abwicklung der haftpflicht mit non-brd-residenten
bulgare, rumäne, türke - egal - packt all seinen über die jahrzehnte zusammengesparten zaster zusammen, leiht sich noch was von freunden, bekannten und nachbarn, fährt nach d-land, um sich ein einigermassen anständiges auto zu kaufen... und wird auf dem weg nach hause in einen unfall verwickelt. die versicherung des unfallgegeners stellt irgendwelche "ermittlungen" an, die schon einen knappen monat andauern. irgendwann später wird die feststellung erfolgen, dass es ein haftpflichtschaden ist... aber was soll der "aussengeländer" machen, solange die ermittlungen andauern? kohle, um die kiste in D zu reparieren hat er keine, der transport des wracks nach rumänien ist auch nicht billig... kann er sich jetzt für die dauer der ermittlungen ein hotel auf kosten der gegnerischen versicherung nehmen oder die fluggesellschaft für den hinflug nach hause und den rückflug nach D nach abschluss der ermittlungen mit der versicherung direkt abrechnen lassen?
Beste Antwort im Thema
@ turbocivic:
Sorry, aber ich habe den Eindruck, dass wir Dir hier entweder nicht weiterhelfen können oder Du gar keine Hilfe benötigst, weil Du sowieso schon alles weißt.
Mir erscheint es, als wenn Du beratungsresistent bist.
Alleine Deine Widerworte hinsichtlich des Rechtsanwaltes sind so nicht haltbar, da so gut wie jeder Wald- und Wiesenanwalt bei klarer Schuldfrage das Mandat des Unfallgeschädigten gerne übernimmt, ohne dass Vorkasse geleistet werden muss.
Auch die Sache hinsichtlich Sofortabreise oder 1 Monat verweilen ist eine Frage, die wir hier nicht beantworten können. Ich habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass das ein großes Problem werden kann und die Versicherung möglicherweise nicht gewillt ist, die Hotelkosten zu übernehmen. - Wie das letztendlich alles ausgeht, entscheiden nicht wir hier im Forum.
Zudem ist es auch sehr unglücklich, dass Du in jedem Posting neue Sachverhalte vorträgst. Du wurdest zu Beginn des Threads bereits gebeten, die ganze Geschichte in ihrer ganzen Bandbreite aufzuzeigen. Dies ist wichtig, um überhaupt helfen zu können.
Im Übrigen es es durchaus legitim, sein Geld so wie der Unfallgeschädigte zu verdienen. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb er nur dann arbeitet bzw. ein Auto holt, wenn sein Geld einmal wieder alle ist.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
@Einige_Fragen: logisch, in sich schlüssig und ursprünglich sicher auch in etwa so gedacht, aber in der praxis nicht realisierbar - versuch' mal 'nen anwalt zu finden, der auf erfolg (also erstmal unentgeltlich) auch nur einen einzigen brief aufsetzen lässt, wenn man nicht gerade zusammen die schulbank gedrückt hat.
Der Anwalt rechnet direkt mit der gegnerischen (deutschen) Versicherung ab. Da muss der Unfallgeschädigte nicht in Vorleistung treten.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ja, wie gesagt - wenn es einer wenigstens gleich von anfang an sagen würde - "ey, alter, vor ablauf von xx tagen wird das nichts" - dann hätte man sich die letzten 29 tage / hotelrechnungen sparen können. im moment ist die hoffnung gross, dass es im laufe der nächsten woche vielleicht doch noch was wird, so dass sich die abreise nun nicht mehr lohnt. ausserdem ist aktuell auch keine kohle für den sprit bis nach hause mehr da - alles in den hotels der brd "verlebt".Zitat:
Und dann zurück ins Heimatland (oder wo er sonst so hin will), ohne dass noch weitere Kosten für Hotelübernachtung etc. anfallen - der Anwalt soll sich dann um alles weitere kümmern.
Das mit den 29 Tagen etc. ist für mich nicht ganz nachvollziehbar und auch hier sehe ich ein riesen Problem. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung die Hotelübernachtungen über so einen langen Zeitraum bezahlen wird. Das wird wohl schlecht mit der Schadenminderungspflicht des Geschädigten vereinbar sein. Auch verstehe ich es nicht, weshalb sich der Unfallgeschädigte so lange hier aufgehalten hat bzw. es ist zumindest problematisch. Hätte er das Geld nicht für's Hotel ausgegeben, hätte er doch davon locker die Heimreise bezahlen können.
Auch verstehe ich nicht, wie jemand bald einen Monat auf eine Autoreparatur warten kann. Andere Menschen müssen in der Zeit arbeiten.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
auch nur theoretisch...Zitat:
Zum anderen könnte das Thema Nutzungsausfallentschädigung für den Ausländer höchst interessant sein. Für den ist die Option "Auszahlung" ja gleich nochmal viel wertvoller als für uns.
und zwar weil das 30 tage vor dem unfall gekaufte 8 jahre alte fahrzeug innerhalb von 30 tagen über 10% wertverlust erlitten hat. laut "schwackeliste", nach der mal sich als gutachter zu richten hat, jedenfalls.
Das ist alles kein Grund. Auch mit der letzten Schrottkiste, vorausgesetzt sie hatte TÜV und war verkehrssicher, gibt es eine Nutzungsaufallentschädigung; und wenn es nur die Entschädigung für den kleinsten Kleinwagen ist. - Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass das Fahrzeugalter und der Zustand gar nicht weiter beachtet werden. Das geht auch schlecht, weil Mietwagenunternehmen ja eh nur relativ neue Fahrzeuge haben und man z. B. gar kein 6 Jahre altes Auto mieten kann (zumindest bei den großen Flotten). - Auf jeden Fall glaube ich, dass der Anspruch auf einen Mietwagen - und damit auf Nutzungsausfallentschädigung - nicht vom Fahrzeugalter, sondern vielmehr von der Fahrzeugart und -größe.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
aha, busreise - mach das mal, wenn zwischen dir und dem bestimmungsort das epizentrum eines erdbebens liegt und man die z.T. nicht mehr vorhandenen strassen weiträumig umfahren muss... über strassen, die für busse nicht geeignet sind.na, und bzgl. von dort aus alles managen - im moment gelingt es ja noch nicht mal mir (person mit wenigstens elementaren deutschkenntnissen) von HIER aus
was zu managenwenigstens die elementarsten informationen zusammenzubekommen.meine frage nochmal, etwas umformuliert - wann ist die von der behörde (in diesem fall der polizei) am montag weggeschickte korrespondenz aller-aller-allerspätestens da?
Allerspätestens Donnerstag, maximal Freitag. In der Regel aber eher schon Dienstag oder Mittwoch.
Wann der Fall dann von der gegnerischen Versicherung weiterbearbeitet wird bzw. wie viele Tage da dann noch vergehen, ist eine ganz andere Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Der Anwalt rechnet direkt mit der gegnerischen (deutschen) Versicherung ab. Da muss der Unfallgeschädigte nicht in Vorleistung treten.
theoretisch.
praktisch ist die versicherung erst dann dazu verpflichtet die kosten zu tragen, wenn erwiesen ist, dass der schaden auf den kunden der versicherung zurückzuführen ist. und da RAe keine richter sind, den ausgang bestenfalls also nur einschätzen können, diese einschätzung (in der heutigen brd) aber nicht unbedingt zutreffen muss, wird es nicht einfach einen "dummen" anwalt zu finden.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das mit den 29 Tagen etc. ist für mich nicht ganz nachvollziehbar und auch hier sehe ich ein riesen Problem. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung die Hotelübernachtungen über so einen langen Zeitraum bezahlen wird. Das wird wohl schlecht mit der Schadenminderungspflicht des Geschädigten vereinbar sein. Auch verstehe ich es nicht, weshalb sich der Unfallgeschädigte so lange hier aufgehalten hat bzw. es ist zumindest problematisch. Hätte er das Geld nicht für's Hotel ausgegeben, hätte er doch davon locker die Heimreise bezahlen können.
nehmen wir den umgekehrten fall - nachdem niemand eine halbwegs konkrete zeitangabe macht, macht sich der geschädigte aus dem staub. nach 2-3 tagen ist die gegenerische versicherung regulierungswillig. da es vom unfallort zum bestimmungsort keine direktverbindung gibt und man - nicht ahnend, dass man kein kfz haben wird - nicht darauf geachtet hat, mit dem gepäck unter 20kg zu bleiben, kann die hin- und wieder rückreise locker an der 1200-1500 marke kratzen. vorausgesetzt man war allein - wenn man zufällig frau, kind und kegel mit im gepäck hatte wird es teurer. kann man sich jetzt die ~1000,- unnötigen reisekosten erstatten lassen oder wird dann die frage in den raum gestellt, warum man denn abgereist ist und ob man die 2-3 tage / wochen nicht hätte warten können.? so a la "wenn du aus freien stücken abhaust, bist du doch selber schuld"...
Zitat:
Auch verstehe ich nicht, wie jemand bald einen Monat auf eine Autoreparatur warten kann. Andere Menschen müssen in der Zeit arbeiten.
wenn du's genau wissen willst - er hat da summa sumarum gute 20.000 reingesteckt um "bereinigt" 21.500 -22.000 wieder rauszubekommen. so schlägt man sich schon seit jahren über den monat. sind die 1.500 - 2.000 weg, nimmt er sich seine 20 und fährt wieder kiste kaufen. vielleicht nicht unbedingt das, was der vorzeigebürger unter "arbeit" versteht, aber immerhin tut man so keine fliege was zu leide, wird nicht zum sozialfall und nimmt auch auf dem westlichen arbeitsmarkt niemandem die arbeitsplätze weg.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Das ist alles kein Grund. Auch mit der letzten Schrottkiste, vorausgesetzt sie hatte TÜV und war verkehrssicher, gibt es eine Nutzungsaufallentschädigung; und wenn es nur die Entschädigung für den kleinsten Kleinwagen ist. - Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass das Fahrzeugalter und der Zustand gar nicht weiter beachtet werden.
laut versicherung gibt es maximal den differenzbetrag zwischen dem, was ein potenzieller käufer geboten hat und dem wiederbeschaffungswert. dass das angebot verstrichen ist, noch bevor man irgendwelche werte hatte, mit hilfe derer man mal über das angebot nachdenken konnte, sei an dieser stelle nur mal am rande nebenbei erwähnt.
laut gutachter kommen da noch maximal 5 tage mal 50 euronen nutzungsausfall für die dauer der reparatur hinzu. aber ausdrücklich nur für die dauer der reparatur - unabhängig davon, wieviel zeit davor sinnlos verschwendet wurde.
Zitat:
Auf jeden Fall glaube ich, dass der Anspruch auf einen Mietwagen - und damit auf Nutzungsausfallentschädigung - nicht vom Fahrzeugalter, sondern vielmehr von der Fahrzeugart und -größe.
laut gutachter UND versicherung besteht ein solcher anspruch nicht.
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besonders bedrückend an der sache ist, dass in der brd der straftatbestand des mundraubs abgeschafft wurde. je nach dem, wie gross der hunger ist, nachdem man sich in bus, u-bahn und der fussgängerzone nichts zusammengeschnorrt hat, macht man sich also wegen richtigem diebstahl strafbar... obwohl man seinen brd-ausflug korrekt geplant und diese situation nicht verursacht hat.
frage zur kostenminimierung: ist es nicht kostenminimierung genug, wenn man sich a.) nicht in die dem gewöhnlichen lebensstandard entsprechenden hotels sondern die günstigsten und b.) nicht auf der bundesdeutschen seite der Oder eincheckt?
@ turbocivic:
Sorry, aber ich habe den Eindruck, dass wir Dir hier entweder nicht weiterhelfen können oder Du gar keine Hilfe benötigst, weil Du sowieso schon alles weißt.
Mir erscheint es, als wenn Du beratungsresistent bist.
Alleine Deine Widerworte hinsichtlich des Rechtsanwaltes sind so nicht haltbar, da so gut wie jeder Wald- und Wiesenanwalt bei klarer Schuldfrage das Mandat des Unfallgeschädigten gerne übernimmt, ohne dass Vorkasse geleistet werden muss.
Auch die Sache hinsichtlich Sofortabreise oder 1 Monat verweilen ist eine Frage, die wir hier nicht beantworten können. Ich habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, dass das ein großes Problem werden kann und die Versicherung möglicherweise nicht gewillt ist, die Hotelkosten zu übernehmen. - Wie das letztendlich alles ausgeht, entscheiden nicht wir hier im Forum.
Zudem ist es auch sehr unglücklich, dass Du in jedem Posting neue Sachverhalte vorträgst. Du wurdest zu Beginn des Threads bereits gebeten, die ganze Geschichte in ihrer ganzen Bandbreite aufzuzeigen. Dies ist wichtig, um überhaupt helfen zu können.
Im Übrigen es es durchaus legitim, sein Geld so wie der Unfallgeschädigte zu verdienen. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb er nur dann arbeitet bzw. ein Auto holt, wenn sein Geld einmal wieder alle ist.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
@ turbocivic:Sorry, aber ich habe den Eindruck, dass wir Dir hier entweder nicht weiterhelfen können oder Du gar keine Hilfe benötigst, weil Du sowieso schon alles weißt.
Mir erscheint es, als wenn Du beratungsresistent bist.
den eindruck hab ich auch. den sorry wen ich mit einem fahrzeug wie einem bus nicht durch ein erbebengebiet reisen kann, wie dann mit einem 20.000€ auto? bzw ist europa wirklich so klein das man da nicht ausenrum fahren kann? das scheint mir auch nur eine ausrede.
nur weils "doof" ist und dir nicht gefällt soll also die versicherung 30 tage hotel übernehmen weil der schaden nicht in 3 tagen reguliert wird? was das den für eine idee? weil ich kein geld, keine lust hab von hamburg nach stuttgart zu fahren zahlt mir die versicherung solange das hotel bis ich meine mücken hab und ein neues auto gekauft hab? was für eine zykluszeit erwartest du den?
ach ja...WANN die akte bei der versicherung landet is sowas von egal. wichtig ist wann die akte beim sachbearbeiter auf dem schreibtisch liegt. und wen der in urlaub ist und die hauspost schläft dann dauert das eben nochmals 4 wochen.
ach ja...unserem letzen anwalt ham wir gesagt "der is schuld, polente meinte das auch" und schwups war das keinerlei thema.
ist ja nicht so, dass wir bei keinem RA waren. schön, dass eure anwälte so entgegenkommend sind - könnte vielleicht daran liegen, dass ihr in der brd wohnhaft und bundesbürger seid.
@einige_Fragen: was für "neue sachverhalte"? soll ich hier jetzt rekonstruieren, wann, wer, wie oft in der nase gebohrt hat?
und @onkel_howdy: dass einige strassen nur eine bestimmte breite haben bzw. einige brücken nur lasten von bis zu einem bestimmten gewicht tragen können, dürfte sich wohl jedem erschliessen. warum nicht auch dir?
dass die rennleitung die schuld ebenfalls auf meiner "gegenseite" sieht hat sie uns auch gesagt. die bussgeldstelle hat sogar eine zahlungsaufforderung weggeschickt, gegen welche der empfänger 1.) keinen widerspruch eingelegt hat, haben wir auch schon sowohl bei der versicherung als auch beim RA vorgetragen. hat aber nichts an der situation geändert.
aber gut - wenn das alles auf meine beratungsresistenz deutet, kommen wir zum nächsten thema. nachdem ich mein abendessen durch 2 geteilt habe.
Geht es eigentlich um diesen Schaden hier, bei dem die Versicherung schon einen Scheck über 6.686,55 € ausgestellt hat?
nein, zu dem hab' ich gerade 'nen neuen thread eröffnet. ich hoffe dafür, dass ich aus 6845.99 oder so jetzt mal 7.000 gemacht habe nicht gesteinigt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Wann der Fall dann von der gegnerischen Versicherung weiterbearbeitet wird bzw. wie viele Tage da dann noch vergehen, ist eine ganz andere Frage.
warum nur habe ich dieses gefühl, dass die verurlaubung exakt ein paar stunden, bevor die post da eintrudelt anfangen wird? und - man soll den teufel ja nicht an die wand malen, aber mal ganzh leicht vorgegriffen - warum reden die sich da schon im vorfeld mit "hängt davon ab, wann wir das gutachten von der behörde bekommen" raus, anstatt es einem einfach zu sagen - "ey, alter, der für dich zuständige mensch wird für ein paar wochen nicht da sein - es lohnt sich nicht, darauf zu hoffen, dass jetzt - nachdem bereits ein monat vorbei ist - nächste woche alles geregelt wird".
und warum wird einem immer ein sachbearbeiter zugeteilt, der in den kommenden wochen in urlaub geht? wobei ich mir diese frage auch selber beantworten kann - purer zufall. der meinung seid ihr doch sicherlich auch, oder?
Zitat:
wobei ich mir diese frage auch selber beantworten kann - purer zufall. der meinung seid ihr doch sicherlich auch, oder?
Nein, ganz und gar nicht. Und 30 Tage Hotel... naja, ich weiss ja nicht... Vllt im Hilton oder Steigenberger? Solche "ich fahr nach Hause und habe einne Panne" Fälle sind doch normal, oder? Man(n) kann es ja mal versuchen...
es ist aber weder das hilton noch ist das ein "ich fahr' nach hause und hab' eine panne" -fall. "diesseits" des streitfalls wurde alles dafür getan, dass sich die (vermeintlich) zahlungspflichtige seite sowohl vom hergang als auch vom schaden überzeugen kann. wobei schon eine blosse inaugenscheinnahme der zusammengestossenen fahrzeuge ausreichen sollte, um das geschehene nachvollziehen zu können.
aufprall im 90-grad-winkel. bei "denen" ist die ganze schnauze (nicht nur die rechte oder linke hälfte) um die hälfte kürzer, bei uns nur die rechte seite. entweder er ist in uns reingefahren, oder wir haben uns so mir nichts dir nichts - a la strassensperre - quer auf die strasse gestellt, so dass es nicht abwendbar war, in uns reinzufahren. eine dritte möglichkeit ist nicht gegeben.
wir haben angeboten sich die kiste nochmal anzusehen, zeugen konkret mit name und telefonnummer benannt... während die andere seite ihrer versicherung was von wegen "es gibt zeugen" erzählt - ohne ihre namen zu nennen und ohne, dass diese etwas positives für deren seite aussagen würden oder könnten.
gestern nochmal mit der behörde telefoniert - diese meinte, dass die akte spätestens heute in münster eingetroffen sein müsste. gesetzt den fall, dass es so ist, wovon ich mal schwer ausgehe - wie lange darf es ab jetzt noch maximal dauern, bis sich jemand die akte auch mal ansehen MUSS? und wie lange hat derjenige dann noch zeit, zu einem "verdikt" zu kommen.
ich mein', es muss im rechtsstaat doch eine norm geben, die sicherstellt, dass der geschädigte nicht bis zum (natürlichen) tod oder darüber hinaus auf eine wiederherstellung des ursprungszu eines annehmbaren zustands wartet?
beisst euch mal bitte nicht ganz so stark an das hotel fest - es ist nicht das, was im mittelpunkt steht.
vor allem würde da niemand noch ein paar (vom gutachter / gutachten nicht erfasste) tausend euronen reinstecken, wenn man absichtlich einen "ich fahr nach hause und hab eine panne" -fall herbeiführen wollen würde.
also bitte...