Abschleppen
Hallo Leute!
Ich möchte meinen Clio 2 abschleppen da er nicht mehr fährt.
Ist es erlaubt ihn auf einen offenen Sprinter oder Lkw zu laden solange man das Gewicht einhält?
Der Clio wiegt ja nur 1,1t.
Danke im vorraus!
Beste Antwort im Thema
Schleppen ohne entsprechende Genehmigung ist generell verboten.
Erlaubt ist nur Abschleppen... und hier spielt der Nothilfegedanke mit rein d.h. das Auto muß irgendwo draußen liegen geblieben sein und wird aus der Gefahrensituation (Straßenrand, Pannenstreifen einer Autobahn, etc.) auf schnellstem Weg entfernt.
Dabei wird zugestanden das Fahrzeug zur nächstgelegenen brauchbaren Werkstatt oder nach Hause abzuschleppen -wenn´s nicht gerade zu weit wie z.B. ein paar 100km ist.
Bei Autobahnen gibts noch die besonderheit, dass zwar dort liegen gebliebene Fahrzeuge abgeschleppt und von der Autobahn weg geholt werden dürfen, aber es darf keinesfalls mit einem Auto im Schlepptau auf eine Autobahn aufgefahren werden.
Aufladen (Anhänger, LKW, Transporter, etc.) geht immer, so lange die Gewichte eingehalten werden, die LASi paßt und das halbwegs vernünftig aussieht - eine 5m-Limousine würde ich jetzt nicht unbedingt auf einen kleinen Minibaggeranhänger laden, der zwar vermutlich das Gewicht locker mitmacht, aber von den Ausmaßen so klein ist, dass der aufgeladene PKW rundrum ewig übersteht.
Ich hab z.B. mal mit nem Baustellen-Dreiseitenkipper für einen Kollegen einen teilzerlegten VW-Passat gefahren... gleich direkt mitm LKW-Kran aufgeladen (mitm Kettengehänge durch die Fenster gefädelt angehängt) und ab zum Verwerter das Ding... als LaSi hab ich dem Passat gleich den Kran aufs Dach gelegt und ihn so auf der Kipperbrücke festgeklemmt.
24 Antworten
@gast356
Der "Irrsinn" bezog sich nicht so sehr aufs Schleppen, sondern auf "mit über 100 auf der Bahn".
Grüße vom Ostelch
Ums abzuschließen: Wenn ihr den Clio auf der Sprinter-Pritsche vernünftig sichern könnt, ihr ihn da rauf bekommt und die Gewichte passen, dann gibt es da nichts gegen einzuwenden - viel Erfolg!
Ich hoffe/denke ja mal, dass der Clio mittlerweile (ab)geschleppt/transportiert wurde?!
Von „Schleppen“ spricht man dann, wenn das Fahrzeug am Seil / an der Stange keine Zulassung hat. Das ist dann gleichbedeutend mit einem zweiachsigen Anhänger mit Achsabstand größer als 1 Meter und setzt eine entsprechende Fahrerlaubnis voraus.
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"Schleppen" ist es immer dann, wenn man ein Kraftfahrzeug wie einen Anhänger bewegt, ohne dass dies nur kurzzeitig zum Abtransport ("Abschleppen"😉 eines liegen gebliebenen Fahrzeugs (§ 15 StVO) erfolgt. Wie "abgeschleppt" werden darf, regelt § 15a StVO. Alles andere braucht eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 I Nr. 4c StVO. Ob das geschleppte Fahrzeug zugelassen und/oder fahrtüchtig ist, spielt dafür keine Rolle. Richtig ist, dass der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Gespann haben muss.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 12:22:48 Uhr:
"Schleppen" ist es immer dann, wenn man ein Kraftfahrzeug wie einen Anhänger bewegt, ohne dass dies nur kurzzeitig zum Abtransport ("Abschleppen"😉 eines liegen gebliebenen Fahrzeugs (§ 15 StVO) erfolgt. Wie "abgeschleppt" werden darf, regelt § 15a StVO. Alles andere braucht eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 I Nr. 4c StVO. Ob das geschleppte Fahrzeug zugelassen und/oder fahrtüchtig ist, spielt dafür keine Rolle. Richtig ist, dass der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs eine entsprechende Fahrerlaubnis für das Gespann haben muss.Grüße vom Ostelch
Ob das ab/geschleppte Fahrzeug zugelassen ist oder nicht ist der alles entscheidende Faktor. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug gilt immer als Anhänger. Ob das Fahrzeug fahrtüchtig ist spielt selbstverständlich keine Rolle, denn wäre es das, bräuchte es ja nicht abgeschleppt zu werden.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. April 2020 um 13:41:07 Uhr:
Ob das ab/geschleppte Fahrzeug zugelassen ist oder nicht ist der alles entscheidende Faktor. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug gilt immer als Anhänger. Ob das Fahrzeug fahrtüchtig ist spielt selbstverständlich keine Rolle, denn wäre es das, bräuchte es ja nicht abgeschleppt zu werden.
Das ist eben der entscheidende Unterschied zwischen "Schleppen" und "Abschleppen". Nur liegen gebliebene, also unterwegs plötzlich nicht mehr selbst fahrbereite, aber zugelassene Fahrzeuge können überhaupt in eine (Not)Situation kommen, in denen sie nach § 15 a StVO "abgeschleppt" werden dürfen. "Schleppen" könnte man alle Fahrzeuge, man darf es aber nur mit Ausnahmegenehmigung und der dazu nötigen Fahrerlaubnis.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 13:47:45 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. April 2020 um 13:41:07 Uhr:
Ob das ab/geschleppte Fahrzeug zugelassen ist oder nicht ist der alles entscheidende Faktor. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug gilt immer als Anhänger. Ob das Fahrzeug fahrtüchtig ist spielt selbstverständlich keine Rolle, denn wäre es das, bräuchte es ja nicht abgeschleppt zu werden.Das ist eben der entscheidende Unterschied zwischen "Schleppen" und "Abschleppen". Nur liegen gebliebene, also unterwegs plötzlich nicht mehr selbst fahrbereite, aber zugelassene Fahrzeuge können überhaupt in eine (Not)Situation kommen, in denen sie nach § 15 a StVO "abgeschleppt" werden dürfen. "Schleppen" könnte man alle Fahrzeuge, man darf es aber nur mit Ausnahmegenehmigung und der dazu nötigen Fahrerlaubnis.
Grüße vom Ostelch
Seit wann ist diese Ausnahmegenehmigung denn erforderlich? Wenn das schon immer so war, hab ich da schon mehrfach dagegen verstoßen. Vor 3 Jahren wurden wir sogar angehalten und kontrolliert, als wir einen Alfa Spider (Scheunenfund) über 50 Km mit der Stange zu mir nach Hause geschleppt haben. Gab aber keine Probleme.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 11. April 2020 um 14:02:34 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. April 2020 um 13:47:45 Uhr:
Das ist eben der entscheidende Unterschied zwischen "Schleppen" und "Abschleppen". Nur liegen gebliebene, also unterwegs plötzlich nicht mehr selbst fahrbereite, aber zugelassene Fahrzeuge können überhaupt in eine (Not)Situation kommen, in denen sie nach § 15 a StVO "abgeschleppt" werden dürfen. "Schleppen" könnte man alle Fahrzeuge, man darf es aber nur mit Ausnahmegenehmigung und der dazu nötigen Fahrerlaubnis.
Grüße vom Ostelch
Seit wann ist diese Ausnahmegenehmigung denn erforderlich? Wenn das schon immer so war, hab ich da schon mehrfach dagegen verstoßen. Vor 3 Jahren wurden wir sogar angehalten und kontrolliert, als wir einen Alfa Spider (Scheunenfund) über 50 Km mit der Stange zu mir nach Hause geschleppt haben. Gab aber keine Probleme.
Das ist "schon immer" so. Wichtig ist hier auch noch § 33 StVZO:
Zitat:
Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
Was ihr mit dem Alfa gemacht habt, ist z.B. vom OLG Celle mal als verbotenes Schleppen gesehen worden. Wobei dabei bei fehlender passender Fahrerlaubnis auch noch als Tat das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Raum steht. Ein betriebsunfähiges Kfz vom Standort zum Verwerter zu schleppen ist auch noch "abschleppen", wenn es nur über kurze Entfernung erfolgt. Wie so oft gilt auch hier bei den durchaus fließenden Übergängen zwischen Abschleppen und Schleppen: wo kein Kläger, da kein Richter.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@v8.lover schrieb am 10. April 2020 um 16:29:29 Uhr:
Ich hoffe/denke ja mal, dass der Clio mittlerweile (ab)geschleppt/transportiert wurde?!
Ja alles gut geklappt,
mit einem Gabelstapler auf die Pritsche, sichern und los ging es.
Ich und der Clio sind heil angekommen 😁
Danke der Nachfrage