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Abstand 2 Meter
Hallo und ein frohes Neues,
Meines Wissens nach sind die einzelnen Fahrspuren 2,75 Meter breit, ein Fahrrad ca 1 Meter breit, nun soll ich 2 Meter Platz lassen beim Überholen. Bleibt mir nicht Mal die Gegenspur zum Überholen, LKW,s sind 2,50 breit, fährt der Radfahrer nicht äußerst rechts darf ihn kein LKW mehr Überholen, somit bestimmen jetzt die Radfahrer das Tempo auf engen Landstraßen.
Kann der Verkehrsminister nicht rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 1. Januar 2020 um 10:58:18 Uhr:
Hallo und ein frohes Neues,
Meines Wissens nach sind die einzelnen Fahrspuren 2,75 Meter breit, ein Fahrrad ca 1 Meter breit, nun soll ich 2 Meter Platz lassen beim Überholen. Bleibt mir nicht Mal die Gegenspur zum Überholen, LKW,s sind 2,50 breit, fährt der Radfahrer nicht äußerst rechts darf ihn kein LKW mehr Überholen, somit bestimmen jetzt die Radfahrer das Tempo auf engen Landstraßen.
Kann der Verkehrsminister nicht rechnen?
Im Gegensatz zu dir schon. Was soll diese polemische Art. Radfahrer haben auch ein Recht auf Sicherheit.
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19 Antworten
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 01. Jan. 2020 um 11:29:31 Uhr:
Ich halte auch Abstand zu Radfahrern , die Straße ist min.5,50 Meter breit, gemäß VWV, das Fahrrad gut einen Meter, 2 Meter Abstand, sind drei Meter, bleiben 2,50 Meter, ein LKW ist 2,50 Meter breit.Fährt der Radfahrer nicht äußerst rechts darf der LKW nicht Überholen.
Mit Spiegel ist der LKW eh zu breit zum Überholen.
Keine Ahnung wie du darauf kommst, aber 1,5m Abstand reicht in der Regel aus.
Das wurde ja nun schon häufiger durch Gerichte bestätigt.
Somit ist auch überholen kein Problem.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 1. Januar 2020 um 12:50:35 Uhr:
Zitat:
@HausmeisterTommy schrieb am 01. Jan. 2020 um 11:29:31 Uhr:
Ich halte auch Abstand zu Radfahrern , die Straße ist min.5,50 Meter breit, gemäß VWV, das Fahrrad gut einen Meter, 2 Meter Abstand, sind drei Meter, bleiben 2,50 Meter, ein LKW ist 2,50 Meter breit.Fährt der Radfahrer nicht äußerst rechts darf der LKW nicht Überholen.
Mit Spiegel ist der LKW eh zu breit zum Überholen.
Keine Ahnung wie du darauf kommst, aber 1,5m Abstand reicht in der Regel aus.
Das wurde ja nun schon häufiger durch Gerichte bestätigt.
Somit ist auch überholen kein Problem.
Du kennst nicht die neuen Gesetze, ab heute?
Du offensichtlich auch nicht....
Ich bin mir nicht sicher, ob die tatsächlich gelten. Hat der Bundesrat da nicht noch was zu meckern gehabt?
Update: Frühestens am 14. Februar wird im Bundesrat über die Novelle entschieden, so eine Mitteilung des Bundesrates.
Steht alles schon hier:
https://www.motor-talk.de/.../...ch-radfahrer-in-dresden-t6327759.html
Weiter geht es da auch.
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