Abmeldung des alten und Zulassung eines neuen Moppeds auf eigener Achse?
Unsere Zulassungsstelle ist telefonisch mal wieder schwerer zu erreichen als der Papst, aber vielleicht weiß es ja hier jemand:
Ich bekomme Freitag ein neues Moped. Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, kann ich ja an dem Tag noch mit dem entstempelten Kennzeichen herumfahren, in meinem Fall ca. 15 km bis zum Händler, der das Ding in Zahlung genommen hat.
Nun soll aber die neue das gleiche Kennzeichen bekommen, es ist also geplant, die alte Maschine abzumelden und direkt anschließend die neue Maschine wieder mit der alten Nummer zuzulassen.
Kann ich trotzdem noch mit dem alten entstempelten Kennzeichen auf der alten Maschine zum Händler fahren, auch wenn das Kennzeichen schon der neuen Maschine zugeteilt ist?
52 Antworten
Die Versicherung kassiert ja für den Tag auch doppelt. Es ist der letzte Tag des alten Vertrages und der erste Tag des neuen Vertrages. Ich sehe da das Problem nicht.
Das STVA interessiert das wohl weniger, eher die Versicherungen. Und da kommt es auf die AKB´s und deren Regelungen an.
Also bei der Versicherung schlau machen.
Damit die Diskussion umgehen zu können, einfach mit den dem Auto und allen Papieren zum STVA oder Bürgeramt oder Anmeldestelle fahren und alles abhändeln. EVB nicht vergessen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 2. August 2018 um 13:45:35 Uhr:
Die Versicherung kassiert ja für den Tag auch doppelt. Es ist der letzte Tag des alten Vertrages und der erste Tag des neuen Vertrages. Ich sehe da das Problem nicht.
Ich schon. Im Standardfall darf man bis Mitternacht das abgemeldete Fahrzeug mit entsiegelten Kennzeichen einmal überführen. Weil keine zwei Fahrzeuge dasselbe Kennzeichen tragen dürfen verkürzt sich die Frist bei sofortiger Zulassung eines anderen Fahrzeugs entsprechend.
Ich stelle mir das recht lustig vor: Zumindest mit dem neu zugelassenen Fahrzeug darf man ja überall fahren. Da könnten dann nach kandidatnr2 theoretisch das alte und das neue Fahrzeug mit identischem Kennzeichen legal hintereinander fahren oder an der Ampel stehen oder was auch immer. @kandidatnr2: Das glaubst Du doch selber nicht!
Gruß Michael
P.S.: Hier nochmals zum Nachlesen:
Zitat:
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.
Quelle: https://www.kreis-euskirchen.de/.../unterlagen.php#a0
Ich weiß, bürokratie und Logig (naja, oft zumindest meine Logik) passen nicht immer zusammen.
Aber es ist doch nunmal so:
1.Beide Fzg sind an dem Ummeldetag versichert
2.Beide Fzg sind am Ummeldetag zugelassen (wie man es auch dreht und wendet, vor der Abmeldung war Fzg A ja an dem Tag zugelassen, Fzg B nach dem Anmelden)
3.Zwei Fzg mit gleicher Nummer fahren hintereinander, ja ist möglich, dann hat aber eins der beiden entwertete Schilder. Nachvollziehbar ist das auch, siehe Punkt 2.
4. Es gibt einen Ab- bzw Anmeldetag, keine Stunde oder Minute (übrigens DAS Argument, weswegen man mit einen Fzg mit entwerteten Kennzeichen noch fahren darf).
5. Verschiedene User haben unabhängig von einander gleiche Informationen von unterschiedlichen Stellen bekommen - nich rechtsverbindlich, aber was außer Nachfragen soll man denn machen?
Aber es stimmt auch, das unterschiedliche Zulassungsstellen, Dinge unterschiedlich behandeln, verbindliche bundesweite Regelungen gibt es zumindest nicht bis ins kleinste Detail.
Ich hatte das mit einem verlorengegangenem Teil 1 der Fahrzeugpapiere. Ist zum Glück wieder aufgetaucht, was man beibringen muß ist je nach Zulassungsstelle Teil 2, TÜV/AU Papiere und Kaufvertrag, über eideststattliche Versicherung von dem, der Teil 1 verbummelt hat, bis - und das war natürlich auf der für mich zuständigen Zulassungsstelle so - geht gar nicht. Da sollte der Vorbesitzer neue Papiere für ein Auto besorgen, das ihm gar nicht mehr gehört, mir dann geben damit die Tante etwas zum entwerten hat. Das Fzg war überigens bereits abgemeldet, gab sowieso nur einen Teil 1 mit der Aufschrift "ungültig".
Wie gesagt, hatte sich in meinem Fall ja wieder eingefunden, hab nur beim Ummelden mal nachgefragt, da die Infos im Netz so breit gefächert waren, auch aus offiziellen Quellen.
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Nochmal, ich wette das Verkehrsamt juckt das weniger. Hatte mal eine ähnliche Konstellation, da bekam ich die Auskunft: Adresse bei beiden hinterlegt, der Rest ist Sache des Versicherungsschutzes.
Wird aber auch ein Geschiss drum gemacht😉
Versicherungstechnisch ist es erlaubt, wie bereits erwähnt, versichert ist der ganze Tag.
Erlaubt ist das Fahren nach Abmeldung auch steuerrechtlich, auch das geht tageweise, siehe Steuerbescheid.
Aber es gibt eine für viele unbekannte Einschränkung bei der „Fahrerlaubnis“. Man darf nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und im angrenzenden Bezirk ohne Stempel fahren.
Wer es nicht glaubt:
§10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Das gilt übrigens für alle Zulassungsbezirke, zumindest aber für die Bezirke in Deutschland, die an deutsche Gesetze gebunden sind. In Bayern wär ich da unsicher...
Das ist grundsätzlich völlig normal, ohne Siegel auf den Kennzeichen darf nur eine Überführung erfolgen. Das sehe ich auch nicht als Problem. Das wäre beim TE ja gegeben. Das Problem ist dass nach meiner Überzeugung nicht zwei Fahrzeugen gleichzeitig dasselbe Kennzeichen zugeordnet sein darf.
Leider findet man im Netz sehr wenig dazu. Ich habe auf die Schnelle nur drei offizielle Seiten gefunden, wo die Frage überhaupt angesprochen wird:
https://www.kreis-mettmann.de/.../Abmeldung-Fahrzeug
https://www.kreis-euskirchen.de/.../unterlagen.php#a0
https://www.landratsamt-dachau.de/.../Fachbereiche.aspx?...
Drei Zulassungsstellen sagen also übereinstimmend "verboten". Dass es erlaubt sei, gleichzeitig zwei unterschiedliche Fahrzeuge mit derselben Buchstaben-/Ziffernkombination zu nutzen steht dagegen nirgends.
Gruß Michael
Da ja nur ein KZ vorhanden ist kann ja auch nur ein FZG mit dem KZ bewegt werden.
Wo ist dann das Problem.
Mit dem ZLB ist richtig..
Wurde das nicht auch schon erwähnt, nebenbei?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. August 2018 um 10:26:21 Uhr:
Da ja nur ein KZ vorhanden ist kann ja auch nur ein FZG mit dem KZ bewegt werden.
Eine Buchstaben-/Ziffernkombination, aber ganz sicher nicht nur ein Blechschild. Mal abgesehen davon dass ich bei Fahrzeugwechseln meist neue Schilder kaufe (seit es die online gibt sind sie so billig, dass ich mir den Luxus leiste), müssen mehrere Schilder vorhanden sein, denn anders kann das Kennzeichen mit Plaketten (neues Fahrzeug) und ohne Plaketten (altes Fahrzeug) nicht gleichzeitig existieren.
Würde man das oder die Kenzzeichen mit neuen Plaketten an das abgemeldete Fahrzeug schrauben wäre das eindeutig ein Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Also: Für eine Fahrt mit entsiegelten Kennzeichen dürfen natürlich keine Siegel auf dem Kennzeichen sein - das sollte nachvollziehbar sein. Gesiegelte Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs dürfen schon gar nicht benutzt werden, siehe oben: Kennzeichenmissbrauch.
Gruß Michael
Bei uns gibt es KZ nur gegen Beleg, sonst machen die Schildermacher das nicht.
Was im Net geht hab ich keine Ahnung.
Ich bin eh raus weil ich nicht verstehen kann das so ein Film raus gemacht wird.
Hauptsache die Versicherung segnet mein Vorhaben ab, der Rest juckt mich perifär.
Tschüss macht´s gut.
Also,
nach dem, was mir heute noch so an Papieren wegen der Mitnahme des Kennzeichens vorgelegt wurde, muss man im Ergebnis davon ausgehen, dass es tatsächlich *nicht* zulässig ist, die alten, entwerteten Kennzeichen an das alte Moped zu zimmern, um damit noch nach Hause oder - wie in meinem Fall - zum Händler zu fahren, wenn gleichzeitig die gleiche Nummer einem neuen Fahrzeug zugeteilt wurde.
Die schriftliche Aussage der Zulassungsstelle sagt jedoch was anderes, darauf hätte ich mich mal berufen, das hätte zumindest eine Strafbarkeit beseitigt, weil wenn ich da schon einer schriftlichen Aussage der zuständigen Behörde nicht glauben darf... 😉
Ich vermute so im Nachhinein, dass die die Frage schlicht nicht richtig verstanden haben. Ist jetzt aber auch egal, für die nächsten paar Jahre wird sich die Frage zumindest mir nicht mehr stellen.
Jedenfalls ist es jetzt ohne Unfälle und Kontrollen erledigt, das alte Mopped steht beim Händler und ich habe mein neues mit meiner alten Nummer (aber neuen Schildern) übernommen. Das alte Schild hängt noch entstempelt am alten Mopped. Was der Händler jetzt damit macht, ist mir schlicht egal.
So, jetzt noch Bilder von der neuen Karre und die Sache ist rund😉
Da muss ich erst noch welche machen... 🙂 Wenn ich bis heute Abend nicht geschmolzen bin, werde ich mal ein paar Bilder machen.
Ja, mach in Ruhe, läuft ja nicht weg. Hauptsache vergisst es nicht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. August 2018 um 11:43:54 Uhr:
Bei uns gibt es KZ nur gegen Beleg, sonst machen die Schildermacher das nicht.
Die Schildermacher müssen nur dokumentieren wer ein Kennzeichen gekauft hat. Wenn Du ohne Zettel von der Zulassungsstelle bei den Schildermachern vor Ort ein Kennzeichen kaufst, dann wird in der Regel Dein Personalausweis verlangt und Deine Personalien werden festgehalten. Das ist auch sinnvoll, denn man kann durchaus Bedarf für zusätzliche Kennzeichen haben: Z. B. für die Kennzeichnung eines privaten Parkplatzes oder als zweites Schild für einen Fahrradträger auf der AHK, der das normale Kennzeichen verdeckt.
Ein Paar Kennzeichen für das Auto kostet auf eBay zwischen 10,78 und 10,99 € inkl. (!) Versand. Das sind völlig normale, legale Kennzeichen. Einziger Unterschied: Es dauert 2 bis 3 Tage, dafür kosten sie auch nur ein Bruchteil von den Kennzeichen der Prägestellen vor Ort.
Gruß Michael