Abschlepp Schäden/ Polizei

Hallo, vor etwa 3 Wochen wurde meine Harley beschlagnahmt wegen zu laufen Auspuff. Habe das Motorrad wieder abgeholt und wieder einen Normalen Auspuff drauf gemacht. Im dem Polizeibericht von dem Abschlepp Unternehmen, steht drine : Schäden am Fahrzeug keine, so wurde auf dem Abschlepp Bericht vermerkt.... als ich das bike wieder abholen wollte, habe ich einige Schäden bemerkt! Kratzer am Tank, am Heck
, an der Felge und an der unteren Abdeckung! Tag der abschleppung wurden auch keine Fotos von dem Bike gemacht, also bevor es abgeschleppt wurde... die Schäden waren vorher nicht!!! Wie gehe ich am
Besten vor!

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?

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In anderen Ländern werden solche Fahrzeuge eingezogen oder verschrottet, von daher hat er doch noch Glück gehabt.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 24. April 2018 um 17:53:56 Uhr:


In anderen Ländern werden solche Fahrzeuge eingezogen oder verschrottet, von daher hat er doch noch Glück gehabt.

Echt? In welchen? Hast Belege?

Ich schätze mal ,die Schäden wurden auf dem Hof des Schleppers und nicht beim abschleppen verursacht. Bei Schleppungen wird nämlich dreimal hingesehen, um genau solche Vorfälle zu vermeiden.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 24. April 2018 um 17:29:02 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 15:49:29 Uhr:


... korrekt und man nennt es Amtshaftung.

Nö. Die Polizei schließt einen Vertrag mit dem Abschlepper, alle Beschädigungen sind mit dem Schlepper zu klären, die sind nämlich versichert.

Frag mal die Kollegen im Rechtsamt. Im Verhältnis Eigentümer - Kommune wird der Abschlepper als Beliehener tätig und nimmt einen Teil der Amtshandlung vor. Dafür haftet ggf. der Dienstherr gegenüber dem Eigentümer. Ob dann ein Regress des Dienstherrn beim Beliehenen durchgreift, steht auf einem anderen Blatt Papier und kann dem Eigentümer völlig egal sein.

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Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. Apr. 2018 um 15:31:33 Uhr:


Aber warum sollen die Behörden dafür haften, wenn der abschlepper schuld ist?

Weil das Abschleppen von der Behörde beauftragt wurde und sich das Fahrzeug nach dem Abschleppen in der Obhut der Behörde befand. Somit ist die Behörde gegenüber dem Anspruchsteller erst einmal haftbar. Wenn sie nachweisen kann, dass der Abschlepper die Schäden verursacht hat, kann sie da Regress nehmen.

Das ist genauso, wie wenn Du einen Spediteur beauftragst, eine Sendung von A nach B zu bringen. Der kann auch nicht sagen, der von mir beauftragte Frachtführer wars. Er kann sich nur nachher das Geld von dem wiederholen.

Edit:
War das Motorrad beim Abschlepper verwahrt oder bei der Polizei? Im ersten Fall könnte es anders aussehen...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 18:05:14 Uhr:


Frag mal die Kollegen im Rechtsamt. Im Verhältnis Eigentümer - Kommune wird der Abschlepper als Beliehener tätig und nimmt einen Teil der Amtshandlung vor. Dafür haftet ggf. der Dienstherr gegenüber dem Eigentümer. Ob dann ein Regress des Dienstherrn beim Beliehenen durchgreift, steht auf einem anderen Blatt Papier und kann dem Eigentümer völlig egal sein.

Ist bei uns anders. Allerdings hat der, der den Abschelppauftrag ausstellt, die schöne Aufgabe die Mänelfreiheit bzw. Vorschäden genau aufzuschreiben. Ich bin froh, mit diesem Krempel nichts mehr zu tun zu haben.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2018 um 18:06:04 Uhr:


Weil das Abschleppen von der Behörde beauftragt wurde und sich das Fahrzeug nach dem Abschleppen in der Obhut der Behörde befand.

Unfug. Die Fahrzeuge landen auf dem Hof des Abschleppers. Was da passiert, weiß niemand, außer dem Schlepper. Anders sieht es aus, wenn die Karre auf dem Sicherstellungsgelände der z.B. Polizei abgestellt wird. Aus dem Post des TE gehe ich davon aus, daß dies nicht der Fall war.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 24. April 2018 um 18:38:56 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2018 um 18:06:04 Uhr:


Weil das Abschleppen von der Behörde beauftragt wurde und sich das Fahrzeug nach dem Abschleppen in der Obhut der Behörde befand.

Unfug. Die Fahrzeuge landen auf dem Hof des Abschleppers. Was da passiert, weiß niemand, außer dem Schlepper. Anders sieht es aus, wenn die Karre auf dem Sicherstellungsgelände der z.B. Polizei abgestellt wird. Aus dem Post des TE gehe ich davon aus, daß dies nicht der Fall war.

Das ist aus Sicht des TE völlig nebensächlich, wie berlin-paul schon erklärt hat. Tatsächlich wird der Schaden im Verantwortungsbereich des Abschleppers entstanden sein, rechtlich ist aber die Behörde gegenüber dem TE aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung verantwortlich, denn sie hat hoheitlich veranlasst, dass das Motorrad durch den Abschlepper sichergestellt wird. Ob die sich das Geld vom Abschlepper zurückholt ist wieder eine andere Frage in dieser Kette. Das geht doch nn as dem BGH-Urteil, das ich genannt habe, ganz deutlich hervor. Da ist es ebenso müßig wie irreführend hier was anderes zu behaupten.

Grüße vom Ostelch

Mein Bike stand beim Abschlepper.... genau 2 Wochen. Vor Ort sollte zum abschlepper ein Gutachter kommen der allerdings da vor Ort keine DB Messung durchführen konnte, da die Umgebung nicht gepasst hat. Sprich Bike wurde sichergestellt Gutachten konnte dort nicht durchgeführt werden... ab nach Dekra. Dann wurde mein Bike nach Dekra geschleppt Prüfung gemacht und dann wieder zurück zum Abschleppdienst! Da konnte ich mein Bike auch wieder abholen.

Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:


Mein Bike stand beim Abschlepper.... genau 2 Wochen. Vor Ort sollte zum abschlepper ein Gutachter kommen der allerdings da vor Ort keine DB Messung durchführen konnte, da die Umgebung nicht gepasst hat. Sprich Bike wurde sichergestellt Gutachten konnte dort nicht durchgeführt werden... ab nach Dekra. Dann wurde mein Bike nach Dekra geschleppt Prüfung gemacht und dann wieder zurück zum Abschleppdienst! Da konnte ich mein Bike auch wieder abholen.

Spielt für dich alles keine Rolle. In der ganzen Zeit war das Motorrad in der Obhut der Behörde. Wem sie es überlassen hat, spielt für dich keine Rolle. Du hast es ohne Schäden hingegeben und mit Schäden zurückbekommen. Was da wann, wo und von wem angerichtet wurde, kann die Behörde in Ruhe für sich mit den Beteiligten klären.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:


Mein Bike stand beim Abschlepper.... genau 2 Wochen. Vor Ort sollte zum abschlepper ein Gutachter kommen der allerdings da vor Ort keine DB Messung durchführen konnte, da die Umgebung nicht gepasst hat. Sprich Bike wurde sichergestellt Gutachten konnte dort nicht durchgeführt werden... ab nach Dekra. Dann wurde mein Bike nach Dekra geschleppt Prüfung gemacht und dann wieder zurück zum Abschleppdienst! Da konnte ich mein Bike auch wieder abholen.

Dann wurden die Schäden vermutlich bei diesem Vorgang verursacht. Die Frage ist wer die Kiste im Auftrag der Dekra transportiert hat, der Abschlepper oder Jemand im Auftrag der Dekra.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. April 2018 um 19:51:58 Uhr:



Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. April 2018 um 19:44:49 Uhr:


Mein Bike stand beim Abschlepper.... genau 2 Wochen. Vor Ort sollte zum abschlepper ein Gutachter kommen der allerdings da vor Ort keine DB Messung durchführen konnte, da die Umgebung nicht gepasst hat. Sprich Bike wurde sichergestellt Gutachten konnte dort nicht durchgeführt werden... ab nach Dekra. Dann wurde mein Bike nach Dekra geschleppt Prüfung gemacht und dann wieder zurück zum Abschleppdienst! Da konnte ich mein Bike auch wieder abholen.

Dann wurden die Schäden vermutlich bei diesem Vorgang verursacht. Die Frage ist wer die Kiste im Auftrag der Dekra transportiert hat, der Abschlepper oder Jemand im Auftrag der Dekra.

Spielt zum Glück keine Rolle für den TE!

Grüße vom Ostelch

SirDonald, auch das ist nicht erheblich für die Haftung der Kommune. Es ist deren Verantwortungsbereich. Das genügt.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 24. April 2018 um 18:38:56 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2018 um 18:06:04 Uhr:


Weil das Abschleppen von der Behörde beauftragt wurde und sich das Fahrzeug nach dem Abschleppen in der Obhut der Behörde befand.

Unfug. Die Fahrzeuge landen auf dem Hof des Abschleppers. Was da passiert, weiß niemand, außer dem Schlepper. Anders sieht es aus, wenn die Karre auf dem Sicherstellungsgelände der z.B. Polizei abgestellt wird. Aus dem Post des TE gehe ich davon aus, daß dies nicht der Fall war.

Das Sicherstellungsgelände der Polizei befindet sich allerdings ebenfalls auf dem Gelände des Vertragsabschleppers. Zumindest ist es bei uns so. Ein Sicherstellungsgelände der Polizei bei der Polizei gibt es nicht. Der Ort ist aber egal. Eine Sicherstellung beinhaltet eine amtliche Verwahrung, die mit der Unterbringung auf dem Sicherstellungsgelnde der Polizei auf dem Gelände des Abschleppers gegeben ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 19:54:10 Uhr:


SirDonald, auch das ist nicht erheblich für die Haftung der Kommune. Es ist deren Verantwortungsbereich. Das genügt.

Was hat die "Kommune" mit der POLIZEI und deren Maßnahmen zu tun? Nix.😛

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