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Abrechnung nach Gutachten: Gegnerische Versicherung kürzt Reparaturkosten

Themenstarteram 21. September 2010 um 10:48

Hi!

Mir ist vor einigen Wochen jemand ins Auto gefahren (Tür hinten links). Ich habe den Schaden nach Gutachten (Gutachter wurde von mir beauftragt) abrechnen lassen. Bin jetzt aber erstaunt, dass ich nur so wenig von der Versicherung erhalten habe.

Im Gutachten finden sich folgende Beträge:

Reparaturkosten ohne MwSt: EUR 1.572,59

MwSt. der Reparaturkosten: EUR 298,79

Reparaturkosten mit MwSt: EUR 1.871,38

Wertminderung anteilig (steuerneutral): EUR 250,00

Für die mir entstandenen Auslagen wurden EUR 30,00 angesetzt.

Die Versicherung hat mir nun EUR 1.246,57 auf mein Konto überwiesen.

Nach Rücksprache mit der Versicherung wurden folgende Werte "korrigiert":

EUR 240,00 für die angesetzte Beilackerung. Begründung: Bei fiktiver Abrechnung wird das immer so gemacht, da eine Beilackierung nicht zwingend erforderlich ist und diese ohnehin erst durch den Lackierer bei Reparatur festgestellt wird.

EUR 95 weil die Stundenlöhne zu hoch angesetzt wurden. Die könnte ich aber erhalten, wenn ich ne Kopie des Scheckheftes vorlege aus dem hervorgeht, dass der Wagen immer bei Audi gewartet wurde.

Ist das rechtens?

Grüße

Nmx

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

aus Erfahrung kann ich sagen dass die Versicherungen die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung fast immer streichen.

Würde das Fahrzeug repariert werden und wäre ein Farbtonangleich hier erforderlich müsste die Versicherung das auch übernehmen.

Es ist ja schon mehr oder auch weniger ein faires Angebot die Stundenverrechnungssätze nicht zu kürzen sofern Du belegen kannst das das Fahrzeug bei der Werkstatt immer in Reparatur war.

bla bla bla

Bist Du Erfüllungsgehilfe unserer Versicherer?

Sieht das Schadengutachten die Notwendigkeit einer Beilackierung vor, muss der Versicherer diese Kosten auch dann bezahlen, wenn mangels durchgeführter Reparatur gar nicht lackiert wurde.

Das ist Fakt und bleibt es auch!

Man, man, man.............:eek:

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Bei mir wars auch so, die hatten auch gekürzt und ich durfte mich dann damit rumstressen.

Beim nächsten Mal nehm ich mir einfach nen Anwalt und dann soll der alles regeln. Dann müssen sie halt noch mehr zahlen..

Themenstarteram 21. September 2010 um 14:06

Wäre es denn zielführend einen Brief aufzusetzen und die o.g. Beträge einzufordern sowie mit rechtlichen Schritten zu drohen?

PS: Fahrzeug ist BJ2005 und scheckheftgepflegt bei Audi.

Zitat:

Original geschrieben von Nom3x

Wäre es denn zielführend einen Brief aufzusetzen und die o.g. Beträge einzufordern sowie mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Ja, oder gleich nen Anwalt schreiben lassen, aber wenn man erstmal selber versucht ist auch nix verloren.

Themenstarteram 21. September 2010 um 14:59

Die angegebene Wertminderung steht mir aber auch in jedem Fall zu, oder?

am 21. September 2010 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Nom3x

Die angegebene Wertminderung steht mir aber auch in jedem Fall zu, oder?

Bei mir waren es fast 1000! war aber von Anfang an beim Anwalt 3 Monate später kamen auch die 1000€. Also ab zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Nom3x

Wäre es denn zielführend einen Brief aufzusetzen und die o.g. Beträge einzufordern sowie mit rechtlichen Schritten zu drohen?

PS: Fahrzeug ist BJ2005 und scheckheftgepflegt bei Audi.

Dein Gutachter sollte genau wissen was zu tun ist! Ein Schreiben von ihm an die Versicherung, dass er auch in Rechnung stellen kann, sollte reichen, so er denn firm in seinem Job ist.

Ich gehe davon aus, dass die Versicherung geschrieben hat was und warum sie gekürzt haben, ansonsten fordere das erstmal an.

@ paddye27, begruendung steht ja oben:

Zitat:

Original geschrieben von Nom3x

Nach Rücksprache mit der Versicherung wurden folgende Werte "korrigiert":

EUR 240,00 für die angesetzte Beilackerung. Begründung: Bei fiktiver Abrechnung wird das immer so gemacht, da eine Beilackierung nicht zwingend erforderlich ist und diese ohnehin erst durch den Lackierer bei Reparatur festgestellt wird.

EUR 95 weil die Stundenlöhne zu hoch angesetzt wurden. Die könnte ich aber erhalten, wenn ich ne Kopie des Scheckheftes vorlege aus dem hervorgeht, dass der Wagen immer bei Audi gewartet wurde.

Stimmt, wer lesen kann ist klar usw. usf.

Dann sollte eben eine Stellungnahme des Gutachters folgen, denn er wird sich bei seiner Gutachtenerstellung Gedanken gemacht haben. Eine Gegendarstellung zu der Meinung der Versicherung mit den entsprechenden Begründungen bringt zunächst wesentlich mehr, als gleich zu RA zu rennen, der bei dem geringen Streitwert nicht gerade einen Jubelschrei ausstossen wird.

Die Begündung der Versicherung schreit gradezu danach kommentiert zu werden!

Und ich werde lesen lernen....:D

Hallo,

aus Erfahrung kann ich sagen dass die Versicherungen die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung fast immer streichen.

Würde das Fahrzeug repariert werden und wäre ein Farbtonangleich hier erforderlich müsste die Versicherung das auch übernehmen.

Es ist ja schon mehr oder auch weniger ein faires Angebot die Stundenverrechnungssätze nicht zu kürzen sofern Du belegen kannst das das Fahrzeug bei der Werkstatt immer in Reparatur war.

Einige Versicherungen kennen da nichts, die passen den Stundenlohn auf ortsübliche freie Werkstätten an und das wars.

Es gibt jedoch nicht wenige BGH-Urteile wo erläutert wird das dem Geschädigten die Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt selbst bei der fiktiven Abrechnung zu stehen.

Im Prinzip müsstest Du also der gegnerischen Versicherung gar keine Belege über bisher durchgeführte Reparaturen aushändigen.

Mit der Streichung des Farbtonangleichs wirst Du aber wohl oder übel Leben müssen.

Du kannst natürlich darauf bestehen aber ich denke das ist es nicht Wert.

Kommt auch ein wenig darauf an wie der Sachverständige die Beilackierung kalkuliert hat.

Wenn er jedes Teil ab- und anbaut treibt das die Kosten in die Höhe.

Von daher ist es nicht direkt verwunderlich dass die Versicherung diese Position bei Abrechnung nach Gutachten streicht.

Hi!

Habe den Bericht der Versicherung bereits meinem Gutachter geschickt. Er wollte sich die Sache anschauen und sich dann wieder bei mir melden. Mal gespannt wie das ausgeht...

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Kommt auch ein wenig darauf an wie der Sachverständige die Beilackierung kalkuliert hat.

Wenn er jedes Teil ab- und anbaut treibt das die Kosten in die Höhe.

Von daher ist es nicht direkt verwunderlich dass die Versicherung diese Position bei Abrechnung nach Gutachten streicht.

Also, entweder wir Kalkulieren einen fach- und sachgerechten Reparaturweg oder wir lassen es ganz bleiben.

 

Selbstverständlich ist das ab- und Aufrüsten zum Beilackieren erforderlich und gehöhrt somit auch in die Kalkulation !  :eek:

 

Das was du hier anspricht ist "Grüne Männchen- Masche". Beilackieren schreiben wir gnädigerweise auf, aber die Verbundarbeiten gehen auf Werkstattkappe. 

 

Den Lackierer möchte ich sehen der bei angebauten Zierleisten, Griffen und Außenspiegeln beilackiert. :rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

aus Erfahrung kann ich sagen dass die Versicherungen die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung fast immer streichen.

Würde das Fahrzeug repariert werden und wäre ein Farbtonangleich hier erforderlich müsste die Versicherung das auch übernehmen.

Es ist ja schon mehr oder auch weniger ein faires Angebot die Stundenverrechnungssätze nicht zu kürzen sofern Du belegen kannst das das Fahrzeug bei der Werkstatt immer in Reparatur war.

bla bla bla

Bist Du Erfüllungsgehilfe unserer Versicherer?

Sieht das Schadengutachten die Notwendigkeit einer Beilackierung vor, muss der Versicherer diese Kosten auch dann bezahlen, wenn mangels durchgeführter Reparatur gar nicht lackiert wurde.

Das ist Fakt und bleibt es auch!

Man, man, man.............:eek:

Zitat:

Original geschrieben von Nomex

Hi!

Habe den Bericht der Versicherung bereits meinem Gutachter geschickt. Er wollte sich die Sache anschauen und sich dann wieder bei mir melden. Mal gespannt wie das ausgeht...

Ich hoffe die Beratung Deines Gutachters ist qualifizierter und verhilft Dir dann auch zu Deiner Knete. Was hier teilweise geschrieben wird ist hanebüchend und sollte bloss nicht falsch verstanden werden, besser gar nicht erst gelesen werden.

Leider glauben immer wieder einige Leute an gewisse Aussagen, obwohl genügend Korrekturen dazu geschrieben wurden.

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