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Abstandsmessung per Hubschrauber

Themenstarteram 21. September 2004 um 19:38

Habt ihr heute Abend auf Pro 7 die Nachrichten gesehen ???

Da kam so ein kurzer Beitrag über die neueste Erungenschaft der Polizei - von wegen den Abstand vom Hubschrauber aus zu messen und an die Streifenwagen die Ergebnisse weiter geben ...

Anlass des beitrags war wohl ein Unfall heut Morgen im Raum München wo 2 LKW ins Stauende gefahren sind - war natürlich gleich ein Anlass wieder mal einen Seitenhieb auf die Bösen Buben zu geben !!

Es war zu sehen wie LKW´s mit 5 Meter Abstand durch die Baustellen durchfuhren und den Auto´s diverse Fingerhiebe zeigten - vielen Dank an der Stelle an Pro7 das ich morgen wahrscheinlich wieder ein bißchen mehr provoziert werde weil soviele Zuschauer sehen wollen ob ich auch Stinkig werde wenn einer vor mir mit 30 durch die Baustelle pflügt :rolleyes:

Was denkt ihr - ist es wirklich so schlimm oder brauchen sie wieder Quote weil ein Unwetter in Amiland und ein Hochwasser nicht reichen ??

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39 Antworten

Nun, ich bin kein Jurist, aber in Absatz 3 wird keine Ausnahme gewährt. Die Ausnahme, den Abstand beim Überholen zu veringern, wird in Absatz 2 gewährt und bezieht sich meiner Meinung nach auf die Vorgabe, solch einen Abstand einzuhalten, das andere Fahrzeuge einscheren können.

Ich habe schon von einem Gerichtsurteil gelesen wo entschieden wurde, dass der Sicherheitsabstand nicht vor dem Überholvorgang abgebaut werden darf und auch vor dem Einscheren wieder hergestellt werden muss. Dass das bei der herrschenden Verkehrsdichte z.B. auf Landstrassen meist unmöglich ist sei mal dahingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von suzi

Die Ausnahme, den Abstand beim Überholen zu veringern, wird in Absatz 2 gewährt und bezieht sich meiner Meinung nach auf die Vorgabe, solch einen Abstand einzuhalten, das andere Fahrzeuge einscheren können.

Ich habe schon von einem Gerichtsurteil gelesen wo entschieden wurde, dass der Sicherheitsabstand nicht vor dem Überholvorgang abgebaut werden darf und auch vor dem Einscheren wieder hergestellt werden muss.

Wenn Dein 2 Absatz richtig ist, müsste der erste falsch sein. Wenn 2 Fahrzeuge 80km/h fahren, darf da kein Fahrzeug reinfahren, der würde dann auch unter den 40m bleiben. Selbst wenn er die 40m einhalten könnte, bleiben zu dem den er überholt hat ja nur 10m nach hinten. IMO wurden die 50m mal aufgenommen, weil der Bremsweg für den schwerverkehr deutlich länger ist, als beim PKW.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Wenn Dein 2 Absatz richtig ist, müsste der erste falsch sein.

Ist ja nicht mein Absatz, sondern steht so in der StVO.

Zitat:

Wenn 2 Fahrzeuge 80km/h fahren, darf da kein Fahrzeug reinfahren, der würde dann auch unter den 40m bleiben. Selbst wenn er die 40m einhalten könnte, bleiben zu dem den er überholt hat ja nur 10m nach hinten.

Das würde m.M.n. bedeuten, dass der Überholte vom Gas muss.

Zitat:

IMO wurden die 50m mal aufgenommen, weil der Bremsweg für den schwerverkehr deutlich länger ist, als beim PKW.

Stimmt. Und daran ändert auch ein Überholvorgang nichts.

Zitat:

Original geschrieben von suzi

Ist ja nicht mein Absatz, sondern steht so in der StVO.

Das würde m.M.n. bedeuten, dass der Überholte vom Gas muss.

Stimmt. Und daran ändert auch ein Überholvorgang nichts.

Ich bezog mich auf Deinen Text Absatz. Also das was Du als Urteil mal gelesen hast. Übrigens steht in der STVO nichts davon das der Überholte den Abstand wieder herstellen muss. Der der Überholt muss entscheiden das er zwischen den beiden Platz hat. Ist dieser nicht da muss er entweder auf das Überholen verzichten, oder aber er muss noch den 2 LKW überholen.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Übrigens steht in der STVO nichts davon das der Überholte den Abstand wieder herstellen muss. Der der Überholt muss entscheiden das er zwischen den beiden Platz hat. Ist dieser nicht da muss er entweder auf das Überholen verzichten, oder aber er muss noch den 2 LKW überholen.

Das Problem stellt im Streitfall die Beweislage dar...

Nicht ganz, da in der Regel ein Video mit läuft. Genau aus dem Grund um zu ermitteln ob nicht ein Fahrzeug in diesen Abstand gefahren ist.

Themenstarteram 14. Oktober 2004 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Nicht ganz, da in der Regel ein Video mit läuft. Genau aus dem Grund um zu ermitteln ob nicht ein Fahrzeug in diesen Abstand gefahren ist.

Und das ist auch gut so !!

Vor mir hat sich mal ein Audi TT reingedrückt obwohl niemand hinter ihm war und niemand vor ihm - es kam lediglich die Meldung im Radio das an der Stelle ne Abstandmessung sei - ich hab echt gehofft das der gezahlt hat - ich jedenfalls hab nix bekommen ....

Ein anderes mal wollte ich einen Russen überholen - bei dem ging das Bremslicht nicht - ich blinkte und er bremste wie verückt ab - und ich konnte nicht raus da 3 Auto´s neben und hinter mir waren . - da ist auch nie was gekommen ....

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Der der Überholt muss entscheiden das er zwischen den beiden Platz hat. Ist dieser nicht da muss er entweder auf das Überholen verzichten, oder aber er muss noch den 2 LKW überholen.

Das widerspricht nun wieder dem Absatz 2.

Zur Erinnerung:

" (2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann."

Dies gilt nicht für Autobahnen und die anderen genannten Ausnahmen. Trotzallem gilt m.M.n. der Mindestabstand von 50m für Fahrzeuge über 3,5t über 50 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von suzi

Das widerspricht nun wieder dem Absatz 2.

Wieso wiederspricht das meiner Aussage? Den halben Tacho muss auch der einhalten der überholt hat. Bei 50m Abstand zwischen 2 LKW kann er nur den Abstand nach hinten deutlich verkürzen oder es passt vorne und hinten nicht. Zumal ich mich bei solchen Aktionen auch frage was das soll. Ich sehe es als sinlos an, 160km/h zu fahren um dann auf 80 km/h zu verzögern, weil ich ja in 200m die AB verlassen will. Der Zeitgewinn, dürfte wohl kaum messbar sein. Sollte ich nicht vorhaben, die AB zu verlassen, warum soll ich zwischen 2 LKW fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Den halben Tacho muss auch der einhalten der überholt hat. Bei 50m Abstand zwischen 2 LKW kann er nur den Abstand nach hinten deutlich verkürzen oder es passt vorne und hinten nicht. Zumal ich mich bei solchen Aktionen auch frage was das soll. Ich sehe es als sinlos an, 160km/h zu fahren um dann auf 80 km/h zu verzögern, weil ich ja in 200m die AB verlassen will. Der Zeitgewinn, dürfte wohl kaum messbar sein. Sollte ich nicht vorhaben, die AB zu verlassen, warum soll ich zwischen 2 LKW fahren?

Da gebe ich Dir recht. Deshalb wird ja auch in Absatz 2 eine Ausnahme für Autobahnen gewährt. Weil man ja auf der AB nicht einscheren muss, weil kein Gegenverkehr.

Trotz allem bleiben die 50m für Fahrzeuge über 3,5t und 50 km/h Pflicht.

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