Abzocke? Was darf Tüv in Werkstatt kosten?

Hallo zusammen,
hatte heute mein Auto zum Tüv in der Werkstatt und fühle mich nun etwas verarscht, nachdem ich zähneknirschend die Rechnung bezahlt hab.

Abgerechnet wurden 61€ Tüv + 49€ Au + 19€ Bereitstellungskosten, alle 3 Posten noch zusätzlich 19% Umsatzsteuer!! Macht unterm Strich ca. 150@ gesamt!!

Soweit ich bisher ergoogelt hab, ist es der Werkstatt wohl nicht erlaubt auf die Tüvgebühr noch 19% drauf zu rechnen...gilt das auch für AU?

Was mich aber noch zusätzlich wurmt, ist dass auf der Tüv-Süd Seite zu lesen ist, sie verlangen für den Paragraphen+AU 53,50€+ 41€ (bzw. 34€) also langt die Werkstatt auch hier nochmal zu!
Gibt es da keine Preisbindung? Berechnet der Tüv je nach Laune?

So wie ich das sehe, kann ich zumindest die zuviel berechneten 19% TÜV+AU-Gebühren zurück verlangen. Korrekt?

Beste Antwort im Thema

Eins nach dem anderen:

Die Hauptuntersuchung wird in der Werkstatt immer durch eine Überwachungsorganisation durchgeführt. Diese berechnet auch die Umsatzsteuer, auf der Werkstattrechnung ist das ein durchlaufender Posten, auf den nicht nochmal die Steuer aufgeschlagen werden darf.
Das Entgeld für die Leistungen der Überwachungsorganisation ist festgelegt (landesweit bzw. nach TP-Bereichen) und unabhängig davon, ob die Leistung in einer Werkstatt oder einer eigenen Prüfstelle erbracht wurde. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Überwachungsorganisationen liegen (im gleichen Bezirk) üblicherweise im Bereich von ein bis zwei Euro.

Wird der Abgas-Anteil nicht von der ÜO geprüft sondern von der Werkstatt selbst, dann kann diese den Preis auch frei kalkulieren (und muss natürlich die Umsatzsteuer abführen). Das geht von "fast geschenkten" Abgasuntersuchungen bis zu ehrlich abgerechneten Stundensätzen eines gründlichen Mechanikers.

Ähnliches gilt für den Aufwand der Werkstatt, der durch die Durchführung der Hauptuntersuchung anfällt (Nutzung der technischen Einrichtungen, Organisation und Verwaltungsaufwand, ggf. Gestellung von Hilfspersonen). Den können die ganz normal selbst berechnen (und die Steuer abführen) oder er wird per Vertrag mit der ÜO auf dem Untersuchungsbericht aufgeführt (dann erscheint dort auch die Steuer), oder sie verzichtet ganz auf die Berechnung (Kundenbindung, Mischkalkulation)

Letztlich kann man sagen, dass die Leistung der Überwachungsorganisation immer das Gleiche kostet, der Preis für die Leistungen der Werkstatt aber sehr stark schwanken kann.

Allerdings: Niemand zwingt jemanden zu einem bestimmten Prüfort, jeder kann (und sollte) sich vorher über die Preise erkundigen und dann eine Entscheidung treffen. Wie bei den meisten anderen Geschäften im Leben auch...

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Ich habe im Juni bei meinem Würfel den /TÜV/AU in der Werkstatt machen lassen. Für mich war es einfach praktisch, da das Fahrzeug eh zur Wartung musste und auch gleich eine neue Frontscheibe (TK) eingesetzt wurde. Auf meiner Rechnung taucht dafür ein Posten Auslagen € 91,50 auf. Natürlich ohne MWSt dafür aufzuschlagen. Auf dem TÜV-Bericht stehen auch diese 91,50. Der TÜV-Nord ist bei denen gleich Nebenan. Es wurden auch keine sonstigen Kosten dafür berechnet.

War jetzt gerade nochmal in der Werkstatt und deutlicher hätten mir die nicht zeigen können, dass das bei denen System hat!
Ich hatte noch nicht mal ausgesprochen, da hatte der schon den Taschenrechner in der Hand...

Zitat:

Original geschrieben von null89:
"... deutlicher hätten mir die nicht zeigen können, dass das bei denen System hat ..."

Du willst sagen, dass die regelmäßig MWSt auf den Bruttopreis des TüV berechnen ?

Na, wenn das das Finanzamt wüsste !

Oder weiss es das schon ... ?

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


warum fragt man eigentlich nicht vor auftragserteilung nach den preisen???

Vielleicht gibt es in der heutigen dot.com-Gesellschaft noch keinen Chat dafür😁

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Andererseits ... Der Preisunterschied könnte auch durch den zusätzlichen Aufwand des Prüfers kommen.

Nein

Die amtliche Leistung kostet in der Werkstatt das gleiche wie in der Prüfstelle.

Wenn da ein höherer Betrag auf dem Untersuchungsbericht steht, geht die Differenz an die Werkstatt für die Nutzung ihrer Einrichtungen. Das ist dann auch so aufgeschlüsselt; allerdings oft so, daß man es nicht gleich erkennt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Allerdings fürchte ich: Bezahlt und Ende.
Normalerweise kontrolliere ich VOR der Zahlung die Rechnung, denn hinterher reklamieren ist immer schwierig. Steht auf jedem popeligen Kassenbon und auch auf Rechnungen.

Da solltest Du noch mal richtig nachlesen... Da geht's nämlich nur um's Wechselgeld. Es wäre aus Verbrauchersicht fatal, wenn jedwede Rechnung nach Bezahlung endgültig wäre.

Deshalb: Widerspruch. Am Besten schriftlich. Und ganz genau aufschlüsseln lassen. Eine spezielle Frist dafür gibt es nicht. Evtl. Rückforderungsansprüche verjähren gem. §§ 195 ff. BGB nach drei Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit dem 01.01. des Folgejahres. Mit Bezahlung einer Rechnung wird nämlich nicht automatisch deren Richtigkeit anerkannt (BGH vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05 / Leitzsatz: Allein die Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Rechnung rechtfertigt nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses), sowas gab's sogar mehrmals, z. B. hier: BGH vom 11.11.2008 - VIII ZR 265/07.

Hallo ins Forum,

merkwürdige Geschichte. Leider ist es tatsächlich so, dass die Preise wegen des AU-Anteils divergieren (auch bei den Prüforganisationen). Ich habe mit einem 212er (Otto-OBD) für die HU/AU 89 EUR beim TÜV Hessen (dort durchgeführt) bezahlt.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Die amtliche Leistung kostet in der Werkstatt das gleiche wie in der Prüfstelle.

Wenn da ein höherer Betrag auf dem Untersuchungsbericht steht, geht die Differenz an die Werkstatt für die Nutzung ihrer Einrichtungen. Das ist dann auch so aufgeschlüsselt; allerdings oft so, daß man es nicht gleich erkennt.

Hmm, also bei uns ist es schon ein Unterschied zwischen dem Entgeld der ÜO, was in den Werkstätten berechnet wird, und den Gebühren in der TP, wohlgemerkt für ein und dieselbe HU.

Außerdem gibt es bei der UMA auch einen Unterschied von wegen mit oder ohne Abgasmessung. Ist das bei euch anders?

ÜO und TP sind ja auch zwei verschiedene Firmen ;-)
(auch wenn ggf. der gleiche Name auf dem Kittel steht)

Aber die Position "Reisekosten" ist doch auch bei euch Geschichte?

HU für den PKW kostet bei uns ohne Endrohrmessung sieben Euro weniger als mit, aber egal ob in der Werkstatt oder in der Prüfstelle.

Zitat:

@FabJo schrieb am 17. September 2014 um 22:44:38 Uhr:


In meiner Werkstatt kostet das alles zusammen 89 Euro. (GTÜ)

Klasse Antwort! Hast Du die Frage verstanden?

Hast schon mal auf das Datum des letzten Beitrags geschaut?

Zitat:

@CupraLibre01 schrieb am 9. Dezember 2018 um 21:36:29 Uhr:



Zitat:

@FabJo schrieb am 17. September 2014 um 22:44:38 Uhr:


In meiner Werkstatt kostet das alles zusammen 89 Euro. (GTÜ)

Klasse Antwort! Hast Du die Frage verstanden?

Der Preis bietet keinen Anlaß zur Kritik.

Zitat:

Klasse Antwort! Hast Du die Frage verstanden?

Hast auch mal gelesen wann dieses Thema behandelt wurde?🙄
Leichen ausbudeln ist auch ein klasse Hobby.😮

Bei meinem GTÜ Stützpunkt kostet die HU mit AU 108€ .. und wen interessiert es? Niemanden, sofern der Aufkleber nachher hinten drauf klebt.

Zumal es ab 2014 Preisanpassungen gab. Muss man dafür diese ollen Leichen ausbuddeln?

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