Ablauf nach unverschuldetem Unfall
Hallo zusammen,
hatte gestern einen Unfall und möchte mich hier einmal nach dem richtigen Ablauf erkundigen, bevor ich noch etwas Unüberlegtes mache und das dann nachteilig für mich ausgelegt wird.🙁
Es ist jemand ohne zu schauen von einem Parkplatz runter auf die Straße gefahren, ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und bin ihm dann in die Seite rein.
Polizei wurde gerufen und Kontaktdaten ausgetauscht, Schuld hatte definitiv mein Unfallgegner. Von der Polizei gab es jetzt keine Unterlagen oder eine Vorgangsnummer, ich weiß aber auch nicht ob es so etwas nur auf Anfrage gibt. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen und ausgiebig Fotos gemacht. Sein Auto sah nicht wirklich gut aus, bei mir war auf dem ersten Blick der Kotflügel und die Stoßstange vorne so verbogen, dass ich die Reifen nicht mehr gerade stellen konnte. Ich selber habe einen Audi A3 von 2007 und 220.000 km.
Mein Auto wurde abgeschleppt und zu meiner Vertrauenswerkstatt gebracht. Sowieit zum aktuellen Stand.
Aber we kann ich nun am Besten weiter verfahren?
Sollte ich selber einen Gutachter bestellen? Oder einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt anfertigen lassen?
Ich habe auf der Internetseite seiner Versicherung folgenden Passus für Geschädigte gefunden:
Reicht die Rechnung oder ist ein Gutachten notwendig?
Bleiben die Reparaturkosten voraussichtlich unter 2.500 Euro, ist eine Besichtigung durch einen Sachverständigen nicht erforderlich. Wir benötigen nur die Reparaturrechnung.
Ich kann so ohne weiteres nicht abschätzen, ob der Schaden darunter oder darüber liegen wird...
Und sollte die Werkstatt besser direkt mit der Versicherung abrechnen oder aufgrund eines Gutachtens (fiktive Abrechnung). Was würde beispielsweise geschehen, wenn die konkrete Rechnung über oder unter dem Wert des Gutachten liegen würde?
Ich werde morgen erst mal in der Werkstatt anrufen, dass sie zunächst nichts machen sollen, bevor ich noch mal Rückmeldung zum weiteren Ablauf gebe.
Weiterhin frage ich mich, wie es mit der Nutzungsausfallentschädigung läuft. Zumindest weiß ich, dass man diese aktiv bei der Versicherung "beantragen" muss, aber mit welchem Tagessatz? Ich habe keine Ahnung in welche Gruppe mein Auto eingegliedert wird.
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten! 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Franz105 schrieb am 10. Dezember 2017 um 16:49:08 Uhr:
Dein Ansprechpartner ist die Versicherung des Unfallgegners.
Die würde ich am Montag anrufen.
Die kann einen auch sagen, was sie zur Schadensregulierung braucht.
Soweit kommts noch, das ich bei einem Haftpfl-Schaden das Heft aus der Hand gebe und die Vers frage was ich machen soll, oder auch nicht!
Dort würde ich nur anrufen um die Schadenummer zu erfragen, den Rest regelt ein RA.
Den auch er weiss was die Vers. braucht, nur er arbeitet für dich, in deinem Sinne!! 😉
32 Antworten
Zitat:
@Soupman schrieb am 10. Dezember 2017 um 19:48:09 Uhr:
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird überhaupt nicht mehr repariert? Jetzt ne neue Karre zu kaufen kann ich gar nicht gebrauchen...
Möglicherweise schon. Aber genau das kann dir der Anwalt erklären, wenn das Gutachten vorliegt.
Hi,
eine kurze Frage noch. Ich muss nicht mit der Beauftragung des Gutachters warten, bis die Versicherung sich bei mir gemeldet hat, oder?
Danke! 🙂
Nein, das ist allein Deine Entscheidung.
Anwalt, der beauftragt dann Gutachter, aber auf keinen Fall die gegnersiche Versicherung konktakieren.
Bei mir hat es insgesamt wenige Stunden gedauert.
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"berlin-paul" und "ich kann alles" haben alles soweit gut und richtig geschrieben.
Ich kann es nur nochmal unterstreichen:
- nimm einen Gutachter, den du gewählt hast und nicht einen, den die gegnerische Versicherung geschickt hat
- geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird dich umfassend beraten bezüglich Ersatzwagen und die gegnerische Versicherung unter Druck setzen, damit die zum einen nichts kürzen was dir zusteht und zum anderen die Sache nicht mehrere Monate herziehen.
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (über 130%), dann geht der Wagen in die Restwertbörse und du bekommst die Differenz vom Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Dann darfst du entscheiden, ob du das verbindliche Angebot des Händlers akzeptierst und den Wagen dort abgibst, oder den Wagen mit den Schaden behälst.
Mein Kumpel hatte vor kurzem einen ähnlichen Unfall mit einem 2007er Golf GT TDI.
WBW 6.600€
Rep. Kosten: ~11.000€.
Also es ist schneller Totalschaden als man denkt.
Such dir schon mal ein anderes Auto.
Hi. Ich kann dazu auch meinen Beitrag leisten.. Und dir sagen, das das ganze sicher hinziehen kann. Ich hatte am 13.10. einen Auffahrunfall mit meinem passat 2012, 155t km
Mir ist ein anderer Passat hinten rechts drauf gefahren. Habe den Fall meinem Anwalt übergeben und einen Gutachter beauftragt. Seit dem 13.10. Warten wir auf die Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung. Letzte Woche haben wir Klage gegen die Versicherung erhoben, weil bisher keine Regulierung statt gefunden hat. Reparaturkosten ~10.000€ /WBW 13.400€
Ich möchte mein kfz reparieren lassen. Vom Anwalt wurde mir geraten, auf einen Leihwagen zu verzichten, da nicht sicher ist, ob die Kosten übernommen werden...
Also versuche ich mich zu arrangieren, irgendwie.. Und das alles, obwohl ich unschuldig bin. Das ist echt unfair
Ich habe heute Abend erst einmal einen Termin beim Anwalt. Einen Gutachter habe ich über die Werkstatt beauftragt, der wird sich das Auto heute Vormittag einmal anschauen.
Bei Bedarf kann ich ja mal hier regelmäßig schreiben, was in den nächsten Wochen so passiert.
Sehr gut.
Klar berichten, zum fragen war ja auch Zeit 😉
ich wundere mich nicht, dass die Versicherungsprämien steigen.
Anscheinend haben alle negative Erfahrungen mit den Autoversicherung.
Hab an der Unfallstelle meine Versicherung angerufen.
Meine Daten durchgesagt.
Dann Handy dem Fahrer des Autos gegeben, auf dass ich draufgefahren bin.
Der hat seine Daten durchgesagt. Bearbeitungs-Nr., Tel-Nr. und Emailadresse meiner Versicherung erhalten.
Ihm wurde gesagt, dass er Fotos und Gutachten zur Versicherung schicken soll.
Dann bekam der Fahrer des Abschleppwagens das Handy. Dieser gab dann seine Daten an die Versicherung.
Der ganze Fall wurde zu aller Zufriedenheit innerhalb einer Woche abgeschlossen.
Mein Wagen (ich habe Vollkasko) war Totalschaden.
Der Gutachter kam von der Versicherung. Die Summe, die ich für meinen Wagen erhielt war mehr als o.k.
Die Gutachter sind vereidigt. Die werden keine Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung machen.
Ich hab für nichts in Vorleistung (Gutachter, Abschleppwagen) gehen müssen.
Ich bin bei HUK 24 versichert.
Zitat:
@Franz105 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:09:04 Uhr:
Die werden keine Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung machen.Ich bin bei HUK 24 versichert.
1) Natürlich machen die das. Steht sogar in fast allen Gutachten "erstellt gemäß der vorgaben des Auftraggebers". Der gleiche Gutachter wird ein vom Geschädigten beauftragtes Haftpflichtschadengutachten sicherlich etwas anders kalkulieren als bei einem Versicherungsgutachten für einen Haftpflichtschaden. (Stichwort Beilackierung, Stundenverrechnungssätze etc..)
2) Dann hat der Geschädigte sicherlich nicht alles bekommen was ihm zusteht. 😉
Zitat:
@Moers75 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:17:11 Uhr:
Zitat:
@Franz105 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:09:04 Uhr:
Die werden keine Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung machen.Ich bin bei HUK 24 versichert.
1) Natürlich machen die das. Steht sogar in fast allen Gutachten "erstellt gemäß der vorgaben des Auftraggebers". Der gleiche Gutachter wird ein vom Geschädigten beauftragtes Haftpflichtschadengutachten sicherlich etwas anders kalkulieren als bei einem Versicherungsgutachten für einen Haftpflichtschaden. (Stichwort Beilackierung, Stundenverrechnungssätze etc..)
2) Dann hat der Geschädigte sicherlich nicht alles bekommen was ihm zusteht. 😉
Ganz genau so ist es!
Der "Franz105" ist schon ziemlich naiv.
...und ich finde es immer sehr lustig, wenn jemand sagt: "kein Wunder, dass die Versicherungsbeiträge steigen"...
Was soll ich dagegen tun? Soll ich finanzielle Nachteile haben und auf etwas verzichten was mir zusteht???
Ein Beispiel:
Vor 2 Monate wurde unser BMW aufgebrochen. Navi, Bildschirm, Controller, Airbag etc sind geklaut worden. Außerdem wurden sämtliche Kabel abgeschnitten und vieles beim Ausbau zerstört.
Der Gutachter, welcher von der Versicherung beauftragt war, hat 3300€ Brutto an Schaden festgestellt. Das ist eine absolute Lachnummer !!
Stundenlohn: 55€ und die Kabel sollen laut Gutachten für "zwei fuffzig" gelötet werden, auch die vom Airbag!
Gehts noch ??
Was ein Glück, dass ich freie Werkstattwahl gewählt hatte...
Jetzt steht er bei BMW und wird fachgerecht repariert. Schaden laut Meister: 10-11.000€ !
Zitat:
@Franz105 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:09:04 Uhr:
ich wundere mich nicht, dass die Versicherungsprämien steigen.
Ich mich auch nicht! Das schaffen die Vers. schon selbst. 😁 😁
Am Mittwoch vor Ostern 2016 wurde meine Frau auf linker Spur fahrend von einem "Schnellwender" aus RU gerammt. Unseren Wagen nach Lueg geschleppt und Gutachter kommen lassen. Der gegn. Wagen war drei Tage vorher frisch in D zugelassen worden, die Schuldfrage eindeutig zu meinen Gunsten entschieden und auch später nie bestritten.
Da die HUK-Coburg nicht in den Quark kam, habe ich dann doch einen Anwalt eingeschaltet, den Rep.-Auftrag erteilt, die Rechnung nach Fertigstellung bezahlt und dann Ende Juli 16 geklagt. Seit Januar 17 ist die Sache vor Gericht (nach auftragsgemäßer Kürzung durch die Dekra blieben von 10 k€ knapp 5 k€ über). Es wurde bestritten, dass mir das Auto gehört, behauptet, ich hätte einen Zweitwagen usw. usw.. Einem vom Richter beauftragten Obergutachter konnte ich auch noch einige Zähne ziehen und es dauert noch.
Mittlerweile sollten die Kosten des Rechtstreits (den ich gewinnen werde) die der Unfallrechnung deutlich übersteigen. Die Härte war, dass sich der gegn. Anwalt in der Verhandlung beklagte, dass das Geschäft so schwierig sei, weil Hinz und Kunz ja mittlerweile eine Rechtschutzversicherung hätten und einfach so klagen würden. Meine Frage, wer denn so einen Dreck verkaufe, machte ihn leicht sprachlos.
Das macht Versicherungen teurer als nötig!
Hallo zusammen,
gestern war ich wie angekündigt beim Anwalt. Er hat mit noch einmal in Kurzfassung die weiteren (und weitestgehend schon bekannten) Schritte erläutert. Dazu kam noch der Tipp, bei einem Mietwagen eine Autoklasse unter der eigenen zu wählen, um eventuelle nachträgliche Ansprüche der Versicherung zu vermeiden.
Bisher habe ich aber mit dem Anwalt ein gutes, bzw. besseres Gefühl als ohne.
Der Abschlepp-Dienst hat bereits die erste Rechnung geschickt, die ich an den Anwalt weitergeleitet habe.
Der Gutachter hat sich auch bereits gemeldet. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 5.900€, die Reparaturkosten bei 4.500€, somit ist eine Reparatur also problemlos möglich. 🙂 Der Restwert und die Berechnungsgrundlage für den Nutzungsausfall werden morgen folgen.
Trotzdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, ob man nicht doch die "Chance" ergreifen sollte und ein neues Auto zu holen. Ich weiß nicht, ob ich auch vor dem Unfall noch 5.900€ beim Autohändler für die Inzahlungnahme bekommen würde.
Ich bin eigentlich sehr zufrieden mit dem Audi und will ihn nicht weggeben, allerdings hat er auch schon 220.000 auf dem Tacho und demnächst steht der Zahnriemen an -.-
Gibt es zumindest pauschale Aussagen bzw. Tipps ab wann sich eher der Neukauf lohnt?
Du könntest im Prinzip fiktiv abrechnen, das Geld nehmen was dir zusteht und dann den Audi verschrotten lassen um von der Umweltprämie zu profitieren beim Neukauf (oder Gebraucht)
Zitat:
@Soupman schrieb am 12. Dezember 2017 um 16:01:06 Uhr:
Trotzdem stelle ich mir jetzt schon die Frage, ob man nicht doch die "Chance" ergreifen sollte und ein neues Auto zu holen. Ich weiß nicht, ob ich auch vor dem Unfall noch 5.900€ beim Autohändler für die Inzahlungnahme bekommen würde.
Kannst du auf jeden Fall machen!
Ich vermute, dass der Restwert über 1.400 Euro liegen wird.
Dann kannst du das Fahrzeug zu dem höchsten, im Gutachten genannten, Gebot verkaufen und bekommst von der Versicherung den Rest auf 5.900 Euro plus in der Regel 14 Tage Nutzungsausfall bzw. Mietwagen plus Ab- und Anmeldekosten (Gebühren, Kennzeichen etc.).