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abnehmbare AHK - demontage Pflicht

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 15:14

abnehmbare AHK - Demontage Pflicht?

 

Hallo,

kurze Frage:

Mir ist gesagt worden, dass man eine abnehmbare Anhängerkupplung immer demontieren muss, wenn man sie gerade nicht benutzt. Stimmt das?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Meine AHK ist auch abnehmbar, stammt von Brink, ist nicht abschliessbar...und wird von mir zwischen den Anhänger-Aktionen nur selten abgenommen.:D

Damit sind wir wieder beim Thema...und ich trinke trocken, weich und herb...:D

Trockenen Rotwein, weichen Scotch und herbes Pils...:D

Und zum Bremsseil sage ich nur...ich habe garkeine Möglichkeit, wie die Kugel, um das Seil anzuhängen!!!

Keine Öse, Keine Schlaufe, kein Haken!

Und das Beste ist, ich rege mich darüber nicht auf.

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Zitat:

Original geschrieben von benny2424

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Genauso ist es, daß man bei einer abn. AHK die Abreißleine nicht um den Kugelkopf legen darf... ;)

Also, da komm ich aber jetzt nicht ganz mit. Die Abreißleine wird immer gleich gelegt, egal ob abnehmbare AHK oder starr.

Was Totti-Amun hier von sich gibt, das ist absoluter Schwachsinn.

Kann man meinen, wenn man keine Ahnung hat. Benutz mal die Suchfunktion und/oder Google.

BTW: Wenn Du nicht weißt, was Schwachsinn ist, kann ich dir Wikipedia empfehlen... ;)

 

Adios

am 1. April 2008 um 18:35

also, hab ich auch schon gehört das man die reissleine bei einer a-ahk nicht an die kupplung hängen soll, da es schon vor kam das ein anhänger bei abgefallener kupplung (während der fahrt) abgegangen ist, und grossen schaden verursacht hat weil er nicht in den bremsvorgang versetzt wurde...

@ Totti-Amun:

Dann erklär mir mal den Unterschied der Abrißleine zwischen einer starren AHK und einer abnehmbaren.

Da gibt es keinen!

Entweder willst Du das nicht begreifen oder Du willst nur provozieren.

Übrigens: ich weiß, was Schwachsinn bedeutet, da brauche ich nicht die Suchfunktion von Google.

 

@Madiin:

Du solltest wissen, dass die Abreißleine anzulegen absolut Pflicht ist, das ist vorgeschrieben und dafür ist sie ja auch da.

Da macht es keinen Unterschied, ob die AHK abnehmbar, schwenkbar oder starr ist.

Wenn mir jemand das Gegenteil beweisen kann, dem spendiere ich gerne einen Kasten Bier.

am 1. April 2008 um 18:56

ich kann nachvollziehen das es einen unterschied geben "kann".

der, das es die fälle gegeben hat das manche abnehmbare kupplungen durch unsachgemäße anbringung nicht richtig eingerastet waren, sich während der fahrt lösten/abfielen, und somit der anhänger ohne zu bremsen schaden verursacht hat. 

warum? weil das abreisseil, in dem fall, die bremse nicht ausgelöst hat.

am 1. April 2008 um 18:58

...selbstverständlich ist die abreisleine/bremsleine pflicht.... 

am 1. April 2008 um 18:59

...hätts fast vergessen, ich trinke warsteiner... :) 

Also, das widerspricht sich:

Wenn die Abreißleine nicht angeschlossen ist und der WoWa sich vom Zugfahrzeug trennt, dann wird auch kein Bremsvorgang beim WoWa ausgelöst. Das ist ja auch der Sinn der Abreißleine, nämlich der, wenn sich die Kupplung aus

irgendeinem Grund löst, dann sorgt die Abrißleine dafür, dass der WoWa abgebremst wird.

Ist dagegen keine Abrißleine montiert und tritt dieser Fall ein, wird auch der WoWa nicht abgebremst.

Alles klar?

am 1. April 2008 um 19:21

richtig.

ich hab ja auch nie davon gesprochen das die leine nicht dran sein muss !

die muss drann sein und hat nur sinn wenn sie auch reissen KANN.

das könnte sie nicht wenn die kupplung vorher abgeht.

mein angebot : wir trinken das warsteiner zusammen. :D dabei kannst an meiner abnehmbarer kupplung mal rütteln und ziehen, weil, ich trau den dingern nicht. hab immer ein dummes gefühl beim einrasten.

am 1. April 2008 um 19:29

Zitat:

technisches problem

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin

 

mein angebot : wir trinken das warsteiner zusammen.

Angebot angenommen und nichts für ungut. Wir Camper haben zwar manchmal unterschiedliche Meinungen, aber wenn es ums Eigentliche geht, dann halten wir immer fest zusammen.

am 1. April 2008 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Maddiin

also, hab ich auch schon gehört das man die reissleine bei einer a-ahk nicht an die kupplung hängen soll, da es schon vor kam das ein anhänger bei abgefallener kupplung (während der fahrt) abgegangen ist, und grossen schaden verursacht hat weil er nicht in den bremsvorgang versetzt wurde...

@ benny,

kann es sein das du aus dem obigen text von mir schliesst das ich aussagen wollte das man mit a-ahk das seil nicht anhängen soll?

falsch verstanden, oder falsch ausgedrückt.

es ist offensichtlich so, das wohl fahrzeuge mit a-ahk eine andere möglichkeit wie z.B.  eine anhängeöse oder ähnliches haben um die reissleine einzuhängen um die sicherheit zu haben das die gafahr auszuschliessen ist, das die leine nicht "anspricht".

wenn du eine a-ahk hast, sieh/lese mal nach. ich hab im touran eine anhängeseilöse an der anhängerkupplungshalterung für das anhängerbremsseil.

am 1. April 2008 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von benny2424

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Genauso ist es, daß man bei einer abn. AHK die Abreißleine nicht um den Kugelkopf legen darf... ;)

Also, da komm ich aber jetzt nicht ganz mit. Die Abreißleine wird immer gleich gelegt, egal ob abnehmbare AHK oder starr.

Was Totti-Amun hier von sich gibt, das ist absoluter Schwachsinn.

... nicht ganz:

meine betriebsanleitung für die abnehmbare AHK sagt:

abreißleine an der öse der e-dose anzubringen .. und nicht am kugelkopf, da dieser ja -da abnehmbar- abfallen könnte

 

@Maddin:

Also, ich kann mir fast nicht vorstellen, dass sich die a-AHK vom Zugfahrzeug lösen könnte. Ich hab seit letztem Jahr die neueste Kupplung von Westfalia, die ist von unten gesteckt, doppelt gesichert und nur mit einem Schlüssel zu lösen, außerdem vom TÜV abgenommen.

Klar, passieren kann immer was aber das Risiko, so denke ich, ist 1 : 10000.

Das Seil an der E-Dose anzubringen, so wie njs meint, finde ich jedenfalls für absurd, auch nicht an der hinteren Abschleppöse des Zugfahrzeuges.

Immer kann was passieren, so könnte sich z. B. auch eine fest montierte AHK vom Zugfahrzeug lösen und das Problem wäre dann dasselbe.

Ich bin bisher mehr als 20tsd. km mit dem WoWa unterwegs gewesen, aber nie hatte ich das Gefühl, dass etwas schief laufen könnte.

Da hätte ich schon eher Angst, dass die Schlingerkupplung nicht mehr funktioniert oder ich einen Reifenplatzer hätte,

was evtl. zu fatalen Folgen führen würde.

 

Hätte, wäre, wenn und aber...

Es ist, wie es ist. Abschleppöse hin oder her, E-Dose hin oder her, Logik hin oder her. Nur weil es jemand nicht glauben will, drehen wir uns im Kreis... ;) Begründet ist das wohl in der schon vorgekommenen Möglichkeit, daß die abn. AHK verloren gehen könnte.

Da hilft auch nicht die neueste Wunder AHK von Westfalia, die nicht mehr oder weniger TÜV abgenommen ist als andere. Aber es gibt hier bereits ein paar Threads zu dem Thema, suchen hilft...

Grüße

Totti

P.S.

Diebels-Trinker ;)

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