Abzocke von Verkäufer bei Autoinseraten

Hallo Gemeinde,
nachdem ich bei Autoscout24 ein Inserat zum Verkauf meines Golf V TDI eingestellt habe, klingelte sofort mein Telefon, wo mir ein Händler eine Summe anbot, mit der ich einverstanden war. Der wollte allerdings sofort eine Bestätigungsemail (siehe Anhang) für den Kauf. Ich war so perplex und auch nicht ganz bei Sinnen (war müde und wollte nach Inserataufgabe gemütlich ins Bett gehen und die nächsten Tage mich um die Gebote kümmern, so mein blauäuger Plan), dass ich diese auch geschickt habe. Nachdem ich danach ein ungutes Bauchgefühl bekam, habe ich das in der Mail angegebene Autohaus mal angerufen und mich nach dem Verkäufer erkundigt. Den gab es natürlich nicht. Auch weil der Käufer nicht, sich wie vereinbart einen Tag vorher gemeldet hatte, sein Handy aus war und er offensichtlich falsche Angaben machte, habe ich dem Käufer abgesagt.
Ich bin einer Masche, beschrieben hier http://tinyurl.com/8582gdd , klassisch aufgesessen. Gestern war der ursprünglich Verkaufstermin, wo der Käufer nicht erschien.
Ich weiß, wenn ich als privater Verkäufer einem Angebot von einem Käufer, egal ob per Mail oder Telefon, einmal zugestimmt habe, kann ich nicht einfach zurückziehen . Mir war das ganze einfach zu heiss, sodass ich das trotzdem gemacht habe.
Wie sind da Eure Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen?
Hab ich jetzt noch was zu befürchten (Klage wegen Rückzug des Angebots oder so) ?
Ehrlich, ich hab keine Lust, mein altes Auto nochmal zu inserieren. Und bisher konnte ich nicht verstehen, wie man Hütchenspielern oder dem Enkeltrick aufsitzen kann, jetzt kann ich es.

19 Antworten

Also was die Abnahme angeht... was sollte da von dem denn kommen?

Die Person ist nicht erreichbar... die angebliche Tätigkeit als Einkäufer für Autohaus XY ist nicht gegeben (Falschangabe bzw. sogar Betrug).

Das es den wirklich dort nicht gibt sollte man sich evtl. Schriftlich geben lassen.
Man könnte ja auch mal mit dem Schrieb zur Polizei gehen und das ganze ansprechen.

Wenn der Klagen sollte dann frage ich mich auf welcher Rechtsgrundlage.

Wenn:
-Der Käufer sich nicht an die Termine hält
-Der Käufer falsche Daten angegeben hat (Namen, Auftraggeber etc.)
-Der Käufer nicht erreichbar ist

... da ist es für den Verkäufer doch kaum zumutbar weiter auf sein Recht bestehen wenn er es anderweitig veräußern kann.

Anwalt ist natürlich immer der sicherste Weg. Und der Rat nichts schriftlich über Fernabsatz zu machen ohne den Käufer je gesehen zu haben.

Und wenn man es doch macht... einen festen Termin als Bedingung nennen... wird der nicht eingehalten dürfte sich die Sache ja auch erledigt haben. Ohne Termin kann der sich ja sonst ewig Zeit lassen!

Hier steht das die Fahrzeugübergabe bis zum oder am 17.7. 2012 stattzufinden hat... da es dies nicht tat liegt eigentlich konkludentes verhalten des käufers vor... eine stillschweigende Ablehnung des Kaufvertrages in dem Fall. Aus meiner Sicht kann der Käufer nur auf der Übergabe bis zum 17.7 bestehen wie Vertraglich vereinbart....

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Du kannst den Käufer genauso auf Abnahme verklagen, wie er dich auf Herausgabe verklagen könnte - hier liegt eine entsprechende Pattsituation vor.

Da das Kennzeichen nun bekannt ist, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass man deine Versicherung betrügen möchte. Eine fingierte Abtrittserklärung, eine Rechnung und schwubs ist wer um z.B. 500 Euro reicher. Du bekommst dann nach 6 Wochen im Zweifel ne Rechnung über die Selbstbeteiligung von deiner Versicherung. Hast Du Pech sogar eine Kündigung, da du deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist.

Also: Versicherung informieren, dass Sie mit dir Rücksprache halten soll, sobald eine entsprechende Abrechnung für dein Auto kommt. Bei deinem Mailprovider kannst du übrigens mal nachfragen - wo die Mail herkam (wenn sie real nicht aus D kam, kannst das Auto bedenkenlos weiterverkaufen). Ansonsten kannst du deinem "Geschäftspartner" eine Erfüllungsfrist setzen und ihm ankündigen, dass du das Fahrzeug dann anderweitig verkaufst. Kannst mit deinem Anwalt mal absprechen, müßte gehen, falls sich nichts geändert hat-

MFG Kester

Jetzt wird es aber bunt hier!

Wenn jemand die Versicherung eines anderen "anzapfen" will, dann muss er sich nicht die Mühe machen, Mails hin und herzuschreiben oder sonstewas. Ein Blick auf das Kennzeichen des Vordermannes, schwupps, via Zentralruf kann ich mich als "Geschädigter" melden und die Daten des Vordermannes herausbekommen.

Im Fall des TE einen kommenden Versicherungsbetrug zu vermuten ist schon sehr kreativ! Ich kann nur warnen: Leute, hört nicht die Flöhe husten!

Abgesehen davon: der TE schweigt ja schon länger still. Entweder er liegt im Kofferraum seines Ex-Autos 😰 (was wir mal nicht annehmen) oder es ist bisher - deutlich wahrscheinlicher - nichts weiter passiert ...

Zitat:

Abgesehen davon: der TE schweigt ja schon länger still. Entweder er liegt im Kofferraum seines Ex-Autos 😰 (was wir mal nicht annehmen) oder es ist bisher - deutlich wahrscheinlicher - nichts weiter passiert ...

Lebe noch und danke herzlich für die Antworten hier.

Melde mich auf jeden Fall, wenn es was neues gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert37



Zitat:

Abgesehen davon: der TE schweigt ja schon länger still. Entweder er liegt im Kofferraum seines Ex-Autos 😰 (was wir mal nicht annehmen) oder es ist bisher - deutlich wahrscheinlicher - nichts weiter passiert ...

Lebe noch und danke herzlich für die Antworten hier.
Melde mich auf jeden Fall, wenn es was neues gibt.

Ja okay! Trotzdem Danke, dass du uns vor solch miesen Praktiken gewarnt hast!

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Traumfaenger84


Das ist doch quatsch. Was für ein Vertrag denn ? Die Person gegenüber hat bewusst Falschangaben gemacht, damit ist sowieso schon alles nichtig.

Was waren die Falschangaben?

Steht doch im Eingangspost:

Zitat:

Nachdem ich danach ein ungutes Bauchgefühl bekam, habe ich das in der Mail angegebene Autohaus mal angerufen und mich nach dem Verkäufer erkundigt. Den gab es natürlich nicht

Und das ist ziemlich deutlich und hat nix mit "Rechtsempfinden" zu tun, das ist so. Wer sich als Mitarbeiter eines Autohauses ausgibt und das Autohaus diese Person überhaupt nicht kennt, kann man sich ausrechnen wie ernsthaft die restlichen Angaben sind. Das sind einfach Falschangaben und damit ist auch der Vertrag nichtig.

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