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Abmelden Ohne TÜV?

Moin Liebe Community,

ich habe mal eine Frage an euch.
Wisst ihr ob es zusatzt Kosten gibt wenn ich jetzt ein Auto abmelde wo der TÜV Schon seit über ein Jahr abgelaufen ist?

Danke im Vorraus 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


es KANN durchaus zu problemchen führen...da gibts sogar urteile drüber.

Die Urteile würde ich dann doch gerne mal sehen...

Abmelden ist überhaupt gar kein Problem, denn die Aufgabe der Zulassungsstelle wäre, dass das Auto im angemeldeten Zustand eine gültige HU hat. Da es aber außer Betrieb gesetzt werden soll, ist das hinfällig...und da zeige mir einer die Zulassungsstelle, die das anders sieht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeug ohne TÜV abmelden, TÜV Nachunteruschung' überführt.]

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Und was hat das jetzt mit den angeblich petzenden Zulassungsstellen zu tun ?
Liefer doch hier mal was Aussagekräftiges !

Nachtrag :
Mal bissl rumgeklickt, Ausnahmen bestätigen die Regel, so seltsame Sachen gibt's anscheinend doch ab und zu :
http://www.motor-talk.de/forum/tuev-abgelaufen-anzeige-t2861655.html
Also wenn das wahr ist, kann man da echt nur noch verwundert mit dem Kopf schütteln über die übereifrige deutsche Bürokratie . . .

So etwas macht aber keine Zulassungsstelle, eben weil es sinnlos ist, es gibt ja nichts mehr zu ahnden, wenn das Fahrzeug gerade abgemeldet wird. Nenne DU doch mal eine Zulassungsstelle, die das angeblich so macht, sollte dir dann ja ein Leichtes sein, wenn du schon solche Behauptungen aufstellst...

Offensichtlich ja doch, Danke für das Beispiel.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 29. Oktober 2016 um 11:27:37 Uhr:


Ich habe gestern einen Anhänger abgemeldet der seit 5 Jahren keinen gültigen TÜV mehr hatte.

Bei einem Anhänger hält sich der Prüfaufwand auch in argen Grenzen.
Ausserdem waren wir schon soweit, dass es bei Abmeldung eines Fahrzeuges keinen TÜV bedarf.
Den brauchst nur bei der Anmeldung/Zulassung.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. Oktober 2016 um 12:35:59 Uhr:



Zitat:

@klamann15 schrieb am 29. Oktober 2016 um 11:27:37 Uhr:


Ich habe gestern einen Anhänger abgemeldet der seit 5 Jahren keinen gültigen TÜV mehr hatte.

Bei einem Anhänger hält sich der Prüfaufwand auch in argen Grenzen.
[.....]

Was für ein "Prüfaufwand" bei einer Abmeldung? 😕

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 29. Oktober 2016 um 00:01:47 Uhr:


Was soll die Zulassungsstelle denn anzeigen? Dass bei einem soeben abgemeldeten Fahrzeug keine gültige HU vorhanden ist? Oder schnell vorher noch anzeigen? Weil der Bußgeldbescheid ist ja bestimmt in der halben Minute da, bevor das Auto abgemeldet wird 🙄

Du meinst so wie die Bußgeldstellen die ganzen Blitzerfotos immer sofort wegwerfen, weil ja der Verstoß zum Zeitpunkt der Bearbeitung schon lange beendet ist? 😁

Oder könnte es nicht genau so gut möglich sein, die Überschreitung der HU-Frist noch bis zum Ablauf der Verjährung gerechnet ab der Abmeldung des Fahrzeugs zu ahnden?

Ich bin auf das Thema gestoßen, da ich gerade unseren Anhänger abgemeldet habe wo die HU 13 Monate abgelaufen ist.

Es kam der Hinweis, das sich die Rechtsabteilung deswegen noch melden wird. Nun ja, mal warten was kommt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Oktober 2016 um 09:27:34 Uhr:


Hier sind mal zwei Beispiele für das, was @Fleetwood bestreitet: http://www.123recht.net/...ohne-TUeV-auf-Privatgelaende-__f274847.html

Und ausgerechnet dieser verlinkte Thread ist de facto falsch. Da ich selbst über so ein Privatgelände verfüge UND dort mehrfach und wiederholt Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV abgestellt werden, um sie zu reparieren, kann ich Dir sehr glaubhaft versichern, daß die Polizei KEIN Recht (und auch kein Interesse) hat, mein Gelände zur Verfolgung solcher Delikte zu betreten. Es wurde sogar ausdrücklich durch den Leiter unserer Polizeiausbildingseinheit (quasi unser nächster Nachbar) mal freundlich darauf hingewiesen, daß es Sinn machen würde, die Fahrzeuge so abzustellen, daß sie nicht unbedingt von der öffentlichen (!) Straße aus einsehbar sind. Man möchte natürlich nicht auf dumme Gedanken kommen beim täglichen Vorbeijoggen... :-)

Falls das Fahrzeug nicht seitens der Zulassungsstelle an sich als "ohne gültige HU" reklamiert wird (was nur dort geht, wo TÜV/DEKRA und ZulSt bereits vernetzt sind), dann passiert da gar nix. Was per STVZO und STVO verboten ist, ist das Inbetriebsetzen oder Abstellen eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung oder HU auf öffentlichen (!!!) Straßen und Plätzen. Auf Privatgrund und Betriebsgeländen hingegen kannst Du damit machen was immer Du willst - inkl. Fahren und ggfs. auch 20 Jahre lang:-)

Wenn keine staatliche Stelle nachweisen kann, daß das Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt wurde, dann passiert da beim Abmelden absolut gar nix.

In unserer Region sind teilweise die Prüfstellen und die ZUlSt schon verbunden. Da bekommst Du dann nach 3 Monaten einen freundlichen Schrieb mit dem Hinweis, nachzuweisen, daß die HU erlangt wurde oder das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird7werden kann. Anschließend wird das Fahrzeug von Amts wegen abgemeldet, wenn Du nicht binnen 14 Tagen antwortest. Kostet dann 11,- und 23,- Verwaltungsgebühren. Mehr passiert da nicht.
Antwortest Du z.B., daß der Wagen auseinandergelegt auf der Bühne hängt und schickst ein paar aussagekräftige Photos mit, dann passiert da auch nix weiter.
Nur die Versicherung, die darf nicht einen Tag Lücke haben. Dann agiert das Amt sofort und mit Abmeldung ohne wenn und aber.

Gruß
Roman

PS: Wie sollte denn die ganze "Abmelden ohne HU geht nicht"-Arie eigentlich funktionieren, wenn ich mein Fahrzeug per "Rubbellos" abmelde? Da reicht einloggen in die ZulSt-Webseite, Nummer freirubbeln, Bezahlung ausführen, fertig. Würde da dann alles rot blinken, Sirenen heulen und das SEK meine Tür eintreten? Blödsinn im Quadrat die ganze Raterei!

ist ziemlich egal, was Du (nach fast zwei Jahren) glaubst und versicherst. Die Rechtslage ist so wie von mir beschrieben und mit Links untermauert.

...die falsch sind :-) Das Aufspüren von HU-SÜndern auf privatgrundstücken ist KEINE hoheitliche Aufgabe der Polizei, da es sich weder um Straftaten noch um Verdeckungshandlungen für solche handelt. Privatgrund ist wie die Wohnung eine Zone, in die die Polizei nicht eindringen darf (auch nicht durch Ausspähungshandlungen), wenn kein begründeter verdacht einer Straftat besteht.
Aber dazu findest Du sicher auch noch einen Link, der durch Foren(halb und viertl)wissen aus anderen Boards belegt ist... :-)

Gruß
Roman

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, ist es HU-pflichtig. Wo es dabei steht, ob auf öffentlichem Grund oder privat, ob vorwärts oder rückwärts, ist absolut irrelevant. Die gesetzlichen Vorschriften bzgl. HU kennen da keinerlei Unterscheidung.

nur für Dich:

Zitat:

§ 163 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
(1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

das gilt so auch im Owi-Verfahren, was Du in §46 Owig nachlesen kannst. Und nein, es gibt keine anderen gesetzlichen Bestimmungen, die das Betreten von Privatgrundstücken für Ermittlungsaufgaben verbieten würden (anders bei Wohnungen, die haben besonderen Schutz).

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