Abzocke auf Parkplatz

so kann es gehen

https://www.youtube.com/watch?v=ro52RgfrJsA

In diesem Fall völlig unklare Lage.
Draufankommen lassen ob man verklagt wird?

68 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 3. März 2021 um 14:18:43 Uhr:



Zitat:

@fire-fighter schrieb am 3. März 2021 um 10:54:11 Uhr:


...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Eine Gebührenrechnung die erst in einem halben Jahr später beim Fahrzeughalter aufkreuzt hilft in der Sache nix, da im Moment der Störung der Parkplatz weiterhin belegt ist und bleibt.

Wenn ich mir meiner Schuld nicht bewusst bin, dann parke ich vielleicht während des halben Jahres

sogar immer wieder dort.

Zitat:

@remix schrieb am 3. März 2021 um 14:04:22 Uhr:


ich heisse das Parkverhalten der Leute ja auch nicht gut - kann aber auch nicht widersprechen, wenn jemand diese Beschilderung für absichtlich irreführend hält....

Beim schnellen Blick im Reinfahren könnte man das Schild genau so gut für einen Hinweis auf die üblichen Parkregeln auf Supermarktparkplätzen wie Parkscheibe auslegen oder Parksensoren halten.

Schon allein wenn man das Parkplatz P durch ein Halteverbotssymbol mit dem Hinweis "Stellplatzmieter frei" auf dem Schild ersetzen würde, würde auf den ersten Blick klar machen, dass das kein üblicher Supermarktparkplatz ist.
Wenn zusätzlich noch ein Hinweis dabei wäre, dass sich um die Ecke der Supermarktparkplatz befindet, wäre das Falschparkerproblem wohl weitgehend gelöst. Allerdings würde so eine eindeutige und hilfreiche Beschilderung dem Dienstleister die Geschäftsgrundlage entziehen, da dann kaum noch einer falsch parkt.

Recht habt Ihr. Schilder sind einfach zu ignorieren, besonders, wenn ich den Inhalt nicht verstehe oder vielleicht noch auf die Rückseite schauen muss, weil die AGB vorn nicht mehr draufgepasst haben. Da ist doch der Parkplatzbesitzer selbst schuld, wenn er sich so unklar ausdrückt. Und der Rechtsanwalt hat´s auch gesagt. Ich werde nicht bezahlen, klagen wird der Parkplatzheini sowieso nicht. Sagt ja auch der Anwalt. Soll doch der Parkplatzheini woanders parken.

Merkwürdige Rechtsauffassungen scheinen wohl langsam ein gesellschaftliches Problem zu sein. Zu jedem Unrecht kriecht irgendeiner unterm Stein hervor und zeigt eine Lücke auf, wie ich mein Unrecht zu Recht machen kann.

Wie in diesem Fall weiß ich zwar, das ich da nicht parken darf, nutze aber meine Möglichkeiten, dem Parkplatzbesitzer vor den Koffer zu kacken. Bei jedem Kaufvertrag hängen die AGB mit dran, die aber keine Sau interessiert, obwohl sie Vertragsbestandteil sind. Abgesehen davon kann ich mir die stricken wie ich will, solange ich gegen keine Recht oder gute Sitten verstoße. Der Vertragsinhalt ist jedoch auf dem Schild ganz klar zu erkennen. Die AGB werden mir ja auch nicht vorenthalten, ich brauche nur auf die Rückseite zu schauen. Lustig finde ich, dass die plötzlich so interessant sein sollen.

Fair ist für mich jedenfalls anders.

Du hast es wirklich nicht kapiert.
Sicher ist es nicht rechtens Parkplätze zu nutzen die für andere gedacht sind. Aber unklare Formulierungen fallen, so ist das BGB nun mal ausgelegt, immer demjenigen auf die Füße, der die Regeln aufstellt. Das ist im Vertrags, im Miet- und auch im Straßenverkehrsrecht so.
Ich kann dir hier sicherlich hunderte von Threads aufzeigen wo sich die TE über unklare Beschilderungen aufregen und es gibt sicherlich auch hunderte von Urteilen bei denen die Verwaltung deswegen eins auf die Finger bekommen hat.
Daher ist es für mich unverständlich wieso hier den pot. Falschparkern der schwarze Peter zugeschoben wird.
Wäre das Interesse des Vermieters darauf gerichtet, dass die Parkplätze für seine Mieter frei bleiben, dann hätte er schon seit über einem Jahr Zeit gehabt die Beschilderung so anzupassen, dass diese bei Gericht auch stand hält.

Was hat sich getan.
Nix.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Ich glaube eher, dass Du hier irgendetwas falsch verstehst und es Dir etwas zu einfach machst.

Wissentlich, und das darf hier wirklich unterstellt werden, falsch zu parken, einem Dritten damit zu schaden und sich dann mit winkeladvokatorischem Gelaber aus der Affäre zu ziehen ist nicht fair und eine ganz miese Masche. Unterm Strich bleibt es dabei: falsch geparkt ist falsch geparkt- auch wenn es der Gesetzgeber (noch) zulässt.

Schlimm genug, dass man sein Eigentum so schützen muss und schade, dass sich immer wieder Leute finden, denen jedes Mittel recht ist, das zu unterlaufen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Harig58 schrieb am 3. März 2021 um 18:03:15 Uhr:


Ich glaube eher, dass Du hier irgendetwas falsch verstehst und es Dir etwas zu einfach machst.

Wissentlich, und das darf hier wirklich unterstellt werden, falsch zu parken, einem Dritten damit zu schaden und sich dann mit winkeladvokatorischem Gelaber aus der Affäre zu ziehen ist nicht fair und eine ganz miese Masche. Unterm Strich bleibt es dabei: falsch geparkt ist falsch geparkt- auch wenn es der Gesetzgeber (noch) zulässt.

Schlimm genug, dass man sein Eigentum so schützen muss und schade, dass sich immer wieder Leute finden, denen jedes Mittel recht ist, das zu unterlaufen.

das sehe ich aber ganz anders:

will ich verhindern, dass mein Parkplatz widerrechtlich belegt wird, bemühe ich mich doch wenigstens um eine verständliche eindeutige Kennzeichnung - die Tickets vom Parkraumbewirtschafter sind dann doch erst der zweite Schritt;

ist die Kennzeichnung missverständlich, erreiche ich mein Ziel nicht und wenn ich die Kennzeichnung nicht verbessere, obwohl ich diese Mängel kenne, ist mein Ziel möglicherweise ein anderes - nämlich an den Sanktionen zu verdienen und nicht das Falschparken möglichst zu verhindern.....

schon die Gestaltung der Hinweistafeln rechte Strassenseite mit P-Zeichen statt Halteverbotssymbol ist m.E. irreführend

Edit: auf der betreffenden linken Seite hängen sogar Parkschilder "auf eigene Gefahr" und die Mülltonnen werden videoüberwacht - warum also keine Hinweise auf die 30,- Euro ?! - s. Screenshot

Richtig zu parken scheint eine Kunst zu sein und Künstler gibt es im Land der Dichter und Denker augenscheinlich zu wenig.

Heute parkte ein Nicht-Künstler mit seinem Fahrzeug auf dem Fahrstreifen so "geschickt", dass ich nicht mehr aus der Parkbucht fahren konnte. Als er sich dann endlich zu seinem Fahrzeug bequemte, hatte er vier Schuheinlagen in der Hand, es war ihm also nicht zuzumuten, ein paar Meter weiter zu parken, wo er niemanden behindert hätte. Und genau das ist bei diesem Parkplätzen auch das Problem - sie liegen so schön nahe am Eingang. Ob dann legal oder illegal dort geparkt wird, ist eher sch...egal. Als Vermieter hab ich das auch des Öfteren erlebt und dann freundliche Hinweise am Fahrzeug angebracht. Mein Verständnis für diese Falschparker hält sich damit in sehr engen Grenzen.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 3. März 2021 um 16:36:05 Uhr:


Ich werde nicht bezahlen, klagen wird der Parkplatzheini sowieso nicht. Sagt ja auch der Anwalt.

Zu einem Rechtsanwalt, der auf das Prinzip Hoffnung setzt, hätte ich kein wirkliches Vertrauen.

Tippe mal eher darauf, dass geklagt wird. Schon aus Prinzip heraus, sonst zahlt demnächst gar keiner mehr.

Den Thread schliesse ich mal ab.
Meiner Meinung nach ist alles wesentliche geschrieben.

closed

Moorteufelchen

Ähnliche Themen