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Active Sound und TÜV

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 11:30

Hi wie der Titel schon sagt geht es um das Thema Active Sound System zum nachrüsten da ich im Internet wenig darüber gefunden habe und das alle andere Ansichten haben ob es legal oder illegal sei und die threads teilweise Jahre alt sind wollte ich das Thema neu eingreifen... hat jmd es verbaut hat jmd Probleme mit der Polizei gehabt ? Hat jmd ne einzelabnahme machen lassen und es eingetragen bekommen ?

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Das war nie abnahmefähig, da Außenlautsprecher an Fahrzeugen unzulässig sind (§ 33 Abs. 1 StVO; Ausnahme für u.a. Polizei unter § 55 StVZO).

Nachdem aber einige Sachverständige solche Systeme in der Vergangenheit pflichtwidrig eingetragen haben, gibt es mittlerweile eine dezidierte Anweisung des KBA an die Prüfstellen, wonach eine Eintragung zu unterlassen ist.

Bereits erfolgte Eintragungen haben keinen Bestandsschutz. Wer also damit auffällt, sieht sich vermutlich wenigstens einem Mängelschein ausgesetzt - bei ausreichender Sachkenntnis des Beamten ist aber auch § 19 Abs. 2 StVZO denkbar. Die erloschene Betriebserlaubnis.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 13:14

Was sagt ihr zu dem Beitrag auf ‚,https://www.active-sound.de/tuev/226/‘‘

Das steht folgendes :

Ähnlich wie mit dem Thema Klappenauspuffanlagen oder auch Sportauspuffanlagen generell bewegt man sich hier aktuell unserer Auffassung nach sicherlich in einer Grauzone.

Der große Vorteil der hier beschriebenen Active-Sound Systeme bzgl. des Themas TÜV ist sicherlich, daß diese fast immer im Innenraum (Kofferraum) verbaut werden und nur der Klangkanal nach außen unter das Fahrzeug geht. Daher sind die Systeme beim Inneneinbau zumindest sicherheitstechnisch schon einmal nicht relevant. Es kann nichts “abfallen” oder blenden oder andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen (der Soundbooster / Aktuator wiegt immerhin 4-5 kg und wäre ggf. eine Gefahr, wäre er unter dem Fahrzeug nicht fachgerecht angebracht. Er könnte sich lösen). Prinzipiell werden Active-Sound Systeme aber erst einmal in der Regel ohne TÜV / Gutachten / ABE verkauft – also ohne spezielle Zulassung im Bereich der StVo.

Wie ist der gesetzliche Stand (StVO)?

Rein technisch und bürokratisch gesehen ist das System nicht anderes wie ein Lautsprecher im Innenraum (also vergleichbar mit einem Subwoofer oder Zusatzlautsprechern für die HiFi-Anlage).

Natürlich kann man hier das Argument bringen: die Auto-Hifianlage spielt den Klang ja nur im Fahrzeug ab und nicht gezielt nach draußen. Das stimmt. Aber wie ist es beim Cabrio? Gibt es Sonderauflagen, daß ein Cabrio keine laute Hifi-Anlage besitzen darf oder nur mit geschlossenem Verdeck betreiben darf? Oder bei jedem Auto die Fenster geschlossen sein müssen, wenn laute Musik gehört wird? Nein – das gibt es nicht.

Natürlich darf keine sinnlose Lärmbelästigung entstehen – aber das tut sie ja auch nicht – jedenfalls nicht mehr oder allenfalls vergleichbar mit einer Sportauspuffanlage oder einem Sportwagen. Nur angenehmer und besser klingend. Dann müßte ja auch die Nachrüstung von Sportauspuffanlagen prinzipiell verboten werden.

Greifen könnte hier laut einem TÜV Schreiben der Paragraph §55 der StVo: “Einrichtungen für Schallzeichen”, sofern man das System als “Schallzeichen” – also quasi als “Hupe” klassifiziert. Hier würde Abschnitt 1, 2 und 4 maßgeblich zum Tragen kommen. Diese sagen prinzipiell aus, wie eine “Hupe” beschaffen sein muß – und darunter würde ein Active-Sound System natürlich nicht fallen. Als “Einrichtung für Schallzeichen” wäre das System folglich nicht erlaubt – aber dafür ist es ja auch nicht gedacht und es stellt sich die Frage, warum man es dann als solches klassifizieren sollte? Hier der Ausschnitte der StVo §55:

Bietet nicht Audi so was als Sonderausstattung an?

Wie haben die das dann zugelassen bekommen?

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 13:25

Der Hersteller Eberspächer hat für verschiedene Fahrzeuge auch ein nachrüstsatz mit teilegutachten aber nicht fürn w212er was mich ja wundert wenn es von Audi Maserati und bmw glaub ich von Werkab angeboten wird und man es von Eberspächer nachträglich einbauen und eintragen lassen kann muss es ja eintragbar sein im Prinzip ich mein solange es in der reserveradmulde verbaut ist ist es ja quasi im Auto wie ein normaler Lautsprecher bin iwie ratlos

Weil bei denen der Lautsprecher IN der Abgasanlage montiert ist. Damit wird das Geräusch IM Auto abgespielt UND das Fahrzeug erfüllt auch mit dem Lautsprecher die Lärmvorschriften.

Übrigens, Mercedes hat das auch angeboten (C250 CDI Sport im C204).

@keles36 Der von Dir zitierte Beitrag ist vermutlich von jemandem, der die Anlagen vertreibt. Das ist nicht mit der aktuellen Rechtsansicht des KBA vereinbar, die ich hier als maßgeblich ansehen würde. Es ist für mich schlechterdings schwer vorstellbar, dass Gerichte sich der von Dir genannten Auffassung anschließen könnten.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 13:31

Danke erstmal für deine Antwort verfolge deine Videos probs dafür erstmal

Also wenn ich den aktor zerlege den Lautsprecher in meinen Endtopf oder iwo anders in die Abgasanlage verbaue kann ich es eintragen lassen als Sportanlage bzw. Garnicht Eintragungspflichtig ?

Zitat:

@keles36 schrieb am 16. Dezember 2017 um 14:31:49 Uhr:

Danke erstmal für deine Antwort verfolge deine Videos probs dafür erstmal

Also wenn ich den aktor zerlege den Lautsprecher in meinen Endtopf oder iwo anders in die Abgasanlage verbaue kann ich es eintragen lassen als Sportanlage bzw. Garnicht Eintragungspflichtig ?

Vergiss es!

Du willst den Sound außen hörbar haben und nicht, wie vom J.M.G. bereits oben erwähnt, den Sound nur INNEN hörbar haben.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 16. Dez. 2017 um 14:27:01 Uhr:

Weil bei denen der Lautsprecher IN der Abgasanlage montiert ist. Damit wird das Geräusch IM Auto abgespielt UND das Fahrzeug erfüllt auch mit dem Lautsprecher die Lärmvorschriften.

Wie soll das Geräusch im Auto über die Abgasanlage abgespielt werden?

Kenne den A5 mit dem LS im Auspuff, den aufgemotzten Klang hört man von außen :confused:

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 20:57

@AMG_4Matic wovon redest du an meinem vorherigen Fahrzeug meinem Audi a7 waren die aktoren an meinem endschalldämpfer angeschweißt

Hallo,

 

ich habe mich auch mal damit beschäftigt. Habe auch nur meine Informationen aus anderen Diskussionen. Aber ich glaube der wesentliche Aspekt, warum der nachträgliche Einbau grundsätzlich problematisch ist, ist der Umstand, dass die Lärmemissionen durch die variable Soundeinstellung (per App etc.) die in der Zulassung erfassten Werte überschreiten können. Bei Lösungen ab Werk werden ja die Lärmemissionen mit dem Sound-Modul erfasst und als zulässig bewertet.

Wenn man so etwas nachrüstet, kann nicht wirklich sichergestellt werden, dass man per Einstellung die zugelassene Lautstärke einhält.

Wissen tue ich es jedoch nicht...

 

Ich würde auch gern so etwas verbauen, um den Sound an meinem 350CGI nach Belieben etwas zu pimpen. Allerdings nur, wenn damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Somit zu Zeit leider nichts für mich.

 

Gruß

Maultasche

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Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 15:39

Wenn du es für peinlich empfindest dann ist das deine Ansicht und muss man respektieren aber uns bzw mir geht es ja nicht darum auf meinem 350 cdi ein 6,3 amg Schild rauf zukleben und auf dicke Hose zumachen sondern einfach mein ohnehin schon leistungsfähiges und sparsam zugleiches Fahrzeug etwas mehr klang und somit mehr Fahrerlebnis zuverpassen und sagt jetzt nicht ja hättest dir ein Benziner gekauft Leute jedem das seine mein Thread bezieht sich lediglich auf das Thema Active Sound und tüv

Wenn es nur ums Fahrerlebnis geht, so kannst Du Dir das Modul doch auch in den Innenraum verbauen lassen und beschallst so - legal - nur Dich und Deine Mitfahrer, nicht aber die Umwelt.

Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 17:52

ich lass es mal gibt wohl keiner der auf meine Frage eine Antwort geben kann

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