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abweichende Halterschaft Senior Versicherungsnehmer Fahrtauglichkeit

Hallo,

es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.
Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.
Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.
Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.
Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde. Ich müsste ihr Fahrzeug ebenfalls als Zweitwagen (SF 4) versichern.
Was genau könnte im Schadenfall an Kosten/Haftung auf mich zukommen ?

67 Antworten

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Februar 2023 um 11:08:23 Uhr:


Ein behandelnder Arzt ist mit so einer Nummer ohnehin mit einem Bein im Knast: Arztgeheimnis.

Das ist falsch !

Aus dem von Dir verlinktem Merkblatt:
"Wenn Menschen mit Demenz Auto fahren, obwohl sie fahruntüchtig sind und obwohl sie darauf hingewiesen wurden, hat ihre Ärztin bzw. ihr Arzt das Recht, die Fahrerlaubnisbehörde zu informieren. In diesem Fall ist die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben, weil dies zur Wahrung eines "höherwertigen
Rechtsgutes" erforderlich ist."

Es gibt andere hirnorganische Besonderheiten, die da hineinpassen, eine Diskussion in diesem Zusammenhang ist unnötig.

Nur weil etwas vereinfacht in so einem Merkblatt wiedergegeben wird, bedeutet das nicht, dass ein Arzt in einer spezifischen Konstellation nicht vor Gericht stehen kann. Es gibt keine Rechtsnorm, die bei der Beurteilung der „Höherwertigkeit“ herangezogen werden könnte. Es geht immer um Einzelurteile im Einzelfall.

Spätestens wenn der im Fenster vom Eiscafe steht und ein halbes Dutzend Leute unterm Auto liegen, ist das mit dem höherwertigen Rechtsgut geklärt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2023 um 21:56:12 Uhr:


Meiner Mutter musste auch niemand raten, den Schein abzugeben. Hat sie selbst rechtzeitig gemerkt und richtig gehandelt.

Ich habe noch nie verstanden, weshalb ich bei zunehmender subjektiver Unsicherheit am Steuer eines Autos meinen Führerschein "abgeben" soll. Dann komme ich eben mit mir überein, nicht mehr zu fahren. Hierfür muss ich keinem Staatsorgan meinen Führerschein in die Hand drücken.

Ganz abgesehen davon, unterliege ich persönlich mit meiner CE/DE Fahrerlaubnis einem zeitlich recht eng getakteten sowie physisch wie kognitiv nicht völlig anspruchslosen, verkehrsmedizinischen Screening. Und das ist gut so.

Sobald's mit dem Autofahren nicht (mehr) geht, geht's eben nicht mehr, basta! Ungeachtet des Alters oder des sozioökonomischen Status.

Mein Opa hatte immer gehofft, er bekäme für seine FE eine Monatskarte des ÖPNV.

Gibt es in manchen Regionen, aber nicht überall.

"Ich habe noch nie verstanden, weshalb ich bei zunehmender subjektiver Unsicherheit am Steuer eines Autos meinen Führerschein "abgeben" soll."

Werbung ist halt alles, es wird den Betroffenen doch suggeriert, dann den Schein abzugeben. Vielleicht auch um einem späteren Gesinnungswandel zuvorzukommen. Denn halte ich mich noch für ungeeignet, morgen bin ich bereits so senil, das nicht richtig einschätzen zu können. Und dann können die lieben Verwandten darauf hinweisen, dass man keinen Führerschein mehr habe und deshalb auch nicht fahren dürfe.

Ich käme auch nicht auf die Idee, die Karte abzugeben. Geht der Trend doch eher zum Zweitführerschein, falls einer mal "verloren" gehen sollte.

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