Abzocke auf Parkplatz

so kann es gehen

https://www.youtube.com/watch?v=ro52RgfrJsA

In diesem Fall völlig unklare Lage.
Draufankommen lassen ob man verklagt wird?

68 Antworten

Ich habe das komplette Video gesehen. Das Problem ist wohl, dass die AGBs auf der Rückseite stehen und auch nicht erkennbar ist, dass nur auf einer Seite geparkt werden darf. Dürfte problematisch werden, da einen gültigen Vertrag nachzuweisen. Ich würde es nicht zahlen.

...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 3. März 2021 um 10:54:11 Uhr:


...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe, wenn es um AGBs geht. Bitte nicht diesen pauschalen Unsinn behaupten. Es gibt nämlich so etwas wie die Notwendigkeit auch Kenntnis nehmen zu können. Der Anwalt sah die Chancen das Geld einzutreiben ja auch als gering an. Sehe ich genau so.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. März 2021 um 10:07:36 Uhr:


Gegenfrage: Wenn es nicht lukrativ ist, warum gibt es dann immer mehr von diesen "Parkraumüberwachern"?

Weil die Fahrzeuge immer mehr und immer länger werden. Gerade im städtischen Bereich ist es üblich, die Fahrzeuge direkt hintereinander in Reihe ohne konkrete Markierung zu parken. In den letzten 30 Jahren ist bspw. der Golf locker um 40 cm bzw. über 10 % gewachsen. Wo früher 100 Fahrzeuge hintereinander gepasst haben, stehen heute vielleicht noch 85. Im selben Zeitraum ist die PKW-Zahl von 30 auf über 45 Mio gestiegen

Ob sich der Respekt vor fremden Eigentum und die Garagennutzung im selben Zeitraum verändert haben, kann ich nicht beurteilen. Gefühlt ist es aber sicherlich nicht besser geworden.

Irgendwo müssen die Fahrzeuge ja sein. Was wäre naheliegender als auf allen möglichen und unmöglichen Parkplätzen.

Und weil es vor ein paar Jahren sowas erst wirklich durchsetzungsfähig wurde, hat sich da mittlerweile ein Markt gebildet.

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Zitat:

@SigurdPetersen schrieb am 3. März 2021 um 11:01:18 Uhr:



Zitat:

@fire-fighter schrieb am 3. März 2021 um 10:54:11 Uhr:


...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe, wenn es um AGBs geht. Bitte nicht diesen pauschalen Unsinn behaupten. Es gibt nämlich so etwas wie die Notwendigkeit auch Kenntnis nehmen zu können. Der Anwalt sah die Chancen das Geld einzutreiben ja auch als gering an. Sehe ich genau so.

Es gibt aber so etwas wie eine Sorgfaltspflicht des Autofahrers, die in diesem Fall nicht hinreichend erfüllt wurde. Alles, was man wissen muss, um dort nicht zu parken, steht vorne auf dem Schild. Auch, dass sich die Regeln auf das Gelände und nicht nur auf eine Straßenseite beziehen.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" bezieht sich auf Fälle, in denen Sorge dafür getragen wurde, dass der Beschuldigte über die Situation im Bilde war. Z.B. durch Aufstellen einer Beschilderung.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 3. März 2021 um 07:51:04 Uhr:


ich hab jetzt nur bis minute 5 geschaut
1. der reporter parkt vor einer garage so wie es aussieht (das braune tor)
2. er sieht das schild an der einfahrt, und es ist ihm egal was da steht, den er fragt ja, würden sie sich die mühe machen und das alles lesen,
wenn er es nicht macht hat er halt pech, denn da steht ganz klar privatparkplatz für bewohner, parkst du da als nicht bewohner hast du die chance 30€ selbst zu überweisen, ansonsten kommen halt die 25€ gebühr dazu.
wer dann halt trotzdem da stehen bleibt darf sich nicht beschweren, wenn man zu faul oder zu dämlich ist sich das schild genauer anzuschauen.
3. wie schon geschrieben wurde, soll an jedem stellplatz nen schild hängen?
also ich find den fall völlig fürn arsch, denn der fehler wurde von dem armen armen sozial benachteiligtem parksünder begangen
4. in deutschland stehen schilder in der regel auf der rechten, der fahrerseite, links macht wenig sinn, sonst würde es noch spezialisten geben, die auf der gegenfahrbahn halten, um sich das durchzulesen
5. ich behaupte mal auch der anwalt erzählt das nur, weil der typ es hören will und es quote bringt, sollte es vor gericht gehen, dürften aus den 110€ mit sicherheit mehr werden
6. wie heisst es so schön:

schreib dich nicht ab lerne lesen und verstehen

also mal wieder typissch hartz IV tv, weil es quote bringt auch wenns völlig falsch ist was da erzählt wird

edith sgat: ab punkt 3 hab ichs dann ganz gesehen
edith sagt auch noch: wenn die schilder auf der linken seite nicht gelten sollen würden, würde man diese parkplätze, also links, wohl irgendwie farblich oder sonst wie, von den andern abtrennen oder kenntlich machen,
so also nochmal meine meinung:
1 schild für einen gesamten parkplatz, völlig logisch und ich verstehe nicht was der te sich erhofft, sollte er in dieser lage sein das ganze vor gericht gehen zu lassen

Von "Privatparkplatz für Bewohner" kann Ich auf dem Schild nichts lesen, nur von "Stellplatzmietern" steht etwas drauf. Und das könnte auch der Supermarkt sein.
Eine eindeutige Ausschilderung ist hier nicht gegeben, wenn Privatparkplätze und Supermarktparkplätze auf einer Fläche untergebracht sind.
Das Schild steht auf der Seite des Supermarktes, bzw. lässt nur auf diese Seite hin seine Gültigkeit schließen.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 3. März 2021 um 10:31:11 Uhr:


....

Man könnte ja auch an jedem Privatparkplatz ein Schild mit der Nummer anbringen.

genau - wenn ich nicht will, dass mein Parkplatz für öffentlich gehalten wird, kann ich ein kleines Schild anbringen - irgendetwas, das muss gar nicht aufwändig sein, gibt es online oder im Baumarkt;

die Sache ist dann klar erkennbar und nach m.E. werden die allermeisten VT das respektieren - auch ohne Parkraumbewirtschafter;

von der hier etwas unklaren Beschilderung profitiert der Parkraumbewirtschafter - es gibt viele "Missverständnisse", die seinen Umsatz steigern und wäre es eindeutiger oder unmissverständlicher beschildert würde es seinen Umsatz schmälern....

ich las irgendwo von 1600 solcher Schreiben - wenn es im Durchnitt also um sagen wir 50,- Euro ging, weil es ja schon nach 3Tagen teurer wird, dann wären das schonmal 80.000,- ;
das sieht mir nach etwas mehr als einer "Aufwandsentschädigung" aus, weshalb man es schon wie ein Geschäftsmodell betrachten kann....

Zitat:

@remix schrieb am 3. März 2021 um 11:36:18 Uhr:



genau - wenn ich nicht will, dass mein Parkplatz für öffentlich gehalten wird, kann ich ein kleines Schild anbringen - irgendetwas, das muss gar nicht aufwändig sein, gibt es online oder im Baumarkt;

die Sache ist dann klar erkennbar und nach m.E. werden die allermeisten VT das respektieren - auch ohne Parkraumbewirtschafter;

Haha, ich lach mich tot. Da glaubt noch jemand an das Gute im Menschen...

Ich habe einige Jahre zu Miete gewohnt, meinen Stellplatz, unmissverständlich ausgeschildert, auf dem Hinterhof, den wir uns mit einem Altenwohnheim geteilt haben.

Wenn ich von der Arbeit nach Hause kam war mein Parkplatz regelmäßig, wenn wir Sonntags von einem Ausflug wiederkamen praktisch immer von Besuchern des Wohnheims belegt.

Leider konnte man damals noch keinen Parkraumbewirtschafter beauftragen. Der hätte mit meinem Parkplatz und denen der anderen Mieter gutes Geld verdienen können.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2021 um 11:56:58 Uhr:



Haha, ich lach mich tot. Da glaubt noch jemand an das Gute im Menschen...

Ich habe einige Jahre zu Miete gewohnt, meinen Stellplatz, unmissverständlich ausgeschildert, auf dem Hinterhof, den wir uns mit einem Altenwohnheim geteilt haben.

Wenn ich von der Arbeit nach Hause kam war mein Parkplatz regelmäßig, wenn wir Sonntags von einem Ausflug wiederkamen praktisch immer von Besuchern des Wohnheims belegt.

Leider konnte man damals noch keinen Parkraumbewirtschafter beauftragen. Der hätte mit meinem Parkplatz und denen der anderen Mieter gutes Geld verdienen können.

Der Parkraumbewirtschafter hätte sich eine goldene Nase verdient, aber Dein Parkplatz wäre deshalb auch nicht frei geworden 🙄
Was nicht, was Viele immer so von diesen ominösen Firmen halten.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. März 2021 um 12:17:58 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2021 um 11:56:58 Uhr:



Haha, ich lach mich tot. Da glaubt noch jemand an das Gute im Menschen...

Ich habe einige Jahre zu Miete gewohnt, meinen Stellplatz, unmissverständlich ausgeschildert, auf dem Hinterhof, den wir uns mit einem Altenwohnheim geteilt haben.

Wenn ich von der Arbeit nach Hause kam war mein Parkplatz regelmäßig, wenn wir Sonntags von einem Ausflug wiederkamen praktisch immer von Besuchern des Wohnheims belegt.

Leider konnte man damals noch keinen Parkraumbewirtschafter beauftragen. Der hätte mit meinem Parkplatz und denen der anderen Mieter gutes Geld verdienen können.

Der Parkraumbewirtschafter hätte sich eine goldene Nase verdient, aber Dein Parkplatz wäre deshalb auch nicht frei geworden 🙄

Ich hätte da eher einen Deal mit einem Abschlepper abschließen wollen. Dann wäre er auf Bestellung freigemacht worden...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. März 2021 um 11:56:58 Uhr:



Der Parkraumbewirtschafter hätte sich eine goldene Nase verdient, aber Dein Parkplatz wäre deshalb auch nicht frei geworden 🙄
Was nicht, was Viele immer so von diesen ominösen Firmen halten.

Das an der Stelle ein solches Unternehmen tätig ist spricht sich schnell bei den üblichen Verdächtigen rum.

Zitat:

@debiler schrieb am 3. März 2021 um 10:14:10 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 3. März 2021 um 10:07:36 Uhr:


Gegenfrage: Wenn es nicht lukrativ ist, warum gibt es dann immer mehr von diesen "Parkraumüberwachern"?

Weil Kleinvieh auch Mist macht? 450-Euro-Jobs sind auch nicht sonderlich lukrativ, und trotzdem gibt es Leute, die sie machen. Kommt halt immer auf den Standpunkt an.

Das, so glaube ich, hat nix mit "Kleinvieh" zu tun..
..du musst dich doch nur mal umschauen.

Schau mal auf Parkflächen, egal ob am Baumarkt, Supermarkt oder einfach an der Straße. Jeder 2. steht schlecht, jeder 3. steht mehr wie schlecht, und sehr vielen ist es völlig egal wo, oder wie sie stehen. Dabei ist der größte Witz auf Schilder hinzuweisen - wen, um alles in der Welt interessiert irgend ein Schild ?

Dabei ist eine der Standardantworten, wenn du mal was sagst: "Bin in 2 Min. wieder da..." Falls man dich nicht beschimpft wenn du was sagst...

In meinem nächsten Leben kaufe ich mir einen Abschleppwagen und werde reich...

Gruß Jörg.

Zitat:

@-colt- schrieb am 3. März 2021 um 12:44:06 Uhr:



Das an der Stelle ein solches Unternehmen tätig ist spricht sich schnell bei den üblichen Verdächtigen rum.

aber der Supermarkt zieht auch immer wieder neue "unübliche Verdächtige" an, die in die Falle tappen...

ich heisse das Parkverhalten der Leute ja auch nicht gut - kann aber auch nicht widersprechen, wenn jemand diese Beschilderung für absichtlich irreführend hält....

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 3. März 2021 um 10:54:11 Uhr:


...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

und unklare Schilder gehen zu Lasten dessen, der sie aufgestellt hat. Siehe das zu dieser Situation schon ergangene Urteil bei Gericht. Wenn es dem Vermieter um die Parkplätze ging, dann würde er einen Abschleppunternehmer beauftragen. Ich kenn so eine Situation an einem Markt beim Cannstatter Wasen. So schnell kannste net gucken wie die dort die Karren abschleppen.

Eine Gebührenrechnung die erst in einem halben Jahr später beim Fahrzeughalter aufkreuzt hilft in der Sache nix, da im Moment der Störung der Parkplatz weiterhin belegt ist und bleibt.

Zitat:

@remix schrieb am 3. März 2021 um 14:04:22 Uhr:


ich heisse das Parkverhalten der Leute ja auch nicht gut - kann aber auch nicht widersprechen, wenn jemand diese Beschilderung für absichtlich irreführend hält....

Dem ist nichts weiter hinzu zu fügen.

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