Abwrackprämie

Audi TT 8J

Hallo!
Wie sieht es denn mit Fahrzeugen aus,die über ein Saisonkennzeichen angemeldet sind? Gibt es die Abwrackprämie da auch?Habe einen 91ér Polo, denn ich eventuell dafür hergeben würde. Das Fahrzeug ist seit 05´06 auf mich zugelassen, jedoch wie gesagt auf Saisonkennzeichen (06-08).Habe bisher nur den Satz gefunden "muß mindestens 1 Jahr rückwirkend ab Verschrottungsdatum auf den Antragsteller zugelassen sein".Die 07ér Kennzeichen sind wohl ausgenommen,bekommt man keine Abwrackprämie(wäre auch schade solch ein Auto abzugeben), hat mir der VW Händler gesagt.

Beste Antwort im Thema

@audi-s2
Das Fahrzeug ist seit Juni 2005 auf dich angemeldet, das sind ca 3,5 Jahre. Auch wenn es über ein Saisonkennzeichen nur 1 Monat im Jahr angemeldet wäre, ist es ja trotzdem auf dich angemeldet , auch für die 11 Monate , die es nicht bewegt wird. Das Saisonkennzeichen unterbricht ja nicht die "Besitzdauer".
Deshalb ist die Aussage von "TT Fightre" leider grottenfalsch. Das zu erwerbende Fahrzeug kann ebenfalls wieder mit einem Saisonkennzeichen problemlos zugelassen werden.

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Also ich hab im TV gesehen, dass man bei Saisonkennzeichen Pech gehabt hat !!!

@audi-s2
Das Fahrzeug ist seit Juni 2005 auf dich angemeldet, das sind ca 3,5 Jahre. Auch wenn es über ein Saisonkennzeichen nur 1 Monat im Jahr angemeldet wäre, ist es ja trotzdem auf dich angemeldet , auch für die 11 Monate , die es nicht bewegt wird. Das Saisonkennzeichen unterbricht ja nicht die "Besitzdauer".
Deshalb ist die Aussage von "TT Fightre" leider grottenfalsch. Das zu erwerbende Fahrzeug kann ebenfalls wieder mit einem Saisonkennzeichen problemlos zugelassen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


@audi-s2
Das Fahrzeug ist seit Juni 2005 auf dich angemeldet, das sind ca 3,5 Jahre. Auch wenn es über ein Saisonkennzeichen nur 1 Monat im Jahr angemeldet wäre, ist es ja trotzdem auf dich angemeldet , auch für die 11 Monate , die es nicht bewegt wird. Das Saisonkennzeichen unterbricht ja nicht die "Besitzdauer".
Deshalb ist die Aussage von "TT Fightre" leider grottenfalsch. Das zu erwerbende Fahrzeug kann ebenfalls wieder mit einem Saisonkennzeichen problemlos zugelassen werden.

Sehe ich genauso.

Saisonkennzeichen unterbricht nicht die Besitzdauer.

Müsste also gehen

Was ganz wichtig ist: Man braucht erst den Verwertungsnachweis und dann (mit Schildern, Brief und Fahrzeugschein) darf das Auto endgültig abgemeldet werden !!!

Zitat:

Original geschrieben von TT320



Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


@audi-s2
Das Fahrzeug ist seit Juni 2005 auf dich angemeldet, das sind ca 3,5 Jahre. Auch wenn es über ein Saisonkennzeichen nur 1 Monat im Jahr angemeldet wäre, ist es ja trotzdem auf dich angemeldet , auch für die 11 Monate , die es nicht bewegt wird. Das Saisonkennzeichen unterbricht ja nicht die "Besitzdauer".
Deshalb ist die Aussage von "TT Fightre" leider grottenfalsch. Das zu erwerbende Fahrzeug kann ebenfalls wieder mit einem Saisonkennzeichen problemlos zugelassen werden.
Sehe ich genauso.

Saisonkennzeichen unterbricht nicht die Besitzdauer.

Müsste also gehen

Wieso auch?

Aber ist schon funny was man in den Medien alles über diesen Staatsschwachsinn hört.

Zitat:

Original geschrieben von speedfreakmiche


Was ganz wichtig ist: Man braucht erst den Verwertungsnachweis und dann (mit Schildern, Brief und Fahrzeugschein) darf das Auto endgültig abgemeldet werden !!!

Da gehen die Probleme schon los . Wenn ein Neuwagen bestellt wird und man Brief und Schein vorlegen muß um die Prämie zu bekommen , der Neuwagen aber mit 3 Monaten Lieferzeit behaftet ist, kann man sich nicht sicher sein, ob noch Kohle im Topf ist .

Z, der am liebsten Schachtelsätze schreibt 😛.

Dazu kommt noch, dass man die Prämie erst beantragen kann, wenn der alte Wagen schon "weg" ist. Wenn dann kein Geld im Topf mehr ist, kann man seinen alten Wagen nicht mal mehr woanders verkaufen. -> Zonk!

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala



Zitat:

Original geschrieben von speedfreakmiche


Was ganz wichtig ist: Man braucht erst den Verwertungsnachweis und dann (mit Schildern, Brief und Fahrzeugschein) darf das Auto endgültig abgemeldet werden !!!
Da gehen die Probleme schon los . Wenn ein Neuwagen bestellt wird und man Brief und Schein vorlegen muß um die Prämie zu bekommen , der Neuwagen aber mit 3 Monaten Lieferzeit behaftet ist, kann man sich nicht sicher sein, ob noch Kohle im Topf ist .
Z, der am liebsten Schachtelsätze schreibt 😛.

Z., Alter, demnächst werden wir Dich Günther (Grass) nennen! 😉😁

Aber Recht hast Du jedenfalls, denn für die Abf...prämie gilt -bis zur Neige des Topfs von 1,5 Mrd €- ganz klar: "wer zuerst kommt....." und was passiert, wenn der Topf leer ist, weiß heute auch noch niemand, weil ja noch nicht entschieden ist, ob es einen Nachschlag geben wird, denn das hängt ja davon ab, ob es der Bundeshaushalt zu dem Zeitpunkt hergibt, oder ob dafür ein Nachtragshaushalt nötig würde.

Grüße
Markus

*der noch mehr Nebensätze auch mit Gewalt nicht konstruieren konnte* 🙂

😁😁

Aktualisierung: Saisonfahrzeuge

Gestern erhielt ich die Anfrage ob die Umweltprämie auch für die Verschrottung eine Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen ausgeschüttet werden würde. Da man zu diesem Aspekt der Umweltprämie diverse Aussagen findet, und ich zuerst eine falsche Information hier veröffentlichte, folgt nun eine Richtigstellung.

Laut Aussage des BAFA können Halter eines Saisonfahrzeuges keine Verschrottungsprämie für die Verwertung ihres alten Fahrzeuges beantragen, dies ist ausdrücklich nicht möglich.

Also leider stimmt was ich sage !!!

Nachzulesen unter http://www.abwrackpraemie-verschrottungspraemie.de/

Hier noch was:

Saisonfahrzeuge sind ausdrücklich nicht prämienfähig.

Die Frage welche Fahrzeuge überhaupt berechtigt sind die 2500 Euro Verschrottungsprämie zu erhalten ist eine die recht genau geklärt wurde. Das Fahrzeug muss mindestens 9 Jahre alt sein und seit min. einem Jahr auf den Halter zugelassen sein. Verunfallte oder defekte Fahrzeuge sind hierbei auch inbegriffen.

Prinzipiell ausgenommen sind Motorräder, bereits abgemeldete Autos, Nutz- wie auch auch Landfahrzeuge oder Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen. Fahrzeuge die bereits stillgelegt wurden sind ebenfalls nicht prämienberechtigt, auch wenn Sie kurzfristig wieder zugelassen werden.

Zitat:

Original geschrieben von TT_Fighter


Fahrzeuge die bereits stillgelegt wurden sind ebenfalls nicht prämienberechtigt, auch wenn Sie kurzfristig wieder zugelassen werden.

Genau!! Deswegen mein Tip weiter oben !

Ich kann es eigentlich nicht glauben , da , wie gesagt, die Haltedauer nicht unterbrochen wurde. Aber hier wird gehilft:

Ihre Fragen zur Umweltprämie beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Telefon-Hotline: 030 346 465 470

Ich muß da aber Gott sei dank nicht anrufen, da momentan weder Saisonkennzeichen noch ein genügend altes Fahrzeug vorhanden ist.

DAS ist dann aber schon ein ganz starkes Stück was sich der Staat da erlaubt!
Saisonfahrzeuge werden ausgeschlossen... 2-Klassengesellschaft!

Und da es sicherlich irgendwann Leute geben wird, die ihr Auto verschrottet haben, ein neues = bestellt und dann kriegen sie die 2500 Euro nicht weil Topf leer, gibts da sicher noch mächtig Aufruhr.

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