abweichende Halterschaft Senior Versicherungsnehmer Fahrtauglichkeit
Hallo,
es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.
Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.
Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.
Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.
Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde. Ich müsste ihr Fahrzeug ebenfalls als Zweitwagen (SF 4) versichern.
Was genau könnte im Schadenfall an Kosten/Haftung auf mich zukommen ?
67 Antworten
Update
Meine Mutter hat doch noch Ende Dezember persönlich bei der Zulassungsstelle des Auto außer Betrieb gesetzt. Ich habe die Kennzeichen abgeschraubt und gleich die Batterie abgeklemmt.
Bis jetzt hat sie noch keine neue Versicherung abgeschlossen, da diese wohl ca. 1600 € kosten soll ...
Immerhin hat inzwischen die Führerscheinbehörde auf meine Mails reagiert und hat eine ärztliche Einschätzung über die Fahrtauglichkeit angefordert. Natürlich will sie jetzt zum Anwalt und den "Denunzianten" anzeigen ...
Sie denkt, dass sie von ihrem Orthopäden eine positive Einschätzung bekommen wird.
Ich habe den Arzt aber auch bereits informiert.
Ganz klar ist mir aber nicht, was genau die Führerscheinbehörde tatsächlich angefordert hat.
Eigentlich müsste bei Zweifel an Ihrer Fahreignung nach Fahrerlaubnisverordnung Paragraf 11 von dort doch ein ärztliches Gutachten von einem Fachazt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation angefordert werden ?
siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Offenbar werden bei Führerscheinbehörden aber auch schon mal Fehler gemacht und ein "Statusbericht" vom Hausarzt genügt:
https://www.tag24.de/.../...niorin-zum-falschen-arzt-geschickt-2710921
Zitat:
@east1 schrieb am 10. Februar 2023 um 12:24:09 Uhr:
Sie denkt, dass sie von ihrem Orthopäden eine positive Einschätzung bekommen wird.
Ich habe den Arzt aber auch bereits informiert.
Das wird sicher nicht passieren. Die FEB wird einen Gutachterkreis vorgeben, wenn Altersdemenz im Raum steht, wird das zusätzlich auch ein qualifizierter Psychologe oder Neuropsychologe sein, deren Aufgabe ist alles Andere als trivial.
Zitat:
Es müssen also ausgeprägte Leistungsmängel und schwere Persönlichkeitsveränderungen im Einzelfall nachgewiesen werden.
Quelle: Begutachtungsleitlinien 3.12.3
Dabei würde ich von einem mehrtägigen stationären Aufenthalt ausgehen.
Mal hinterfragt (weil selbst erlebt in der Sippe) - was ist, wenn der Sprössling aus Bosheit als Narzist behauptet, die alte Frau sei dement und darf nicht mehr fahren (weil er gerne die Karre verkaufen oder selbst nutzen will!)?
Problem in unserer Sippe - die boshafte Enkelin ist selbst Ärztin und voller Hass und Verachtung. Ihr geht es nicht darum, einen "verkehrsuntauglichen" Menschen aus dem Verkehr zu ziehen sondern ausschließlich um Macht und Deemütigung. Sowas solls geben ... Man muss BEIDE "Seiten" kennen und wir hier erleben nur eine davon.
Worte sind mächtig.
Das kommt auf die FEB an. Grundsätzlich ist diesem Risiko jeder FE-Inhaber ausgesetzt. Hatten wir hier im Forum vor ein paar Jahren schonmal. Die ganze Lauferei und Kosten für Gutachter hat man auch an der Backe.
Wenn der ärztlichen Enkelin missbräuchliche Anzeige nachgewiesen werden kann, riskiert sie disziplinarische Maßnahmen nach Standesrecht bis hin zum Verlust ihrer Zulassung.
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Zitat:
@Moewenmann schrieb am 11. Februar 2023 um 09:49:24 Uhr:
Das kommt auf die FEB an. Grundsätzlich ist diesem Risiko jeder FE-Inhaber ausgesetzt.
Ich denke, je nach FE-Klasse. Berufskraftfahrer, die sich alle fünf Jahre einer med. Eignungsuntersuchung zwecks Aufrechterhaltung ihrer C oder D FE unterziehen, wird ein überambitionierter Hausarzt "aus einer üblen Laune heraus" kaum erfolgreich diffamieren können.
.... nur der Vollständigkeit halber, in einem anderen Unterforum hatten wir einen sehr ausführlichen Thread der zu der Thematik im Bezug auf mögliche Untersuchungen und Regularien passt.
https://www.motor-talk.de/.../...ahrzeugfuehrer-sinnvoll-t7409175.html
Ich hatte das Glück dass mein Vater unter meiner Pflege einsichtig war und von sich aus nicht mehr gefahren ist. Allerdings auch erst dann als er mehrere kritische Situationen durchlebt hatte und ich ihn auf die Konsequenzen--- wenn es in den Situationen schief gegangen wäre, hingewiesen hatte.
Nach einer gewissen Zeit der Umgewöhnung, so ca 3 Monate, war er froh nicht mehr fahren zu müssen.
Vielleicht kann der TE mit der Mutter einen Deal vereinbaren, wenigstens eine Umgewöhnungsphase zu machen.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 11. Februar 2023 um 11:12:42 Uhr:
Ich hatte das Glück dass mein Vater unter meiner Pflege einsichtig war und von sich aus nicht mehr gefahren ist.
Für sich selbst zu beschließen:
"Nein, ich setze mich nicht mehr hinters Steuer.", ist ein mutiger Schritt, der meine Wertschätzung für diese Person steigert; - wer mit so gesunder Selbstreflexion an das Thema "Fahreignung" geht, darf seinen Führerschein ruhig zu seinen persönlichen sieben Sachen legen und eine mögliche Aufforderung
"Gib Deinen Führerschein ab!", "allzu besorgter" Verwandter/Freunde geflissentlich ignorieren.
Zitat:
Die FEB wird einen Gutachterkreis vorgeben,
Genau darum geht es jetzt.
Wie in dem von mir verlinktem Fall der Geisterfahrerin hat die FEB wohl kein spezielles Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation von meiner Mutter angefordert, sondern nur eine Art "Statusbericht" vom ihrem behandelndem Orthopäden und vom ihrem Augenarzt.
Das wäre dann aber rechtlich eigentlich gar nicht zulässig, denn gemäß FeV § 11 gilt:
"Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein."
Zitat:
Ich hatte das Glück dass mein Vater unter meiner Pflege einsichtig war und von sich aus nicht mehr gefahren ist.
Vielleicht kann der TE mit der Mutter einen Deal vereinbaren, wenigstens eine Umgewöhnungsphase zu machen.
Wenn man so einsichtige Eltern hat, ist das wirklich schön und eine große Erleichterung.
In meinem Fall ist das eben leider ganz anders.
Auf sachliche Gespräche zu diesem Thema reagiert meine Mutter leider aggressiv und realitätsverweigernd. Sie meinte zuletzt ganz ernsthaft und trotzig, dass sie spätestens im Sommer auf jeden Fall wieder fahren wird. Das ist bei ihr inzwischen zu einer Art Zwangsvorstellung geworden.
Sie wird auch "niemals" das Auto verkaufen und die Kosten seien ihr egal ...
Endlich !
Letzte Woche hat sie doch tatsächlich das Auto verkauft.
Begründung: die zu erbingenden Nachweise über ihre Fahrtauglichkeit hätten fast 6.000 € gekostet.
Das wäre ihr zu teuer gewesen ...
Wahnsinn, die eigene Fahruntauglichkeit wird bis auf's Messer weiter geleugnet und stattdessen die abenteuerlichsten Märchen erfunden.
Ich kann jetzt endlich aufatmen und habe mit Sicherheit absehbare Katastrophen verhindert.
Aber Othopäde ist doch eine andere Nummer wie Demenz. Das eine sind körperliche Einschränkungen, die können zum Teil ausgeglichen werden. Demenz bedeutet geistige Einschränkungen und das ist nicht ausgleichbar.
Würde es nicht so pauschal ausdrücken, aber an der Grundaussage ist kaum zu rütteln.
Mal ein Info-Blatt für betroffene Angehörige.
https://www.deutsche-alzheimer.de/.../infoblatt19_autofahren_dalzg.pdf
Meine Schwester hat wegen beginnender Demenz ihren Führerschein abgegeben und ihr Auto verkauft. Da damit ihr SFR frei wurde, hab ich ein Auto auf mich zugelassen und sie ist die Versicherungsnehmerin. Hat bis jetzt niemanden gestört und Ende des Jahres werde ich den SFR auf mich übertragen lassen.
Meiner Mutter musste auch niemand raten, den Schein abzugeben. Hat sie selbst rechtzeitig gemerkt und richtig gehandelt.
Um Demenz handelt es sich wohl nicht, sie hatte schon immer Schwierigkeiten beim Autofahren.
Bagatellschäden an ihrem Auto waren eigentlich schon "normal". Selbstreflexion: null.
Der Schwiegersohn hatte ihr schon vor langer Zeit das Parken im Hof untersagt, da sie immer wieder an der Hausecke angefahren war und Schäden verursacht hatte.
Wir Kinder haben schon vor vielen Jahren entschieden, unsere Kinder nicht mehr bei ihr mitfahren lassen.
@Moewenmann
Danke für den Link, sehr interessant.
Besonders weil viele immer behaupten "man könne ja nichts machen, auch die Führerscheinstelle und Polizei darf nur handeln, wenn etwas passiert sei". Das stimmt nicht !
Die Behörde ist verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen und eine amtlich veranlasste Begutachtung der Fahreignung vorzunehmen.
So war es bei meiner Mutter auch.
Sie konnte die von der Führerscheinstelle geforderten Nachweise nicht erbringen.
Der Familie gegenüber behauptet sie, die Kosten seien zu hoch.
So wie schon immer - Selbstreflexion: null.
Mit Demenz hatte das noch nie was zu tun.