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Abzug alt für neu Garagentor

Themenstarteram 14. April 2018 um 15:59

Hallo an die Fachmänner,

Mitbesitzer einer WEG fährt bei Glatteis in die Tiefgarage. Das Auto rutscht in das Tiefgaragentor und verursacht einen Totalschaden von ca. 5000€. Versicherung erkennt den Schaden an, das Gutachten vom Hersteller des Tores wird bezahlt. Jetzt will die Versicherung nur 85% des neuen Tores bezahlen wegen Abzug alt für neu. Baujahr des Tores 1998. Ist hier die Versicherung im Recht?

Schon mal Danke für sachkundige Antworten

Beste Antwort im Thema

Die Argumentation von Versicherungen in Bezug auf Lebensdauer/Zeitwert ist mir bekannt.

Sie ist aber falsch, denn sie ist rein theoretischer Natur.

§ 249 BGB verlangt die Wiederherstellung des Zustands vor dem schädigenden Ereignis.

Und der ist für 85 % Schadensersatz eben nicht erreichbar.

Wenn vorher ein einwandfreies, unbeschädigtes Tor vorhanden war, so ist dieser Zustand wiederherzustellen. Da es keinen Markt für gebrauchte Garagentore gibt, ist der Wiederbeschaffungswert der Neupreis und der ist in voller Höhe zu ersetzen.

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Themenstarteram 16. April 2018 um 11:00

Die Verwaltung der WEG hat mit der Gebäudeversicherung gesprochen. Dieses Risiko ist nicht versichert.

Der beauftragte Rechtsanwalt hält die Eigenbeteiligung bei einem Tor Alter von 20 Jahren in Höhe 15% für sehr gering. Das Risiko zu Klagen währe zu groß. Von der Fa. die die Streupflicht hat habe ich noch nichts gehört.

Hallo,

danke für die Rückmeldung!

Ich stimme Deinem Rea vollumfänglich zu. Bleib aber am Ball, hinsichtlich der Haftungfrage des Hausmeisterdienstes.

Sieh es insgesamt positiv, es hätte noch viel schlimmer kommen können.

Darum müsen Juristen auch Jura studieren, weil Recht nicht immer der Logik der Lebenserfahrng folgt und folgen kann. Obwohl es vll. für einen unbeteiligten Dritten unlogisch erscheinen mag, ist es aus juristischer Sich absolut logisch!

Zum Thema: "Abzug Neu für Alt" gibt es hier: https://www.kostenlose-urteile.de/...uer-alt-100-Prozent.news11458.htm

ein herrliches Beispiel.

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@Astra07 schrieb am 16. April 2018 um 13:00:16 Uhr:

Die Verwaltung der WEG hat mit der Gebäudeversicherung gesprochen. Dieses Risiko ist nicht versichert.

Der beauftragte Rechtsanwalt hält die Eigenbeteiligung bei einem Tor Alter von 20 Jahren in Höhe 15% für sehr gering. Das Risiko zu Klagen währe zu groß. Von der Fa. die die Streupflicht hat habe ich noch nichts gehört.

Doof, das wäre meine Hoffnung gewesen, dachte Fahrzeuganprall an Gebäude wäre bei den meisten Versicherern mitversichert.

Lass dir die Ablehnung schriftlich vom Gebäudeversicherer geben.

 

Mal so eine Frage an die Kollegen, wenn die KFZ Haftpflicht 85% zahlt, dann können die anderen Haftpflichtversicherer den Betrag doch nicht aufstocken oder? Schliesslich wurde der Zeitwert bezahlt. Dann geht es nur noch um die Teilung des Schadens.

Hallo,

sollte! dem von der Hausverwaltung für die konkrete Aufgabe Beauftragten ein Fehlverhalten nachzuweisen sein, so haftet dessen betriebliche Haftpflicht. ist der Beauftragte kein Unternehmer, so fällt die Haftpflicht zurück auf die WEG. Aber, auch hier wird ein Abzug vom Neuwert erfolgen. Wenn es ganz dumm läuft, mehr als 15%. Eine Addierung von Forderungserstattungen gibt es nicht.

Es geht ja nicht nur um die Kosten für das neue Tod, sondern auch um die Einbaukosten! Mit guter anwaltlicher Beratung könnte dem TE hier gut geholfen werden. Alles klar ...??? ;-)))

Somit bleibt: 1. KFZ- Haftpflicht ( in fast jedem Fall); 2. Haftpflicht der WEG, wenn anwendbar und ein Verschulden nachweisbar und 3. ggf. Haftpflicht des nachweislich Beauftragten, wenn dessen Verschulden beweisbar.

Gruss vom Asphalthoppler

@asphalthoppler

hört auf, hier ein Verschwörungswerk aufzudecken.

Zitat:"Der beauftragte Rechtsanwalt hält die Eigenbeteiligung bei einem Tor Alter von 20 Jahren in Höhe 15% für sehr gering" Sollte wider Erwarten ein zweiter Haftpflichtversicherer eintreten, dann teilen die Beiden sich die 85% nach Verschulden. Die WEG, darf sich freuen, für nur 15% Zuzahlung ein nagelneues Tor zu bekommen.

Der Gebäudeversicherer hätte 100% übernommen, da hier der Wiederbeschaffungspreis versichert ist und hätte sich jene 85% vom Haftpflichtversicherer zurück geholt. Da aber die Sucht nach der billigsten, beschissesten, leistungsschwächsten Versicherung nicht mehr aufzuhalten ist, wird jetzt jemand vorrechnen, dass die Einsparung durch niedrigere Beiträge die Zuzahlung um Faktor Hundert übersteigt.

In diesem Sinne: immer die billigste Variante wählen, ist bei Ersatzteilen genauso, je billiger um so qualitativer

Themenstarteram 17. April 2018 um 9:59

Da mir die Antworten der Versicherungen nicht selber vorliegen, sondern nur die Mitteilungen der WEG-Verwaltung habe ich jetzt nach Rücksprache mit der WEG-VW die Mitteilung bekommen, dass eine der Begründungen wegen Zahlung der 85% die neue 5 jähr. Garantie angeführt wurde. Der WEG-VW muß man alle einzelnen Bedingungen aus der Nase ziehen.

Zitat:

@Astra07 schrieb am 17. April 2018 um 11:59:41 Uhr:

Da mir die Antworten der Versicherungen nicht selber vorliegen, sondern nur die Mitteilungen der WEG-Verwaltung habe ich jetzt nach Rücksprache mit der WEG-VW die Mitteilung bekommen, dass eine der Begründungen wegen Zahlung der 85% die neue 5 jähr. Garantie angeführt wurde. Der WEG-VW muß man alle einzelnen Bedingungen aus der Nase ziehen.

Okay, das verstehe ich überhaupt nicht. Was hat Garantie mit Zeitwert zu tun.

Ich bin da raus

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