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abwicklung der haftpflicht mit non-brd-residenten

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 7:45

bulgare, rumäne, türke - egal - packt all seinen über die jahrzehnte zusammengesparten zaster zusammen, leiht sich noch was von freunden, bekannten und nachbarn, fährt nach d-land, um sich ein einigermassen anständiges auto zu kaufen... und wird auf dem weg nach hause in einen unfall verwickelt. die versicherung des unfallgegeners stellt irgendwelche "ermittlungen" an, die schon einen knappen monat andauern. irgendwann später wird die feststellung erfolgen, dass es ein haftpflichtschaden ist... aber was soll der "aussengeländer" machen, solange die ermittlungen andauern? kohle, um die kiste in D zu reparieren hat er keine, der transport des wracks nach rumänien ist auch nicht billig... kann er sich jetzt für die dauer der ermittlungen ein hotel auf kosten der gegnerischen versicherung nehmen oder die fluggesellschaft für den hinflug nach hause und den rückflug nach D nach abschluss der ermittlungen mit der versicherung direkt abrechnen lassen?

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2012 um 19:13

@ turbocivic:

Sorry, aber ich habe den Eindruck, dass wir Dir hier entweder nicht weiterhelfen können oder Du gar keine Hilfe benötigst, weil Du sowieso schon alles weißt.

Mir erscheint es, als wenn Du beratungsresistent bist.

Alleine Deine Widerworte hinsichtlich des Rechtsanwaltes sind so nicht haltbar, da so gut wie jeder Wald- und Wiesenanwalt bei klarer Schuldfrage das Mandat des Unfallgeschädigten gerne übernimmt, ohne dass Vorkasse geleistet werden muss.

Auch die Sache hinsichtlich Sofortabreise oder 1 Monat verweilen ist eine Frage, die wir hier nicht beantworten können. Ich habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass das ein großes Problem werden kann und die Versicherung möglicherweise nicht gewillt ist, die Hotelkosten zu übernehmen. - Wie das letztendlich alles ausgeht, entscheiden nicht wir hier im Forum.

Zudem ist es auch sehr unglücklich, dass Du in jedem Posting neue Sachverhalte vorträgst. Du wurdest zu Beginn des Threads bereits gebeten, die ganze Geschichte in ihrer ganzen Bandbreite aufzuzeigen. Dies ist wichtig, um überhaupt helfen zu können.

Im Übrigen es es durchaus legitim, sein Geld so wie der Unfallgeschädigte zu verdienen. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb er nur dann arbeitet bzw. ein Auto holt, wenn sein Geld einmal wieder alle ist.

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am 11. Juni 2012 um 18:31

Hallo,

betrifft das einen konkreten Fall?

Wenn ja - wie ist denn überhaupt der aktuelle Stand der Schadenabwicklung? Wer ist involviert, über welche Werte wird geredet? Ist die Schuldfrage abschließend und eindeutig geklärt?

Bitte:

Die Frage bitte auseinandernehmen und neu strukturieren, auf diesen Post kann niemand sinnvoll antworten.

Gruundsätzlich wird nach deutschem Recht reguliert - und die dafür relevanten Vorschriften sind bekannt, dort kommt "Hin- und Rückflug" sowie "Hotel" nicht zwingend vor.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 20:03

stand der ermittlungen: polizei hat unfall aufgenommen, "rumäne" hat gutachten erstellen lassen, unfallfahrer vermeidet kontakt mit versicherung, hat sich aber gegenüber der bussgeldstelle dahingehend geäussert, dass er seine schuld einräumt. worüber seine versicherung alledings kein wort verliert. die hat - im gegenteil - akteneinsicht geordert und erzählt, dass es noch gute 6-8 wochen - insgesamt dann also knappe 3 monate ab unfall - "bis die polizei antwortet" dauert, bis sie diese bekommt.

der "streitwert" - das sind schon einige tausend. und nicht falsch verstehen - niemand verlangt, dass die kohle gleich am nächsten tag da ist, aber wenn das SO lange dauern soll, dann sprengt das wirklich jeden rahmen. zumindest für jemanden, der seine brötchen östlich von d-land auf ehrliche art und weise verdient und die hotelpreise, ach was - selbst wenn er kostenlos bei freunden in der brd unterkommt - allein die LEBENSMITTELPREISE der brd zahlen muss.

 

 

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

Gruundsätzlich wird nach deutschem Recht reguliert - und die dafür relevanten Vorschriften sind bekannt, dort kommt "Hin- und Rückflug" sowie "Hotel" nicht zwingend vor.

grundsätzlich ja...

aber er - als er sich die ausfuhrzulassung geholt hat - hat doch auch 170 tacken für gemütliche 30 tage versicherung hinlegen müssen. haftpflicht only, wohlgemerkt. und es hat niemanden interessiert, dass er in 40 jahren fahrerlaubnis nicht einen einzigen punkt oder strafzettel oder was auch immer kassiert hat.

die gegnerische versicherung ist dazu da, um im bedarfsfall für den schaden zu haften. wie wird das in einem sich so darstellenden fall umgesetzt?

am 11. Juni 2012 um 20:18

hmm, wenn es ein vernueftige(s)r gutachte(n)r war, ist es doch auch gerichtsverwertbar und es gibt "keinen" (?) grund das fahrzeug in D zu lassen oder als geschaedigter hier zu bleiben?

ist das SO ein unterschied, ob ein muenchner in hamburg einen unfall hat oder ein rumaene in deutschland?

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 20:34

im gutachten wurde nur der schaden bewertet.

zum unfallhergang wird auf die behördliche aufnahme / bewertung verwiesen. worin der laie jetzt aber nichts verwerfliches erkennen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ist das SO ein unterschied, ob ein muenchner in hamburg einen unfall hat oder ein rumaene in deutschland?

das ist wiedermal so eine situation, dass wenn man wüsste, dass es innerhalb der nächsten 30 - 90 tage definitiv nichts wird, man sich - rationale denkweise vorausgesetzt - dafür entscheiden müsste, diese zeit im "herkunftsland" auszusitzen, weil man dann billiger weggekommen wäre, selbst wenn man die tickets aus eigener tasche bezahlt hätte. kann man sich vielleicht gar nicht so vorstellen, aber im grunde ist es gerade der wirtschaftliche totalschaden eines lebens nicht unter der brücke.

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

hmm, wenn es ein vernueftige(s)r gutachte(n)r war, ist es doch auch gerichtsverwertbar und es gibt "keinen" (?) grund das fahrzeug in D zu lassen oder als geschaedigter hier zu bleiben?

huhu,

woher die kohle für die heimreise (was ein verkehrssicheres fahrzeug voraussetzt) oder den abtransport des fahrzeugs zum bestimmungsort nehmen?

am 13. Juni 2012 um 19:38

nuja,. ich befuerchte, dass das halt unter das allg. lebensrisko faellt?

was haette derjenige gemacht, wenn er einen selbst verschuldeten unfall gehabt haette?

ich weiss nicht, ob es beim weissen ring (o.ä.) fuer eine art hilfe geben kann, die man dann , bei späterer regulierung, zurueckzahlt.

oder auch beim konsulat/botschaft.

Themenstarteram 13. Juni 2012 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

nuja,. ich befuerchte, dass das halt unter das allg. lebensrisko faellt?

was haette derjenige gemacht, wenn er einen selbst verschuldeten unfall gehabt haette?

dann würde er die konsequenzen aus dem, was er angerichtet hat tragen. nachdem er eine schadensanzeige bei seiner eigenen haftpflicht gemacht hätte.

Zitat:

ich weiss nicht, ob es beim weissen ring (o.ä.) fuer eine art hilfe geben kann, die man dann , bei späterer regulierung, zurueckzahlt. oder auch beim konsulat/botschaft.

zu zeiten der bonner republik hat das in der deutschen botschaft geklappt, wenn man als bundesbürger im ausland gestrandet ist. wie das jetzt ist, kann ich dir auch nicht sagen.

am 14. Juni 2012 um 8:15

ich meinte auch eher die vertretung seines landes in deutschland.

naja wen mir im urlaub jemand in den karren fährt wirds auch schwer die entgangenen urlaubstage, hotelaufentalte die ich ja schon im vorraus bezahlt habe plus die heimreise von der kfz haftpflicht ersetzt zu bekommen.

am 14. Juni 2012 um 12:05

Meine Gedanken wären da:

 

Anwalt in Deutschland suchen, mit dem der Ausländer sprachlich auch kommunizieren kann (je nach Sprachkenntnisse des Geschädigten). Die Kosten hat die Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen.

 

Und dann zurück ins Heimatland (oder wo er sonst so hin will), ohne dass noch weitere Kosten für Hotelübernachtung etc. anfallen - der Anwalt soll sich dann um alles weitere kümmern.

 

Und ein Anwalt ist hier wirklich empfehlenswert, da sich hier einige Fragen stellen, die wir hier wohl nicht so einfach beantworten können.

 

Ich frage mich z. B., ob und wieweit der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsaufall hat. Zum einen könnte er so mit einem Mietwagen einer europäischen Mietwagengesellschaft bis in seine Heimat weiterreisen (vorausgesetzt, es gibt dort Abgabestationen bzw. er darf den Mietwagen von Deutschland mit in sein Heimatland nehmen); alternativ Rückreise mit Zug oder Flugzeug - hinsichtlich der erstattbaren Kosten ist hier wieder der Anwalt notwendig.

 

Zum anderen könnte das Thema Nutzungsausfallentschädigung für den Ausländer höchst interessant sein. Für den ist die Option "Auszahlung" ja gleich nochmal viel wertvoller als für uns.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ich meinte auch eher die vertretung seines landes in deutschland.

schon klar - kannste knicken - die verweist darauf, dass in unionseuropa jedes kfz haftpflichtversichert ist und man sich an die gegnerische versicherung zu wenden hat. jede wette, dass die botschaft der heutigen brd ihren besuchern mit ähnlichem problem auch nichts anderes erzählen wird.

@Einige_Fragen: logisch, in sich schlüssig und ursprünglich sicher auch in etwa so gedacht, aber in der praxis nicht realisierbar - versuch' mal 'nen anwalt zu finden, der auf erfolg (also erstmal unentgeltlich) auch nur einen einzigen brief aufsetzen lässt, wenn man nicht gerade zusammen die schulbank gedrückt hat.

Zitat:

Und dann zurück ins Heimatland (oder wo er sonst so hin will), ohne dass noch weitere Kosten für Hotelübernachtung etc. anfallen - der Anwalt soll sich dann um alles weitere kümmern.

ja, wie gesagt - wenn es einer wenigstens gleich von anfang an sagen würde - "ey, alter, vor ablauf von xx tagen wird das nichts" - dann hätte man sich die letzten 29 tage / hotelrechnungen sparen können. im moment ist die hoffnung gross, dass es im laufe der nächsten woche vielleicht doch noch was wird, so dass sich die abreise nun nicht mehr lohnt. ausserdem ist aktuell auch keine kohle für den sprit bis nach hause mehr da - alles in den hotels der brd "verlebt".

Zitat:

Zum anderen könnte das Thema Nutzungsausfallentschädigung für den Ausländer höchst interessant sein. Für den ist die Option "Auszahlung" ja gleich nochmal viel wertvoller als für uns.

auch nur theoretisch...

und zwar weil das 30 tage vor dem unfall gekaufte 8 jahre alte fahrzeug innerhalb von 30 tagen über -festhalten- 15% wertverlust erlitten hat. laut "schwackeliste", nach der mal sich als gutachter zu richten hat, jedenfalls.

frage: ist NRW aus der brd ausgetreten?

polizei meint, die akte ist am montag in richtung versicherung raus, versicherung meint, die akte ist am donnerstag abend immernoch nicht da. inwiefern könnte an der geschichte, dass die deutsche bundespost für die zustellung einer sich in berlin befindenden akte nach münster länger als 24 stunden braucht?

ich verstehe es trotzdem nicht....

wagen kaputt, 30 tage hotel oder eine 100€ busreise ins heimatland zurück und von da aus alles managen.

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 17:59

aha, busreise - mach das mal, wenn zwischen dir und dem bestimmungsort das epizentrum eines erdbebens liegt und man die z.T. nicht mehr vorhandenen strassen weiträumig umfahren muss... über strassen, die für busse nicht geeignet sind.

na, und bzgl. von dort aus alles managen - im moment gelingt es ja noch nicht mal mir (person mit wenigstens elementaren deutschkenntnissen) von HIER aus was zu managen wenigstens die elementarsten informationen zusammenzubekommen.

meine frage nochmal, etwas umformuliert - wann ist die von der behörde (in diesem fall der polizei) am montag weggeschickte korrespondenz aller-aller-allerspätestens da?

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