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ABS/Eps defekt , Strafe wegen Weiterfahrt?

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 22:16

Schönen Abend liebe autofreunde,

 

Ich schildere euch einmal meine Situation

Ich habe vor 1 Woche ein neu gekauftes Auto ( Mercedes e Klasse ) angemeldet. Die abs Leuchte leuchtete auf es sei defekt , bin in die Werkstatt und die meinten irgendetwas mit esp sei auch defekt ( ich kenne mich mit autos leider nicht so gut aus). Vor 5 Tagen habe ich mich dann auf den Weg zu einem Bekannten in die Werkstatt gemacht ( dort ist es günstiger für mich ). Die Werkstatt ist ungefähr 60 km entfernt. Auf dem Weg dorthin ist mir leider ein Unfall mit dem Wagen passiert. Ich habe die Ausfahrt genommen und in der Kurve ist das Hinterrad ausgebrochen, der Wagen hat sich einmal gedreht und ist links in der leitplanke zum stehen gekommen. Ein Zeuge hat die Polizei gerufen. Jetzt ist meine Frage welche Strafe auf mich zukommt weil ich mit dem Defekt trotzdem zur Werkstatt gefahren bin. Das Auto hat tüv.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Er ist ausgebrochen, weil er zu schnell war.

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Zitat:

@Teksaz schrieb am 6. Februar 2020 um 11:09:25 Uhr:

 

Nein, die muss lediglich darauf hinweisen. Und das hat sie laut Eröffnungsbeitrag wohl auch getan. Damit ist der Fahrer in der Verantwortung.

Grundsätzlich richtig, dass entscheidende ist aber der Umfang der Aufklärungspflicht.

Bei einem Defekt an der SBC Bremse fehlt plötzlich massiv Bremsleistung. Wenn das absehbar ist, sollte keine Werkstatt den Kunden vom Hof lassen, sondern im Zweifel bei Beratungsresistenz die Polizei dazurufen.

Angesichts des Unfallherganges klingt das aber eher nach defektem ESP und sodann unangepasster Fahrweise. Ich bin nicht der Meinung, dass eine Werkstatt dem Kunden wegen einem Defekt des ESP die Weiterfahrt aktiv verweigern muss.

Ein Hinweis auf den Fehler sollte da ausreichen, bei entsprechender Umsicht kann man damit durchaus noch zur Werkstatt der Wahl fahren.

am 6. Februar 2020 um 11:14

Zitat:

@Teksaz schrieb am 6. Februar 2020 um 11:09:25 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Februar 2020 um 08:44:00 Uhr:

 

Aber dann wäre auch die Werkstatt "mit dabei"...

Wenn das so wie ich das jetzt verstehe ein Problem mit bekannten Auswirkungen einen Kunden vom Hof lässt!

Nein, die muss lediglich darauf hinweisen. Und das hat sie laut Eröffnungsbeitrag wohl auch getan. Damit ist der Fahrer in der Verantwortung.

Bist du dir da SO sicher?

eine Fachwerkstatt die einen Fehler erkannt hat, die einem Fahrer das fahren eines nicht verkehrssicheren Autos nicht an der Teilnahme beim Straßenverkehr zu hindern

geht straflos aus?

Da hast du aber eine sehr exklusive Meinung -. zumindest meiner Meinung nach!

...also, nur mal für mich, dass ich das richtig verstehe, wie manche Leute ticken:

Man fährt mit einem Auto umher, von dem man weiß, dass irgendwas mit der Bremse oder sonstwas nicht 100%ig funktioniert.

Dann fährt man mit - anscheinend - unangepasster Geschwindigkeit in 'ne Kurve, es kommt das Heck rum und kracht - anscheinend - in die Leitplanke ein. Denn wenn man sich NUR gedreht hätte, wäre ja nichts weiter passiert?! Kurz gekurbelt und weiterfahren. Passiert sicher 100x am Tag in DE.

ABER DANN erfindet man bei der Polizei, die kommt, allen ernstes eine abstruse Geschichte dass man wegen einem weiteren Fahrzeug bremsen musste und deshalb das Heck ausbrach?! Und fragt DANN noch danach, wer oder was den Schaden übernehmen könnte, den man SELBST und NUR SELBST verschuldet hat?!

Ist das so, ja?!

Was ist DAS denn für 'ne absolut bescheuerte Mentalität?!? Will nicht wissen wie viele Leute es gibt, die das genau so ebenfalls machen... zum kotzen!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Februar 2020 um 12:14:51 Uhr:

Bist du dir da SO sicher?

eine Fachwerkstatt die einen Fehler erkannt hat, die einem Fahrer das fahren eines nicht verkehrssicheren Autos nicht an der Teilnahme beim Straßenverkehr zu hindern

geht straflos aus?

Da hast du aber eine sehr exklusive Meinung -. zumindest meiner Meinung nach!

Nochmal: Natürlich haben die Werkstätten kraft überlegenen Wissens eine Garantenstellung.

Grundsätzlich kann die Werkstatt aber durch entsprechende Aufklärung des Fahrzeugführers diesem nachkommen. Lediglich in drastischen Fällen wird man verlangen können, dass sich die Werkstatt über den Willen eines ordnungsgemäß belehrten Kunden hinwegsetzt.

Der Ausfall der ESP-Einheit wäre für mich kein Grund, jedwede Weiterfahrt kategorisch auszuschließen. Wenn der Fahrer angibt, den Schaden in einer nahe gelegenen Werkstatt beheben zu lassen, dürften die Risiken akzeptabel sein, da der Fahrer seine Fahrweise ja anpassen kann.

Würdest Du bei einem Defekt an dem ESP sofort den Wagen abstellen?

Die Werkstatt kann sich ja nach der Meinung im Forum eh nur falsch verhalten.

Wenn sie den Fahrer androht, im Falle der Weiterfahrt die Polizei zu verständigen, begeht sie eine Nötigung - weil es ihr ja nur auf den Reparaturauftrag ankommt.

Lässt sie ihn nach Hinweis auf den Fehler zur nächsten Werkstatt ziehen, soll sie im Schadensfall aber belangt werden können.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Februar 2020 um 12:12:38 Uhr:

 

Bei einem Defekt an der SBC Bremse fehlt plötzlich massiv Bremsleistung. Wenn das absehbar ist, sollte keine Werkstatt den Kunden vom Hof lassen, sondern im Zweifel bei Beratungsresistenz die Polizei dazurufen.

Kommt jetzt natürlich auf die Werkstatt an und ob die mit dem Begriff "SBC" überhaupt was anfangen können...

Allerdings hätte der TE den mechanisch-hydraulischen Notbetrieb wohl selber bemerkt. Falls nicht oder falls der erst in der fraglichen Kurve aufgetreten wäre, dann wäre er eher geradeaus aus der Kurve gefahren (oder dem Vordermann ins Heck, falls es denn wirklich einen gab) und hätte sich nicht gedreht.

Ich bin mir nicht mehr ganz sicher und habe die Unterlagen jetzt auch nicht zur Hand: werden nicht überhaupt im Notbetrieb nur die Vorderräder gebremst?

Zitat:

Angesichts des Unfallherganges klingt das aber eher nach defektem ESP und sodann unangepasster Fahrweise. Ich bin nicht der Meinung, dass eine Werkstatt dem Kunden wegen einem Defekt des ESP die Weiterfahrt aktiv verweigern muss.

Ein Hinweis auf den Fehler sollte da ausreichen, bei entsprechender Umsicht kann man damit durchaus noch zur Werkstatt der Wahl fahren.

Das sehe ich (beides) genau so.

Wir wissen doch leider nicht ob es ein W211 VorMopf war.

Der TE meldet sich ja nicht mehr. Was ich wirklich total schlecht finde.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 6. Februar 2020 um 12:48:00 Uhr:

Wir wissen doch leider nicht ob es ein W211 VorMopf war.

Der TE meldet sich ja nicht mehr. Was ich wirklich total schlecht finde.

Na, ob er mit seiner Lug und Trug-Geschichte hier noch weitere Identifikationsmöglichkeiten liefern sollte, wird er sich schon gut überlegt haben.

Auch wenn täglich tausende von Unfällen passieren... ein W211 der auf der Autobahnauffahrt auf Grund eines "plötzlich bremsenden, unbekannt entkommenen" Vordermanns in die Leitplanke fährt, wird dann doch nicht so häufig sein. Und auch Sachbearbeiter sind ja manchmal Forenmitglieder ;)

@Paradiesvogel123 - meldest du dich nochmal?!?

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Februar 2020 um 12:14:51 Uhr:

 

Bist du dir da SO sicher?

eine Fachwerkstatt die einen Fehler erkannt hat, die einem Fahrer das fahren eines nicht verkehrssicheren Autos nicht an der Teilnahme beim Straßenverkehr zu hindern

geht straflos aus?

Da hast du aber eine sehr exklusive Meinung -. zumindest meiner Meinung nach!

Diese Befugnisse haben die Werkstätten leider nicht. Man könnte höchstens dein Auto im Falle einer nicht bezahlten Rechnung (auch da muss das Verhältnis stimmen) nicht herausgeben.

Die Werkstatt hat lediglich eine Informationspflicht.

z.B. auch hier: https://www.auto.de/.../

am 6. Februar 2020 um 13:00

Ich denke dass es so sein wird wie beim Wirt der dem Kunden den ganzen abend fleißig eingschenkt hat - und dann zuschaut wie er den Autoschlüssel nimmt und laut schreit er fährt jetzt heim....

Da ist der Wirt verpflichtet diese Fahrt zu unterbinden - ggf die Polizei zu verständigen!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Februar 2020 um 14:00:54 Uhr:

Ich denke dass es so sein wird wie beim Wirt der dem Kunden den ganzen abend fleißig eingschenkt hat - und dann zuschaut wie er den Autoschlüssel nimmt und laut schreit er fährt jetzt heim....

Da ist der Wirt verpflichtet diese Fahrt zu unterbinden - ggf die Polizei zu verständigen!

Hallo,

liest Du auch die anderen Beiträge?

Sowohl der Wirt als auch die Werkstatt haben in diesen Situationen zunächst in der Regel eine Garantenstellung inne.

Entscheidend ist, welche Handlungen ihnen in diesem Rahmen konkret abverlangt werden können.

Fehlerhaftes ESP ist halt nicht der volltrunkene Gast nach 10 Herrengedecken, sondern eher so der Gast, der in den letzten zwei Stunden 1 Liter Bier getrunken hat.

Grundsätzlich sind erwachsene Menschen für ihr Tun selbst verantwortlich. Wenn die Werkstatt den Defekt nennt und auf die Gefahren hinweist, hat sie genug getan, wenn nicht die Weiterfahrt gegen jede Vernunft verstößt (gerissene Achse, keine Bremse etc.).

Sonst reicht ein : ESP ist kaputt, musst Du vorsichtig sein aus, solange die Werkstatt anhand der Reaktion des Kunden davon ausgehen darf, dass er sich der Relevanz des ESP zumindest grundsätzlich bewusst ist.

am 6. Februar 2020 um 14:00

Aber das ausgefallene Bremsen SBC eben schon!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 6. Februar 2020 um 15:00:08 Uhr:

Aber das ausgefallene Bremsen SBC eben schon!

Aber das ist doch bislang eine reine Mutmaßung die auch überhaupt nicht zum Unfallhergang passt.

Der TE hat die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist nicht mangels Bremskraft irgendwo reingefahren.

Mir ging es eher um die Tatsache der Anzeige im KI. Wenn die SBC-Einheit sich meldet würde ich persönlich nicht mehr damit fahren, und das hätte der TE in dem Fall auch tun sollen. Somit wäre es zu einem etwaigen Unfall so oder so nicht gekommen.

Aber wir wissen es ja nicht.

Zitat:

@ixtra schrieb am 6. Februar 2020 um 15:33:09 Uhr:

 

Der TE hat die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und ist nicht mangels Bremskraft irgendwo reingefahren.

Eher wegen zu viel Bremskraft.

Seit ABS sind die hinteren Bremsen deutlich Leistungsfähiger als vor ABS und dazu kommt das das ABS den Part des Bremskraftreglers übernimmt. Steigt das ABS/ESP aus irgendeinem Grund aus hat man eine ungeregelte Bremskraft auf der Hinterachse, sprich man kann Sie sehr schnell und einfach Überbremsen und wenn man das in einer Kurve macht folgt ein Dreher.

Ein Auto mit abgeschaltetem ABS ist in Kurven beim Bremsen deutlich problamtischer als ein Auto das keon ABS hat.

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