abweichende Halterschaft Senior Versicherungsnehmer Fahrtauglichkeit
Hallo,
es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.
Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.
Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.
Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.
Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde. Ich müsste ihr Fahrzeug ebenfalls als Zweitwagen (SF 4) versichern.
Was genau könnte im Schadenfall an Kosten/Haftung auf mich zukommen ?
67 Antworten
Zitat:
@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 13:48:11 Uhr:
Ein sachliches Gespräch bei dem Thema ist leider unmöglich, da reagiert sie äußerst empfindlich und aggresiv.
Fehlende Selbsteinschätzung und Uneinsichtigkeit ist in diesem Alter leider ziemlich verbreitet.
Und von den Kindern und der Familie lässt man sich schon gar nichts sagen.
Ich habe damals bei meinem Vater seinen Hausarzt mit ins Boot geholt.
Seine Überzeugungsarbeit, zusammen mit dem Angebot, notwendige Fahrdienste zu leisten, hat dann das gewünschte Ergebnis gebracht...
Das gewünschte Ergebnis könnte auch ein Gespräch mit der Führerscheinstelle bringen, welche eine verkehrsmedizinische Untersuchung anordnen kann. Danach sollte die Fahr(un)tauglichkeit geklärt sein.
Wer keine Skrupel hat ohne Versicherung zu fahren, lässt sich durch den Entzug der FE beeindrucken? Für den TE bzw. dessen Schwager dauert das zu lange.
Ich hatte schon vor einiger Zeit 2x die Führerscheinstelle informiert, dort hat man das Problem leider ignoriert:
"Sollte Ihre Mutter bereits bei der Polizei bekannt sein, könnten auch sie diese bitten eine entsprechende Mitteilung (gem. § 2 StVG) an unsere Behörde zu senden.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn auch den Beamten bei eventueller Verkehrsaufnahme Fahreignungszweifel bekannt geworden sind."
Mir ist noch eingefallen, dass sie letztes Jahr zu 3-monatigem Führerscheinentzug verurteilt wurde.
Hatte ich wohl verdrängt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass sie trotzdem weiter gefahren ist.
Wie @Moewenmann sagte, ist zur Prävention weiterer Straftaten wohl nur eine physische Barriere zwischen ihr und dem Fzg. die einzige Lösung - nach der Zwangsabmeldung (es gibt wohl eine Frist von 3 Tagen dafür).
Wie genau wir das lösen, weiß ich noch nicht, Ideen hab ich 1-2.
Vielen Dank für die netten Anregungen und Beiräge, das Thema ist wohl erst mal hinlänglich beleuchtet worden.
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Wenn Dein Schwager die Versicherung gekündigt hat und der Halter ist, bekommt er bald Post von der Zulassungsstelle,dass Fahrzeug versichern zu lassen oder außer Betrieb zu setzen.
Es wird eine Betriebsuntersagung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgen und dann wird der Vollstreckungsdienst versuchen,dass Fahrzeug zu entstempeln. Da sich das Fahrzeug nicht beim Halter befindet,setzt er die Zulassungsstelle in Kenntnis,wo sich das Fahrzeug befindet. Sollte die Nutzerin die Garage nicht öffnen,wird sich der Vollstrecker ggf Hilfe von der Rennleitung holen.
Das sie höchstwahrscheinlich dann ohne Siegel,Bleche los fährt ist anzunehmen. Ist dann aber nicht mehr Baustelle des Schwagers.
Wer ist Eigentümer des Kfz?
Sie selbst ist Eigentümer.
Ich hoffe noch auf Einsichtigkeit, nachdem die Zwangsabmeldungs-Androhung von der Zulassungsstelle eingetroffen ist. Sie hat dann 3 Tage Zeit. Mein Schwager wird sie natürlich sofort darüber informieren und ich versuche auch ihr nochmal deutlich zu machen, wie ganz konkret die Folgen sind.
Auf das würde ich nicht warten, wenn die Zulassungsstelle das verpennt!
Die verpennen das schon nicht.
Dauert im Januar nur meistens etwas, weil man weiß, dass Versicherungswechsel Zeit ist und man deshalb noch auf eine eVB von einer Versicherung wartet, bevor man tätig wird.
"Ich habe damals bei meinem Vater seinen Hausarzt mit ins Boot geholt.
Seine Überzeugungsarbeit, zusammen mit dem Angebot, notwendige Fahrdienste zu leisten, hat dann das gewünschte Ergebnis gebracht..."
Echt toller Hausarzt...
In der Sache selbst drängt sich mir die Frage auf, was innerhalb der Familie mehr Stress gibt. Sie am Fahren zu hindern oder der nächste Unfall mit Verletzten und/oder Toten. Wenn Muttern sich weiterhin für eine tolle Fahrerin hält, hilft vielleicht der Vorschlag, das Fahrkönnen mal mit einem Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz zu beweisen.
Ich würde jeden enterben, der mir das Autofahren verbieten will 😁
@NickelZitat:
@Nickel schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:51:57 Uhr:
Ich würde jeden enterben, der mir das Autofahren verbieten will 😁
Wenn dir mal eine nicht mehr fahrtaugliche Oma ins Auto gerauscht ist, siehst du das hoffentlich anders...
Zitat:
@Nickel schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:51:57 Uhr:
Ich würde jeden enterben, der mir das Autofahren verbieten will 😁
Nicht auszuschliessen, dass aus dieser Angst heraus sehr vielen Omas und Opas das Autofahren eben NICHT verboten wird.
Zitat:
@Nickel schrieb am 15. Dezember 2022 um 11:51:57 Uhr:
Ich würde jeden enterben, der mir das Autofahren verbieten will 😁
Und warum sollte man Dir das Verbieten?
Liegt das an Deiner Person oder fahrerischem Unvermögen?
Nochmal kurz zum Schwager in er Geschichte.
Der kann das Auto ja nicht abmelden, weil er keinen Zugang zu Kennzeichen und Papieren hat.
Könnte er Kennzeichen und Papiere dabei durch eine eidesstattliche Versicherung ersetzen, dass ihm Zugang zu beidem verwehrt wird und von wem?
Nein kann er nicht.
Muss er sich zivilrechtlich die Herausgabe von Oma einklagen.
Passiert vielen,die mal eben fürn Kumpel/Partner die Karre auf sich anmelden.
Da geht das mit aufkündigen der Versicherung und Mitteilung an die Vollstreckung wo das Fahrzeug zu finden ist schneller.
Solange der Nutzer nicht eine Versicherung abschließt mit abweichenden Halter und diese übermitteln lässt, sind Siegel schnell runter.