Abschaltung des Geschwindigkeitsbegrenzers
Vielleicht für einige Leute ganz interessant:
Straßenverkehrsgesetz
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
peso
16 Antworten
Ich habe nicht gesagt, dass 250 km/h vorgeschrieben wurden. Die 250 km/h sind Teile der ABE. Wenn somit die BHG erhöht wird, kann es Auswirkungen auf die ABE haben. Wie Du es bei den Reifen schon treffend erwähnst. Bei 278 km/ befindest Du Dich noch annähernd in der Tachotoleranz.
Gebe mal bei Google rein: Geschwindigkeitsbegrenzer ABE
peso
Ich zitiere mal:
"Und bei VW liegen Pläne in der Schublade, dem Phaeton freien Lauf zu gewähren. Einzige Anpassung für 285 km/h: 255er statt 235er-Reifen."
Bei AMG bekommt man für 2.5 k andere Reifen und eine andere Tachoskalierung.
Der Anfangspost verstehe ich vielmehr in die Richtung, dass es strafbar sei, den 250 km/h-Begrenzer zu entfernen. Das ist es defakto nicht!
Ein PKW darf auch bergab schneller rollen, als was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Ein LKW z.B. mit Geschwindigkeitsbegrenzer darf das definitv nicht.
Wird hingegen durch Chiptuning oder mechanische Modifikationen, z.B. Luftansaugung, Auspuffanlage etc. Mehrleistung erzielt, erlischt die ABE.
Dennoch ist die Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit einzutragen.
Es ist somit vielleicht eine Ordnungswidrigkeit und wird verwarnt, aber keiner bekommt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder gar Geldstrafe. Der juristische Unterschied zwischen Geldstrafe und Buß- oder Verwarnungsgeld sollte klar sein.