Abschleppen bei nicht gekennzeichneten Privatparkplatz
Hallo,
einfache Kurzfassung: darf man auf einen nicht gekennzeichneten Privatparkplatz parken bzw abschleppen lassen?
Langfassung.
Wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) gegenüber der Haustür stehen unsere Autos. Einmal links um die Ecke an der Hausseite sind weitere Stellplätze. Läuft man ein Stück weiter sind links 2 Gärten der unteren Wohnungen. Da wo die Gärten enden eine Hecke und son Maschendrahtzaun. Da vor fängt ein weiterer großer Parkplatz an, weil schräk links weitere Häuser mit mehreren Wohnungen stehen. Nirgendwo stehen Schilder mit Privatparkplatz und es gibt auch nicht diese Kennzeichen, wo jeder sein zugewiesen Parkplatz hat.
Jetzt bin ich Samstag Abend spät nach Hause gekommen. Normalerweise parke ich an der Seite, früher habe ich mal gegenüber der Haustür geparkt.
Jedoch war alles voll, da die Nachbarn wohl Besuch hatten. Gegenüber und an der Seite. Also habe ich dann hinter dem Haus am Gartenzaun geparkt. Dort stand ich auch den ganzen Sonntag.
Heute morgen hatte ich einen Zettel an der Scheibe. Diese Parkplätze gehören zu Hausnummer X-Y, (also zum Haus schräk links.) Beim nächsten Mal lassen wir abschleppen.
Können die einfach abschleppen lassen, wenn dort keine Schilder stehen ? Darf ich generell dort parken?
Laut google bedarf es zum abschleppen ein Schild. Ist das richtig?
Nicht das ich dem "Nachbar" eine Antwort schicke und falsch liege.
75 Antworten
"Da parken sonst keine anderen. Ich sehe das ja regelmäßig."
Und damit dürfte auch dem TE klar gewesen sein, dass sein Auto dort nichts zu suchen hat.
Herrlich, dann trotzdem dort parken und sich anschließend übers Echo aufregen. Da hab ich ja richtig Glück, dass der TE nicht mein Nachbar ist. Ich vergesse nämlich ab und zu, das Garagentor zu schließen...
l
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 10:48:00 Uhr:
Also gegenüber von uns ist garnichts. An der Seite, wo ich immer parke sind "Markierungen" aber halt nur in Form von unterschiedlichen farbigen Steine, die man schlecht sieht. Hinter dem Haus, bin ich mir nicht sicher. Spielt die Markierung eine Rolle?
Die farblich abgesetzten Pflaster oder z.B. eingelassenen *P* sind Parkflächen ... anonsten nirgends wenn kein Schild es ausdrücklich ausweist.
Zitat:
@mecco schrieb am 29. Januar 2024 um 15:32:41 Uhr:
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 15:08:22 Uhr:
Da parken sonst keine anderen. Ich sehe das ja regelmäßig.Und da hast Du gedacht, dass Du da mal mit anfangen könntest?
Regst Du Dich nun nur noch über den Tonfall auf? Manche poltern eben gleich los. Vergiss es und parke einfach nur noch da, wo Du sicher bist rechtmäßig zu stehen.
Nein, ich habe nicht gedacht das ich mal eben damit anfangen könnte. Wie gesagt, waren meine anderen Plätze alle voll. Wo sollte ich sonst parken, wenn nicht unmittelbar neben meinen sonstigen Parkplatz? Es ist ja alles Nachbarschaft . Die Straße weiter runter wäre das gleiche. Alles privat.
Man hätte, so wie ich, die Leute einfach stehen lassen können. Ich habe auch nicht rumgeklingelt wer denn jetzt auf meinem Platz steht.
Aber seit ein paar Jahren müssen einige Leute ja rummucken.
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:05:46 Uhr:
Ich denke mal nicht das es sein Grundstück ist, sind ja alles Mietwohnungen.
Anbei Übersicht über maps
Die Mietwohnungen können unterschiedlichen Vermietern gehören, können aber auch so jeweils zugewiesene Parkflächen haben.
Meine Glaskugel ist ein wenig unscharf, aber könnte es sein das die Grundfläche der Häuser Kneipp. 30-38 durch eine farblich abhende Pflasterung "abgegrenzt" ist? Die Bepflanzungen unterstreichen das für mich.
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Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 19:02:22 Uhr:
Wo sollte ich sonst parken, wenn nicht unmittelbar neben meinen sonstigen Parkplatz?
Alter...
"Mein" Parkplatz auf der Straße ist besetzt, da parke ich einfach mal auf dem Privatparkplatz des Nachbarn und der wagt es sich aufzuregen?
Ganz ehrlich? Ist das sein Problem, wo Du Dein Auto lässt?
Na klar ist das sein Problem, zumindest wenn der TE sein Auto auf dem Privatparkplatz des Nachbarn abstellt.
Tolle Mentalität. Mein Konto ist gerade überzogen, ob ich es einfach mal beim Konto des Nachbarn versuche...
@TE: Was wolltest du mit dem Thread bewirken? Es wirkt so, dass du nur deine Meinung bestätigt bekommen wolltest? So wie es aussieht, ist diese jedoch falsch. Nimm's als Warnung und lerne was draus. Vielleicht kannst du dich auch irgendwann bei den Nachbarn entschuldigen. Die haben sich sicherlich ordentlich aufgeregt, dass da jemand auf ihren Parkplätzen steht, andernfalls würde man so keinen Zettel verfassen.
Ich habe bereits geschrieben, dass es sich bei eigenmächtiger Fremdbenutzung um eine Besitzstörung handelt, gegen die der berechtigte Besitzer vorgehen kann. Ob da Verbotsschilder stehen oder nicht ist irrelevant, denn es besteht kein generelles Recht, auf fremdem (privaten) Grund zu parken. Es kann also durchaus auch beim ersten Mal ohne Vorwarnung abgeschleppt oder umgesetzt werden, um die Besitzstörung zu beseitigen.
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 19:02:22 Uhr:
Wie gesagt, waren meine anderen Plätze alle voll. Wo sollte ich sonst parken, wenn nicht unmittelbar neben meinen sonstigen Parkplatz?
Hallo,
das ist dann PP = persönliches Pech.
Und nein, das war auch schon vor Corona so.
Grüße,
diezge
Nein das ist durch Corona schlimmer geworden. Aber im Sommer werde ich dann mal die Polizei rufen, wenn die Musik wieder laut wird
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 21:53:26 Uhr:
Nein das ist durch Corona schlimmer geworden. Aber im Sommer werde ich dann mal die Polizei rufen, wenn die Musik wieder laut wird
Also doch gekränkte Eitelkeit?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 29. Januar 2024 um 22:12:25 Uhr:
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 21:53:26 Uhr:
Nein das ist durch Corona schlimmer geworden. Aber im Sommer werde ich dann mal die Polizei rufen, wenn die Musik wieder laut wirdAlso doch gekränkte Eitelkeit?
Ich gehe nur mit der Zeit