Absperrpfosten umgefahren :)

Liebe Forummitglieder,

vor kurzem kollidierte mein Wagen mit einem Absperrpfosten in einem Parkhaus. Der Pfosten an sich wies keine Beschädigungen auf, die Dübel wurden allerdings aus dem Betonboden herausgerissen - siehe Fotos.
Den Schaden habe ich natürlich gemeldet und erhielt vor kurzem eine Rechnung, die mich ein wenig stutzig macht.
Es ist eine pauschale Rechnung über 365€ über die Installation eines komplett neuen Pfostens.
Dabei sind auch keine einzelnen Positionen aufgelistet - ich kann also nicht nachvollziehen wie die Kosten
genau entstehen. Daher hier meine Frage an Menschen, die sich damit mit solchen Fällen auskennen (natürlich aus eigener Erfahrung, keine Rechtsberatung):

1. Ist es im vorliegenden Schadensfall rechtens einen komplett neuen Pfosten zu fordern? Wie gesagt - der Pfosten an sich wurde nicht beschädigt, den habe ich mir genau angeschaut. Ich hätte ja im umgekehrten Fall auch keinen Anspruch auf ein neues Auto bei "nur" ein Paar Beulen.
2. Sind pauschale Rechnungen bei Ersatzansprüchen überhaupt zulässig oder soll ich eine genaue Auflistung anfragen?

Ich möchte den Fall einfach so fair wie möglich für beide Seiten ohne meine Versicherung über die Bühne bringen.

Danke!

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Beste Antwort im Thema

Soo, um diesem Thread einen sachgemäßen Abschluss zu geben wollte ich kurz erzählen wie die Geschichte ausgegangen ist.

Ich habe mit der netten Sachbearbeiterin telefoniert und habe Ihr eine E-Mail nebst Widerspruch und Fotos zugeschickt. Gezahlt habe ich zu dem Zeitpunkt nicht, sondern wollte erst eine Aufschlüsselung der Rechnung.

Heute kam die Antwort - der Pfeiler sei doch nicht beschädigt worden ich brauche nichts zu zahlen.

Vielen Dank also an alle die mir die Tipps gegeben haben!

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Das ist ein stolzer Preis für den entstandenen Schaden und sicher wäre das auch deutlich günstiger zu beheben... ABER...

ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Argumentation lenken, wie sie im hiesigen Versicherungsforum regelmäßig vorgebracht wird, wenn irgendwer einen Bagatellschaden erlitten hat, den jeder Beulendoktor für 50 € richten würde.

Da wird der Geschädigte dann darauf hingewiesen, dass er ANSPRUCH auf den ganz großen Schadenersatzbahnhof hat, wozu gehören "fachgerechte" Reparatur mit Komplettlackierung des beschädigten Teils, ggf. sogar dessen Austausch, Beilackierung der angrenzenden Bereiche, Verdienstausfall, Mietwagen, Wertminderung, Kostenpauschale, Anwalt usw. usf.

Und wenn jemand dann mault, weil es dadurch zu teuer wird um es ohne Versicherung bezahlen zu können, dann wird ihm gesagt dass er eben ein böser Schädiger ist, der für seine Untat bis in letzten Konsequenz zu blechen hat und er noch ein viel größerer Unmensch wäre, wenn er versuchte dem armen Opfer seine ihm zustehende Entschädigung vorzuenthalten.

Vor diesem Hintergrund sind die 365,00€ ein absolutes Schnäppchen und man sollte froh sein, dass nicht die weiträumige Neubetonierung um den umgefahrenen Pinösel in Rechnung gestellt wurde, zuzüglich die Kosten für eine Woche Nutzungsausfall der Immobilie und diverse Gutachten über mögliche Schäden an der Statik der umgebenden Gebäude. 😉

So wie die Duebel gesessen haben koennte man auch behaupten das man von dem Pfosten angesprungen wurde 😉

Wer solch einen Pfosten mit PVC Dübel befestigt, muss damit rechnen, das beim anpieseln eines Hundes dieser schon mal umfallen kann.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 22:00:02 Uhr:


Schlag vor die Arbeiten selbst auszuführen.
Billiger kannst es nicht bekommen. 4 Dübel 4 Schrauben und 10min deiner Zeit.

Wer sollte sowas akzeptieren? Lässt du dein Auto vom Unfallgegner auch selbst reparieren?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 10. September 2018 um 22:40:47 Uhr:



Warten wir doch die Aufstellung ab.

Was Online 60 € kostet, kostet beim Fachhändler schon gerne das Doppelte. Anfahrt und Arbeitszeit, Entsorgung des alten Pfostens, Kleinkram (5 € je Dübel und 5 € je Schraube), ggf. eine Bearbeitungsgebühr, wer weiß... da sind 300 € schnell erreicht und dann verdient der Staat eben auch noch seine 60 € dran...

So sehe ich das auch. Keine Firma oder Parkhausbetreiber wird online irgendein Teil kaufen und es verbauen. Von der Qualität mal abgesehen. Vom Autobesitzer wird auch nicht verlangt, dass da irgendwelche Onlineteile verbaut werden, da rennt plötzlich auch jeder zum Hersteller.

Die Kosten kommen sehr schnell zusammen. Sehe da eigentlich nichts verwerfliches dran. Wird schon passen und eine Versicherung oder einen Anwalt würde ich bei 400€ nun auch nicht unbedingt beauftragen. Wieder mit sinnlosem Kram und Gerichte und Anwälte beschäftigen.

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Hat man eigentlich immer den Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur?
Oder nur wenn der vorherige Zustand auch fachgerecht war?

Dadurch das der vorherige Zustand eher nicht fachgerecht war,
ist der Schaden doch jetzt sogar kleiner.
Noch nicht mal die Löcher sind ausgerisssen.
Stell sich das einer vor da wären nach allen Regeln der Kunst Edelstahlanker versenkt gewesen.

Ich würde den Betreiber nochmal anschreiben und fragen ob
das Angebot vielleicht nur laut Aktenlage erstellt wurde,
mit Ausbesserung des "Fundamentes" etc. und ob man in Anbetracht der wahren
Umstände nicht korrigieren möchte.

Vielleicht schon mal einen angemessenen Betrag überweisen?
Würde den Streitwert mindern falls es eskaliert.

Zum einen haftet man nur für den Zeitwert und zum anderen auch nur wenn ein Schaden eingetreten ist. Wenn das Bauteil Mängelbehaftet ist kann eine dauernde Entwertung vorliegen was bedeutet das das Bauteil einen Wert von Null hat und dementsprechend der Schaden im Zeitwert auch bei Null liegt.

Der Schaden liegt hier nur bei der Befestigung wenn die Angabe korrekt ist das der Pfosten keinen Beschädigungen hat. Genau diese Befestigung hatte augenscheinlich Mängel und hätte sowieso erneuert werden müssen. Daher kein Mehrschaden eingetreten.

Zitat:

@Hybrids_Of_Steel schrieb am 10. September 2018 um 23:13:06 Uhr:


Ja, wobei es den Stress gar nicht wert ist. Es sei denn es artet aus. Zum ADAC könnte ich auch für die erste Rechtsberatung, theoretisch. Ich versuche es aber erstmal auf einem anderen Weg.

Ehrlich, ich würde mich da nicht persönlich rumärgern und es daher meiner KFZ-Haftpflicht übergeben, mit allen wichtigen Infos. Wenn du Glück hast, streitet die sich dann rum. Wenn es dann günstiger wird, gut. Wenn es bei den 365,- € hast du halt Pech.

In beiden Fällen kannst du den Schaden aber zurückkaufen, so dass du nicht hochgestuft wirst.

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2018 um 01:13:09 Uhr:


Der Pfosten war noch nie korrekt im Boden verankert, ...

Das war wahrscheinlich auch sein Glück. Sonst wäre der Pfosten bzw. Betonuntergrund wahrscheinlich tatsächlich deutlich mehr beschädigt worden. Von seinem Auto wegen dem größeren Widerstand gar nicht zu sprechen.

Interessant wäre auch noch mal zu schauen ob der Pfosten tatsächlich durch einen nagelneuen ausgetauscht wurde. Oder ob die einfach den alten wieder reingesteckt haben und abkassieren wollen.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 11. September 2018 um 07:50:55 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 10. September 2018 um 22:00:02 Uhr:


Schlag vor die Arbeiten selbst auszuführen.
Billiger kannst es nicht bekommen. 4 Dübel 4 Schrauben und 10min deiner Zeit.

Wer sollte sowas akzeptieren? Lässt du dein Auto vom Unfallgegner auch reparieren?

Stell dir nen Kfz Unfall vor bei dem nichts weiter passiert ist, außer daß das Kennzeichen herausgefallen und leicht verbogen ist.
Wenn der Ubfallgegner es gerade gebogen bekommt und wieder einsetzt, ja dann laß ichves ihn machen.
Oder er besorgt ein neues Kennzeichen plus Halter. Was gleichzusetzen mit den Dübeln und Schrauben ist.

Denn der Poller bzw. das Kfz ist ja unbeschädigt.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 11. September 2018 um 07:50:55 Uhr:


Wer sollte sowas akzeptieren? Lässt du dein Auto vom Unfallgegner auch selbst reparieren?

Also bitte, vier Schrauben und vier Dübel in bereits gebohrte Löcher zu setzen kann wohl jeder 6-Jährige.
Das gilt aber nicht für eine fachmännische Reperatur am Auto.

Es ist unerheblich, wer was kann oder nicht kann. Eine Reparatur hat kein Laie oder Unfallgegner durchzuführen.

Ist ja im Prinzip richtig. Aber da ist garkein Schaden. Der Pfosten hätte auch ohne angediddscht zu werden richtig befestigt werden müssen. Da wäre also kein Mehraufwand zu sehen. Und wenn das so autofreundlich bleiben soll, dann braucht man ein paar Sekunden, um die "Schraubnagelvariante" wieder in den Boden zu klopfen. Da wären 50,- € schon mehr als gut bezahlt. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2018 um 11:13:44 Uhr:


Ist ja im Prinzip richtig. Aber da ist garkein Schaden. Der Pfosten hätte auch ohne angediddscht zu werden richtig befestigt werden müssen. Da wäre also kein Mehraufwand zu sehen. Und wenn das so autofreundlich bleiben soll, dann braucht man ein paar Sekunden, um die "Schraubnagelvariante" wieder in den Boden zu klopfen. Da wären 50,- € schon mehr als gut bezahlt. 😉

Woher willst Du wissen das der Pfosten schlecht verankert war? Warst Du dabei oder hast ihn selbst verankert?

Zitat:

@ceinsler schrieb am 11. September 2018 um 11:29:31 Uhr:


Woher willst Du wissen das der Pfosten schlecht verankert war? Warst Du dabei oder hast ihn selbst verankert?

Sieht man am Bild vom TE.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. September 2018 um 11:32:48 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 11. September 2018 um 11:29:31 Uhr:


Woher willst Du wissen das der Pfosten schlecht verankert war? Warst Du dabei oder hast ihn selbst verankert?

Sieht man am Bild vom TE.

Gruß Metalhead

Sind die Bilder vor dem Anstoss oder danach entstanden?
Dazu hat der TE nichts geschrieben, somit kann man nicht behaupten dass diese schlecht verankert waren.

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