Abmeldung des alten und Zulassung eines neuen Moppeds auf eigener Achse?
Unsere Zulassungsstelle ist telefonisch mal wieder schwerer zu erreichen als der Papst, aber vielleicht weiß es ja hier jemand:
Ich bekomme Freitag ein neues Moped. Wenn ich ein Fahrzeug abmelde, kann ich ja an dem Tag noch mit dem entstempelten Kennzeichen herumfahren, in meinem Fall ca. 15 km bis zum Händler, der das Ding in Zahlung genommen hat.
Nun soll aber die neue das gleiche Kennzeichen bekommen, es ist also geplant, die alte Maschine abzumelden und direkt anschließend die neue Maschine wieder mit der alten Nummer zuzulassen.
Kann ich trotzdem noch mit dem alten entstempelten Kennzeichen auf der alten Maschine zum Händler fahren, auch wenn das Kennzeichen schon der neuen Maschine zugeteilt ist?
52 Antworten
Ein Tag wird abgemeldet und die alte Karre kann direkt nachhaus oder evtl auch zum Händler gefahren werden.
Rumfahren ist nicht .
Erst am nächsten Tag kann dann die neue Karre mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen werden .
Wenn noch frei , kann man aber für ein paar Euro kurzzeitig reservieren .
Zitat:
@ME1200 schrieb am 2. August 2018 um 03:05:10 Uhr:
Erst am nächsten Tag kann dann die neue Karre mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen werden .
Wenn noch frei , kann man aber für ein paar Euro kurzzeitig reservieren .
Das ist definitiv nicht mehr so, wie gesagt hat mein Kollege gerade erst letzte Woche an der gleichen Zulassungsstelle sein altes Auto abgemeldet und sofort sein neues Auto auf die gleiche Nummer wieder angemeldet. Eine Wartefrist gibt es da offensichtlich nicht (mehr).
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Zitat:
@fate_md schrieb am 2. August 2018 um 05:19:49 Uhr:
Du solltest den Thread nochmal lesen, scheint sich geändert zu haben
..... scheint ... !
Muss aber dann ja auch irgendwo verbindlich festgeschrieben sein .
Das sollte dann auch hier mal verlinkt werden um Klarheit zu schaffen .
Ist ja im Grunde ein Thema das viele interessieren wird .
Nein, Du darfst bei der Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug nur noch das neue damit fahren. Du musst also mit dem Auto zur Zulassungsstelle fahren.
Hier bei unserer Zulassungsstelle ist das bei jedem Fahrzeugwechsel mit Beibehaltung des Kennzeichens die erste Frage: "Sind Sie mit dem Fahrzeug hier?"
Gruß Michael
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 1. August 2018 um 12:25:09 Uhr:
ja, geht.
Und das kommt von Dir? Du willst also Fahrzeug A mit einem bereits Fahrzeug B zugeteiltem Kennzeichen fahren? Na viel Spaß wenn Sie Dich erwischen!
Gruß Michael
Ich habe jetzt erst die anderen Beiträge gelesen. Auch wenn mein Unterkiefer vor Erstaunen bis zum Brustkorb hängt und meine Augen auf Tomatengröße aufgerissen sind muss ich es Euch glauben, dass das bei Euren Zulassungsstellen anders gehandhabt wird als hier.
Ich mache das seit Jahren mit dem sofortigen Wechsel, die letzten beiden Male in diesem Jahr (beide Autos meiner Kinder wurden gegen andere getauscht). Am selben Schalter A abmelden und B anmelden geht schon lange ohne Wartezeit, aber - zumindest bei unserer örtlichen Zulassungsstelle - nur wenn das abgemeldete Fahrzeug nicht mehr im öffentlcihen Verkehrsraum bewegt wird. Es wird stets erst danach gefragt und erläutert: Mit der Zuteilung des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug darf das alte damit nicht mehr gefahren werden.
Gruß Michael
Tante Edith hat eine Ergänzung: Hier kann man das nachlesen:
Zitat:
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind und das amtliche Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übernommen wurde.
Quelle: https://www.kreis-euskirchen.de/.../unterlagen.php#a0
Ich habe die mehr oder weniger schriftliche (Mail halt) Mitteilung der Zulassungsstelle, dass dies möglich sei, darauf werde ich mich berufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich überhaupt kontrolliert werde auf der Fahrt zwischen Zulassungsstelle und Händler (ca. 12 km) geht so dermaßen gegen Null, dass ich mir darüber ernsthaft keine Gedanken mache.
Versichert ist das Mopped ja an dem Tag bis Mitternacht...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 2. August 2018 um 10:55:29 Uhr:
Versichert ist das Mopped ja an dem Tag bis Mitternacht...
Genau das würde ich bezweifeln. Die Haftpflichtversicherung muss zwar zahlen, aber das wäre die klassische Obliegenheitsverletzung die die Versicherung zur Regressforderung gegen Dich berechtigen würde. Natürlich ist das nur eine Vermutung, klären kannst Du das nur anhand der Versicherungsbedingungen Deines Vertrags.
Ganz verstehe ich es aber trotzdem nicht: Du hast doch bestimmt nicht nur ein Motorrad, oder? Was spräche dagegen mit dem Auto zur Zulassungsstelle zu fahren? Das alte Moped fährst Du vorher zum Händler und nimmst das Kennzeichen mit. Wo ist das Problem?
Gruß Michael
Weil morgen einfach keiner Zeit, mich da rumzufahren. Und bis nächste Woche auf neue Mopped warten? Nein, das packe ich nicht.
Mein Versicherungsfritze meinte übrigens, das sei überhaupt kein Problem, das würden viele so machen. Mein Verkäufer sagte das gleiche. Die Zulassungsstelle bestätigt mir, dass es geht. Da sehe ich für eine Verletzung einer Obliegenheit wenig Raum.
Ich bin schon seit gestern am nachforschen, aber es läuft immer auf die Auskunft der Zulassungsstelle hinaus, die ich jetzt einfach mal als gegeben hinnehme. Fiele mir doch nicht im Traume ein, ein behördliches Handeln auch nur im Ansatz zu hinterfragen... 😉
DieVersicherung beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet mit dem Tag der Abmeldung. Da es keine stundenweise Abrechnung gibt, gilt der volle Tag. Der beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr.
Und der Händler hilft auch nicht, z. B. mit seiner roten Dauernummer? Ist jetzt natürlich ein bisschen knapp, mit ein paar Tagen Vorlauf lässt sich so etwas einfacher erledigen. Ich selber würde es eh anders machen: Rauf auf den Anhänger mit dem Moped bzw. nacheinander den Mopeds. So habe ich das z. B. gemacht als ich mein Moped zur Inspektion brachte.
Also gute Fahrt und sieh zu, dass nichts dabei schief geht.
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 2. August 2018 um 11:21:27 Uhr:
Also gute Fahrt und sieh zu, dass nichts dabei schief geht.
Danke, ich werde aufpassen. Bekanntermaßen ist der Teufel ja ein Eichhörnchen...
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 2. August 2018 um 11:16:43 Uhr:
DieVersicherung beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet mit dem Tag der Abmeldung. Da es keine stundenweise Abrechnung gibt, gilt der volle Tag. Der beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr.
Das ist zwar richtig, aber unerheblich. Ich zitiere mal als Laie die mir bekannten üblichen Versicherungsbedingungen so wie ich sie verstanden habe: Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die durch die erlaubte Nutzung des Fahrzeugs entstehen können. Bei unerlaubter Nutzung muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Geschädigten den Schaden ersetzen, ist aber berechtigt den gesetzlich limitierten Regress zu fordern. Da nach meinen Informationen (oben verlinkt) die Nutzung des Fahrzeugs ohne Plaketten auf dem Kennzeichen nicht erlaubt ist wenn das Kennzeichen bereits neu vergeben wurde träfe das mit dem Regress also zu. So verstehe ich als juristisch ungebilderter Laie die üblichen Versicherungsbedingungen.
Gruß Michael