Abstandsmessung Österreich
Hallo Leute,
bin in Österreich bei einer Abstandsmessung aufgefallen. Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo ich den Fahrer benennen soll (ich wars). Ich würde von euch gern wissen ob Ihr wisst was es kostet wenn man 0,36 sek Abstand zum vorausfahrenden hatte, weil dazu nichts in der Gebührentabelle bei denen zu finden ist.
Mfg Daniel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Dezember 2014 um 14:26:43 Uhr:
Werfen dem TE eine Abstandsunterschreitung von 0,36 sec vor... die Frage ist, bei welcher Geschwindigkeit wurde das gemessen ?
die Frage ist völlig wurst. Bei höheren Geschwindigkeiten legt man in der Zeit zwar mehr Strecke zurück, muss aber auch mehr Abstand halten. Beides steigt proportional an, so dass der Quotient immer gleich bleibt.
18 Antworten
Ein typisches Beispiel,
in der Eröffnung wird es zugegeben, später per Anwalt in Widerspruch gegangen und abgestritten. Im Auto die Helden und wenn's drauf ankommt, zu seinem Handeln zu stehen, sind's Waschlappen.
Deine Bitte um künftige Bestrafung ist vorgemerkt!
Für alle die das nicht so brauchen: Strafvermeidung ist vollkommen legitim.
Daumen hoch.
Das Rechtssystem gilt grundsätzliche für alle – der eine legt Strafen fest, der andere verfolgt sie, wieder ein anderer führt sie aus, und ein vierter darf sie bei Gelegenheit ausbaden. Die Rahmenbedingungen sind klar, innerhalb derer ist alles erlaubt. Jeder der Beteiligten darf versuchen, soweit wie möglich seine Ziele zu verfolgen – dass diese eher konträr sind, versteht sich von selbst.