einem Punkt bestraft wurden.

Ist ein Einspruch gegen diesen Punkt sinnvoll?

grüßchen aus München Frank

19 Antworten

Ich verstehe nicht was Dich aufregt. Die beiden Taten stehen zueinander in Tateinheit. Das heisst die 30.- € voll und die 25.- o. 20.- € für die Geschwindigkeit zur Hälfte. Über 40.- € kommst Du damit auf jeden Fall und das gibt einen Punkt. Das ist schon x-fach so passiert. Völlig rechtmässig. Das kann sogar Probezeitfolgen auslösen und das rechnet sich dann richtig.

Das sind zwei Vergehen und nicht eines, von daher kann nicht ein Bussgeld, sondern höchstens ein Verwarnungsgeld verhängt werden, auf das teuere Vergehen..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das sind zwei Vergehen und nicht eines, von daher kann nicht ein Bussgeld, sondern höchstens ein Verwarnungsgeld verhängt werden, auf das teuere Vergehen..

Eigentlich ist es eine OWI durch Unterlassung (fahren ohne Gurt)

und eine OWI Geschwindigkeitsüberschreitung um 13 kmh als Tat.

Erstere bestand doch schon länger, zweite kam dann hinzu, Tatmehrheit, ?

wie aber wären meine Chancen gegen den Punkt anzugehen ?

Ein Musterurteil, dass es tateinheitlich zu bewerten ist, wurde doch schon verlinkt? Da gibt es meines Wissens nach noch mehrere dieser Art. Und dann gibt es automatisch auch den Punkt.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ohje.

Also erstmal, sowas ist möglich.

Nennt sich "angemessene Erhöhung". Bei Tateinheit.

Kommt man da über 40 € gibt es den Punkt. Das ist automatisch so.

Schau mal an, da hab ich trotz meiner 24 Jahre auf der Straße wieder etwas gelernt.

Danke für die Info!

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