Abschlepper versetzt Auto und mit GPS - Tracker wiedergefunden
Man hört ja oft das in den großen Städten die Falschparker nicht mehr zu einer Verwahrstelle gebracht werden. Die werden ja jetzt nur ein paar Straßen weiter abgestellt. Nach Bezahlung der Abschleppkosten bekommt man dann den Standort genannt.
Wie ist das wenn ich mein Auto per GPS Tracker von alleine wiederfinde? Muss ich dann die Abschleppkosten noch bezahlen?
Beste Antwort im Thema
1.) Sein eigenes Auto per GPS-Tracker finden und es an einem anderen sicheren Ort abstellen.
Dann sollen die Haie mal mit hochrotem Kopf suchen.
78 Antworten
Siehe HIER.
Damit Ihr schon mal den Kernsatz dazu seht:
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden.
Der entschiedenen Fall hat sich übrigens in Berlin abgespielt. 😉
Ich denke es geht bei der Frage des TE aber nicht vorrangig um das Abschleppen durch die Ordnungsämter oder Polizei, sondern um private Abschleppunternehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Siehe HIER.Damit Ihr schon mal den Kernsatz dazu seht:
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden.Der entschiedenen Fall hat sich übrigens in Berlin abgespielt. 😉
Ich denke es geht bei der Frage des TE aber nicht vorrangig um das Abschleppen durch die Ordnungsämter oder Polizei, sondern um private Abschleppunternehmen.
Seit wann unterhalten Ordnungsämter oder Polizei
eigeneAbschlepp-Fahrzeuge? Das übernehmen doch immer private Unternehmen auf Anweisung bzw. im Auftrag der Behörde.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Öhm...Ordnungsamt, Abschlepper, den Grünen, den Illuminaten oder wahlweise irgendeine politische oder ethnische Minderheit. Auf gar keinen Fall deine 😉
Ha...na bitte! Ich wusste es schon immer. Mein Leben ist komplett fremdgesteuert...😁
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es gibt Städte, zB. Berlin, da hat es noch nie etwas wie einen Verwahrplatz gegeben und Fahrzeuge wurden immer mal mehr, mal weniger weit dort abgestellt, wo sie nicht mehr gestört haben.
... vielleicht sollte man der "klammen" Stadt Berlin einen Tipp geben wo sie eine Riesenfreifläche hätte um "Zwangsversetzte" PKW zwischenlagern zu können und dem Gelände zumindest eine zeitweise Sinnhaftigkeit und Nutzung zuzuführen? Ein weiterer positiver Effekt wäre doch, man könnte die Freifläche intensiv testen ... und mögliche Schäden so rechtzeitig entdecken. Die Eröffnung wird eh erst in .................. ääähem ... jedenfalls dauert es noch.
Jedenfalls weiß ich noch von einem Berlinbesuch, dass freie Parkplätze in Berlin absolute Glückssache sind, besonders in Steglitz. Da nutzt man besser öffentliche Verkehrsmittel, wenn man endlich einen Parkplatz vor der Türe erwischt hat.
Aber, mal eine Frage zum Eingangsthema. Was wäre denn, wenn ich mein abgeschlepptes Fahrzeug in einer Nebenstraße finden würde und es tatsächlich mittels eines anderen Abschleppers sicherstellen ließe? Der erste Abschlepper wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung treffen.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...Aber, mal eine Frage zum Eingangsthema. Was wäre denn, wenn ich mein abgeschlepptes Fahrzeug in einer Nebenstraße finden würde und es tatsächlich mittels eines anderen Abschleppers sicherstellen ließe? Der erste Abschlepper wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung treffen.
Ich glaube, da gibt es keine Sicherungsmaßnahme. Dein Auto wird einfach im öffentlichen Verkehrsraum "umbewegt". Die Rechnung kommt ja später. Gesichert ist das Auto nur auf einem Verwahrplatz.
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben und ich könnte das Fahrzeug mit Zweitschlüssel auch weiter fahren.
Kann denn hier niemand aus der Praxis berichten? Wie ist es denn nun, ich habe mein Fahrzeug gefunden und fahre es mit dem Zweitschlüssel weg, oder versetzte es mit Hilfe eines anderen "Abschleppers"? Was passiert dann? Wie will oder kann der erste Abschlepper nun nachweisen wo er das Auto abgestellt hat?
Wahrscheinlich ist es hier auf dem Land etwas anders, denn da wird grundsätzlich ein Fahrzeug in abgesichertem Gelände abgestellt und da kommt man nicht so ohne weiteres dran. Vielleicht habe ich auch deshalb ein Fragezeichen auf der Stirn, weil ich "Umsetzen" so nicht kenne.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben und ich könnte das Fahrzeug mit Zweitschlüssel auch weiter fahren.
Mit dem Erstschlüssel würde dein Vorhaben auch funktionieren.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... und fahre es mit dem Zweitschlüssel weg,...
Wieso Zweitschlüssel?
Zitat:
Wie will oder kann der erste Abschlepper nun nachweisen wo er das Auto abgestellt hat?
Da dürfte jemand vom Ordnungsamt/Polizei dabei sein, der alles bezeugen kann.
PS. Habe mal in einer Firma neben einem großen Parkplatz gearbeitet. Da wurden auch immer die Falschparker abgeladen.
Da durfte ich so einige Abladevorgänge mit ansehen. Ladefläche runtergekippt, die Kupplung bei ordentlich Gas paar mal kommen lassen und fertig. Gesichert wurde da nix.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Parkkralle? Ventilschloss? Sonst würde das versetzten ja keinen sittlichen Nährwert haben
Doch, es erfüllt nur und ausschließlich den Zweck, das Auto als störendes Element vom vorherigen Standort zu entfernen. Und die Rechnung gibts dafür so oder so, egal wo es danach hinkommt. Das Auto war eine Verkehrsbehinderung und musste weg, das hat der Abschlepper gemacht...
Zitat:
Original geschrieben von Cohni
Ähm...mit welcher Begründung? Wenn ein Fahrzeug, welches infolge behindernder Parkweise abgeschleppt und dann per Umsetzung aus dem Bereich entfernt wird, was ist daran gerichtsbeklagenswert? Das Nichtverbringen zu einer Verwahrstelle?Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Ganz klar finden, wegfahren, bezahlen und dann verklagen bis die aus den ohren bluten. Lass die mal 5 mal vor Gericht verlieren, dann können die ihre Bude schließen 🙂Ein derartiger Rechtsanspruch wäre mir neu. Im Gegenteil, ich finde es sogar kundenfreundlicher, wenn die Kiste ein paar Straßen weiter steht und man nicht noch ewig zu einer Verwahrstelle gurken muss.
Du hast das falsch verstanden. nicht verklagen wegen dem umparken, sondern dem Verlust des Autos (das man eigenmächtig durch GPS wiedergefunden hat, aber das wissen die ja nicht 😉 )
Du findest das Auto, fährst es weg und meldest es dann als gestohlen, darum werden die verklagt. Die sind da in der Sorgfaltspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Du hast das falsch verstanden. nicht verklagen wegen dem umparken, sondern dem Verlust des Autos (das man eigenmächtig durch GPS wiedergefunden hat, aber das wissen die ja nicht 😉 )Zitat:
Du findest das Auto, fährst es weg und meldest es dann als gestohlen, darum werden die verklagt. Die sind da in der Sorgfaltspflicht.
Dein Rat hier geht in die kriminelle Richtung? Vortäuschung einer Straftat, denn das wäre bei Diebstahl der Fall😉 Die am Umsetzen beteiligten Leute sind nicht so dumm wie du denkst😁
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Du findest das Auto, fährst es weg und meldest es dann als gestohlen, darum werden die verklagt. Die sind da in der Sorgfaltspflicht.
Was für eine Sorgfaltspflicht?
Ein öffentlicher, unbewachter Parkplatz ist doch wie jeder andere gleichermaßen diebstahlsicher, bzw. unsicher.
Und als Nachweis für's falsch parken gibt es ja vermutlich ein Foto.
Ich dachte im ersten Moment auch, dass man ja einfach selbst Fahrzeug finden und weiter fahren könnte aber um die Abschlepp- u. Umsetzkosten wird man wohl so oder so nicht herum kommen.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Siehe HIER.Damit Ihr schon mal den Kernsatz dazu seht:
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden.
Ja und?
Nur weil der Forderungssteller, egal ob Abschleppunternehmen, Ordnungsamt, wer auch immer, keine Möglichkeit haben, ihr Pfandrecht warum auch immer auszuüben, entfällt doch nicht eine ggf. vorhandene Zahlungs- bzw. Erstattungspflichtpflicht der Abschlepp- bzw. Umsetzkosten.
Dass hier das Abschleppunternehmen (oder wer auch immer) eine besondere Sorgfaltspflicht für das Fahrzeug nach dem Umsetzen hätte, sind feuchte Träume.
Wenn der Wagen von der Abstellfläche (öffentlicher Parkraum) verschwindet, jemand die Motorhaube mit dem Schraubenzieher verziert, .... dann ist das nicht die Sache des Abschleppunternehmens. Ein Auto ist kein Kleinkind, ein Abschleppunternehmen hat keine Aufsichtspflicht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Wenn der Wagen von der Abstellfläche (öffentlicher Parkraum) verschwindet, jemand die Motorhaube mit dem Schraubenzieher verziert, .... dann ist das nicht die Sache des Abschleppunternehmens. Ein Auto ist kein Kleinkind, ein Abschleppunternehmen hat keine Aufsichtspflicht.
Ohhhhh doch! Sonst könnten die den Wagen ja auch selbst klauen und einfach nur behaupten sie hätten ihn umgeparkt. Natürlich ist das Risiko auf öffentlichem Verkehrsraum relativ gleich wenn der Wagen nicht im Ghetto abgestellt wird, aber trotzdem haftet der Abschlepper für alles was mit dem Wagen passiert sobald er ihn auf dem Schlepper hat.
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
Du findest das Auto, fährst es weg
Warum auch nicht
Zitat:
und meldest es dann als gestohlen,
Vortäuschen einer Straftat
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.htmlZitat:
darum werden die verklagt.
Weil Du sie als Dieb beschuldigst?
Falsche Verdächtigung / Beschuldigung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.htmlZitat:
Die sind da in der Sorgfaltspflicht.
Für ihre Tätigkeit,
die endet aber mit dem Wegfahren nach dem Absetzen.
Die müssen den Wagen nicht beschützen, trösten und ein Eis kaufen bis der Papa Fahrer wieder da ist.