ADAC Komfort Vollkasko Kaufpreisentschädigung

Hallo,

Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 2020) bei der ADAC Komfort Vollkasko versichert.
Das Fahrzeug (BMW M5 Competition) wurde von privat verkauft, Also Käufer -> Privat und Verkäufer ebenfalls -> privat. Der Kaufpreis war 99.999 Euro. Nun hat das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten (leider selbstverschuldet) weswegen die eigene Vollkasko ins Spiel kommt. Gutachter war da -> Wiederbeschaffungswert brutto 84.000 Euro. Die Versicherung möchte nun Wiederbeschaffungswert Netto (70.558,23 Euro) regulieren. In meiner Versicherungspolice habe ich eine (Neupreisentschädigung (bei Neuwagen) und eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchtwagen)). In meinem Fall würde doch die Kaufpreisentschädigung für mich in Kraft treten oder sehe ich das falsch? Zeitlich bin ich in dem Rahmen.
Und was ich nicht verstehe, ich und der Verkäufer sind doch beide privat d.h. beim Verkauf wurden doch keine Mehrwertsteuer bzw Ust ausgewiesen oder bezahlt, der vereinbarte Preis ging von meinem auf sein Konto. Wird dran trotzdem 19% von dem Kaufpreis erstmal abgezogen bis man sich Ersatz kauft?
Hier sind die Paragrafen aus meiner AKB:

Zitat:

(5) Fälle, in denen wir bei einem von Ihnen als Gebrauchtfahrzeug erworbe-
nem Fahrzeug den Kaufpreis zahlen
Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kauf-
preis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) es tritt innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahr-
zeugs auf Sie ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein und
b) der Kaufpreis kann durch Anschaffungsrechnung bzw. Kaufvertrag nachge-
wiesen werden.
Ist das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht oder nicht fachgerecht repa-
riert, gilt: Wir ziehen vom Kaufpreis zuvor eingetretene Schäden ab.

(6) Definition von Kaufpreis
Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung
tatsächlich entrichtet worden ist.
Die Regelung zur Erstattung der Mehrwertsteuer in Ziffer 1.5.4 gilt für die
Kaufpreiserstattung nicht. Bei der Erstattung der Mehrwertsteuer stellen wir
auf den Zeitpunkt der Anschaffung des versicherten Fahrzeugs ab. Maßgeb-
lich ist, ob zu diesem Zeitpunkt Mehrwertsteuer aufgewendet wurde oder
nicht. Dies ist durch Vorlage der Anschaffungsrechnung nachzuweisen.

1.5.4 Wann erstatten wir die Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von
Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehr-
wertsteuer erstatten wir nicht, soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
sind. Bei Leasingfahrzeugen bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung
nach den Gegebenheiten beim Leasinggeber.

62 Antworten

ik bin net din Jung... um das mal klarzustellen.

Aber der junge und liebenswerte Taucher hat seinem Beitrag noch etwas hinzugefügt.

beachi, das logische Denken sollte zumindest beim Lesen des Eingangsbeitrags aktiviert sein. Der Kasko-Gutachter war da und die VK will einen Totalschaden netto nach dem WBW regulieren. So ist die Vorgabe für die Fragestellung. Und nun machst du aus dem TE eine dubiose Gestalt mit einem Ansinnen das du bei der Betrugsabteilung verortest. Komm mal wieder runter bevor der Wischmob angeworfen werden muss.

Meine Fragen bleiben leider unbeantwortet.

Dabei will ich doch nur wissen, wer den Anwalt bezahlt und wie man feststellen kann, dass es ein Totaschaden ist, wenn man nicht mal die Höhe der Reparaturkosten kennt 😉

s.o. ... klick ... 🙄

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Ach, dass soll die Antwort auf meine Frage sein?

Die Stand unter einem ganz anderen Beitrag.
Konnte daher keinen Bezug herstellen.

Den Ratsuchenden, kann ich dringend empfehlen, nicht Ratschläge von manchen „Experten“ hier anzunehmen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei dem riesigen Streitwert wird der Anwalt sehr teuer, glücklich sein und nein, die Versicherung muss Anwaltskosten im Vertragsrecht nicht übernehmen, bevor man die gesetzten Fristen etc. versäumt hat

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:58:52 Uhr:


beachi, das logische Denken sollte zumindest beim Lesen des Eingangsbeitrags aktiviert sein. Der Kasko-Gutachter war da und die VK will einen Totalschaden netto nach dem WBW regulieren. So ist die Vorgabe für die Fragestellung. Und nun machst du aus dem TE eine dubiose Gestalt mit einem Ansinnen das du bei der Betrugsabteilung verortest. Komm mal wieder runter bevor der Wischmob angeworfen werden muss.

ja, die versicherung hat einen totalschaden festgestellt und will auf basis wbw-rw abrechnen. der fragesteller will aber gerne den kaufpreis.

es ist nach wie vor unklar, ob wir hier von einem echten totalschaden (reparaturkosten übersteigen wbw) oder einem wirtschaftlichen totalschaden (reparaturkosten übersteigen lediglich den wiederbeschaffungsaufwand) sprechen. @berlin-paul - als vermeintlicher anwalt solltest du doch die unterschiede kennen?

gemäß den akb des adac würde nur bei einem echten totalschaden anspruch auf den kaufpreis bestehen.

siehe 1.5 der akb:
Unsere Leistung im Schadenfall
(2) Definition von Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Restwert
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.

hier will die versicherung aber anscheinend nicht den kaufpreis zahlen. das kann jetzt 2 gründe haben:
1. die reparaturkosten liegen unter dem wbw und es besteht kein anspruch auf den kaufpreis oder
2. die reparaturkosten liegen doch über dem wbw und der sachbearbeiter kennt die eigenen akb nicht. (auch letzteres kommt vor)

das ist an sich ganz einfach. man muss es nur verstehen. heuzutage ist es viel schwerer, dass die neu- oder kaufpreisentschädigung greift. die reparaturkosten müssen dafür den wbw übersteigen und gerade bei neuen und teuren autos ist das fast nie der fall. früher reichte dazu bereits ein wirtschaftlicher totalschaden.

ein anwalt hilft hier also nicht weiter, außer das er kosten für den fragesteller verursacht. man kennt die ganzen zeitlichen abläufe hier gar nicht und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die adac versicherung hier bereits in verzug ist. falls die abrechnung falsch ist, dann kann man jedoch immer noch die einschaltung des anwaltes prüfen, oder einfach mit der schadenabteilung telefonieren.

Zitat:

@Sammens schrieb am 24. Dezember 2022 um 08:38:53 Uhr:


Den Ratsuchenden, kann ich dringend empfehlen, nicht Ratschläge von manchen „Experten“ hier anzunehmen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei dem riesigen Streitwert wird der Anwalt sehr teuer, glücklich sein und nein, die Versicherung muss Anwaltskosten im Vertragsrecht nicht übernehmen, bevor man die gesetzten Fristen etc. versäumt hat

Wenn man sich damit nicht auskennt, wie z.B. du, dann sollte man andere nicht belehren wollen. Die Versicherung hat sich selbst in Verzug gebracht und damit die Anwaltskosten an der Backe. Aber das kann der Laie nicht beurteilen. Du bist ein Laie und offensichtlich auch in Sachen Gebührenberechnung nicht sattelfest.

Zitat:

@Sammens schrieb am 24. Dezember 2022 um 08:38:53 Uhr:


Den Ratsuchenden, kann ich dringend empfehlen, nicht Ratschläge von manchen „Experten“ hier anzunehmen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei dem riesigen Streitwert wird der Anwalt sehr teuer, glücklich sein und nein, die Versicherung muss Anwaltskosten im Vertragsrecht nicht übernehmen, bevor man die gesetzten Fristen etc. versäumt hat

Das interessiert die Anwälte hier nicht.
Die spielen jeden Tag die selbe Platte ab.

Wer den Anwalt dann bezahlen muss, das wird zufälligerweise unterm Tisch fallen lassen. 😉

beachi, du hast eben keine Ahnung und nervst damit mal wieder rum. Die Versicherung hat im eigenen Schadengutachten den Totalschaden festgestellt. Nur das ist relevant und das ist gesetzter Fakt des Eingangsbeitrags. Und wenn du das nicht verstehst, dann kann man dir auch nicht weiterhelfen.

Deine sachkenntnisfreie Trollerei ist nicht nur den Stammnutzern des Forums bekannt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Dezember 2022 um 09:29:56 Uhr:



Zitat:

@Sammens schrieb am 24. Dezember 2022 um 08:38:53 Uhr:


Den Ratsuchenden, kann ich dringend empfehlen, nicht Ratschläge von manchen „Experten“ hier anzunehmen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei dem riesigen Streitwert wird der Anwalt sehr teuer, glücklich sein und nein, die Versicherung muss Anwaltskosten im Vertragsrecht nicht übernehmen, bevor man die gesetzten Fristen etc. versäumt hat

Wenn man sich damit nicht auskennt, wie z.B. du, dann sollte man andere nicht belehren wollen. Die Versicherung hat sich selbst in Verzug gebracht und damit die Anwaltskosten an der Backe. Aber das kann der Laie nicht beurteilen. Du bist ein Laie und offensichtlich auch in Sachen Gebührenberechnung nicht sattelfest.

Es ist so erstaunlich, wie locker und selbstbewusst die Leute wie du auf solchen Plattformen hilfesuchenden Menschen Schaden zufügen und in die Irre führen können, ohne Angst zu haben, dafür belangt zu werden!

Dann rotzfrech zu schreiben, nach einem einzigen Beitrag von mir, ohne mich und meinen Beruf zu kennen, ich wäre Laie und würde mich damit nicht auskennen..

Hier mal eine Kostprobe zum Fachwissen von Berlin-Paul 😁

https://www.motor-talk.de/forum/ablauf-wildschaden-t7316814.html

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juli 2022 um 17:38:51 Uhr:


Die VK wird bei dieser Summe einen Gutachter schicken. Dann kommt ein Gutachten und nach diesem lässt du dann nach erteilter Deckungszusage der VK den Wagen reparieren. Je nach Alter, Checkheft und Schadensbild hast du die Wahl ob es die Markenwerkstatt oder eine freie Werkstatt sein darf.

Bei einem Vollkaskoschaden kommt es also auf das Alter, das Checkheft und das Schadensbild drauf an, ob man in eine Markenwerkstatt oder in eine freie Werkstatt darf 😁😁😁

Ich glaub, damit ist alles gesagt, was fachliche Kompetenz betrifft.

Aber in der Regel schaut sein Beitrag bei jedem Posting nur so aus:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Dezember 2022 um 22:56:55 Uhr:


TE .... am besten beauftragst du einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadenfalls.

Plattenspieler dudelt Tag und Nacht die Anwaltswerbung rauf und runter.
(Wie ja auch in diesem Thread hier natürlich schon wieder)

Du kennst dich nicht aus. Sonst würdest du mit deinem Einstieg nicht so rotzfrech genau das tun was du kritisierst. Das machen nur Laien und damit ist auch alles gesagt, Sammens. Trotzdem frohes Fest!

Troll ... du willst den Mods das Weihnachtsfest versauen. Das ist weder originell noch erfolgversprechend. Du blamierst dich nur. Das juckt schon lange niemanden mehr. Das persönliche Sticheln kannst du gerne in den PN-Bereich verlagern.

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