Abschleppen die rechtl. Grundlage?

Audi Cabriolet 89

Hi,
wer kennt sich denn mit der Rechtslage aus?

Mal angenommen man parkt auf einem Parkplatz vor einem Geschäft, welcher gekenntzeichnet ist mit "nur für Besucher von XXX", man behindert dort niemanden, und bringt niemanden in Gefahr!
Darf dann der Ladenbesitzer das Auto abschleppen lassen? bzw. darf der Abschlepper das Auto überhaupt mit nehmen? Oder muss die Polizei eingeschaltet werden, das diese abschleppen lässt?

10 Antworten

Hallo,

Wenn die geschilderten Gegebenheiten vorliegen ist folgendes Fakt:

1. Bei dem Parkplatz handelt es sich um Privateigentum!
2. Wenn Du dort parkst, woher willst Du wissen dass niemand gerade jetzt dieses Geschäft besuchen
möchte?
3. Deshalb liegt von Deiner Seite aus eine Besitzstandsstörung vor.
4. Der Ladenbesitzer darf das Fahrzeug abschleppen lassen, da Du ja sein Privateigentum
ungerechtfertigter Weise benutzt.
5. Der Abschlepper darf das Auto mitnehmen, er handelt ja "nur" im Auftrag des Eigentümers von dem
Parkplatz.
6. Die Polizei muss nicht eingeschaltet werden.

Einzig eine Frage bleibt zu klären!
Wäre eine solche Abschleppmaßnahme verhältnismäßig?
Meiner Meinung nach ist dies zu verneinen. Das müsste dann gegebenenfalls in Richter entscheiden. Denn irgendwer muss ja die Kosten dafür tragen.
Der Auftraggeber muss die Kosten beim Abschleppunternehmer vorlegen und wird sie dann von Dir zurückfordern.
Wenn ich Ladenbesitzer wäre, würde ich nicht abschleppen lassen
Aber ich bin ja nur Polizist :-)

Zitat:

Original geschrieben von Wiesbaden


...und wird sie dann von Dir zurückfordern.

und weil der auftraggeber keine lust auf einen monatelangen gerichtsstreit hat, tritt er die ansprüche an den abschlepper ab, der sein pfandrecht ausübt und das fahrzeug nur gegen bezahlung der rechnung rausrückt!

MIttlerweile gibts ein Gerichturteil welches die Rückforderung der Abschleppkosten durch den Parkplatzbesitzer beschleunigt.
Früher musste man dem abgeschleppten das Abschleppunternehmen und den Unterstellort des Fahrzeugs sagen.
Das ist vorbei.
Gibts die Kohle nicht sofort und unverzüglich braucht der der das abschleppen veranlasst hat dem falsch parkendem nicht sagen bei welchem Abschleppunternehmen das Fahrzeug steht.

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Hi,
wer kennt sich denn mit der Rechtslage aus?

Mal angenommen....

bedeutet meist, daß es Dir oder jemandem aus Deinem Umfeld so passiert ist. Um nicht die Lacher und Lästerer auf seiner Seite zu haben... kommt dann ein ominöser "man" oder "jemand" ins Spiel. 😁

Das mit den "bewirtschafteten" Privatparkplätzen ist doch eine Masche, die schon längere Zeit Geld in die Kassen von Grundstücksbesitzern, Abschleppern und Anwälten spült.
Gegenfrage. Was würdest Du tun, wenn Dir ein mehr oder weniger teuer zum Parken Deiner Kunden, Gäste oder Freier hergerichtetes Grundstück gehören würde und da in aller Regelmäßigkeit wildfremde Leute ihre Autos abparken, die dann bei der Konkurrenz einkaufen oder einfach nur so durch die Gegend bummeln wollen? Wie oft oder wie lange würdest Du Dir das ansehen?

Wir haben das Problem vorm Geschäft auch. Wir haben Tausende von Euros an die Stadt zahlen müssen, um einige Parkplätze "erkaufen" zu können, die dann aber rechtlich nicht uns gehören und wir nichtmal das Recht haben, dort abschleppen zu lassen. Da beißt Du Dir immer auf die Zunge und läßt es geschehen. Würde ich aber abschleppen lassen können, würde ich auch rigoros davon Gebrauch machen, denn ich kann und muß davon ausgehen, daß jeder Gast, der aufgrund einer fehlenden Parklücke weiterfährt.... für mich mit statistisch gesehen 50%iger Wahrscheinlichkeit mindestens 30,- € weniger Einnahmen bedeutet.
Eine "Behinderung" oder "Schädigung" ist immer eine subjektive Sicht der jeweiligen Seite. Vielleicht einfach an die Beschilderungen halten und "man" ist auf der sicheren Seite.

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Zitat:

bedeutet meist, daß es Dir oder jemandem aus Deinem Umfeld so passiert ist. Um nicht die Lacher und Lästerer auf seiner Seite zu haben... kommt dann ein ominöser "man" oder "jemand" ins Spiel. 😁

stimmt teilweise, ist mir passiert, ist schon ein paar Jahre her.

Das wurde nur die Tage wieder zum Thema, als ich nochmals versucht habe falsch zu parken und von meiner besseren Hälfte ermahnt wurde, "weißt du noch ......... " 😁

Lacher oder Lästerer? Egal! Wer parkt nichtmal falsch?

Zitat:

Gegenfrage. Was würdest Du tun, wenn Dir ein mehr oder weniger teuer zum Parken Deiner Kunden, Gäste oder Freier hergerichtetes Grundstück gehören würde und da in aller Regelmäßigkeit wildfremde Leute ihre Autos abparken, die dann bei der Konkurrenz einkaufen oder einfach nur so durch die Gegend bummeln wollen? Wie oft oder wie lange würdest Du Dir das ansehen?

Solange niemand behindert oder gefährdet wird sollte es nicht jedem möglich sein ein Fahrzeug abzuschleppen. Mit einem Anruf bei der Polizei und einem Verwarngeld könnte das erledigt werden.

Wenn zu Hause jemand auf einer öffentlichen Straße, aber vor meiner Garage parkt, kann ich den auch nicht abschleppen lassen.

Zitat:

Wir haben das Problem vorm Geschäft auch. Wir haben Tausende von Euros an die Stadt zahlen müssen, um einige Parkplätze "erkaufen" zu können, die dann aber rechtlich nicht uns gehören und wir nichtmal das Recht haben, dort abschleppen zu lassen.

Wovon ist es denn nun abhängig, wer abschleppen darf und wer nicht?

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


stimmt teilweise, ist mir passiert, ist schon ein paar Jahre her.
Das wurde nur die Tage wieder zum Thema, als ich nochmals versucht habe falsch zu parken und von meiner besseren Hälfte ermahnt wurde, "weißt du noch ......... " 😁
Lacher oder Lästerer? Egal! Wer parkt nichtmal falsch?

Sicher gibt's solche Leute. Ich habe wohl insgesamt 5 oder 6 Knöllchen bekommen. Seit 1985.

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Solange niemand behindert oder gefährdet wird sollte es nicht jedem möglich sein ein Fahrzeug abzuschleppen. Mit einem Anruf bei der Polizei und einem Verwarngeld könnte das erledigt werden.

Die Behinderung muß doch nicht aktuell oder schon geschehen sein. Wenn meine Parkfläche für 10 Kunden ausgelegt ist und ein Auto parkt dort widerrechtlich, dann wird der 10. Kunde am Parken gehindert. Letztendlich ist es mein Grundstück, auf welchem ich Hausrecht habe und die Regeln festlege.

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Wenn zu Hause jemand auf einer öffentlichen Straße, aber vor meiner Garage parkt, kann ich den auch nicht abschleppen lassen.

Doch. Natürlich kannst Du das. Dazu rufst Du aber die Polizei und die entscheidet dann nach Situation und örtl. Gegebenheiten.

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Wovon ist es denn nun abhängig, wer abschleppen darf und wer nicht?

Also, sicher darf jeder die Polizei oder das Ordnungsamt über Falschparker informieren. Es wird sich aber kaum jemand finden, der auf seine Kosten ein Auto aus einer fremden Ausfahrt abschleppen läßt... in der Hoffnung, diese Kosten beim Verursacher oder Garagenbesitzer erfolgreich einfordern zu können. Abgeschleppt wird im Regelfall wohl nur bei tatsächlich vorhandener oder absehbarer Behinderung, wenn z.Bsp. ein Halteverbot wegen eines erwarteten Schwerlasttransportes oder einer Demo aufgestellt wurde. Ansonsten wird auch mal umgesetzt.

Ist mir ja so ergangen, nachdem jemand vor meiner Garage geparkt hatte habe, ich die Polizei gerufen.
Der Polizist hat weder ein Knöllchen erteilt, weder ein Abschlepper angefordert sondern gemeint ich müsse mir ein Taxi nehmen (Falls ich dringend weg müsste) und die Kosten beim Falschparker Zivilrechtlich einklagen! (hab ich natürlich nicht gemacht)

Daher ja die Frage, wer wann warum abschleppen lassen kann, mit Abtretung an den Abschlepper?

Warum könnt Ihr vor Eurem Laden nicht abschleppen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme


Ist mir ja so ergangen, nachdem jemand vor meiner Garage geparkt hatte habe, ich die Polizei gerufen.
Der Polizist hat weder ein Knöllchen erteilt, weder ein Abschlepper angefordert sondern gemeint ich müsse mir ein Taxi nehmen (Falls ich dringend weg müsste) und die Kosten beim Falschparker Zivilrechtlich einklagen! (hab ich natürlich nicht gemacht)

Daher ja die Frage, wer wann warum abschleppen lassen kann, mit Abtretung an den Abschlepper?

Warum könnt Ihr vor Eurem Laden nicht abschleppen lassen?

Als Besitzer einer Kneipe oder eines... ähnlichen Ladens... muß eine der Ladengröße oder den Sitzplätzen entsprechende Zahl an Parkplätzen nachweisen. Zumindest bei Nichtvorhandensein dieser Parkplätze muß man als Gewerbetreibender diese (zumindest formell) von der Stadt kaufen oder "ablösen". Das berechtigt Dich aber nicht zur Absperrung dieser Flächen, da sie auch nicht genau definiert sind. Dein Eigentum an Grund und Boden ist es auch nicht. Du hast dann nur Deinen Anteil zur Schaffung und Erhaltung von Parkplätzen geleistet. Abschleppen kannste da niemanden.

Wir könnten nur die Leute abschleppen lassen, die unsere Einfahrt blockieren.

Ansonsten wird eher IM Laden abgeschleppt 😁

Zitat:

Als Besitzer einer Kneipe oder eines... ähnlichen Ladens... muß eine der Ladengröße oder den Sitzplätzen entsprechende Zahl an Parkplätzen nachweisen.

Sin das nicht eher Liegeplätze? 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von keule_0815



Sin das nicht eher Liegeplätze? 😁 😁

.... na dann schnell ein Handtuch drauf 😁

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