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Abtretungserklärung bei Hagelschaden

was mich hierbei generell mal interessieren würde ist ob man mit der Unterschrift auf einer Abtretungserklärung automatisch einen Reparaturauftrag erteilt !?

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21 Antworten

genau deshalb hab ich auch unwahrscheinlich heschrieben

Wer bestellt, der bezahlt auch die Musik.

Mit der Abtretungserklärung tritt man sämtliche Ansprüche die man aus einem bestimmten Schadenereignis hat an jemand anderen unwiderruflich ab.
Dies wird üblicher weise gemacht, damit man bei einer Reparatur nicht in Vorkasse gehen muss. Mit der Abtretungserklärung kann die Werkstatt direkt mit dem Versicherer abrechnen. Somit ist es auch für die Werkstatt sicherer an ihr Geld zu kommen.

Zur Frage, es handelt sich bei der Abtretung und dem Reparaturauftrag um zwei rechtlich getrennte Verträge.
Wenn kein Reparaturauftrag gemacht wird, gibt es keine Rechnung und kann die Werkstatt auch nichts von der Versicherung aus dem Schaden bekommen.

Dein Auto hat einen Schaden. Dafür bist Du versichert. Die Versicherung ist dann je nach Verischerungsvertrag in der Leistungspflicht um Dich für Deinen eingetroffenen Schaden zu entschädigen.

Man kann die Entschädigung nehmen und mit dem Auto gar nix machen. Geht auch. Dann aber ohne MwSt.

Willst Du den Schaden instandgesetzt haben, müsstest Du (unabhängig von der Versicherung) die Leistung bei der Werkstatt bezahlen. Dafür unterschreibst Du den Auftrag.

Das zweite Formular dient wie schon oben erklärt lediglich dazu, dass Du den Aufwand mit dem Zahlungsverkehr mit der Versicherung nicht hast. Die Rechnung geht damit direkt an die Verischerung und nicht an Dich. Dennoch kannst Du eine Kopie der Rechnung bekommen, damit Du irgendwann einmal das Autoleben nachweisen kannst.

Ob es ein kombiniertes Formular für Auftrag incl. Abtretung gibt kann ich nicht sagen, ich hatte lange keinen Schaden. Vielleicht kennt sich da ein anderer User aktuell besser aus.

Zitat:

@romanusko schrieb am 17. Juni 2015 um 20:20:50 Uhr:


Dein Auto hat einen Schaden. Dafür bist Du versichert. Die Versicherung ist dann je nach Verischerungsvertrag in der Leistungspflicht um Dich für Deinen eingetroffenen Schaden zu entschädigen.

Man kann die Entschädigung nehmen und mit dem Auto gar nix machen. Geht auch. Dann aber ohne MwSt.

Willst Du den Schaden instandgesetzt haben, müsstest Du (unabhängig von der Versicherung) die Leistung bei der Werkstatt bezahlen. Dafür unterschreibst Du den Auftrag.

Das zweite Formular dient wie schon oben erklärt lediglich dazu, dass Du den Aufwand mit dem Zahlungsverkehr mit der Versicherung nicht hast. Die Rechnung geht damit direkt an die Verischerung und nicht an Dich. Dennoch kannst Du eine Kopie der Rechnung bekommen, damit Du irgendwann einmal das Autoleben nachweisen kannst.

Ob es ein kombiniertes Formular für Auftrag incl. Abtretung gibt kann ich nicht sagen, ich hatte lange keinen Schaden. Vielleicht kennt sich da ein anderer User aktuell besser aus.

Das ist ein bisschen einfach erklärt, ohne Kenntnis der Sachlage kann diese Aussage nicht helfen.

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