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ABS/Eps defekt , Strafe wegen Weiterfahrt?

Themenstarteram 2. Februar 2020 um 22:16

Schönen Abend liebe autofreunde,

 

Ich schildere euch einmal meine Situation

Ich habe vor 1 Woche ein neu gekauftes Auto ( Mercedes e Klasse ) angemeldet. Die abs Leuchte leuchtete auf es sei defekt , bin in die Werkstatt und die meinten irgendetwas mit esp sei auch defekt ( ich kenne mich mit autos leider nicht so gut aus). Vor 5 Tagen habe ich mich dann auf den Weg zu einem Bekannten in die Werkstatt gemacht ( dort ist es günstiger für mich ). Die Werkstatt ist ungefähr 60 km entfernt. Auf dem Weg dorthin ist mir leider ein Unfall mit dem Wagen passiert. Ich habe die Ausfahrt genommen und in der Kurve ist das Hinterrad ausgebrochen, der Wagen hat sich einmal gedreht und ist links in der leitplanke zum stehen gekommen. Ein Zeuge hat die Polizei gerufen. Jetzt ist meine Frage welche Strafe auf mich zukommt weil ich mit dem Defekt trotzdem zur Werkstatt gefahren bin. Das Auto hat tüv.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Er ist ausgebrochen, weil er zu schnell war.

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61 Antworten
Themenstarteram 3. Februar 2020 um 14:04

Zitat:

@therealrob schrieb am 3. Februar 2020 um 15:02:22 Uhr:

Leuchtet denn die ABS/ESP Lampe noch im Armaturenbrett?

Ja aber das hat sich die Polizei vor Ort garnicht angeguckt , durfte mit dem Auto auch noch weiterfahren bis zu meinem Kollegen Nachhause.

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 14:06

Weiß jemand wer jetzt für den Schaden aufkommt wenn der Wagen vor mir nicht ausfindig gemacht werden kann ? Wie läuft das mit der Versicherung ?

Nach einem Unfall leuchtet schnell mal 'ne Lampe an einem kaputten Auto.

Zu behaupten das wäre vorher noch nicht gewesen ist ja grundsätzlich auch nicht verboten.

Verboten ist, jemand anderen (bestimmt oder unbestimmt) einer verbotenen Tat zu bezichtigen, wenn man weiß dass das nicht stimmt.

Ungeschickt ist, (bekannte) technische Mängel und zu hohe Kurvengeschwindigkeit freiwillig zuzugeben.

So ein einfacher Fahrfehler ist ja schnell mal passiert, und so genau weiß man ja hinterher nie warum das jetzt so gelaufen ist....

Zitat: "Weiß jemand wer für den Schaden aufkommt wenn der Wagen vor mir nicht ausfindig gemacht werden kann? Wie läuft das mit der Versicherung?"

Kannst Du Dir sparen. Trifft in Deinem Fall nicht zu und dann wären wir im Bereich Versicherungsbetrug.

Erneute Nachfrage, etwas konkreter - was war das für eine E-Klasse?? Ein W211?

Zitat:

@Paradiesvogel123 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:06:29 Uhr:

Weiß jemand wer jetzt für den Schaden aufkommt wenn der Wagen vor mir nicht ausfindig gemacht werden kann ? Wie läuft das mit der Versicherung ?

Ob der Wagen vor dir ausfindig gemacht werden kann oder nicht dürfte für die Abwicklung keine Rolle spielen:

Den Schaden an der Leitplanke zahlt deine Haftpflicht, den Schaden an deinem Auto zahlt deine Vollkasko (sofern vorhanden).

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2020 um 15:16:58 Uhr:

 

 

Den Schaden an der Leitplanke zahlt deine Haftpflicht, den Schaden an deinem Auto zahlt deine Vollkasko (sofern vorhanden).

Aber überlegen wie dann deine Versicherungsprämie "hoch" geht.

Wenn du nicht einen alten Vertrag hast (so wie ich ;);), der einen Schaden "verkraftet" ohne in der SF nach oben gestuft zu werden) dann lohnt es sich eventuell den Schaden selber zu bezahlen.

Aber das muss man durchrechnen.

Kommt darauf an wie hoch dein Schaden am Auto ist und was die Reparatur kostet und was für die Leitplanke berechnet wird.

Die Zahlen hast nur du selber.

Du kannst auch der Versicherung nachträglich noch die Kosten für die Leitplanke erstatten, dann wird auch nicht hochgestuft. So als ob du keinen Unfall gehabt hättest.

Zum Unfallhergang kann hier keiner etwas sagen, da wir nicht dabei waren.

Wenn du aber keine Zeugen, kein Kennzeichen hast, dann bist du wie hk_do schon sagte ganz allein dafür verantwortlich.

In diesem Fall ist es unerheblich ob vor dir einer war oder nicht.

Eine Aussage sollte aber nicht mehr groß verändert werden. Natürlich kann man Schock und Verwirrtheit nach dem Unfall plausibel machen - aber ob das reicht um gar einen Unfallverursacher zu erfinden?

Wie gesagt - ist hier wahrscheinlich auch unerheblich, da du kein Kennzeichen und keinen Zeugen und auch keine Dashcamaufnahme hast.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:16:08 Uhr:

Erneute Nachfrage, etwas konkreter - was war das für eine E-Klasse?? Ein W211?

Aha - wenn du etwas weißt und dir einer Schuld bewusst bist, dann musst da das übernehmen! :D:D:D:cool::cool:

Zitat:

@bimota schrieb am 3. Februar 2020 um 15:33:21 Uhr:

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:16:08 Uhr:

Erneute Nachfrage, etwas konkreter - was war das für eine E-Klasse?? Ein W211?

Aha - wenn du etwas weißt und dir einer Schuld bewusst bist, dann musst da das übernehmen! :D:D:D:cool::cool:

Am Wochenende hatte ich keinen W211 im Rückspiegel.

Hmmm, wenn ich genau überlege hatte ich überhaupt kein Auto im Rückspiegel. :D #suedlberlinerRingohneTL

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2020 um 13:56:26 Uhr:

Ganz wichtig dabei ist die Blockierreihenfolge der Räder, es muss immer die Vorderachse zuerst blockieren. Sonst passiert genau das, was dem TE passiert ist: das Auto dreht sich.

Das war füher so, mittlerweile wird sich auf das ABS verlassen und dann halt hinten geregelt.

Wenn das ABS dann nicht funktioniert hast halt Pech gehabt. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:39:52 Uhr:

Zitat:

@bimota schrieb am 3. Februar 2020 um 15:33:21 Uhr:

 

Aha - wenn du etwas weißt und dir einer Schuld bewusst bist, dann musst da das übernehmen! :D:D:D:cool::cool:

Am Wochenende hatte ich keinen W211 im Rückspiegel.

Hmmm, wenn ich genau überlege hatte ich überhaupt kein Auto im Rückspiegel. :D #suedlberlinerRingohneTL

Schade -schon wär alles gelöst gewesen.

Aber jetzt wieder BTT:cool:

Themenstarteram 3. Februar 2020 um 14:47

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:16:08 Uhr:

Erneute Nachfrage, etwas konkreter - was war das für eine E-Klasse?? Ein W211?

Weiß ich leider nicht genau , hat ein Kollege für mich besorgt

Zitat:

@Paradiesvogel123 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:06:29 Uhr:

Weiß jemand wer jetzt für den Schaden aufkommt wenn der Wagen vor mir nicht ausfindig gemacht werden kann ? Wie läuft das mit der Versicherung ?

Na du! Auch wenn der gefunden wird ist es ja nicht verboten in einer Ausfahrt zu bremsen (es sei denn es war eine sinnlose Vollbremsung). Wer hinten rauf fährt kommt nur in den allerseltensten Fällen davon.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:43:48 Uhr:

Das war füher so, mittlerweile wird sich auf das ABS verlassen und dann halt hinten geregelt.

Das stimmt so aber nur umgangssprachlich:

Das ABS (eigentlich ABV) ist nur eine Funktion des ESP, die elektronische Bremskraftverteilung vorne/hinten eine andere. Die hat sogar einen eigenen Wikipediaartikel. Der Plan ist es dabei, die Bremskraft passend zur Radlast zu verteilen lange bevor ein Rad blockiert und das ABS eingreifen müsste.

Zitat:

@Paradiesvogel123 schrieb am 3. Februar 2020 um 15:06:29 Uhr:

Weiß jemand wer jetzt für den Schaden aufkommt wenn der Wagen vor mir nicht ausfindig gemacht werden kann ? Wie läuft das mit der Versicherung ?

Ich dachte, der Wagen ist ein alternativer Fakt.

Entweder die Vollkasko, oder wenn die nicht vorhanden, dann der eigene Geldbeutel. So einfach ist das.

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