Abrechnung nach Gutachten: Gegnerische Versicherung kürzt Reparaturkosten
Hi!
Mir ist vor einigen Wochen jemand ins Auto gefahren (Tür hinten links). Ich habe den Schaden nach Gutachten (Gutachter wurde von mir beauftragt) abrechnen lassen. Bin jetzt aber erstaunt, dass ich nur so wenig von der Versicherung erhalten habe.
Im Gutachten finden sich folgende Beträge:
Reparaturkosten ohne MwSt: EUR 1.572,59
MwSt. der Reparaturkosten: EUR 298,79
Reparaturkosten mit MwSt: EUR 1.871,38
Wertminderung anteilig (steuerneutral): EUR 250,00
Für die mir entstandenen Auslagen wurden EUR 30,00 angesetzt.
Die Versicherung hat mir nun EUR 1.246,57 auf mein Konto überwiesen.
Nach Rücksprache mit der Versicherung wurden folgende Werte "korrigiert":
EUR 240,00 für die angesetzte Beilackerung. Begründung: Bei fiktiver Abrechnung wird das immer so gemacht, da eine Beilackierung nicht zwingend erforderlich ist und diese ohnehin erst durch den Lackierer bei Reparatur festgestellt wird.
EUR 95 weil die Stundenlöhne zu hoch angesetzt wurden. Die könnte ich aber erhalten, wenn ich ne Kopie des Scheckheftes vorlege aus dem hervorgeht, dass der Wagen immer bei Audi gewartet wurde.
Ist das rechtens?
Grüße
Nmx
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,aus Erfahrung kann ich sagen dass die Versicherungen die Beilackierung bei fiktiver Abrechnung fast immer streichen.
Würde das Fahrzeug repariert werden und wäre ein Farbtonangleich hier erforderlich müsste die Versicherung das auch übernehmen.
Es ist ja schon mehr oder auch weniger ein faires Angebot die Stundenverrechnungssätze nicht zu kürzen sofern Du belegen kannst das das Fahrzeug bei der Werkstatt immer in Reparatur war.bla bla bla
Bist Du Erfüllungsgehilfe unserer Versicherer?
Sieht das Schadengutachten die Notwendigkeit einer Beilackierung vor, muss der Versicherer diese Kosten auch dann bezahlen, wenn mangels durchgeführter Reparatur gar nicht lackiert wurde.
Das ist Fakt und bleibt es auch!
Man, man, man.............😰
18 Antworten
Hi!
Mein Gutachter hatte damals dann ein Gegengutachten zu dem Prüfbericht der gegnerischen Versicherung erstellt.
Heute hat mir die Versicherung mitgeteilt, dass sie an den Kürzungen (Arbeitsstundensätze, keine Beilackierung, keine Wertminderung) festhält und dabei auf "diverse" Gerichtsurteile verwiesen. Ach, und das Gegengutachten bezahlen sie auch nicht.
Da es hier doch um einen festgestellten, aber noch nicht bezahlten Gutachtenwert von 606 EUR geht, bin ich geneigt, die nächste Eskalationsstufe zu zünden, sprich einen Anwalt einzuschalten. Rechtsschutversicherung ist vorhanden.
Frage ist, wieviel Aussicht auf Erfolg hat die Kiste?
Stundensätze sind immer ein Diskussionsthema. Die aktuellen Urteile gehen dahin dass man nur Anspruch auf die Stundensätze der Markenwerkstatt hat wenn das Fahrzeug auch dort gewartet wurde.
Auf die Idee beim Beilackieren die Anbauteile weder abzubauen noch abzukleben kommen auch nur die Marsmännchen 🙄
Man kann u.U. darüber diskutieren ob ein Beilackieren notwendig ist, wenn es das ist gehören die Nebenarbeiten wie Abkleben und Anbauteile demontieren selbstverständlich dazu. Klar versuchen die Versicherer das häufig zu streichen, ob das rechtmäßig ist was die so treiben steht auf einem ganz anderen Blatt.
Bin ja eigentlich kein Freund von sofort ab zum Anwalt, aber was man da so alles mitbekommt kann man einem Laien als Geschädigktem eigentlich nur dazu raten. 🙁
Die haben ja die komplette Beilackierung gestrichen und verweisen darauf, dass dies erst bei Reparatur festgestellt werden kann ob's notwendig ist. Da die Tür hinten links hätte ersetzt werden müssen, versteht sich das ja eigentlich von selbst.
Problem bei den Stundensätzen ist auch, dass ich das Auto mittlerweile verkauft habe und keine Kopie vom Scheckheft habe. Das Fahrzeug wurde aber immer bei Audi gewartet.
Zitat:
Original geschrieben von Nom3x
Problem bei den Stundensätzen ist auch, dass ich das Auto mittlerweile verkauft habe und keine Kopie vom Scheckheft habe. Das Fahrzeug wurde aber immer bei Audi gewartet.
Einfach bei den Werkstätten um Rechnungskopien bitten, sollte i.d.R. kein Problem sein sie zu bekommen.