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ADAC-KFZ Versicherung od. Alternativen ..

Hallo,
Suche für mein kommenden BMW 428i eine "gute" KFZ-Versicherung.
Bin seit über 10 Jahren bis dato bei der VHV mit SF28 gewesen u. konnte nichts negatives berichten, da ich mit den Herschaften auch nix zu tun hatte 🙂.
Jetzt habe ich natürlich mal check.24 bemüht und da sind mir bei annähernd gleichem Leistungsumfang doch schon eklatante Preisunterschiede aufgefallen.
Für mich ist der Service u. schnelle u. kullante Hilfe in einem Schadensfall aber wichtiger als ein paar Euro zu sparen.
Bei dem Vergleich ist mir der ADAC mit den meisten zufriedenen Kundenbewertungen ins Auge gestochen.
Was haltet Ihr davon od. habt vieleicht eine gute Empfehlung (bitte keine Versicherungsmarkler !) 😁
MFG
Micha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Juli 2015 um 18:21:40 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. Juli 2015 um 16:07:11 Uhr:


aus sicht des vn wäre eine gute beurteilung vom geschädigten tendentiell eher dahingehend zu interpretieren, dass der versicherer schnell zahlt um die sache vom tisch zu haben. dann aber würde er der vertraglichen Verpflichtung bzgl passivem Rechtschutz mangelhaft oder garnicht nachkommen, was nicht im Sinne des VN ist und somit negativ zu bewerten ist.
Was für ein Unsinn! Ein guter Versicherer zahlt nicht deshalb schnell, um die Sache vom Tisch zu haben, sondern weil es seine vertragliche und vor Allem gesetzliche Pflicht ist.
Schlechte Versicherer beschäftigen Mitarbeiter, die solch krude Ansichten, wie der Zitierte, haben.
Die verwechseln passiven Rechtschutz, der übrigens keine vertragliche Verpflichtung ist, mit aktivem Rechtsbruch, indem aus "wir wehren unberechtigte Schadensersatzansprüche ab", ein "wir wehren berechtigte Schadensersatzansprüche ab" gemacht wird.

Beeindruckend, mit welcher Dreistigkeit Du trotz bestechender Ahnungslosigkeit Dich inmer wieder hier durch markige Sprüche hervortust.

Nur zu Deiner Info.
Der passive Rechtschutz ist selbstverständlich eine vertragliche Verpflichtung. A.1.1.3 der Musterbedingungen des GDV findet sich in allen mir bekannten AKB. Erst lesen, dann posten.

Eine vertragliche oder gar gesetzliche Pflicht, Haftpflichtansprüche schnell (was heißt schnell?) zu regulieren, ist für jeden, der nur kurz darüber nachdenkt, erkennbarer Unsinn. Denn das wäre mit keinem Gesichtspunkt des Schadensersatzrechts in Einklang zu bringen. Anspruchsbegründende Tatsachen sind zu beweisen. Solange Grund und Höhe nicht feststehen, muss auch niemand zahlen. Das kann zwei Tage oder ein paar Jahre dauern. Im Zweifel wird der Verzug über Zinszahlungen ausgeglichen. Aber eine gesetzliche Frist oder sowas ist natürlich Mumpitz. Und auch die immer wieder zitierte Prüfungsfrist ist eine Frage des Einzelfalls. Nur am Rande: das ist Rechtsprechung, nicht Gesetz oder Vertrag.

Tatsächlich versuchen die meisten Versicherer sich intern so zu optimieren, dass Ansprüche schnell erledigt werden und die Sachen "vom Tisch" kommen. Nicht aus Barmherzigkeit, sondern weil jeder zusätzlich Brief oder Anruf die Abwicklung verteuert.

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Zitat:

@rufus608 schrieb am 2. Juli 2015 um 12:01:41 Uhr:


Als Haftpflicht-Geschädigter habe ich bisher folgende Erfahrungen sammeln "dürfen":
LVM -> Höchstwertung
ÖVB -> Höchstwertung
HUK -> mein Anwalt hat Differenzen schnell geklärt

ich glaube nicht, das es von Belang was der Geschädigte vom Versicherer hält.

Eine Höchstbewertung wäre tendentiell sogar eher negativ zu bewerten (passiver Rechtschutz).

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 2. Juli 2015 um 17:55:42 Uhr:



Zitat:

@rufus608 schrieb am 2. Juli 2015 um 12:01:41 Uhr:


Als Haftpflicht-Geschädigter habe ich bisher folgende Erfahrungen sammeln "dürfen":
LVM -> Höchstwertung
ÖVB -> Höchstwertung
HUK -> mein Anwalt hat Differenzen schnell geklärt
ich glaube nicht, das es von Belang was der Geschädigte vom Versicherer hält.
Eine Höchstbewertung wäre tendentiell sogar eher negativ zu bewerten (passiver Rechtschutz).

Siehe:

Zitat:

Für mich ist der Service u. schnelle u. kullante Hilfe in einem Schadensfall aber wichtiger als ein paar Euro zu sparen.

Das ist Inhalt des aufgestellten Themas.

Ich habe mit meinen KFZ-Versicherungen auch nur 1 Mal p.a. Kontakt, was soll ich da erwarten wenn ich nichts mit ihr zu regeln habe außer dass ich einige Euro sparen möchte.

Er möchte fiktiv kulante Hilfe; ohne Hilfe zu benötigen? In welche Art Rechtsschutz ließe sich das katalogisieren?

ja aber auch sicht eines vn und nicht eines anspruchstellers / geschädigten!

aus sicht des vn wäre eine gute beurteilung vom geschädigten tendentiell eher dahingehend zu interpretieren, dass der versicherer schnell zahlt um die sache vom tisch zu haben. dann aber würde er der vertraglichen Verpflichtung bzgl passivem Rechtschutz mangelhaft oder garnicht nachkommen, was nicht im Sinne des VN ist und somit negativ zu bewerten ist.

das es positiv zu bewerten ist, wenn ein VR schnell und unkompliziert zahlt gilt eben nur bedingt bei haftpflichtversicherungen. es weißt halt tendiell daraufhin, dass die prüfung des anspruches auf ein minimum beschränkt ist und das man sich um den schadenfall nicht viel Gedanken macht.

Schlagwort ist hier passiver Rechtschutz (bitte ggf. googln, wenn du den begriff nicht kennst, sonst kannst du micht nicht verstehen)

gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. Juli 2015 um 16:07:11 Uhr:


aus sicht des vn wäre eine gute beurteilung vom geschädigten tendentiell eher dahingehend zu interpretieren, dass der versicherer schnell zahlt um die sache vom tisch zu haben. dann aber würde er der vertraglichen Verpflichtung bzgl passivem Rechtschutz mangelhaft oder garnicht nachkommen, was nicht im Sinne des VN ist und somit negativ zu bewerten ist.

Was für ein Unsinn! Ein guter Versicherer zahlt nicht deshalb schnell, um die Sache vom Tisch zu haben, sondern weil es seine vertragliche und vor Allem gesetzliche Pflicht ist.

Schlechte Versicherer beschäftigen Mitarbeiter, die solch krude Ansichten, wie der Zitierte, haben.

Die verwechseln passiven Rechtschutz, der übrigens keine vertragliche Verpflichtung ist, mit aktivem Rechtsbruch, indem aus "wir wehren unberechtigte Schadensersatzansprüche ab", ein "wir wehren berechtigte Schadensersatzansprüche ab" gemacht wird.

Solche Versicherer sollte jeder meiden, denn sie können auch den VN teuer zu stehen kommen.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 4. Juli 2015 um 18:21:40 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. Juli 2015 um 16:07:11 Uhr:


aus sicht des vn wäre eine gute beurteilung vom geschädigten tendentiell eher dahingehend zu interpretieren, dass der versicherer schnell zahlt um die sache vom tisch zu haben. dann aber würde er der vertraglichen Verpflichtung bzgl passivem Rechtschutz mangelhaft oder garnicht nachkommen, was nicht im Sinne des VN ist und somit negativ zu bewerten ist.
Was für ein Unsinn! Ein guter Versicherer zahlt nicht deshalb schnell, um die Sache vom Tisch zu haben, sondern weil es seine vertragliche und vor Allem gesetzliche Pflicht ist.
Schlechte Versicherer beschäftigen Mitarbeiter, die solch krude Ansichten, wie der Zitierte, haben.
Die verwechseln passiven Rechtschutz, der übrigens keine vertragliche Verpflichtung ist, mit aktivem Rechtsbruch, indem aus "wir wehren unberechtigte Schadensersatzansprüche ab", ein "wir wehren berechtigte Schadensersatzansprüche ab" gemacht wird.

Beeindruckend, mit welcher Dreistigkeit Du trotz bestechender Ahnungslosigkeit Dich inmer wieder hier durch markige Sprüche hervortust.

Nur zu Deiner Info.
Der passive Rechtschutz ist selbstverständlich eine vertragliche Verpflichtung. A.1.1.3 der Musterbedingungen des GDV findet sich in allen mir bekannten AKB. Erst lesen, dann posten.

Eine vertragliche oder gar gesetzliche Pflicht, Haftpflichtansprüche schnell (was heißt schnell?) zu regulieren, ist für jeden, der nur kurz darüber nachdenkt, erkennbarer Unsinn. Denn das wäre mit keinem Gesichtspunkt des Schadensersatzrechts in Einklang zu bringen. Anspruchsbegründende Tatsachen sind zu beweisen. Solange Grund und Höhe nicht feststehen, muss auch niemand zahlen. Das kann zwei Tage oder ein paar Jahre dauern. Im Zweifel wird der Verzug über Zinszahlungen ausgeglichen. Aber eine gesetzliche Frist oder sowas ist natürlich Mumpitz. Und auch die immer wieder zitierte Prüfungsfrist ist eine Frage des Einzelfalls. Nur am Rande: das ist Rechtsprechung, nicht Gesetz oder Vertrag.

Tatsächlich versuchen die meisten Versicherer sich intern so zu optimieren, dass Ansprüche schnell erledigt werden und die Sachen "vom Tisch" kommen. Nicht aus Barmherzigkeit, sondern weil jeder zusätzlich Brief oder Anruf die Abwicklung verteuert.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 5. Juli 2015 um 09:04:14 Uhr:



Beeindruckend, mit welcher Dreistigkeit Du trotz bestechender Ahnungslosigkeit Dich inmer wieder hier durch markige Sprüche hervortust.

Dein Kompliment kann ich nur aus vollstem Herzen zurückgeben.

Aber was soll man auch Anderes von einem glühenden Verfechter der rechtswidrigen Kürzungen erwarten?

Zitat:

Nur zu Deiner Info.
Der passive Rechtschutz ist selbstverständlich eine vertragliche Verpflichtung. A.1.1.3 der Musterbedingungen des GDV findet sich in allen mir bekannten AKB. Erst lesen, dann posten.

Nur zu Deiner Info.

Vor A.1.1.3 steht A.1.1.2.

Dass nur berechtigte Schadensersatzansprüche befriedigt werden müssen, ist selbstverständlich.

Genauso, wie die Zurückweisung unberechtigter. Auch wenn dies praktisch einem solchen gleichkommt, steht von "passivem Rechtschutz" nichts in den Bedingungen.

Zitat:

Eine vertragliche oder gar gesetzliche Pflicht, Haftpflichtansprüche schnell (was heißt schnell?) zu regulieren, ist für jeden, der nur kurz darüber nachdenkt, erkennbarer Unsinn. Denn das wäre mit keinem Gesichtspunkt des Schadensersatzrechts in Einklang zu bringen. Anspruchsbegründende Tatsachen sind zu beweisen.

Was in aller Regel innerhalb weniger Tage durch Vorlage eines Gutachtens erfolgt.

Zitat:

Solange Grund und Höhe nicht feststehen, muss auch niemand zahlen. Das kann zwei Tage oder ein paar Jahre dauern. Im Zweifel wird der Verzug über Zinszahlungen ausgeglichen. Aber eine gesetzliche Frist oder sowas ist natürlich Mumpitz. Und auch die immer wieder zitierte Prüfungsfrist ist eine Frage des Einzelfalls. Nur am Rande: das ist Rechtsprechung, nicht Gesetz oder Vertrag.

Es gibt durchaus Versicherer, die eine korrekte Abwicklung innerhalb weniger Wochen hinbekommen.

Aber es gibt leider auch Andere.

Zitat:

Tatsächlich versuchen die meisten Versicherer sich intern so zu optimieren, dass Ansprüche schnell erledigt werden und die Sachen "vom Tisch" kommen. Nicht aus Barmherzigkeit, sondern weil jeder zusätzlich Brief oder Anruf die Abwicklung verteuert.

Wenn dies so wäre, gäbe es erheblich weniger Probleme.

Ich habe keine DANKE-Button geklickt.
Die AKB sagen alles aus.

Versicherer gibts solche und solche, und genau an diesen Erfahrungen Anderer möchte der TE partizipieren, das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein in diesem Professorenkolleg.

Da mein Auto gestern im Hagelschauer stand, kann ich heute einmal die Abwicklung der ADAC Versicherung "in eigener Sache" ausprobieren.

Schadenmeldung telefonisch war kein Problem und die Wartezeit, trotz wahrscheinlich vieler Schäden, war akzeptabel (5 Minuten).
Schadennummer wurde mitgeteilt und man kann sich online über den Status der Bearbeitung informieren.

Ich bin letztes Jahr zur ADAC Autoversicherung gewechselt. Hatte keine Schäden und kann daher weder etwas positives noch negatives zur Schadenabwicklung beim ADAC sagen.

Gestern bekam ich aber einen Brief in dem mir eine Beitragserhöhung mitgteilt wurde. Soweit nicht ungewöhnlich.
Aber trotz gleichgebliebener Regionalklassen und mehr schadenfreien Jahren ca. 12 % Preissteigerung (in meinem konkreten Fall ca. 74 € mehr im Jahr) fand ich schon heftig.
Habe gestern in den großen Vergleichsportalen gesucht und meine Versicherung gewechselt. Zahle künftig dann 135 € im Jahr weniger, als ich bezahlt hätte, wenn ich beim ADAC verblieben wäre und das bei nahezu identischem Versicherungsumfang.

Gut das es Vergleichsportale gibt. Früher hätte man zum Vergleich wohl von Versicherungsagentur zu Versicherungdagentur pilgern müssen.

Im übrigen glaube ich nicht, dass man im Schadensfall besser behandelt wird, wenn man viele Verträge bei einer Versicherung hat.

Zu Allsecur gewechselt, oder?
Ich bin mit drei Fahrzeugen bei der ADAC-Versicherung und habe auch teilweise leichte Beitragserhöhungen, insgesamt aber nur ca. 30 €, wobei eine Typklasse sich verschlechter hat.
Wenn ich die Allsecur mal ausnehme, finde ich keine günstigere, bei vergleichbaren Leistungen.
Mich interessiert aber, was Allsecur nach einem Jahr macht.
Berichte bitte in einem Jahr.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. November 2015 um 09:46:17 Uhr:


Zu Allsecur gewechselt, oder?
Ich bin mit drei Fahrzeugen bei der ADAC-Versicherung und habe auch teilweise leichte Beitragserhöhungen, insgesamt aber nur ca. 30 €, wobei eine Typklasse sich verschlechter hat.
Wenn ich die Allsecur mal ausnehme, finde ich keine günstigere, bei vergleichbaren Leistungen.
Mich interessiert aber, was Allsecur nach einem Jahr macht.
Berichte bitte in einem Jahr.

Nein ich bin zur VHV gewechselt. Du hast allerdings recht, grundsätzlich wäre die Allsecur die günstigste gewesen. Allerdings hatte ich hinsichtlich des Versicherungsumfang ein paar Sondrwünsche, womit die VHV die preiswerteste war.

Bin aber dennoch gespannt, ob die VHV auch im zweiten Jahr die Beiträge deutlich erhöht.

Die COSMOSdirekt hat mir dieses Jahr das bleiben besonders leicht fallen lassen. Bin der Meinung dass die in den Vergleichsportalen nicht auftaucht oder falsch rechnet. Wenn ich die preislich geringsten der Check48 😉 u.ä. mit der direkt bei CoDi berechneten vergleiche grinse ich in mich hinein.

So weit ich mich erinnere hat der ADAC das Prämienniveau der DAdirekt, ist mir jedenfalls 2013 aufgefallen.

Cosmosdirekt ist im Komforttarif bei meinem Hauptfahrzeug 20% teurer als ADAC.

ADAC ist bei meinem 25% teurer als CoDi, beides Komforttarif/schutz.
Vergleichen lohnt also, ebenso sollten natürlich die gewünschten Merkmale zusagen.

Zitat:

@querys schrieb am 6. Juli 2015 um 09:57:11 Uhr:


Da mein Auto gestern im Hagelschauer stand, kann ich heute einmal die Abwicklung der ADAC Versicherung "in eigener Sache" ausprobieren.

Schadenmeldung telefonisch war kein Problem und die Wartezeit, trotz wahrscheinlich vieler Schäden, war akzeptabel (5 Minuten).
Schadennummer wurde mitgeteilt und man kann sich online über den Status der Bearbeitung informieren.

Ich bin auch bei der ADAC Versicherung und hab den selben Granatenschlag in Form von Kiwigrossen Hagelkörnern in Hennef erlitten. Die Abwicklung war vorbildlich stressfrei, der Schaden lag bei mir um die 5300 € inkl. Neuer Windschutzscheibe, außer 150 € SB wurde alles vom Zürich Schadenservice aka ADAC übernommen.

Mir ging gestern die Rechnung für 2016 zu, 18€ teurer im Jahr, aber da ich vom Schadenservice überzeugt bin, bleibe ich dort und spare die 150 Cent im Monat woanders ein.

Gruß
Turbo

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