ADAC Komfort Vollkasko Kaufpreisentschädigung
Hallo,
Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 2020) bei der ADAC Komfort Vollkasko versichert.
Das Fahrzeug (BMW M5 Competition) wurde von privat verkauft, Also Käufer -> Privat und Verkäufer ebenfalls -> privat. Der Kaufpreis war 99.999 Euro. Nun hat das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten (leider selbstverschuldet) weswegen die eigene Vollkasko ins Spiel kommt. Gutachter war da -> Wiederbeschaffungswert brutto 84.000 Euro. Die Versicherung möchte nun Wiederbeschaffungswert Netto (70.558,23 Euro) regulieren. In meiner Versicherungspolice habe ich eine (Neupreisentschädigung (bei Neuwagen) und eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchtwagen)). In meinem Fall würde doch die Kaufpreisentschädigung für mich in Kraft treten oder sehe ich das falsch? Zeitlich bin ich in dem Rahmen.
Und was ich nicht verstehe, ich und der Verkäufer sind doch beide privat d.h. beim Verkauf wurden doch keine Mehrwertsteuer bzw Ust ausgewiesen oder bezahlt, der vereinbarte Preis ging von meinem auf sein Konto. Wird dran trotzdem 19% von dem Kaufpreis erstmal abgezogen bis man sich Ersatz kauft?
Hier sind die Paragrafen aus meiner AKB:
Zitat:
(5) Fälle, in denen wir bei einem von Ihnen als Gebrauchtfahrzeug erworbe-
nem Fahrzeug den Kaufpreis zahlen
Anstelle des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlen wir den Kauf-
preis, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) es tritt innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahr-
zeugs auf Sie ein Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ein und
b) der Kaufpreis kann durch Anschaffungsrechnung bzw. Kaufvertrag nachge-
wiesen werden.
Ist das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht oder nicht fachgerecht repa-
riert, gilt: Wir ziehen vom Kaufpreis zuvor eingetretene Schäden ab.(6) Definition von Kaufpreis
Kaufpreis ist der Betrag, der für das versicherte Fahrzeug bei Anschaffung
tatsächlich entrichtet worden ist.
Die Regelung zur Erstattung der Mehrwertsteuer in Ziffer 1.5.4 gilt für die
Kaufpreiserstattung nicht. Bei der Erstattung der Mehrwertsteuer stellen wir
auf den Zeitpunkt der Anschaffung des versicherten Fahrzeugs ab. Maßgeb-
lich ist, ob zu diesem Zeitpunkt Mehrwertsteuer aufgewendet wurde oder
nicht. Dies ist durch Vorlage der Anschaffungsrechnung nachzuweisen.1.5.4 Wann erstatten wir die Mehrwertsteuer?
Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von
Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Die Mehr-
wertsteuer erstatten wir nicht, soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt
sind. Bei Leasingfahrzeugen bestimmt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung
nach den Gegebenheiten beim Leasinggeber.
62 Antworten
du musst die bedingungen lesen.. und verstehen..
die kaufpreisentschädigung greift einzig und allein, wenn die reparaturkosten höher sind als 84.000 euro. das auto muss quasi kernschrott sein. zu den reparaturkosten wurde aber nichts geschrieben und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die mehr als 84.000 euro betragen..
es reicht nicht wie früher, dass die reparaturkosten den betrag von wiederbeschaffungswert abzüglich restwert (also den wiederbeschaffungsaufwand) übersteigen müssen. früher gab es häufig kaufpreisentschädigungen. mit der änderung der definition kommt das kaum noch vor. meine letzte war ein dacia irgendwas.. da geht das ja schnell..
also.. hier hilft auch kein anwalt..
Bleib mal bei einem acc beachi und lies die ADAC Bedingungen UND den Eingangsbeitrag.
Ähnliche Themen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Dezember 2022 um 22:53:08 Uhr:
Ich frage mal für einen Freund: Wie definiert man Rep-Kosten beim Totalschaden?
die reparaturkosten werden vom sachverständigen ermittelt. das solltest du doch eigentlich wissen, oder? 🙂 die kann man auch im totalschadenfall beziffern.
Ich glaube nicht, dass die Versicherung 70.558,23 erstatten will.
Was ist mit dem Restwert vom Fahrzeug?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Dezember 2022 um 22:53:08 Uhr:
Ich frage mal für einen Freund: Wie definiert man Rep-Kosten beim Totalschaden?
Gegenfrage:
Wie will man feststellen, dass es ein Totalschaden ist, wenn man nicht die Rep-Kosten kennt? 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:01:22 Uhr:
... und der war schon da 🙄
ja das war er - die unbekannte und wichtigste zahl fehlt hier aber noch. nämlich die angabe der bruttoreparaturkosten.
mein gott, es kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.. erst wenn die reparaturkosten den wiederbeschaffungswert übersteigen, greift die kaufpreisentschädigung.
welche stelle der akb verstehst du nicht? ich kläre dich gerne auf..
@pauliese - als totalschaden gilt schon, wenn die reparaturkosten höher sind als die differenz zwischen wiederbeschaffungs- und restwert. bspw. reparatukosten brutto 10000 euro, wbw 12000 euro steuerneutral, restwert 4000 euro - man könnte bei so einer konstellation also durchaus noch für 10000 euro reparieren lassen oder sich die 8000 euro auszahlen lassen.
@xeon12 - der restwert wird natürlich in abzug gebracht
Ein Kaskogutachten berücksichtigt den VK-Vertrag. Wenn da ein wTS rauskommt, dann ist der belegt. Mehr brauchts für die Kaufpreisklausel nunmal nicht. Brauchst dich also nicht so vielzählig aufplustern.
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:04:39 Uhr:
Ich glaube nicht, dass die Versicherung 70.558,23 erstatten will.Was ist mit dem Restwert vom Fahrzeug?
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:04:39 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Dezember 2022 um 22:53:08 Uhr:
Ich frage mal für einen Freund: Wie definiert man Rep-Kosten beim Totalschaden?Gegenfrage:
Wie will man feststellen, dass es ein Totalschaden ist, wenn man nicht die Rep-Kosten kennt? 😁
Das kann man ganz einfach erkennen, wenn man geistig und/oder mental in der Lage ist den Eingangsthread zu lesen und auch in der Lage ist das zu verstehen. Aber was weiss ich schon?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:18:54 Uhr:
Ein Kaskogutachten berücksichtigt den VK-Vertrag. Wenn da ein wTS rauskommt, dann ist der belegt. Mehr brauchts für die Kaufpreisklausel nunmal nicht. Brauchst dich also nicht so vielzählig aufplustern.
außer dir plustert sich doch hier niemand auf.. wo steht denn im ausgangspost, dass es sich um einen wirtschaftlichen totalschaden handelt? mh? - genau.. nirgends. 🙂
da steht lediglich der wiederbeschaffungswert in brutto und netto. es fehlen angaben zu reparaturkosten und restwert. eine fundierte aussage, ob hier die kaufpreisentschädigung gemäß den gültigen akb greift, ist somit überhaupt nicht möglich.
deine pauschale aussage ist somit fachlich falsch, da nicht belegt.
aber ich lasse dich gern in deinem unwissen. allen anderen rate ich, sich einschlägig mit den definitionen in den akb zu befassen. sie sind gewiss oft nicht einfach zu lesen und zu verstehen, man munkelt, dass da schon manch anwalt scheiterte... aber es ist möglich.
frohe weihnachten an alle! 🙂
@daschacka - bitte gib hier mal noch die reparaturkosten brutto und den restwert an. danke!
Zitat:
@daschacka schrieb am 23. Dezember 2022 um 19:13:36 Uhr:
Hallo,Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 2020) bei der ADAC Komfort Vollkasko versichert.
Das Fahrzeug (BMW M5 Competition) wurde von privat verkauft, Also Käufer -> Privat und Verkäufer ebenfalls -> privat. Der Kaufpreis war 99.999 Euro. Nun hat das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten (leider selbstverschuldet) weswegen die eigene Vollkasko ins Spiel kommt. Gutachter war da -> Wiederbeschaffungswert brutto 84.000 Euro. Die Versicherung möchte nun Wiederbeschaffungswert Netto (70.558,23 Euro) regulieren. In meiner Versicherungspolice habe ich eine (Neupreisentschädigung (bei Neuwagen) und eine Kaufpreisentschädigung (bei Gebrauchtwagen)). In meinem Fall würde doch die Kaufpreisentschädigung für mich in Kraft treten oder sehe ich das falsch? Zeitlich bin ich in dem Rahmen.
Und was ich nicht verstehe, ich und der Verkäufer sind doch beide privat d.h. beim Verkauf wurden doch keine Mehrwertsteuer bzw Ust ausgewiesen oder bezahlt, der vereinbarte Preis ging von meinem auf sein Konto. Wird dran trotzdem 19% von dem Kaufpreis erstmal abgezogen bis man sich Ersatz kauft?
Hier sind die Paragrafen aus meiner AKB:
Entweder machst Du einge eigene Schadenbegutachtung oder glaubst in diesem Fall den Ausführungen des TE.
Edit:
Wenn der TE hier Bilder einstelln würde, wären die hier aktiven Gutachter in der Lage eine Einschätzung geben zu können. Die können das besser als die Schreibtischtäter bei der Versicherung.
Noch eine kleine Frage an beachi: Wie gehen Deine Kollegen und Vorgesetzten im real Life mit der Umsetzung Deiner Schreibweise um? Oder lebst Du in 2 Welten?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 23. Dezember 2022 um 23:44:40 Uhr:
@beachiEntweder machst Du einge eigene Schadengegutachtung oder glaubst in diesem Fall den Ausführungen des TE.
also min jung.. totalschaden ist nicht totalschaden.. das habe ich doch in meinem post von 23:12 verdeutlicht.. nur weil also jemand was von einem totalschaden schreibt, heißt es nicht, dass das auto nicht mehr reparabel wäre. du verstehst?
weißt du was ich aus den beiden beiträgen des fragestellers herauslese? wie man maximum profit macht. mich würde nicht wundern, wenn der schaden in der betrugsabteilung liegt..