Abschleppen bei nicht gekennzeichneten Privatparkplatz
Hallo,
einfache Kurzfassung: darf man auf einen nicht gekennzeichneten Privatparkplatz parken bzw abschleppen lassen?
Langfassung.
Wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) gegenüber der Haustür stehen unsere Autos. Einmal links um die Ecke an der Hausseite sind weitere Stellplätze. Läuft man ein Stück weiter sind links 2 Gärten der unteren Wohnungen. Da wo die Gärten enden eine Hecke und son Maschendrahtzaun. Da vor fängt ein weiterer großer Parkplatz an, weil schräk links weitere Häuser mit mehreren Wohnungen stehen. Nirgendwo stehen Schilder mit Privatparkplatz und es gibt auch nicht diese Kennzeichen, wo jeder sein zugewiesen Parkplatz hat.
Jetzt bin ich Samstag Abend spät nach Hause gekommen. Normalerweise parke ich an der Seite, früher habe ich mal gegenüber der Haustür geparkt.
Jedoch war alles voll, da die Nachbarn wohl Besuch hatten. Gegenüber und an der Seite. Also habe ich dann hinter dem Haus am Gartenzaun geparkt. Dort stand ich auch den ganzen Sonntag.
Heute morgen hatte ich einen Zettel an der Scheibe. Diese Parkplätze gehören zu Hausnummer X-Y, (also zum Haus schräk links.) Beim nächsten Mal lassen wir abschleppen.
Können die einfach abschleppen lassen, wenn dort keine Schilder stehen ? Darf ich generell dort parken?
Laut google bedarf es zum abschleppen ein Schild. Ist das richtig?
Nicht das ich dem "Nachbar" eine Antwort schicke und falsch liege.
75 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 29. Januar 2024 um 12:14:28 Uhr:
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:05:46 Uhr:
Ich denke mal nicht das es sein Grundstück ist, sind ja alles Mietwohnungen.
Anbei Übersicht über mapsHallo,
das Bild sieht aber ganz stark danach aus, dass die Parkplätze zu den Hausnummern 34, 36 und 38 gehören.
Natürlich wäre es besser, die Parkplätze zu kennzeichnen aber es gibt keine Verpflichtung. Sie es so: Du wurdest freundlich darauf hingewiesen dort nicht mehr zu parken, weil Du das nicht wissen konntest. Jetzt weißt Du es, parkst dort nicht mehr und es wird auch nicht abgeschleppt.
Grüße,
diezge
Naja freundlich würde ich das nicht nennen. Kein "bitte hier nicht parken" sondern direkt mit abschleppen gedroht.
Es gibt keine Verpflichtung, das habe ich auch gelesen. Aber wenn keine Schilder stehen, darf man ja eigentlich nicht abschleppen. Das wollte ich ja wissen. Darum geht es mir.
Theoretisch hätte ich ja auch ein Besucher sein können, der dort übernacht. Darf man dann auch nicht dort parken?
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:38:42 Uhr:
Zitat:
Theoretisch hätte ich ja auch ein Besucher sein können, der dort übernacht. Darf man dann auch nicht dort parken?
Naja, wenn Dein Gastgeber Dir über Nacht ein Zettel an Dein Auto macht, dass Du abgeschleppt wird, weil Du seinen Parkplatz belegt hast... ...da würde ich überlegen, ob ich da das letzte Mal zu Besuch gewesen wäre.
Grüße,
diezge
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:15:40 Uhr:
Das sieht rein Optisch schon so aus als ob das zum Grundstück gehört, die meisten Eigentümer(gemeinschaften) machen das aber dann noch mal mit Schildern deutlich.Wir haben in in der Ortschaft auch einige Parklätze die direkt vor Häusern liegen und dennoch der Allgemeinheit gehören und die sind dann noch mal mit einem " P " Schild gekennzeichnet.
Gruß ins Münsterland 😉
Ja aber hier ist nix gekennzeichnet. Dann gibt es rechtlich auch keine Handhabe zum abschleppen oder?
Was ist wenn ich ein Besucher bin der über Nacht oder übers Wochenende bleibt?
Danke, Grüße zurück ??
Frag den Vermieter wie sich das in dieser Eigentümergemeinschaft verhält, ob die Wege und Stellflächen Sondereiegentum sind oder dem Verkehr gewidmet wurden.
Wenn das private Stellplatzeigentum nicht erkennbar ist, dann fallen die Abschleppkosten dem Auftraggeber des Abschleppvorgangs zur Last. Den Stress hat man trotzdem.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Januar 2024 um 12:51:14 Uhr:
Frag den Vermieter wie sich das in dieser Eigentümergemeinschaft verhält, ob die Wege und Stellflächen Sondereiegentum sind oder dem Verkehr gewidmet wurden.Wenn das private Stellplatzeigentum nicht erkennbar ist, dann fallen die Abschleppkosten dem Auftraggeber des Abschleppvorgangs zur Last. Den Stress hat man trotzdem.
Da muss ich gucken ob diese Häuser (38 etc) auch meinem Vermieter gehören oder jemand anders
Zitat:
@diezge schrieb am 29. Januar 2024 um 12:42:14 Uhr:
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:38:42 Uhr:
Naja, wenn Dein Besuch Dir über Nacht ein Zettel an Dein Auto macht, dass Du abgeschleppt wird, weil Du seinen Parkplatz belegt hast... ...da würde ich überlegen, ob ich da das letzte Mal zu Besuch gewesen wäre.
Grüße,
diezge
Nein, mein Besuch macht mir kein Zettel. Ich meine ich besuche z.b meine Freundin und der Nachbar klebt mir dann ein Zettel an mein Auto.
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:59:59 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 29. Januar 2024 um 12:42:14 Uhr:
Nein, mein Besuch macht mir kein Zettel. Ich meine ich besuche z.b meine Freundin und der Nachbar klebt mir dann ein Zettel an mein Auto.
Ich hatte mich verschrieben und habs bereits geändert: Ich meinte, wenn Dein Gastgeber Dir über Nacht einen Zettel an Dein Auto macht, weil Du seinen Parkplatz belegst. Und wenn Du bei eine Freundin besuchst darf der Nachbar Dir keinen Zettel dranmachen, denn die privaten Parkplätze sind dann den Wohnungen zugeordnet.
Die Stellflächen sind zumindest auf demselben Flurstück wie die Häuser Nr. 32-38. Und das ist schon ein starkes Indiz dafür, dass sie keine öffentliche Verkehrsfläche sind.
Du verletzt erstmal das Recht des Grundstückseigentümers bzw. Mieters auf uneingeschränkten Besitz bzw. Nutzung. Danach gehen die Meinungen auseinander. Vertretbar dürfte wohl sein, dass sich sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) handelt, denn wenn der Besitzer die Besitzstörung beseitigt, ist das nach der Rechtsprechung auch im Interesse des Halters, der ja nicht will, dass durch sein Fahrzeug der Besitz eines Dritten gestört wird. Insofern darf der Besitzer Aufwendungen machen, um den Störer zu entfernen und bekommt die Kosten dafür ersetzt. Insofern handelt der Besitzer mit Fremdgeschäftsführungswillen für den Halter.
Insofern würde ich das Eigentum/Besitzrecht des anderen respektieren, noch ist ja nichts passiert und ein Recht zum Parken auf fremdem Grund gibt es so pauschal nicht, du bist ja jetzt auch informiert worden.
Soweit die grundsätzliche Lage, wie es in deinem konkreten Einzelfall aussieht, kann nochmal abweichen, da kommt es wie immer auf die Details an, aber generell gilt das Gesagte.
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:44:22 Uhr:
Ja aber hier ist nix gekennzeichnet. Dann gibt es rechtlich auch keine Handhabe zum abschleppen oder?
Naja, wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Parkplätze auf einem Grundstück liegen? Mein Carport und der Stellplatz daneben sind auch nicht extra gekennzeichnet...
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:38:42 Uhr:
Naja freundlich würde ich das nicht nennen. Kein "bitte hier nicht parken" sondern direkt mit abschleppen gedroht.
Es gibt keine Verpflichtung, das habe ich auch gelesen. Aber wenn keine Schilder stehen, darf man ja eigentlich nicht abschleppen. Das wollte ich ja wissen. Darum geht es mir.
Das ist doch freundlich. Manch einer hätte direkt abschleppen lassen, ohne vorherigen Hinweis.
Wer weiss, wie oft da einer falsch parkt... irgendwann ist die Lunte halt sehr kurz.
Es braucht keine Schilder, meine Einfahrt hat auch keine extra Beschilderung.
Wenn ich mir die Luftaufnahme so ansehe, erkenne ich da aber schon eine räumliche Abtrennung zur Strasse.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 29. Januar 2024 um 14:16:52 Uhr:
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 12:38:42 Uhr:
Naja freundlich würde ich das nicht nennen. Kein "bitte hier nicht parken" sondern direkt mit abschleppen gedroht.
Es gibt keine Verpflichtung, das habe ich auch gelesen. Aber wenn keine Schilder stehen, darf man ja eigentlich nicht abschleppen. Das wollte ich ja wissen. Darum geht es mir.Das ist doch freundlich. Manch einer hätte direkt abschleppen lassen, ohne vorherigen Hinweis.
Wer weiss, wie oft da einer falsch parkt... irgendwann ist die Lunte halt sehr kurz.Es braucht keine Schilder, meine Einfahrt hat auch keine extra Beschilderung.
Wenn ich mir die Luftaufnahme so ansehe, erkenne ich da aber schon eine räumliche Abtrennung zur Strasse.
Unter freundlich verstehe ich: "hallo, dieser Parkplatz ist für Anwohner des Hauses 32-38. Bitte demnächst woanders parken. Danke"
Da parken sonst keine anderen. Ich sehe das ja regelmäßig.
Und über räumliche Abtrennung finde ich nichts, deswegen frage ich ja. Nur das allgemein eine Kennzeichnung nicht zwingend erforderlich ist. Aber wenn nicht, das man halt nicht abschleppen lassen kann.
Zitat:
@derdirk22 schrieb am 29. Januar 2024 um 15:08:22 Uhr:
Da parken sonst keine anderen. Ich sehe das ja regelmäßig.
Und da hast Du gedacht, dass Du da mal mit anfangen könntest?
Regst Du Dich nun nur noch über den Tonfall auf? Manche poltern eben gleich los. Vergiss es und parke einfach nur noch da, wo Du sicher bist rechtmäßig zu stehen.
Was willst du denn hören?
Ja, das ist ein Privatparkplatz auf einem Privatgrundstück.
Ja, dort kann abgeschleppt und die Kosten eingefordert werden.
Nein, dafür muss es nicht extra beschildert und verboten sein.
Eigentlich ist es Wurst...
Ob da Schilder stehen...
Der Fahrzeughalter ist über die Konsequenzen aufgeklärt worden, egal ob
- Schild
- mündlich
- schriftlich
Oder sonst wie
Meistens sind die Zettel aber nur zur Abschreckung..
Und es besteht kein realer Wille abzuschleppen.
Solange im Gegenzug kein realer Wille zur Fremdnutzung besteht 😉