Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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In dem Link von @tcsmoers steht ja drin das der Anspruch des Versicherers auf dem VVG beruht und dieses Kürzel steht für Versicherungsvertragsgesetz.

Antworten passen - wenn man Glück hat - auf die gestellte Frage. Beim TE ist es ein Haftpflichtfall.

Die Nebelkerzen werden aus der Kaskoecke geworfen.

Welche Norm des VVG soll denn den behaupteten Eigentumsübergang/Herausgabeanspruch hergeben?

In dem Link wird der §86 VVG herangezogen. Dieser beinhaltet aber (so wie ich es verstehe) das Verhältnis zum Versicherungsnehmer und nicht zur Anspruchstellerin.

Auch ich wäre der Meinung das die Antwort so nicht korrekt ist (aus dem Link)... aber bin kein Jurist und kenne das ganze mehr aus der Praxis/Umsetzung. Das bei Sachschäden insbesondere Inhalt eine Verwertung der Reste erfolgt ist gängige Praxis hat jedoch nichts mit Haftpflicht zu tun.

§ 255 BGB + § 86 VVG betreffen im Kraftfahrtbereich nur die VK/TK und der Regelungsgehalt wird im Prinzip in den AKB auch nur wiederholt.

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Nur mal so zum Vergleich.

Ich habe vor ein paar Jahren beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke einen Schilderpfosten übersehen und mit dem rechten Rückspiegel mitgenommen. Es rumpelte, der Pfahl knickte ab. (Der Rückspiegel blieb heil und hatte nur ein paar Kratzer. Volvo eben 😎)

Da ich zu den Leuten gehöre, die zu dem Mist stehen, den sie bauen, kriegte das zuständige Amt umgehend eine Info von mir. Das Schild wurde in Ordnung gebracht, ich bekam eine Rechnung über reichlich 100 Euro für einen neuen Pfosten samt Einbau durch eine Firma (das macht die Stadt nicht selbst). Die ich sofort bezahlte.

Ich habe mir dann den Spaß gemacht, mir von einer anderen örtlichen Firma eine Kostenvoranschlag für den (fiktiven) Fall eines ebenso abgeknickten Pfostens auf unserem Betriebsgelände geben zu lassen. Der lag bei ca. 65 Euro für Material und Arbeitsleistung samt Anfahrt.

Nein, ich habe mich mit der Stadt nicht rumgestritten. Aber was gelernt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 14. September 2018 um 13:19:20 Uhr:


Da ich zu den Leuten gehöre, die zu dem Mist stehen, den sie bauen, kriegte das zuständige Amt umgehend eine Info von mir. Das Schild wurde in Ordnung gebracht, ich bekam eine Rechnung über reichlich 100 Euro für einen neuen Pfosten samt Einbau durch eine Firma (das macht die Stadt nicht selbst). Die ich sofort bezahlte.

Ich habe mir dann den Spaß gemacht, mir von einer anderen örtlichen Firma eine Kostenvoranschlag für den (fiktiven) Fall eines ebenso abgeknickten Pfostens auf unserem Betriebsgelände geben zu lassen. Der lag bei ca. 65 Euro für Material und Arbeitsleistung samt Anfahrt.

Nein, ich habe mich mit der Stadt nicht rumgestritten. Aber was gelernt.

Dann fragt man sich doch aber, wie der Kostenvoranschlag/Rechnung vom TE zustande kommt.
Sollten sich die Preise derart nach oben bewegt haben ?
Oder anders: Wäre die Rechnung in etwa so wie bei dir ausgefallen, gäbe es diesen Thread vermutlich gar nicht.

Da er ja auch den selben Pfosten vom selben Eigentümer zum selben Datum umgefahren hat...

Bringt soviel wie wenn ich sage dass ich meinen nachbar umsonst meinen Pfosten umfahren lassen habe .

Das waren die Preise von ca. 2010. Bisschen teuerer ist es jetzt schon. Ich würde rückblickend auch nicht sagen, dass die Stadt hier abgezockt hat. Eher hatten die ihren Haus-und-Hof-Vetragspartner für kaputte Verkehrszeichen, der lange nicht evaluiert wurde und fürs Amt andere Preise als für gewerbliche Kunden aufgerufen hat.

Im Fall des TE bleibe ich dabei, die angemessenen Reparaturkosten für den geschilderten Schaden werden 100 Euro keinesfalls übersteigen. Deshalb auch mein Rat an ihn, den Betrag so weit zu kürzen und den Parkhausbetreiber "kommen zu lassen". Mein Versprechen mit dem Kasten Bier bleibt.

Bier ?
Jetzt wird es endlich OnTopic
Ich nehme auch eins!

Bier? Nehm ich auch.

Ab morgen gibt es wieder ägyptisches Stella 🙂

Ich nehme Bitte ein Bit

Im Skoda habe ich immer Werkzeug. ..
Mut der Wasserpumpenzange wäre der Pfosten in 10 Minuten wieder fest gewesen......

Oder eben Sekundenkleber. ..😉 😁 😁

ALTERNATIV: Racofix 😁

Ey! Ich habe nicht von Bier für euch gesprochen. Der TE kriegt einen Kasten bezahlt, wenn er meinen Rat befolgt und die Gegenseite trotzdem mehr will.

Jetzt sei mal nicht so geizig....

Jetzt hör mal auf zu betteln. 😎

Und unter Wasser schmeckt Bier sowieso nicht.

Aber für danach, nennt sich Deko-Bier, da förderlich für die Dekompression

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