Abwrackprämie

Audi TT 8J

Hallo!
Wie sieht es denn mit Fahrzeugen aus,die über ein Saisonkennzeichen angemeldet sind? Gibt es die Abwrackprämie da auch?Habe einen 91ér Polo, denn ich eventuell dafür hergeben würde. Das Fahrzeug ist seit 05´06 auf mich zugelassen, jedoch wie gesagt auf Saisonkennzeichen (06-08).Habe bisher nur den Satz gefunden "muß mindestens 1 Jahr rückwirkend ab Verschrottungsdatum auf den Antragsteller zugelassen sein".Die 07ér Kennzeichen sind wohl ausgenommen,bekommt man keine Abwrackprämie(wäre auch schade solch ein Auto abzugeben), hat mir der VW Händler gesagt.

Beste Antwort im Thema

@audi-s2
Das Fahrzeug ist seit Juni 2005 auf dich angemeldet, das sind ca 3,5 Jahre. Auch wenn es über ein Saisonkennzeichen nur 1 Monat im Jahr angemeldet wäre, ist es ja trotzdem auf dich angemeldet , auch für die 11 Monate , die es nicht bewegt wird. Das Saisonkennzeichen unterbricht ja nicht die "Besitzdauer".
Deshalb ist die Aussage von "TT Fightre" leider grottenfalsch. Das zu erwerbende Fahrzeug kann ebenfalls wieder mit einem Saisonkennzeichen problemlos zugelassen werden.

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Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.



Und da es sicherlich irgendwann Leute geben wird, die ihr Auto verschrottet haben, ein neues = bestellt und dann kriegen sie die 2500 Euro nicht weil Topf leer, gibts da sicher noch mächtig Aufruhr.

Mein Reden!

Saisonkennzeichen!

Also so richtig klar ist das noch immer nicht,oder?
Die Händler haben eine super dicke Auflistung der rechtlichen Vorschriften zur Abwrackprämie. Da steh alles einzeln aufgelistet, was geht und was nicht geht. Diese Auflistung kriegt kein Normalbürger zu sehen, warum nicht? Aus dieser Auflistung würde man sicher schlauer werden. Habe bei meinem Händler in die Liste gesehen.Da stand nicht´s davon drinnen, das die Saisonkennzeichen nicht Prämienberechtigt sind. Das einzige,was ich gefunden habe, ist das die 07ér Kennzeichen nicht Prämienberechtigt sind. Der Autoverkäufer hat auch extra nochmal seinen Chef gefragt, der sagte, das Saisonkennzeichen Prämienberechtigt sind.
Hoffe das es stimmt, sonst platzt der Kaufvertrag, ist schon alles unterschrieben,auch Abwrackprämie mit Saisonkennzeichen.
Das Problem ist, das man bei der Bafa wahrscheinlich keine anständige Aussage dazu bekommt. Werde morgen da mal anrufen, weiß aber ganz genau was da passiert! Da kommt man irgendwo im Call-Center an und es wird einem gesagt, das man mit "Saisonkennzeichen Prämienberechtigt" ist.Wenn man dann 10min später nochmal anruft(falls man durchkommt),bekommt man dann wahrscheinlich genau die Gegenläufige Aussage "Saisonkennzeichen nicht Prämienberechtigt"!Naja, werde mal Telefoniern und euch dann berichten.

So, neueste Info´s zur Abwrackprämie mit Saisonkennzeichen!!!!
Nachdem ich heute fast eine Stunde in der Leitung hing, bevor ich bei der Bafa jemanden erreicht habe, bin ich jetzt hoffentlich schlauer!!!:-)
Eine nette Dame antwortete auf die Frage "ob die Abwrackprämie auchfür Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen zählt"?. Zitat: "JA, ES GAB BISHER UNSTIMMIGKEITEN WEGEN DEM SAISONKENNZEICHEN, DIESE UNSTIMMIGKEITEN SIND JETZT BEIGELEGT! DIE ABWRACKPRÄMIE GIBT ES AUCH FÜR FAHRZEUGE, DIE AUF EIN SAISONKENNZEICHEN ANGEMELDET SIND, DA DIESE JA TROTZ DES SAISONKENNZEICHENS DURCHGÄNGIG AUF DEN HALTER ZUGELASSEN SIND!!! WIE BEI DEN NORMAL ANGEMELDETEN FAHRZEUGEN ZÄHLT ABER, DAS DAS FAHRZEUG MINDESTENS 1 JAHR RÜCKWIRKEND AB VERSCHROTTUNG/ABMELDUNG AUF DEN ANTRAGSTELLER ZUGELASSEN SEIN MUß" Zitat Ende
So die Aussage von heute morgen 08.55Uhr Frau Brehm.
Mein VW-Händler fragte heute auch nochmal nach und bekam die gleiche Antwort.
Somit kann ich ruhigen Gewissens den Abwrackpolo weiter schlachten (G40 Technik), nächsten Mittwoch die Karosse zum Händler bringen, am Mittwoch den Skoda Inzahlung geben und das neue Auto mitnehmen.
Vielen Dank an alle, die mir weitergeholfen oder es versucht haben.

audi-s2

Und ich saach noch : Saisonkennzeichen unterbricht die Haltedauer nicht, hört nur keiner zu ....

Hier was neues, was ich gerade bei Spiegel Online gefunden habe.

Zitat: "Zudem soll die Prämie von 2500 Euro dem Kunden bereits bei Kauf eines Neuwagens zugesichert, jedoch erst nach Abwrackung des alten und Zulassung des neuen überwiesen werden, erläuterte Oppermann weiter. Damit sollen auch solche Autos in den Genuss der staatlichen Subvention kommen, die lange Lieferfristen haben."

Somit wäre das Problem behoben, dass man sein Auto verschrotten läßt und danach feststellen muss, dass nix mehr im Topf ist.

"Sollen" ist nicht das , was momentan in der Gesetztgebung beschlossen wurde. Zulassung Neuwagen muß vorliegen und der Verschrottungsbescheid Altfahrzeug muß vorliegen , sonst keine Kohle.

Hallo Freunde

 

Bild meint:

Jetzt geht das Rennen um die Abwrackprämie erst richtig los. Wenn ab dem Stichtag 30. März für die Reservierung der Umweltprämie die Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags reicht, wird es richtig eng.

 

Naja dann mal Schuhe mit hohen Sohlen besorgen, fürs heitere Bockwurstschnappen..😁😁😁😁😁

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